05.11.12

Abzockanwalt als Angeklagter vor Gericht

Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme klingen schon so, als sei etwas Wichtiges kurz davor, zu verschwinden. Wenn aber der Staatsanwalt den Angeklagten nach der Verhandlung in sein Büro begleitet, um Akten mitzunehmen, ist das nur ein bisschen weniger offiziell, meint aber dasselbe: „Finger weg vom Beweismaterial.“ Der Angeklagte im Prozess am Landgericht weiß das nur zu gut. Denn er ist selbst Rechtsanwalt. Falschaussage und versuchten Betrug wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor. ...

Mit dem Vorwurf der Falschaussage ist die Angelegenheit aber noch nicht erledigt: Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma soll der Gießener nämlich Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert haben. In der Anklage heißt es, er habe mit der Firma eine Vergütung von 50 Cent pro Inkassoverfahren vereinbart. Tatsachlich berechnet hatte er den tatsächlichen oder vermeintlichen Schuldnern weit mehr - und zwar 39,60 Euro, die ihm das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte zugesprochen hätte. Hätte, denn das Gesetz greift nur, wenn zur Bezahlung nichts vereinbart wurde. Da die Glücksspieler offenbar weder die Firma mit Sitz auf den Virgin Islands noch den Inkassoverwalter bezahlen wollten, ist nur versuchter Betrug angeklagt. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt.

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Anzeiger