18.11.10

Bei Forderung von Proinkasso nichts überweisen

Eine Anruferin aus Ehringshausen im Lahn-Dill-Kreis berichtete, dass ihre 88-jährige Mutter von "Proinkasso" aus Neu-Isenburg aufgefordert worden sei, binnen zwei Wochen 230 Euro zu zahlen, da anderenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet würden. In dem Schreiben werde behauptet, ihre Mutter hätte telefonisch ein Abonnement über das "Gewinnspiel 24" abgeschlossen. "Das ist ausgeschlossen!", ist sich die Anruferin sicher.

Leseranwalt Wölk riet ihr, auf das Schreiben nicht zu reagieren. Vorsicht sei jedoch geboten, wenn ein Mahnbescheid ergehe. In diesem Falle müsse umgehend Widerspruch eingelegt werden. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die Veranstalter derartiger Gewinnspiele und deren Inkassobevollmächtigte die Justiz scheuen würden, damit ihre Machenschaften nicht öffentlich werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: mittelhessen.de