21.11.12

Polizei warnt vor betrügerischer Handy-Abzocke

Bereits drei Fälle wurden in den vergangenen Wochen im Landkreis Tuttlingen bekannt, bei denen arglose Handynutzer Opfer in die Fänge der betrügerischen Masche derzeit noch unbekannter Täter gerieten. Die Opfer erhielten einen Anruf von einer ihnen unbekannten Handynummer. Bei dem Rückruf auf diese Nummer kam dann mit der nächsten Rechnung der Schreck: angeblich soll ein Abo-Vertrag mit einer Sex-Hotline abgeschlossen worden sein.

Alles fängt damit an, dass auf dem eigenen Handy ein verpasster Anruf angezeigt wird. Die hierbei angegebene Nummer ist dem Handybesitzer jedoch nicht bekannt. Um herauszufinden, um wen es sich bei der unbekannten Nummer handelt, ruft der Handynutzer zurück. Am anderen Ende meldet sich dann allerdings nur eine Bandansage mit dem Wortlaut einer Sex-Hotline. Bereits wenige Tage später ergeht per Post eine Rechnung in Höhe von 90 € für einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag mit der Sex-Hotline über 7200 Freiminuten in den nächsten vier Wochen. Die Postadresse der Opfer wird bei der Masche von den Tätern über das Internet oder über einen erneuten Anruf beim Opfer ermittelt. Auf diese Art und Weise recherchieren die Täter zunächst auch die Handynummern: Mithilfe eines Datenroboters wird das Internet nach Telefon- und Handynummern durchsucht. Im nächsten Schritt werden diese Nummern angerufen. Die dabei verwendeten Telefonnummern werden dabei zum Teil auch frei generiert. Erfolgt seitens des Opfers nun ein Rückruf, so wird hiermit der angebliche Vertragsschluss begründet.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei dem eben beschriebenen Rückruf – in Ermangelung einer freien Willensentscheidung und einer erforderlichen Widerrufsbelehrung – in keinem Fall ein Vertrag zustande kommen kann. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor dieser Masche:

  • Rufen Sie einer auf Ihrem Handy angezeigten Rufnummer nur zurück, wenn diese Ihnen bekannt ist oder wenn Sie zum Beispiel einen Anruf erwarten

  • Warten Sie bei unbekannten Rufnummern einfach einen nochmaligen Anruf und rufen Sie nicht zurück

  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Polizeidirektion Tuttlingen