Wer sich eine Mini-Anwendung auf das Handy lädt, informiert sich in der Regel im Vorfeld darüber, ob sie kostenpflichtig ist. Bei den meisten Online-Shops ist das kein Problem: Dort sind die Anwendungen klar mit einem Preis versehen oder als kostenlos gekennzeichnet. Doch nicht immer ist auf Anhieb ersichtlich, ob für einen Download Geld anfällt oder die App Folgekosten verursacht. Manchmal verstecken sich die Verkaufsbedingungen buchstäblich im Kleingedruckten: Dann genügt ein falscher Klick und schon hat man ein Abonnement an der Backe. Normalerweise muss der Kunde den Abschluss eines App-Abos bestätigen, doch nicht immer scheinen die App-Anbieter dies auch so zu handhaben. So kann es etwa vorkommen, dass innerhalb einer bereits herunter geladenen App Werbung geschaltet wird, die das App überlagert. Wer versucht, diese wegzuklicken, willigt offenbar in einen Abo-Vertrag ein - ohne es zu wissen. Zwar müsse noch geklärt werden, wie die Verträge genau zustande gekommen seien, jedoch hätten sich bei der Verbraucherzentrale etliche Kunden gemeldet, denen exakt auf diese Weise ein Abo untergejubelt wurde, erklärt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Theoretisch müsse bei einem Vertragsabschluss in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingewilligt werden. "Die Betroffenen sind sich aber sicher, dass sie nichts angeklickt oder bestätigt haben", sagt Bradler. ... Abgerechnet wird in jedem Fall: Beim Öffnen einer Internetseite mit dem Smartphone wird jedes Mal die sogenannte MSISDN-Nummer übertragen, darin ist auch die Telefonnummer des Anschlussinhabers enthalten. So ist es den Unternehmen immer möglich, über die Telefonrechnung des Handybesitzers abzurechnen - auch wenn dieser keine Bestätigungs-SMS an das Unternehmen geschickt hat. Vielen Kunden, die ihre Rechnung nur überfliegen, fällt deshalb noch nicht einmal auf, dass sie unberechtigte Forderungen bezahlen. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - vollekanne
Quelle: Imageshack.us