Die OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010) in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg vom Februar 2010 ... Daraufhin hat die OPM "den Schwanz eingezogen" und anerkannt, dass die Forderung nicht besteht. [Update 19.11.2010]: nur, um das klar zu stellen: in dem Urteil steht nicht, dass die Anfechtung zu Recht erfolgt sei. Das steht nur in dem Hinweis, auf Grund dessen OPM dann anerkannt hat. |
Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Thomas Meier