Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.
Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg vom 27.09.2012 und des Landgerichts Paderborn vom 05.11.2012 war die Fa. KVR auch dazu verurteilt worden, jeweils 179,25 € Kosten der vorgerichtlichen Abwehr der Abmahnungen zu erstatten. Wegen dieser Beträge ist mangels Zahlung durch die Fa. KVR je ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden. Die OGV Eichner hat jeweils mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH durch Ihren Geschäftsführer Frank Drescher erklärt habe, diese (geringen) Summen nicht aufbringen zu können. Die Zwangsvollstreckung war daher in beiden Fällen erfolglos! Auf meinen Antrag hin ist nun für den 10.12.2012 um 10.00 Uhr Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt worden. Dieses Ergebnis bestätigt die diesseitige Rechtsauffassung, dass hier offenkundig mit krimineller Energie die hunderten von Abmahnungen gefertigt wurden. |
Quelle und vollständiger Bericht: RA-Felling.de