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16.04.12

Rückgewinnungshilfe für Opfer von 99downloads.de und online-downloaden.de

Im März wurden vor dem Landgericht Hamburg die Verantwortlichen der Firmen Online Premium Content Ltd., Belleros Premium Media Ltd. und Online-Downloaden-Service Ltd. wegen Betrugs verurteilt. Zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Opfer der Portale online-liebestest.de, 99downloads.de, online-downloaden.de u.a. hat das LG Hamburg gleichzeitig beschlossen, die Beschlagnahmeanordnungen der verschiedenen Forderungen gegen die Firmen EFZ Zahlungssysteme UG, OA Online Abrechnungen GmbH, OFA Online Factoring GmbH sowie David Benjamin Simanowski, Sascha Schüßler und Sven Schulze für drei Jahre aufrechtzuerhalten.

Landgericht Hamburg
Große Strafkammer 8

608 KLs 8/11

Das Landgericht Hamburg hat in dem Verfahren zum Aktenzeichen 608 KLs 8/11 am 21. März 2012 die Angeklagten u.a. wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu im Zusammenhang mit den unter den Firmen Online Premium Content Limited, Belleros Premium Media Limited und Online-Downloaden-Service Limited über die Webseiten www.online-liebestest.de u.a., www.99downloads.de, www.online-downloaden.de angebotenen Internet-Dienstleistungen verurteilt. Mit Beschlüssen vom 21. März 2012 sind die Anordnungen der Beschlagnahme verschiedener Forderungen für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils gemäß § 111i Abs. 3 StPO aufrechterhalten worden. Zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten sind die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

  1. Forderung der Nebenbeteiligten EFZ Zahlungssysteme UG gegen die Sparkasse Mainz aus dem Konto Nr. 200051423 in Höhe von EUR 5.750,00

  2. Forderung der Nebenbeteiligten EFZ Zahlungssysteme UG gegen die Commerzbank AG aus dem Konto Nr. 513010900 in Höhe von EUR 1.832,83

  3. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg aus dem Konto Nr. 267559 in Höhe von EUR 567.928,74

  4. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Postbank Hamburg aus dem Konto Nr. 9689207 in Höhe von EUR 15.561,72

  5. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Hamburger Sparkasse aus dem Konto Nr. 1180211128 in Höhe von EUR 79.041,19

  6. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Sparkasse Harburg-Buxtehude aus dem Konto Nr. 90043696 in Höhe von EUR 293.880,13

  7. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 681/088223300 in Höhe von EUR 21.393,38
  8. Forderung der Nebenbeteiligten OFA Online Factoring GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1545482 in Höhe von EUR 101.192,72
  9. Forderung des Angeklagten David Benjamin Simanowski gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 950/6117071 in Höhe von EUR 100.087,55
  10. Forderung des Angeklagten Sascha Schüßler gegen die Targobank AG & Co. KGaA, vormals Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA, aus dem Konto Nr. 2410801099 in Höhe von EUR 112.479,20
  11. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Dresdner Bank AG aus dem Konto Nr. 200/0938312800 in Höhe von EUR 66.019,98
  12. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin aus dem Konto Nr. 1710009370 in Höhe von EUR 3.284,41
  13. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Volksbank Osterburg-LüchowDannenberg eG aus dem Konto Nr. 1702058100 in Höhe von EUR 28.089,02
  14. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Volksbank HankensbüttelWahrenholz eG aus dem Konto Nr. 100870600 in Höhe von EUR 1.204,45

Die Geschädigten haben die Möglichkeit, im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei dem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft sind zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 65.000 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens EUR 4.500.000 beläuft.

Etwaige Akteneinsichtsanträge müssen bei dem Landgericht Hamburg gestellt werden. Wegen der Vielzahl der Geschädigten kann Akteneinsicht nur bei Abholung der Akten im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Nach Ablauf der mit Rechtskraft des Urteils beginnenden Dreijahresfrist findet der Auffangrechtserwerb des Staates statt (§ 111i Abs. 5 StPO).

Quelle: Bundesanzeiger

26.03.12

Urteil im Prozeß um Abofallen vor dem LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg hatte im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet in der vergangenen Woche Freiheitsstrafen zwischen 12 und 45 Monaten sowie Geldstrafen verhängt. Antiabzockenet berichtete im Beitrag Internet-Betrüger: Haftstrafe für Haupttäter darüber.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Angeklagten - teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen - über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im Internet „Abofallen“ betrieben haben. Auf diese Weise haben sie bei ca. 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht.

Die Angeklagten haben mit unterschiedlichen Unternehmen im Internet sog. Sinnlosangebote unterbreitet. Sie haben Leistungen kostenpflichtig angeboten, die andernorts kostenfrei zu erhalten waren. Auf diese Weise wurde z.B. Freeware, d.h. frei erhältliche Software, kostenpflichtig angeboten. Dabei war der Hinweis auf die Kostenpflicht allerdings absichtlich so positioniert, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte. Wer sich auf den Websites der Angeklagten anmeldete, erhielt anschließend eine E-Mail, in der ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt und er zur Zahlung von 60,-- bzw. 84,-- Euro aufgefordert wurde. Kam er der Zahlungsaufforderung nicht nach, folgten in zahlreichen Fällen Zahlungsaufforderungen seitens des ebenfalls mitangeklagten Rechtsanwalts.

Nach dem Urteil der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Betruges. Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten. Wenn aber ein Kunde keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen möchte und der Anbieter dies erkennt bzw. hiervon ausgeht, kommt kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande.

Der Angeklagte, der als Initiator der Taten an allen wesentlichen Entscheidungen maßgeblich beteiligt und für die Konzeption der Websites verantwortlich war, ist insbesondere wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die übrigen drei Angeklagten wurden wegen ihrer untergeordneten Beihilfehandlungen zu Geldstrafen verurteilt bzw. mit Strafvorbehalt verwarnt.

Das gerichtliche Aktenzeichen lautet 608 KLs 8/11. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Hierüber entschiede dann der Bundesgerichtshof.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht

21.03.12

Internet-Betrüger: Haftstrafe für Haupttäter

Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten sie fast 70 000 Internet-Nutzer um mehr als fünf Millionen Euro.

Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Aus dem folgenden Video wird deutlich warum die Abofallen-Betreiber vor Gericht kamen.

Quelle: Youtube - gabscom3

19.03.12

Urteil im Abofallen-Prozess am Mittwoch erwartet

Im Prozess um einen groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen will das Landgericht Hamburg an diesem Mittwoch (9.30 Uhr) das Urteil verkünden. Mit Tricks und Kostenfallen sollen sieben Angeklagte fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben. Die Wirtschaftskammer verhandelt bereits seit Ende Oktober gegen die Männer, unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht. ...

Die Staatsanwaltschaft hat für den Hauptangeklagten, einen einschlägig vorbestraften 28-Jährigen, vier Jahre Gefängnis verlangt. Für seine sechs Mitangeklagten forderte die Anklage Bewährungs- oder Geldstrafen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: CIO.de

Haftstrafen für Internet-Abzocker gefordert

Sie sollen mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben: Seit Ende Oktober müssen sich mehrere Männer und eine Frau wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vier Jahre Gefängnis für den Hauptangeklagten. Drei Angeklagte sollen Haftstrafen auf Bewährung erhalten, für drei weitere verlangte die Staatsanwältin Geldstrafen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, insgesamt fast 70.000 Internet-Nutzer geprellt zu haben.

Ursprünglich sollte der Prozess bereits zu Ende sein - das Plädoyer der Verteidigung wurde jedoch auf Montag verschoben. Ob dann auch das Urteil fällt, ist unklar. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Norddeutscher Rundfunk

Wenn die Internet-Nutzer nicht zahlten, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben. Mit seiner Inkassotätigkeit habe er einen erheblichen Schaden verursacht, sagte die Staatsanwältin. «Er hat seine Stellung als Rechtsanwalt bewusst ausgenutzt, um gezielt auf die Opfer einzuwirken.» Der 36-Jährige soll nach dem Willen der Anklage zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

01.11.11

Angeklagter erscheint nicht vor Gericht im Prozess um Abofallen

Zum Auftakt eines Prozess um Abofallen im Internet ist ein 33 Jahre alter Angeklagter am Montag einfach nicht vor Gericht erschienen. Die Richterin ließ sich das jedoch nicht gefallen.

Die Vorsitzende Richterin ordnete daraufhin eine sofortige polizeiliche Vorführung des Angeklagten an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: rosenheim24.de

Quelle: Daylimotion - verbraucherinfoTV

31.10.11

Prozessbeginn wegen Betrug mit Downloads

Vor der Großen Strafkammer 8 des Landgerichts Hamburg ist heute der Prozessbeginn gegen acht Angeklagte die sich wegen u.a. gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit sog. Abofallen im Internet verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde. Hierbei sollen sie eine Vielzahl von Nutzern, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit suchten, auf ihre Webseiten geleitet haben, wo diese im Rahmen einer „Anmeldung“ oder „Registrierung“ ihre persönlichen Daten hinterließen. Nach der Anmeldung auf der vermeintlich kostenlosen Webseite der Angeklagten erhielten die Nutzer regelmäßig eine E-Mail, in welcher nunmehr der kostenpflichtige Abschluss eines 12-monatigen „Abo-Vertrages“ bestätigt wurde. In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war.

Um die Zahlungsquote zu erhöhen, soll der angeklagte Rechtsanwalt Sch. „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen“ versandt haben. Durch diese Kostenfalle sollen 68.852 Nutzer zur Zahlung verleitet worden sein. Insgesamt soll durch die Taten ein Vermögensschaden von über 5,3 Millionen Euro verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen ihrer Ermittlungen einen Betrag von 1,3 Millionen Euro sicherstellen.

Der Prozess wird sich voraussichtlich bis Ende Januar hinziehen und wurde auf 20 Verhandlungstage terminiert. Am Mittwoch den 2. Nov. 2011 findet der nächste Verhandlungstermin statt.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht

24.10.11

Anklage wegen Abzocke mit Abofallen

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Ende 2009 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet hat gegen Verantwortliche von 99downloads.de und online-downloaden.de aus dem Firmengeflecht um Belleros Premium Media GmbH, wurde nun auch Anklage erhoben. Im Februar 2011 ließ die StA Haftbefehle gegen die Hauptbeschuldigten, Sascha Schüßler und David Simanowski vollstrecken. Weitere Beteiligte der betrügerischen Abzocke sind Rolf Schünemann, Michael Bardenhagen, Michael Hopp, Marcel Kalinowski, Stephanie Schneider und Dirk Danzeglocke.

Mit Abofallen im Internet sollen mehrere Personen fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten - sieben Männer und eine Frau - wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.

Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten, ...

Die Angeklagten - sie sind zwischen 24 und 36 Jahre alt - kommen aus Hamburg und Düsseldorf sowie aus Lüneburg und Umgebung. Einer der beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft, der andere hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen Download-Portale für kostenlose Software genutzt zu haben, ...

Quelle und vollständiger Bericht: news.de

07.02.11

Abo-Fallen: StA und LKA vollstrecken Haftbefehle wegen Betrug

Beamte des Landeskriminalamtes für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen (LKA 54) haben zusammen mit der Staatsanwaltschaft Hamburg zwei Haftbefehle und ingesamt 70 Beschlüsse vollstreckt. Den beiden 27- und 30-jährigen Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, mehrere tausend Geschädigte durch sogenannte "Abo-Fallen" betrogen und einen Gesamtschaden von fast 5 Millionen Euro verursacht zu haben.

Seit Mitte 2009 erstatteten mehrere tausend Geschädigte in Deutschland Strafanzeigen bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften, da sie Rechnungen von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene, kostenpflichtige Abo-Verträge erhalten hatten. Den Anzeigenden wurden zum großen Teil auch Inkassoaufforderungen zugestellt.

Für die Einstellung der Abo-Seiten im Internet war ein Geflecht aus neun arbeitsteilig agierenden Unternehmen verantwortlich. Diese Firmen hatten ihren Sitz in Hamburg und Lüneburg (Niedersachsen). Auf den Internetseiten wurden Programme angeboten, die grundsätzlich oder zumindest als Testversion kostenfrei hätten bezogen werden können. Den Beschuldigten war es durch die Rechteinhaber nicht gestattet worden, diese Programme wirtschaftlich zu nutzen. Es besteht der Verdacht der Urheberrechtsverletzung.

Die Vielzahl der Anzeigenerstatter gab an, dass auf den Internetseiten kein Kostenhinweis vorhanden war oder dieser bewusst durch die Beschuldigten verschleiert wurde. Somit besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes führten auf die Spur eines 27-jährigen Lüneburgers, der zusammen mit dem 30-jährigen weiteren Hauptbeschuldigten, sechs Strohleute als Geschäftsführer eingesetzt hatte. Um die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche zu erschweren, wurden die Firmen, Konten und Büroräume bereits nach kurzer Zeit wieder geschlossen.

Über 65.000 Geschädigte zahlten nach Mahnungen und Inkassoforderungen nahezu 5 Millionen Euro auf die Konten der Beschuldigten ein.

Bei den Durchsuchungen in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Würzburg, Süderlügum und Lüneburg vollstreckten die Ermittler zwei Haftbefehle und arrestierten knapp 1,5 Millionen Euro. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, welches noch ausgewertet werden muss. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes dauern an.

Die beiden Beschuldigten wurden nach ihrer Verhaftung dem Haftrichter zugeführt, die Haftbefehle wurden erlassen.

Quelle: Pressestelle Polizei Hamburg

Update: 08.02.2011

Die zuvor in der Pressemitteilung der Polizei erwähnten neun Firmen aus Lüneburg und Hamburg sind inzwischen nicht mehr im Internet präsent. Betroffen sind die folgenden Unternehmen und Personen:

  • Belleros Premium Media Limited
    Amtsgericht Hamburg HRB 107736
    Geschäftsführer: Stephanie Schneider
    Prokura: Sascha Schüßler

  • Online Premium Content Limited
    Amtsgericht Hamburg HRB 106464
    Geschäftsführer: Rolf Schünemann

  • OA Online Abrechnungen GmbH
    Amtsgericht Hamburg HRB 110893
    Geschäftsführer: Marcel Kalinowski
    ehem. Geschäftsführer: Michael Hopp

  • Online Downloaden Service Ltd.
    Amtsgericht Hamburg HRB 109495
    Geschäftsführer: Michael Bardenhagen
    Prokura: Sascha Schüßler

  • OFA Online Factoring GmbH
    Amtsgericht Hamburg HRB 111116
    Geschäftsführer: Marcel Kalinowski

  • FastCom Solutions GmbH
    Amtsgericht Lüneburg, HRB 202161
    vorher Velaria Content & Communities GmbH
    Geschäftsführer: Wilhelm Mendel
    Prokura: Sascha Schüßler

  • Zahl-Doch-Einfach Gesellschaft für Inkasso & Forderungsmanagement mbH
    Amtsgericht Lüneburg, HRB 202242
    Geschäftsführer: RA Sven Schulze

  • Xia Verwaltungs-GmbH
    Amtsgericht Hamburg, HRB 111072
    Geschäftsführer: David Benjamin Simanowski

  • Varelia Dienstleistungen GmbH
    Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124198B
    Geschäftsführer: Rolf Schünemann)

Bei den beiden Hauptbeschuldigten soll es sich einem Bericht von Heise zufolge um die Herren Sascha Schüßler und David Simanowski handeln.