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18.10.13

Schmidtleins mit Mahnungen erneut auf Beutezug

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Zahlungserinnerungen oder Mahnungen: Sie werden aufgefordert an die Firma Inside Heute GmbH Rüsselsheim einen angeblich offenen Rechnungsbetrag von 84 bzw. 96 Euro zu zahlen. In den Mahnungen heißt es, die Angeschriebenen hätten eine kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Datenbank unter opendownload.de abgeschlossen und die geschuldete Nutzungsgebühr für das zweite Vertragsjahr nicht gezahlt. In anderen Zahlungserinnerungen wird die angeblich vereinbarte Gebühr für das Internetangebot p2p-heute.com eingefordert. Im Falle anhaltenden Zahlungsverzuges wird angedroht, die Forderung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro abzugeben.

Mit viel Text versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nun ist offensichtlich eine neue Mahnrunde eröffnet. Doch egal ob unter Namen wie Content Services Ltd. (Betreiber des Onlineportals opendownload.de) Tropmi Payment GmbH oder Inside Heute GmbH, den Drahtziehern geht es immer nur darum das Geld einzutreiben.

Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen: Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

20.08.13

Es gibt sie noch: Abofallen trotz Buttonlösung

Mit Einführung der sogenannten „Buttonlösung“ im August vergangenen Jahres wähnten wir und auch andere ein jahrelanges Ärgernis für endgültig gelöst und tatsächlich war völlige Rückzug der traditionellen Abofallensteller von Michael Burat über Frank Drescher, Alexander Hennig bis zu den Gebr. Andreas und Manuel Schmidtlein zu verzeichnen gewesen. Leider war dem Gesetzgeber der handwerkliche Fehler unterlaufen, Gewerbetreibende nicht in die „Buttonlösung“ einzubeziehen. Das nahmen die JW Handelssysteme GmbH (vorher Melango.de GmbH) von David Jähn und Thomas Wachsmuth, geb. Poller und die Vendis GmbH, also Michael Burat, zum Anlass, um mit Abofallen speziell für Gewerbetreibende weitermachen zu können, auch wenn nach wie vor in erster Linie nicht gewerbliche „Kunden“ gefangen werden.

Was jüngst aufgetaucht ist und worüber 123recht.net bereits berichtet hat, lässt uns unwillkürlich an die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns denken, der erst sein Angebot „rund“ macht, bevor er es der anvisierten Kundschaft vorstellt.

„Vollkaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches muss er ja sein, denn er nennt sich Online Content Gmb(h), wobei das klein geschriebene h ein erster Hinweis darauf ist, es vielleicht doch nicht mit einem Kaufmann im Sinne des Gesetzes zu tun zu haben, denn leider finden wir weder im Handelsregister noch in anderen einschlägigen Verzeichnissen eine Online Content Gmb(h), die man eindeutig diesem Verein zuordnen könnte.

Auch die Abfrage in „who-is“-Verzeinissen erbringt nichts wirklich Erhellendes, da die Domain anonym registriert wurde:

Zunächst fangen wir einmal mit den vorgefundenen (bereits schlüsselfertig übergebenen) Abofallen an und schauen uns die Machart und Funktionsweise an:

und klicken auf das rot unterlegte „hier“ zwischen den Pfeilen

Aha, eine „double-Action“-Abofalle, die mit der Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Häkchen bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ aktiviert werden will.

Ganz ähnlich sieht es bei der 2. gefundenen Abofalle tattoo-vorlagen-4u.net aus:

Auch hier finden wir als Betreiber die ominöse Online Content Gmb(h)

Wer die Begriffe zu den o.a. Abofallen in Google eingibt, findet wahrhaft Erstaunliches: Es existieren jede Menge Beiträge mit Hinweisen u.a. auf eine B&B Inkasso, die angeblich das Inkasso für die o.a. Abofallen durchführen will:

Der Inkasso-Dienstleister B&B Inkasso (ohne Rechtsform) lässt sich unter inkasso-forderungen.net ausfindig machen

Ein Impressum oder Anbieterkennung sucht man vergebens.

Fast schon unfreiwillig komisch wird es, wenn man das dazu gebastelte Forum frag-einen-anwalt.net besucht und entsprechende Einträge z.B. eines Dr. Stefan Kerbler liest;

Fazit: diesen eigentlich noch gar nicht aktiven Abofallen, Einträge von echten „Betroffenen“ konnten wir bisher noch nicht feststellen, wurde bereits eine sehr weitreichende Infrastruktur zur Seite gestellt und wir fühlen uns an Bruno Windschers Projekt leemm.com erinnert, von dem nach dem Erstellen seiner Abofallen samt dazugehöriger Infrastruktur auch nichts mehr zu hören war.

Nachtrag:

Innerhalb einer Woche fanden wir im SPAM-Ordner die Rechnung von B&B Inkasso, allerdings ohne den ebenfalls im SPAM-Ordner gelandeten Bestätigungs-Link geklickt, oder gar eine Rechnung von der Online Content GmbH erhalten zu haben. Offensichtlich geht es diesem Nachlese-Abzocker darum, so rasch, wie möglich Kasse zu machen.

Unnötige Details, wie einen Rechnungsempfänger, Rechnungs-Nummer, Registrierungsdatum, die Webseite für die das Inkasso durchgeführt wird, oder gar Hinweise auf die Mehrwertsteuer sucht man vergebens.
Relativ neu ist hingegen die Wahl der Bank mit bulgarischen Tochter der Raiffeisenbank International mit Sitz in Wien.

Geld gibt es dafür keins. Stattdessen ein paar geharnischte Schreiben an die Raiffeisenbank Wien und Sofia, sowie den Schweizer Hoster Hostpoint.

30.01.13

Andreas Schmidtlein jetzt auch Anbieter von Mehrwertdiensten

Wer diese berüchtigten Gebrüder Schmidtlein (1, 2) sind, muss Ihnen sicherlich nicht mehr erklärt werden. Durchaus spannend ist, in welchem “Markt” sich Andreas Schmidtlein mit der Geschick & Wissen GmbH nun bewegt – obgleich dieser “Wachstumsmarkt“ schon früh von einschlägig bekannten Unternehmen unterwandert wurde.

Ein aktueller Handelsregisterauszug der Geschick & Wissen GmbH:

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 91728 Bekannt gemacht am: 03.01.2013 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

02.01.2013

Geschick & Wissen GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dreieich (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44774) nach Rüsselsheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gegenstand: ist die Programmierung, das Design und die Betreuung von Internetprojekten, unter anderem WEB 2.0-Plattformen wie Communities, Onlinespiele und Geschicklichkeitsspiele, soweit für diese keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidtlein, Andreas, Büttelborn, *24.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Krivanova, Jana, Handlova / Slowakische Republik, *04.02.1984.

Quelle und vollständiger Bericht: Abzocknews

10.01.13

Veränderungen bei der Tropmi Payment GmbH

Die bisher in Wiesbaden ansässige Tropmi Payment GmbH hat ihr Domizil seit November 2012 nach Rüsselsheim verlegt. Gleichzeitig gab es einen Wechsel des Geschäftsführers. Der als anscheind nur als Strohmann agierende Alexander Varin ist inzwischen ausgeschieden. Dafüt hat Andreas Schmidtlein das Ruder nun selber übernommen.

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 91564 Bekannt gemacht am: 13.11.2012 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

08.11.2012

Tropmi Payment GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541) nach Rüsselsheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gegenstand: Das Finanz- und Liquiditätsmanagement, das Cash-Pooling sowie die Erledigung von Rechtsangelegenheiten (insbesondere das Inkasso) innerhalb verbundener Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG), soweit hierzu keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Varin, Alexander, Bad Homburg v. d. Höhe, *07.07.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidtlein, Andreas, Büttelborn, *24.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Bei einem weiteren Unternehmen der Schmidtleins gab das Registergericht eine Berichtigung des Firmennamens bekannt. Die Nesosol GmbH firmiert seit dem 5. November 2012 mit dem Namenszusatz "in Liquidation".

9 IE 20/12:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Nesosol GmbH in Liquidation, Sensfelderweg 26, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 85642),
vertreten durch:
Annabella Odry, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, (Liquidatorin),

wird der Eröffnungsbeschluss vom 24.09.2012 wie folgt berichtigt: Die richtige Firmenbezeichnung lautet:
Nesosol GmbH in Liquidation. Annabella Odry ist Liquidatorin und nicht Geschäftsführerin.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

23.10.12

Nesosol GmbH ist pleite

Für die zum Firmengeflecht der Brüder Manuel und Andreas Schmidtlein gehörende Firma Nesosol GmbH wurde letzten Monat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Geschäftsführerin der Nesosol GmbH ist übrigens Andreas Schmidtleins Ehefrau Annabella Odry.

9 IE 20/12: 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Nesosol GmbH, Sensfelderweg 26, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 85642),
vertreten durch:
Annabella Odry, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführerin), 

wird der Eröffnungsbeschluss vom 24.09.2012 wie folgt berichtigt:
Die richtige Firmenbezeichnung lautet: Nesosol GmbH.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

12.08.12

Vom Klick zur Konversion: Opfersuche auf neuen Pfaden

Seitdem die Internet-Suchmaschinenwerbung als neue Form der Kundengewinnung etabliert wurde, hat sich inzwischen zu einer wahren Wissenschaft entwickelt. Wie schwer es ist, Kunden durch entsprechende Werbeschaltung zu gewinnen und gleichzeitig die Richtlinien der Betreiber von Werbeplattformen, wie beispielsweise Google, Facebook oder Ebay zu unterlaufen, wollen wir anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen. Es reicht heutzutage beileibe nicht mehr einfach nur eine Webseite wie z.B. Hausaufgaben-Server.com ins Netz zu stellen, mit einem Minimum an Inhalt zu befüllen und diverse Kampagnen auf Google zu schalten, um Kinder und Heranwachsende auf der Suche nach Hilfe bei den Hausaufgaben hereinzulegen. Das muss heutzutage schon ein wenig ausgeklügelter vorgenommen werden, denn nach langem zähem Ringen haben sich nahezu alle Werbeplattformen entschlossen, dieser Form der modernen Wegelagerei den Garaus zu machen, auch wenn in den Anfangsjahren viel Geld mit Abofallen zu machen war. Sehr viel Geld. Unglaublich viel Geld. Zumindest so viel Geld, dass die Werbetreibenden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bereit sind, die Richtlinien der Werbeportale zu unterlaufen. In der Regel handelt es sich um Bots, also Computerprogramme, die automatisiert die geschaltete Werbung nach Verstößen untersuchen, obwohl der Wille der Plattformbetreiber, keine zweifelhaften Angebote mehr bewerben zu lassen, klar und deutlich formuliert ist.

Am 31.07.2012 gegen 10:00h haben wir einen unserer Bots losgeschickt und sind bei Ebay über die folgende Werbeschaltung stutzig geworden:

Beworben werden „Kinderwagen Baby 50 %“ und das auf einer Seite kinderwagen.shoppangebot.de, die ja vordergründig gar nicht unbedingt auf „Kinderwagen“ spezialisiert ist, sondern aufgrund der Namensgebung eher ein allgemeines Einkaufsportal zu sein scheint. Ein Quercheck über den Suchbegriff „Rasenmäher“ brachte das durchaus vergleichbare Resultat:

rasenmäher.shoppangebot.de. Interessanterweise leitet der oberste Treffer rasenmäher.grosshandel-produkte.com auf eine uns vom Design her, sehr verdächtig an die von Vendis GmbH betriebene grosshandel-produkte.de erinnernde Webseite:

Anstelle der gewohnten Registrierung bekommen wir aber gleich Adressen angezeigt, wobei wir der Frage, ob in Deutschland jemand bereit ist sich für die Angebote einer Firma „Pride of Uniform“ in Fort Myers, Florida, zu interessieren, und dem Sinn einer solchen Anzeige einschließlich der Bereitschaft für diese Werbeschaltung Geld auszugeben, nicht weiter nachgehen.

Diesmal ist es ein Ralf Bauer aus Berlin Charlottenburg, der im Impressum angegeben wird.
Nun ja, unverfänglicher kann eine Webseite die Richtlinien-Bots nicht mehr unterlaufen, weshalb wir uns dem Eingangsverdacht unter shoppangebot.de widmen. Und richtig, hier finden wir weitere Durchleitlinks zu beispielsweise grosshandel-schnaeppchen.de, einer Vorschaltdomain für die Abofalle grosshandel-produkte.de unter dem Strohfrauenkonstrukt einer Eva Rüpps und den uns schon viel zu lange bekannten Gebrüdern Andreas und Manuel Schmidtlein.

Der kurze Blick ins Impressum soll Aufschluss darüber liefern, wer sich hinter shoppangebot.de verbirgt und bringt Erstaunliches zutage:

Wir finden eine halbfertig programmierte Seite mit einer Adresse in Dubai und etwas, das aussieht, wie ein Kontaktformular inklusive eines „captcha-Feldes“. Nun gut, wir wollen wissen, wo die Reise über die beworbenen links zu grosshandel-schnaeppchen.de hingehen soll, klicken darauf und landen bei …

grosshandel-produkte.de, der Homepage von der uns inzwischen doch reichlich bekannten Vendis GmbH. Also von den Gebrüdern Andreas und Manuel Schmidtlein. Aber so ganz wollen wir uns noch nicht mit der schmalen Angabe aus dem Impressum der Webseite shoppangebote.de zufrieden geben und befragen die Denic nach näheren Angaben:

Nun ja, als Inhaber wird hier ein Marcus Cent aus Dubai genannt, während ein Christoph Glitsch in Bonn als Admin-C agiert. Ein wenig neugierig geworden begeben wir uns auf die Suche nach der für Marcus Cent genannten Domain clicksco.com und werden auch tatsächlich in Dubai fündig:

Auch der Slogan „we turn clicks into customers“ scheint uns für das, was die Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein seit nunmehr über 7 Jahren betreiben, mehr als nur eingängig…

Warum die Firma Clicksco für die Registrierung ihrer Domain einen Anonymisierungsservice gewählt hat, bleibt uns schleierhaft, denn besagter Marcus Cent taucht mit einem sehr vertrauenswürdig erscheinenden Foto auf der Webseite von clicksco.com auf.

30.07.12

Bei Abofallen noch kein Ende in Sicht?

In letzter Zeit ist es in Bezug auf die klassischen Abofallen relativ ruhig geworden. In den einschlägigen Verbraucherschutzforen gibt es nur noch wenige, vereinzelte Meldungen von Betroffenen. Anscheinend geht es mit dem Geschäftsmodell dem Ende entgegen. Trotzdem werden immer noch Versuche unternommen, über andere Wege die User in die Falle zu locken. Beim Frankfurter Kreisel um Michael Burat ist seit einigen Wochen ein Stühlerücken als einzige Aktivität wahrzunehmen. Während des jüngst in Frankfurt stattgefundenen Prozesses haben die haben die von der Öffentlichkeit weitgehend unbehelligt belassenen Büttelborner Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein ihre Abofallen rund um die Gewerbeabzocke unter dem Label Vendis um- und ausgebaut. Dabei wurde die klassische Abofalle nicht vernachlässigt, wie das nachfolgende Beispiel zeigen soll. Auf der Suche nach dem Download des derzeit sehr gefragten Spiels Minecraft sind wir auf Yahoo wie folgt fündig geworden:

Man hat ja in den Jahren der digitalen Wegelagerei auf den Suchmaschinen so seinen Riecher dafür entwickelt, was den unbedarfteren Surfer in die Abofalle locken soll. Also gehen wir dem angebotenen link nach und landen auf der folgenden Seite:

Aha, werden die erfahreneren User denken, da ist sie ja wieder da, die klassische Vorschaltseite mit der sinnigen Domain baukloetze-welthit.de und der einzigen Funktion, nämlich der Durchleitung auf diese Seite:

Die klassische Abofalle software-und-tools.de des bekannten Strohmanns Alexander Varin.

Die Fakten zu den Hinterleuten Andreas und Manuel Schmidtlein hat Abzocknews.de in einem Special zusammengefasst.
Wir wollen noch wissen, wer sich hinter der Vorschaltdomain baukloetze-welthit.de verbirgt:

An der realen Existenz eines Markus Hanser in Garching wollen wir berechtigte Zweifel anmelden. Es gibt im Internet bis auf Hinweise zur Registrierung von verschiedenen Webseiten, wie beispielsweise erdescanner.de, keine weiteren Hinweise auf diese Person.

Dazu passt dann auch, dass die angegebene Telefonnummer im Whois der Domain erdescanner.de einer ganz andern Person gehört.

Nur noch ein kleiner Seitenblick auf Bing.com, um auch hier den Grad der Verseuchung festzustellen:

Hier haben die Gebr. Schmidtlein bereits den gewohnten Platz Nummer eins.

23.03.12

Abzocker nehmen andere Zielgruppen in Visier

Bei einer Suche nach den im Internet ausgelegten Fallen der Abzocker haben wir neuerdings feststellen können, dass offensichtlich Veränderungen beim Beuteschema der Gebr. Schmidtlein und ihrem Strohmann Alexander Varin stattgefunden haben. Während der Anfgangs- und Hochzeiten der Schmidtlein-Bande wurden in erster Linie Kinder, Jugendliche und Heranwachsende auf der Suche nach Hausaufgabenhilfe, Bildern, Songtexten, Referaten usw. bevorzugt abgezockt. Doch nach und nach hat sich der Schwerpunkt auf die Suche nach kostenlosen Downloads für Software verlagert.

Doch dann machte Google offenbar Ernst mit der Umsetzung der Werberichtlinie, dass für anderweitig kostenfrei erhältlichen Inhalt keinerlei Werbung auf kostenpflichtige Seiten zulässig ist. Nun können wir die Fallen nur noch auf Yahoo und Bing finden, wo wir als entsprechende Suchbegriffe "grosshandel günstig" eingeben:

Wir interessieren uns für den ersten gesponserten Treffer unter www.grosshandel-produkte.de und klicken durch zur Homepage:

Es öffnet sich eine unverfänglich anmutende Seite einer uns bis dato unbekannten Vendis GmbH, über die gewerbliche Kunden in einer Datenbank mit über 10.000 Adressen Hersteller, Großhändler und Lieferanten suchen und finden können. Solche und ähnliche Angebote gibt es zu Hauf im Internet, aber auch als Druckerzeugnis oder auf Speichermedium in der Regel kostenfrei oder für wenige EURO, da in der Regel die Hersteller, Großhändler und Lieferanten mit ihren Anzeigen diese Datenbanken finanzieren. Von daher werden wir ein wenig stutzig, dass der Zugang „beantragt“ werden soll und scrollen zum Ende der Seite durch:

Ganz nebenbei fällt uns die mangelhafte Kategorisierung auf, denn wer weiß denn schon, was genau die beispielhaft angezeigte Adolf Pfeiffer GmbH anbietet und für wen diese Firma als Hersteller, Großhändler oder Lieferant von Interesse sein sollte. Irgendwie macht die Seite einen noch unfertigen Eindruck, weshalb wir zur angezeigten Schwesterseite www.Grosshandel-Angebote.de wechseln:

Das Impressum weist die bis dato unbekannte und noch nicht in Erscheinung getretene Vendis GmbH in Berlin mit einer Geschäftsführerin Eva Rüpps als Verantwortliche für diese Webseitenfamilie aus.

Also wollen wir uns mit dem Inhalt der Seite beschäftigen und klicken irgendwohin auf der Homepage und landen auf einem uns seltsam vertraut vorkommenden Registrierungsformular:

So richtig heimelig vertraut wird uns aber bei dem uns mittlerweile sehr vertrauten aber immer noch unvollständigen Satz unter "Informationen": Folgende Leistungen erhalten Sie in unserem Loginbereich. Duch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Allerdings fällt auch die deutliche Preiserhöhung um EUR 158,18 pro Jahr auf, weil jetzt die MWSt. noch aufgeschlagen wird, was einer satten Erhöhung um 196 % gegenüber den bisherigen Kosten der traditionellen Abofallen entspricht. Wer sich wirklich hinter dieser neu angelegten Abofalle verbirgt, wurde bereits bei AbZocknews.de berichtet:

Scheinbar haben die Gebr. Schmidtlein bereits auf die Veröffentlichung bei AbZocknews.de reagiert und den Reputations-Management-Muck um den Querverweis zu Tropmi bereinigt, die anderen Spuren liessen sich aber nicht so schnell verwischen:

Interessant in dem Zusammenhang ist die offenbar auf Dauerhaftigkeit angelegte Symbiose zu dem nachrangigen Inkassodienst Aninos Anwaltsinkasso

des Rechtsanwalts Fedor Zutz aus Osnabrück (sic!), der wild entschlossen scheint, die direkte Nachfolge von Olaf Tank, antreten zu wollen.

19.12.11

Abzocke mit Software von Tropmi Payment GmbH

Auch wenn für die Abzocker das Betreiben ihrer Abofallen in der letzten Zeit schwieriger geworden ist, werden wohl alle Möglichkeiten ausprobiert, um dieses betrügerische Geshäftsmodell noch länger aufrecht zu erhalten. So manches Mal erscheinen dann neue Abzockseiten, von denen man den Eindruck gewinnt, sie seien mit der heissen Nadel gestrickt. Da erläutert der Stacheldrahtkönig Michael Burat vor laufender Kamera die Kostenpflicht seines Routenplaners und demonstriert dann das Nichtfunktionieren dieses Portals. Typisch, money for nothing.

Oft kommen bei den als Schnellschuss aktivierten neuen Seiten noch katastrophale Fehler in Punkto Rechtschreibung und Grammatik hinzu, die wir auch schon von anderen Abzockern wie beispielsweise von dem Team Frank DrescherBernhard Soldwisch gewohnt sind. Auch die Brüder Schmidtlein aus Büttelborn bilden mit ihrem Strohmann Alexander Varin da keine Ausnahme, obwohl es eine Zeit lang recht ruhig um sie war. Vor ein paar Tagen wurde uns der folgende Screenshot der Webseite software-und-tools.de zugesandt, die dem Schmidtlein-Clan zuzuordnen ist.

Schauen wir uns zunächst mal den Text in der Mitte an, der in wenigen Worten, die Funktion der Software beschreiben soll. Übrigens will der Schmidtlein-Clan die 192 Euro ja nur für die Bereitstellung des Links. Die Software selbst kostet 32 Euro, die wir beim Entwickler/Hersteller auch werbefrei downloaden können und uns im Gegensatz zu der bloßen Bereitstellung des Links dann dort auch ein sehr interessant klingendes komplettes Spiel liefert. Soviel zum Kosten-/Nutzenverhältnis der nicht umsonst als Nutzlosbranche bezeichneten Abofallenbetreiber.

Sehen wir uns den Satz mit der Spiele-Beschreibung doch ein wenig genauer an. So sieht das dann aus:

Da versteht man nicht mal annähernd, was damit gemeint sein soll. Beim besten Willen ist es uns nicht gelungen eine sinnvolle Aussage zu erahnen und kapitulieren vor jedem Reparaturversuch. Und solche Beschreibungen sollen angeblich redaktionell noch aufbereitet worden sein?

Den Abzockern ist das aber egal. Hauptsache der Nutzer hat seine Daten abgegeben. Das Kosten-Leistungs-Verhältnis ist in diesen Kreisen ein völlig überflüssiges Thema. Wichtig ist nur dass den Opfern dann eine dreiste Rechnung für gar nichts präsentiert werden kann.

Im Memberbereich erhalten Sie Zugriff auf redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema Software

Nutznießer dieser Abzockseite sind die Brüder Schmidtlein mit ihrem Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin von der Firma Tropmi Payment GmbH, welche im Impressum als verantwortliches Unternehmen angegben ist.

Infos zur Anklage gegen Schmidtlein/Tank

Zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen die Brüder Schmidtlein, ihren ehemaligen Eintreiber Olaf Tank und den derzeit noch aktiven Strohmann Alexander Varin hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt aktuell die folgenden Informationen bekannt gegeben.

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.

08.11.11

Die Abzock-Brüder Schmidtlein melden mit Abofallen zurück

Eine Zeitlang war es ruhig gewesen um das Büttelborner Gebrüderpaar Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren vielen vielen Abofallen. So ruhig, dass man fast denken könnte, sie hätten sich eventuell anderen Geschäftsmodellen zugewendet. Doch die Ruhe war trügerisch und nur vorübergehender Natur. Zu Zeiten, in denen sich Google von den Abofallenstellern befreit hat, tauchen ausgerechnet die Gebrüder Schmidtlein wieder mit einer klassischen Abofalle bei Yahoo.com und der Nr. 3 im Suchmaschinenmarkt, bing.com, auf. Eine Suche nach Kochrezepten brachte folgenden Treffer:

Wir befassen uns mit dem obersten Treffer, der mit 28.000 Rezepten auch wesentlich werthaltiger erscheint, als der Zweite, welcher mit nur 20.000 Rezepten  zu einer Abofalle des Frankfurter Kreisels um Michael Burat führt. Wir können uns an der Stelle den kleinen Seitenhieb nicht ganz verkneifen, denn Michael Burat hat vor nicht allzu langer Zeit seine Abzockseite Outlets.de mit einem über Amazon erhältlichen Buch vergleichen.

Die Erfahrung mit der Google-Richtlinie, keine Werbung für anderweitig kostenfrei erhältlichen Content schalten zu dürfen, floss sicherheitshalber in die vorgeschaltete Landingpage ein (z.Z. über rezeptefuerdiefamilie.de):

Wer hier auf auf den Button "Weiter zu den Rezepten" klickt, landet auf der Registrierungsseite von der jetzt Rezeptechaos genannten Seite rezepte-chaos.de. Wie gewohnt, fallen die Gebrüder Schmidtlein mit den Vertragsinformationen oder so unwichtigen Kleinigkeiten wie einem Kostenhinweis nicht gleich mit der der Tür ins Haus.

Um so etwas, wie einen Hinweis auf anfallende Preis überhaupt zu Gesicht zu bekommen, müssen wir uns schon durch das komplette Registrierungsprozedere durchhangeln.

Dann taucht zwar auf der rechten Seite unten der Preis auf. Aber um den Überraschungseffekt in Grenzen zu halten wurde der Kostenhinweis dezent im Kleingedruckten versteckt. Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf das Impressum.

Et voila, mit der Content Services Ltd. taucht auch der altbewährte Strohmann Alexander Varin im Impressum auf. Ebenso wie in den Registrierungsdaten für die Domain rezepte-chaos.de.

01.09.11

Neuer Abzock-Anwalt mahnt für Schmidtlein-Seiten

War es in der letzten Zeit auch etwas ruhiger geworden um die Büttelborner Abzocker Schmidtlein, nachdem Olaf Tank sich offiziell zurückgezogen hatte und nicht mehr als Einkassierer für die Firmen der Schmidtleins zur Verfügung stand. Inzwischen werden die Opfer erneut mit Forderungen konfrontiert. Aktuell werden diese angeschrieben von einem Osnabrücker Anwalt mit dem Namen Nikolai Fedor Zutz, welcher unter der Bezeichnung aninos - Anwaltinkasso Osnabrück firmiert.

Wer derzeit Schreiben der Firma "aninos - Anwaltinkasso Osnabrück" bekommt, sollte sich nicht täuschen lassen. Nach Erkenntnissen der Polizei hat dieser Rechtsanwalt die Nachfolge des bekannten Internet-Abofallen-Anwaltes Olaf Tank angetreten. ...

Der Osnabrücker Polizei liegen bereits mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts des Betrugs vor. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Die Firma „Aninos –Anwaltsinkasso Osnabrück“ hat in der vergangenen Woche Forderungsschreiben in Höhe von 141 Euro an Internetnutzer verschickt.

Im der Polizei vorliegenden Schreiben wird das Internetportal „top-of-software.de“ genannt. Wer sich schon einmal mit Olaf Tank beschäftigt hat, wird auch über diesen Namen schon einmal gestolpert sein. Denn „top-of-software.de“ galt als Abzockfalle der „Antassia GmbH“, für die Olaf Tank das Geld eintrieb. Doch der 36-jährige Rechtsanwalt von „Aninos“ betont, er vertrete nicht die Interessen der Betreiberin der Seite „top-of-software.de“. Allerdings seien entsprechende Forderungen an seine Mandantin, die „Tropmi Payment GmbH“, abgetreten worden. Dem Mahnschreiben, auf das sich die Polizei stützt, liegt jedoch ein angeblich rechtswirksamer Vertrag mit „top-of-software.de“ zugrunde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Hinter den Forderungen von Olaf Tank für die Antassia GmbH steckten bekanntlich die, seit Jahren aus der Dialer- und Abzockeszene berüchtigten, Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein mit ihrem Strohmann Alexander Varin. Neu ins Spiel gekommen ist nun die Tropmi Payment GmbH, obwohl die Firma bereits im Jahr 2009 unter dem Firmennamen Tropmi GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde.

Amtsgericht Wiesbaden Aktenzeichen: HRB 24541 Bekannt gemacht am: 07.12.2009 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Wiesbaden In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

20.11.2009

Tropmi GmbH, Wiesbaden, Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: NEA75 GmbH), § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 179337) nach Wiesbaden, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden. Gegenstand: EDV- und Web-Design. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: H..., Jochen, München, *12.06.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Varin, Alexander, Handlova/ Slowakei, *07.07.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Richtig überraschend ist es nicht, dass wieder Alexander Varin als Strohmann Geschäftsführer von den Büttelborner Brüdern eingesetzt wurde, denn so schließt sich der Kreis wieder.

Einen weiteren, lesenswerten Bericht finden Sie auf Abzocknews.

21.11.10

Vorsicht: Abzocker nutzen Suche nach Street-View

Pünktlich zum Start von Googles neuem Dienst, Street View, versucht die Antassia GmbH mit eigens dafür registrierten Domains die User in ihre Abofalle zu locken. Um den potentiellen Opfern die angeblichen Verträge unterzuschieben, sind inzwischen folgende Domains aktiv:

  • googlestreetview.de
  • google-streetview.de
  • google-street-view.de

Die Fängerdomains leiten weiter zu der bekannten Seite top-of-software von der Firma Antassia GmbH, was bereits beim Aufruf der Startseite zu sehen ist.

Registriert wurden die Domains sind über asiatische Strohleute. Da es sich um Weiterleitungen zu der Abzockseite top-of-software handelt, findet sich im Impressum die schon bekannte Mainzer Briefkasten-Anschrift.

Dort wird wahrscheinlich selten jemand anzutreffen sein. Es sei denn, man legt sich auf die Lauer. Dann hätte man wohl die besten Chancen, jemanden bei der nächtlichen Leerung des Briefkastens anzutreffen. Aufzufinden dürften die Verantwortlichen wohl eher am Firmensitz der Nesosol GmbH in Darmstadt sein. Dort befindet sich derzeit die Zentrale der Abzockbande von Strohmann Alexander Varin und den Brüdern Schmidtlein.

10.11.10

Zehn Jahre Schmidtlein-Abzocke - ein trauriges Jubiläum

Und es begab sich in einer hessischen Kleinstadt namens Büttelborn, dass zwei Brüder die clevere Idee hatten, ganz schnell und ganz einfach ganz viel Kohle zu machen.

Man begann in der Dialer-Zeit und wechselte dann nach dem "Dialertod" umgehend das Geschäftsmodell.

Abo-Abzocke war angesagt. ...

.....

Als Inkassobutzen eingebunden wurde der Leib- und Mageninkassoanwalt der Schmidtleins, der berühmt-berüchtigte Olaf Tank aus Osnabrück, bekannt als "Zierde des Anwaltsberufes".

Inzwischen berichteten mehrere TV-Sender, sowohl private als auch öffentlich-rechtliche, über die Brüder und ihre mannigfaltigen Projekte. Wie oft mussten Gesichter verpixelt und Stimmen nachgesprochen werden, wie oft stand man vor leeren Büros und Briefkästen (die lt. Hausbewohner nur nachts geleert werden).

Wie uns ehemalige Schmidtlein-Mitarbeiter informierten, ist es doch so einfach, die Verantwortlichen in ihrem Hauptsitz anzutreffen:

Die Geschäftsadresse lautet: Nesosol GmbH, Sensfelderweg 26, 64293 Darmstadt – Klingel + Kamera sind im Hof, hinter der Autovermietung. Dort hat auch Antassia-Strohmann-“Geschäftsführer” Alexander Varin sein Büro. "Geschäftsführerin" der Nesosol GmbH ist übrigens Annabella Odry, die Ehefrau von Andreas Schmidtlein. ...

Quelle: The New Boo

15.10.10

Die Verflechtung der Abofallenmafia am Beispiel der Webtains GmbH

Das Aufkommen der Abofallenmafia seit Ende 2005, praktisch dem Ende der Haftzeit des Begründers und eigentlichen Hintermannes, war nicht etwa das Ergebnis zufälliger Entstehung, sondern ist seit Anbeginn als gezielter Anschlag auf den Bürger zu verstehen, dreist Geld für Null Gegenleistung verlangen zu können, ohne Konsequenzen straf- oder zivilrechtlicher Natur befürchten zu müssen. Ein wenig drängt sich dabei der Verdacht auf, dass der Hintermann seine Erfahrung aus der Dialerszene und deren strafrechtlicher Relevanz in das neu entwickelte Modell der Abofallen hat einfliessen lassen.

Angefangen hat das mit den Gebrüdern Manuel und Andreas Schmidtlein, die die Bundesrepublik seit Ende 2005 mit sicherlich mehreren Hunderten an sinn- und nutzbefreiten, dafür aber um so kostenbehafteteren Webseiten beglückten. Ab 2006 stieß alsbald Michael Burat dazu, der den berühmt-berüchtigten “Frankfurter Kreisel” begründete. Nachdem die Namen und Reputation gründlich verbrannt wurden, ist beiden Abzockerkreisen gemein, dass sie sich inzwischen hinter den Strohmannfiguren Alexander Varin bzw. Gebrüdern Viliam und Robert Adamca und mittlerweile Ronny und Nico Neugeboren verstecken. Das Potpourri wurde dann noch durch die Waldorfschul-Connection um Frank Drescher mit der OPM Media GmbH und Bernhard Soldwischs Inkassobude DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH abgerundet.  Wie eng die Betreiber der Masche miteinander verknüpft sind, zeigt unter anderem die gemeinschaftlich genutzte Inkassostruktur ...

Quelle und vollständiger Beitrag: recht-frech.de

16.05.10

Proinkasso mahnt für Redcio OHG

Viele Konsumenten erhalten zur Zeit Mahnungen der Proinkasso GmbH, in denen behauptet wird, man hätte sich auf einer Internetseite:
"www.……-heute.com" angemeldet und die Rechnung nicht bezahlt.

Die Seiten www.……-heute.com sind dem Europäischen Verbraucherzentrum seit Jahren bekannt. Ursprünglich wurden diese Seiten von der Firma A&M Schmidtlein OHG betrieben, danach von der Redcio OHG. ...

Quelle: Europakonsument

11.05.10

Über Abofallen im Internet berichtete "Recht brisant"

Am 30. April berichtete wurde in der ZDF-Sendung Recht brisant über Abofallen im Internet und besonders über das Portal Top-of-Software der Firma Antassia GmbH berichtet. Zwar ist der Geschäftsführer des Unternehmns Alexander Varin, doch in Wirklichkeit ziehen die Brüder Schmidtlein im Hintergrund die Fäden. Opfer die nicht gleich zahlen, bekommen es zudem noch mit dem berüchtigten Anwalt Olaf Tank zu tun.

Im Internet auf der Suche nach kostenloser Software: Aber nur einmal falsch geklickt, und schon kann aus kostenlos kostenpflichtig werden. Um in die berüchtigten Abofallen zu tappen, reicht oft schon der Besuch einer Website. Der neueste Fall: "top-of-software.de".

Das Interportal "top-of-software.de" lockt mit kostenlosen Downloads. Doch Verbraucher monieren: Schon der Besuch der Website kann teuer werden. Wochen später flattern Mahnungen von Rechtsanwalt Olaf Tank in's Haus.

Rosi Weindel war im Internet unterwegs, sie suchte nach einem Software-Update für ihren PC. Über Google gelangte sie schlussendlich auf die Website "top-of-software.de". Dort fand sie auch das von ihr gesuchte Programmupdate. Für den Download musste sie nur noch schnell ein Anmeldeformular ausfüllen, sie gab Namen, Anschrift und Email-Adresse an. Doch bevor sie die Anmeldung bestätigte, entdeckte sie den Kostenhinweis: 96 Euro pro Jahr sollte sie für ein Abo der Website hinlegen. Das war Rosi Weindel für den Download prinzipiell kostenloser Freeware zu viel, sie schloss die Website und brach die Anmeldung ab.

Einige Wochen später aber die Überraschung: Es trudelte Post ins Haus. Eine Mahnung über 138 Euro, der Preis für ein angebliches Abo plus Rechtsanwalts- und Mahngebühr für den Absender: Rechtsanwalt Olaf Tank. In Namen des Betreibers der Website, der Antassia GmbH, ist der Jurist seit Jahresbeginn fleißig. Es steht die Frage im Raum, wie Anbieter Antassia an die Kontaktdaten seiner vermeintlichen Kunden - wie in diesem Fall Rosi Weindel - gekommen ist.

Olaf Tank gab hierzu auf Nachfrage von "Recht brisant" an, "...dass es technisch unmöglich ist, ohne vorheriges Akzeptieren der AGB/Datenschutzerklärung/ Widerrufsbelehrung sowie Klick auf die Schaltflächen die eingegeben Daten zu übermitteln." Experten - unter anderen vom Chaos Computer Club - behaupten hier das Gegenteil. Technisch möglich sei dies schon, allerdings gelte auf Nachfrage von "Recht brisant" für die Seite "top-of-software.de" nach aktuellem Stand: "Auf den ersten Blick scheint die Seite nicht im Hintergrund "heimlich" Daten zu übermitteln, ohne dass der Nutzer den Anmelde-Button geklickt hat."

Aber es sei auch nicht auszuschließen, dass die Website in der Vergangenheit so konzipiert und technisch in der Lage war, heimlich Daten abzufangen. Eins steht fest: Kunden wie Rosi Weindel versichern, die Anmeldung nicht abgeschlossen und niemals auf die Schaltfläche "Anmelden" geklickt zu haben. Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gingen seit Januar über 250 Beschwerden über die Antassia GmbH und Olaf Tank ein. Bundesweit gehen die Zahlen wohl in die Tausende. Und sogar das Landeskriminalamt warnte vor den Abzocken.

Rosi Weindels erste Reaktion: "Erwischt!" Nun sei auch sie Opfer so genannter Abofallen geworden, von denen sie in den Medien schon oft gehört habe. In der Tat, Rechtsanwalt Olaf Tank ist in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Schon für die Websites "softwaresammler.de" oder "opendownload.de" war er als Abmahnanwalt aktiv. Sein Verhalten und das seiner Mandantschaft sind dabei in der Öffentlichkeit immer wieder in die Kritik geraten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - Recht brisant

Quelle: Youtube - AntiAbzockTV

30.04.10

Abofalle der Schmidtleins erhält Negativpreis

Der monatlich zu vergebende Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet geht im April 2010 an das Abzockportal top-of-software. Betrieben wird die Seite von der Firma Antassia GmbH und ihrem Geschäftsführer Alexander Varin. Der wiederum ist nur ein Strohmann, denn hinter den Kulissen agieren als Drahtzieher dieser Räuberei keine geringeren als die Brüder Schmidtlein.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Betreiber der Seite top-of-software.de, die Antassia GmbH, bedient sich laut Verbrauchermeldungen und zahlreicher Beiträge in Internetforen der gleichen Methoden wie auch die Betreiber ähnlicher Seiten, wie z.B. opendownload.de und online-downloaden.de. So schlossen die Nutzer nach eigenen Aussagen beim Downloaden kostenloser Software unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement ab. Teilweise besuchten die Nutzer die Seite gar nicht bzw. sie wurden von einer anderen Seite auf top-of-software.de weitergeleitet ohne zu wissen, dass die Nutzung der Seite bzw. das Downloaden der Software gebührenpflichtig ist. Das Vorgehen dieses Anbieters ist ebenfalls betrügerisch, da die Firma Verbraucher darüber täuscht, dass sie durch den Download ein kostenpflichtiges Abo abschließen. In den gemeldeten Fällen erfuhren die Nutzer erst durch eine Rechnung, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hatten. Bei Nichtzahlung folgten Mahnungen, die laut Forenbeiträgen von dem Inkasso-Anwalt Olaf Tank verschickt wurden, der auch das Inkasso für die Seite opendownload.de betreibt.

Dass die Chancen betroffener Verbraucher, sich gegen Abofallen im Internet erfolgreich zu wehren, mittlerweile sehr gut sind und sie Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten haben, zeigt zum Beispiel ein kürzlich verkündete Urteil gegen den Abmahnanwalt Tank. Auf eine Klage eines Opfers der Abofalle opendownload hin, wurde Tank vom Amtsgericht Marburg dazu verurteilt, die Kosten des betrogenen Internetnutzers zu tragen, die diesem durch die Abwehr des Abovertrags entstanden sind.

Quelle: Das Schwarze Schaf

21.04.10

Die Tricks der Büttelborner Abzockbrüder

Eigentlich wollte sich Roman Kaiser nur das kostenlose Programm "Adobe Reader" auf seinen Computer runterladen. Doch plötzlich bekam er eine saftige Rechnung. Von einem Anbieter namens "Top of Software".

Quelle und Video: Spiegel online - Die Tricks der Internetabzocker

Die Abzocke mit dem Portal Top-of-Software der Antassia GmbH wird faktisch von den Brüdern Schmidtlein betrieben, die mit Alexander Varin als Strohmann Geschäftsführer einen Cousin von Villiam Adamca eingesetzt haben. Villiam Adamca wiederum ist bei Firmen des Michael Burat als Strohmann Geschäftsführer tätig.

Quelle: youtube - scamnewsTV

28.02.10

Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware

Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun.

Top-of-software.de wird von der Mainzer Antassia GmbH betrieben. Wer der Chef ist, ist aus dem Impressum nicht zu ersehen. Wenn man aber im so genannten Whois nachprüft, wer hinter der Domain "top-of-software.de" steckt, stößt man auf die E-Mail-Adresse von Alexander Varin. Das deckt sich mit dem Handelsregistereintrag, in dem Varin als Geschäftsführer genannt wird.

Alexander Varin ist laut Antiabzocknet und anderen Verbraucherschutz-Seiten für Michael Burat tätig, der als Mitglied des so genannten Frankfurter Zirkels hinter zahlreichen Abzock-Seiten stecken soll. ...

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Wer nicht bezahlt, bekommt es mit dem bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank zu tun. Tank trieb unter anderem auch für Opendownload.de offene Rechnungen ein. Jetzt mahnt er im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: n-tv.de

Schon seit mehreren Jahren ist Olaf Tank als Eintreiber von Abzockern bekannt. Sein zweifelhaftes Image hat Olaf Tank insbesondere durch das Engagement für die Brüder Schmidtlein kontinuierlich verschlechtern können. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Sowohl am schlechtem Ruf von Olaf Tank als auch an der Zusammenarbeit mit Andreas und Manuel Schmidtlein. Hinter der Abzocke der Antassia GmbH stecken als Hintermänner keine Geringeren als die Brüder Schmidtlein. Anscheinend gibt es zwischen den Schmidtleins und Michael Burat eine Kooperation. Immerhin ist der für die Antassia GmbH tätige Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin ein Cousin von Michael Burats als Strohmann Geschäftsführer eingesetzten Villiam Adamca. Von dort soll Alexander Varin an die Schmidtlein vermittelt worden sein, wie aus Beiträgen in Foren und Insiderberichten zu entnehmen ist. Diese Indizien lassen vermuten, dass auch die Brüder Schmidtlein inzwischen ein Teil des Frankfurter Kreisels sein dürften.