Staatsanwaltschaft Traunstein280 Js 1846/12 VA Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Traunstein, Az. 280 Js 1846/12 VA, wegen Betrugs gegen DCM Telekommunikation GmbH wegen Betrug, wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 534.368,61 € des Amtsgerichts Traunstein, ER 5 Gs 573/12, vom 15.03.2012 gegen die DCM Telekommunikation GmbH die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen. Gesicherte Vermögenswerte: Konto 698181500 und 698181501 bei der Commerzbank AG, Lahnstraße 60, 60326 Frankfurt a. M. in Höhe von 7.458,62 EUR |
Quelle: Bundesanzeiger