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13.11.12

Teilweises Berufsverbot und Bewährungsstrafe für Abzockanwalt

Ein Gießener Rechtsanwalt, der sich wegen 75-fachen versuchten Betruges vor dem Landgericht verantworten musste, darf weiter als Anwalt arbeiten: Neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängten die Richter der Zweiten Strafkammer nur ein teilweises Berufsverbot für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter und den Bereich Fremdgeldverwaltung.

Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigung. Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma hatte der Gießener Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Anzeiger

05.11.12

Abzockanwalt als Angeklagter vor Gericht

Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme klingen schon so, als sei etwas Wichtiges kurz davor, zu verschwinden. Wenn aber der Staatsanwalt den Angeklagten nach der Verhandlung in sein Büro begleitet, um Akten mitzunehmen, ist das nur ein bisschen weniger offiziell, meint aber dasselbe: „Finger weg vom Beweismaterial.“ Der Angeklagte im Prozess am Landgericht weiß das nur zu gut. Denn er ist selbst Rechtsanwalt. Falschaussage und versuchten Betrug wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor. ...

Mit dem Vorwurf der Falschaussage ist die Angelegenheit aber noch nicht erledigt: Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma soll der Gießener nämlich Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert haben. In der Anklage heißt es, er habe mit der Firma eine Vergütung von 50 Cent pro Inkassoverfahren vereinbart. Tatsachlich berechnet hatte er den tatsächlichen oder vermeintlichen Schuldnern weit mehr - und zwar 39,60 Euro, die ihm das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte zugesprochen hätte. Hätte, denn das Gesetz greift nur, wenn zur Bezahlung nichts vereinbart wurde. Da die Glücksspieler offenbar weder die Firma mit Sitz auf den Virgin Islands noch den Inkassoverwalter bezahlen wollten, ist nur versuchter Betrug angeklagt. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt.

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Anzeiger

02.06.11

ACHTUNG vor Forderungen von RA Michael Bohn für Global Factoring Inc.

Jetzt bekommen auch österreichische Konsumenten ein Schreiben eines in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt Michael Bohn

der für eine Firma Global Factoring Inc. (Global Factoring Inc., per Adresse 9 Pelican Drive, Road Town, Tortola VG 1110, British Virgin Islands ) eine Forderung einzutreiben versucht, weil angeblich eine Lastschrift von der Bank der Konsument_innen nicht durchgeführt wurde.

In dem Schreiben wird behauptet, dass im Jahr 2009 oder 2010 eine telefonische Zusage über die Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft erfolgt ist. Für die Bezahlung des monatlichen Spielbeitrages von 79 Euro wäre dabei die Abbuchung vom Konto vereinbart worden.

Zur Hauptforderung werden laut Beilage auch noch Gläubigerkosten, Zinsen, Rechtsanwalts-Gebühren und eine Auslagengebühr in Rechnung gestellt, sodass aus der Hauptforderung von € 79,00 eine Gesamtforderung von € 138,71 zustande kommt, die auf das im Briefkopf benannte Konto des Rechtsanwaltes Michael Bohn zu überweisen wären. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese angeblichen „Forderungen“ unberechtigt sind. Daher sollten betroffene Empfänger sich nicht verunsichern lassen. Ignorieren Sie das Schreiben einfach und Zahlen Sie auf keinen Fall.

02.05.09

Vor Schreiben von RA Michael Bohn warnt die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die folgende Pressemitteilung herausgegeben, in der sie vor Schreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn warnt. Offensichtlich wird der Versuch unternommen unberechtigte Forderungen einzutreiben.

Vor Briefen des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Laut seinen Schreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. "Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen" heißt es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung beläuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwünschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

Quelle und vollständige Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz