26.11.10

Test warnt vor betrügerischen Abmahnungen

Peinlich, peinlich: „Von Ihrem Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischem Material oder einzelner Musikstücke getätigt worden.“ Solche üblen E-Mails werden derzeit massenhaft verschickt. Da drohen Rechtsanwälte mit Klage, Staatsanwalt, Hausdurchsuchung „und weiteren Unannehmlichkeiten“. Nur gegen Zahlung von 100 Euro lasse sich die Sache diskret und anonym aus der Welt schaffen.

Das Perfide: Im Briefkopf stehen tatsächlich existierende Anwaltskanzleien. Die jedoch haben die Abmahnungen gar nicht verschickt. „Wir haben keine derartigen Mails versendet“, wehrt sich zum Beispiel die Hamburger Kanzlei Giese: „Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.“

Tipps: Wer sicher ist, niemals Filme oder Musik illegal aus dem Netz gezogen zu haben, sollte auf keinen Fall zahlen. Viele der gefälschten E-Mails sind erkennbar an Grammatik- und Rechtschreibfehlern. Auffällig ist auch, dass die Opfer per Paysafecard oder Ukash zahlen sollen – da können die Abzocker leicht anonym bleiben. Wer nicht sicher ist, sollte sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. Denn eine Abmahnung wegen tatsächlicher Urheberrechtsverstöße ist keine Kleinigkeit. Solche Schreiben kommen aber nicht per E-Mail, sondern per Post. Und es liegt ihnen eine Unterlassungserklärung bei.

Quelle: test.de