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30.10.13

Wieder Solvenza Inkasso und outlets.de

Über die Methoden von outlets .de bzw. der IContent GmbH und pro-payment GmbH berichteten wir mehrfach. Nun legte eine Verbraucherin aus Osterode in der Beratungsstelle eine Mahnung der Solvenza Inkasso vor. Solvenza soll im Auftrag der Webtains GmbH (Rechtsnachfolger der IContent GmbH) die offene Forderung für das zweite Vertragsjahr bei www.outlets.de einziehen. Die Gesamforderung beläuft sich auf 165,91 Euro. Komme die Verbraucherin dem nicht nach, würden weitere Maßnahmen folgen. Dem Schreiben ist ein(e) Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis beigefügt. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

15.12.12

Unterlassungsurteil gegen IContent GmbH

Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß verurteilt,
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Klägerin, zu unterlassen, eine e-mail Adresse des Beklagten -
insbesondere die e-mail Adresse vorname.nachname@t-online.de (Name hier natürlich
geändert) – ohne dessen Einwilligung zu nutzen, insbesondere es zu unterlassen an ihn Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen einer angeblichen Anmeldung outlets.de zu übersenden, ohne die Anmeldung verifiziert zu haben und
hierbei einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen.
2. Die Klägerin wird verurteilt, die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanältin Stefanie Hagendorff, Hugenottenstr. 94, 61381 Friedrichsdorf entstandenen vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 311,18 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 11.10.2011 zu zahlen.

Außerdem hat zur negativen Feststellungsklage der Klägerin, das Gericht festgestellt, dass die von dem Beklagten geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht bestehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Widerbeklagten) 95 % und der Beklagte (Widerkläger) 5 %.

Zum Hintergrund:
Die Parteien IContent GmbH und ein Verbraucher stritten um eine angebliche Anmeldung bei outlets.de in 2010.

Quelle und vollständiger Bericht: http://hagendorff.org

Sofort nach Zustellung des Urteils wurde von den Prozessbevollmächtigten der IContent GmbH Berufung eingelegt.

06.10.12

Ordnungsgeld gegen IContent GmbH verhängt

Die IContent GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Burat, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 14.000 Euro zahlen. Die Firma betreibt kostenpflichtige Internet-Portale wie zum Beispiel www.outlets.de. Das Ordnungsgeld hatte der vzbv durchgesetzt.
(Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, AZ: 2-03 O 556/00)

Der vzbv hatte gegen die Betreiberin der Internetseite www.outlets.de bereits in der Vergangenheit auf Unterlassung geklagt. Mit Urteil vom 17. Juni 2010 hatte das LG Frankfurt dem Unternehmen unter anderem untersagt, auf der Internetseite eine Klausel zu verwenden, wonach die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus berechnet wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen mehrfach, woraufhin jetzt das Ordnungsgeld festgesetzt wurde.

Es handelt sich bereits um das zweite Ordnungsgeldverfahren, das der vzbv in diesem Jahr gegen Betreiber von Kostenfallen im Internet eingeleitet hat. Bereits im Mai hat das Landgericht Meiningen auf Antrag des vzbv ein Ordnungsgeld gegen die Webtains GmbH festgesetzt. Diese betreibt die Internetseite www.routenplaner-service.de. Der Webtains GmbH, 2012 zeitweilig vertreten durch Michael Burat, war per einstweiliger Verfügung bereits im Juli 2010 ebenfalls untersagt worden, eine Klausel zu verwenden, nach der die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus verlangt wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen wiederholt. Das Landgericht Meiningen setzte daraufhin ein Ordnungsgeld fest, jedoch nur in Höhe von 9.000 Euro, weil es nicht von einer „bösen Absicht“ der Verwendung dieser Klausel ausging. Die Beschwerde des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde zurückgewiesen, weil auch das Thüringer Oberlandesgericht ein vorsätzliches Handeln verneinte.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

13.07.12

Veränderungen im Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels

Wie man inzwischen dem Handelsregister entnehmen kann, hat es im Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels kürzlich eine interssante Änderung gegeben. Die RA Office GmbH ist nun von der B+N Holding & Consulting GmbH (Geschäftsführer: Michael Burat) übernommen geworden.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 43904 Bekannt gemacht am: 18.06.2012 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen

14.06.2012

RA Office GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B + N Holding & Consulting GmbH am 08.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Quelle: Handelsregister

Eine weitere Veränderung wurde im Impressum von outlets.de entdeckt. Dort ist als Geschäftführer nun Robert Adamca eingetragen.

Einen Geschäftsführer Robert Adamca kennt das Handelsregister für die Icontent GmbHzum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Zuletzt wurde vor einem Jahr der Geschäftsführer bei der IContent GmbH ausgetauscht. Für Tomas Franco hatte Michael Burat höchstpersönlich die Verantwortung der Abzockfirma überommen und bis heute beibehalten.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 45484 Bekannt gemacht am: 29.07.2011 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

26.07.2011

IContent GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Franco, Tomás, Bad Homburg v.d.H., *25.04.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Auch bei der Webtains GmbH soll laut Impressum einen Wechsel in der Geschäftsführung statt gefunden haben.

Doch auch für die Webtains GmbH ist zur Zeit immer noch Michael Burat im Handelsregister eingetragen und nicht Nico Neugeboren, wie es im Impressum zu lesen ist.

Anscheinend stehen diese Veränderungen im Zusammenhang mit dem Verurteilungen von Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betrugs beim LG Osnabrück (AZ: 15 KLs 35/09) und beim LG Frankfurt (beide noch nicht rechtskräftig).

05.03.12

HR m€x über Abzocke von Outlets.de

Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger ist das Internetportal „Outlets.de“ ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man angeblich bis zu 80 Prozent sparen.
Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

23.12.11

Versteckte Abo-Fallen

Herbert G. hat im Internet die Adresse eines Outlet-Centers gesucht. Dazu hat er in eine Suchmaschine den Begriff "Outlet" eingegeben. Um an die gesuchten Adressen zu kommen, sollte er seine persönlichen Daten eingeben, was er ohne viel zu überlegen auch tat. Einige Tage später bekommt er eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass er bei seinem Besuch auf der Seite ein Abonnement abgeschlossen hat, das jährlich 96 Euro kostet. Diese Information hat der Betreiber der Seite im Kleingedruckten versteckt. Das hat Herbert G. jedoch nicht gesehen und war so in eine typische Abo-Falle getappt. Anwalt Thomas Hoeren rät, die Rechnungen erst einmal zu ignorieren: "Niemals daraufhin bezahlen. Und noch wichtiger: Strafanzeige wegen Betrugs erstatten."

Quelle und vollständiger Bericht: mdr - Umschau

29.11.11

Das Beuteschema des Abzockers aus Rodgau

Hat sich Michael Burat unseren Hinweis auf die miese Abzocke junger Eltern über die Schaltung seiner Werbung mit dem Keyword „Kinderwagen“, zu Herzen genommen? Anscheinend war das doch ein wenig zu schäbig, denn seit unserem Bericht hat der, in der Blogger-Szene auch liebevoll als „Stacheldrahtkönig“ oder „Schreihals von Rodgau“ genannte, Michael Burat dies eingestellt. Das wäre zwar lobenswert, aber befassen wir uns doch mal intensiver mit dem Beuteschema seiner Abofalle outlets.de. Diese wird neuerdings sehr aggressiv auf Yahoo und Bing beworben. Na dann suchen wir doch mal nach einem Begriff wie z.B. „Laminat“ in Kombination mit Schlüsselworten wie z.B. „günstig“, „preiswert“, „billig“ oder „outlet“. In der Regel funktionieren alle Kombinationen und wahrscheinlich noch einige weitere, die in unserer nicht sehr ausführlichen Recherche vernachlässigt haben. Und Bingo!

Der Treffer auf marken-outlet.de führt unweigerlich zur Homepage von outlets.de.

Wie gewohnt ohne jeden Hinweis darauf, dass es sich nur um eine völlig sinn- und nutzbefreite Link-Sammlung zu allen möglichen outlets handelt. Die Frechheit, dafür schlappe 192 € für eine 2-jährige Vertragslaufzeit zu verlangen, bekommen wir erst auf der Registrierungsseite mitgeteilt. Allerdings wie gewohnt, so dezent, dass unsere Augen vor allzu viel Preisangaben nicht überanstrengt werden.

Weiter geht es mit dem nächsten Begriff auf der Suche nach dem Beuteschema.

Ach so, Heimwerker stehen also auch auf der Liste der potentiellen Opfer.

Okay, Heim-Elektronik ebenso, wir ersparen uns alle weiteren Geräte und schwenken über auf Küchen:

Auch die ganze der Palette der Küchenmaschinen wollen wir uns an der Stelle ersparen und suchen weiter.

Nun, das mit den Norebooks war zu erwarten. Aber wer auf der Lauer nach Notebook-Käufern liegt, der wird doch sicher auch die möglichen Käufer von Laptops über den Tisch ziehen wollen.

Na Prima, das war ja wie erwartet. Doch wie sieht es eigentlich mit den weniger praktischen Gegenständen aus? Also mit den eher schönen Dingen, die besonders vom weiblichen Geschlecht bevorzugt werden?

Ein Treffer auch hier wieder! Wie hat uns der Stacheldrahtkönig auf seinem Blog kürzlich wissen lassen: „Wenn Frauen Schuhe sehen, setzt der Verstand aus.“ Sollten wir das eigentlich als Hinweis auffassen?

Auch wenn der Stacheldrahtkönig junge Eltern bezüglich der Kinderwagenfalle aus seinem Beuteschema gestrichen hat, können wir nicht glauben, dass die Katze das Mausen lässt und machen ganz vorsichtig die folgende Abfrage:

Och nöö, Michael Burat, müssen doch schon wieder Eltern dran glauben, wenn sie Schuhe oder Spielzeug für ihren Nachwuchs suchen?

Irgendwie werden wir den Eindruck nicht los, dass durch alle Altersklassen und soziale Schichten, sowie unabhängig von sexuellen Orientierungen oder religiösen Ansichten usw. hinweg abgezockt werden soll. Wir merken uns: vor dem Abzocker sind wir alle gleich!

19.11.11

AK warnt vor „Deutsche Zentral Inkasso“

Mehr als 150 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich in den vergangen Tagen bezüglich eines Inkassoschreibens an den AK-Konsumentenschutz gewandt. Grund des Schreibens: Ausstehende Forderungen der Firmen „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“. „Diese Konsumenten sind in eine sogenannte ,Gratis-Falle‘ getappt“, erklärt die AK und rät: „Betrag nicht einzahlen und mit eingeschriebenem Rücktrittsschreiben antworten!“

Ein Schreiben der „Deutsche Zentral Inkasso“ verunsichert derzeit viele Konsumenten. Betroffene werden darin aufgefordert, einen offenen Zahlungsbetrag von 96 Euro plus Mahnspesen und Inkassogebühren – insgesamt rund 160 Euro – umgehend zu überweisen. „Die Begründung lautet: Konsumenten hätten die bisherigen Zahlungsaufforderungen der Firmen ,Webtains GmbH‘ oder ,IContent GmbH‘ ignoriert“, erklärt AK-Expertin Susanne Kalensky.

„Hinter dieser Vorgehensweise verbirgt sich eine Abzocke“, warnt die AK-Juristin und erklärt: „Mit vermeintlichen ‚Gratis-Angeboten‘ locken dubiose Firmen auf ihre Internetseiten zu Themen wie Berufsberatung, Hausaufgabenhilfe, Routenplaner und Lebensprognosen bis zu Tattoo-Vorlagen.“ Dabei verschleiern die Anbieter, dass der Kunde teure Abos abschließt. Die Preisangaben sind gut versteckt. Zahlungsaufforderungen und Inkassoschreiben wie jenes der „Deutsche Zentral Inkasso“ folgen.

Die Arbeiterkammer rät:

  • Bei „Gratis-Angeboten“ immer misstrauisch sein, vor allem wenn eine Registrierung verlangt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen.
  • Durch Drohungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern lassen und den Betrag keinesfalls einzahlen!
  • Schriftlich und eingeschrieben den Rücktritt erklären. Den Musterbrief „Rücktritt Internetfalle“ finden Sie in der Infobox.
  • Aufgabeschein und Kopie des Schreibens aber unbedingt aufheben.
  • Weitere Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten ignorieren.
  • Eine Liste der unseriösen Internetseiten finden Sie bei der Arbeiterkammer Kärnten

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten

10.11.11

Michael Burats Outlet-Abzocke mit Kinderwagen und Spielzeug

An die diversen Abzockportale des Frankfurter Kreisels um Michael Burat haben wir uns mit der Zeit ja zwangsläufig gewöhnen müssen. Einschließlich der für viele überraschenden Rechnungen und Mahnungen für den Download kostenloser Software. Dass Mitglieder der Gesellschaft auf der Suche nach Lifestyle-Produkten wie z.B. Waren von Adidas abgezockt werden sollten, war dann auch nur eine logische Fortsetzung. Ebenso wie die Abzocken mit Adventskalendern oder Kochrezepten. Aber das, was wir kürzlich entdeckt haben, geht einfach zu weit. Das ist kurz gesagt, einfach nur schäbig.

Junge Eltern sind Menschen die sparen wollen und häufig auch müssen, um ihren Sprößlingen das Notwendige zukommen zu lassen. Und ausgerechnet dieser Personengruppe liegt das Firmenimperium des Michael Burat wie ein Strauchdieb auf der Lauer. Nämlich bei der Suche nach einem Kinderwagen.

Wir befassen uns mit den bezahlten Anzeigen auf der rechten Seite, wovon uns die dritte von oben mit dem Kinderwagen - Discount schon reichlich verdächtig vorkommt.

Durch einen Klick auf den uns verdächtig erscheinenden Treffer gelangen wir auf die Landingpage minekinderwagensale.com.

Dort wird groß versprochen, dass man beim Kinderwagen – Fabrikverkauf bis zu 50 % sparen kann! Wer möchte da nicht sparen? Also wird munter auf den Button "JETZT SPAREN" geklickt und man wird weitergeleitet zu einer uns bekannten Abzockseite — outlets.de von Michael Burats Firma IContent GmbH.

Natürlich ist die fragliche Durchleitung „Kinderwagen“ an erster Stelle zu finden. Klar, wer nach Kinderwagen sucht, der braucht auch Spielzeug. Auch bei Spielzeug – Outlets wird wieder eine Ersparnis versprochen. Sogar bis zu 80 Prozent auf Michael Burats Registrierungsseite von outlets.de.

Beim Spielzeug – Fabrikverkauf immer noch bis zu 80 % sparen? Immer noch versprochen Herr Burat? Wohl kaum. Scrollen wir doch mal an das Ende der Registrierungsseite.

Wer sich erst mit der Anmeldung beschäftigt, so wie es ja auch gewollt ist, für den ist der ohnehin zarte Preishinweis nun nicht mehr sichtbar. Also. wie war das noch? Kinderwagen sparen bis 50 %, Spielzeug sparen bis 80 %?

Wie soll das funktionieren bei einem Kinderwagen der oberen Preisklasse für ca. 289 EUR 50 % zu sparen, wenn für diese dreiste Abzocke doch insgesamt schon 192 EUR an die IContent GmbH gezahlt werden soll. Bei Teddybären – Modell Steiff für ca. 140 EUR müsste uns ein Händler sogar noch Geld rausgeben, damit wir die versprochenen 80 % sparen könnten.

So etwas ist unserer Ansicht nach nicht nur irreführend, sondern sogar betrügerisch.

Die Werberichtlinie von Google, keine Werbung zu schalten, wenn der Content anderweitig kostenfrei erhältlich ist, wurde offensichtlich so nachhaltig umgesetzt. dass Kampagnen mit Tagesdomains (wie im obigen Beispiel aufgezeigt) auch sofort gestoppt werden. Als Konsequenz daraus hat der auf vielen Blogs so liebevoll als Stacheldrahtkönig bezeichnete Michael Burat die Werbung für seine Abzockfallen auf die Suchmaschinen Yahoo und Bing verlagern müssen. Beispiel: Werbung für outlets.de über die Fängerdomain marken-outlet.de.

Als Ausgleich für den Verlust von ca. 90 % potentieller Abzockopfer lässt Yahoo (noch) die Durchleitung ohne Vorschaltseite durch, weshalb von dem Treffer unter marken-outlet.de gleich auf outlets.de weitergeleit wird:

04.11.11

Inkasso-Abzocke Millionengeschäft Abmahnung

Mit Mahnbriefen an die Opfer von Abofallen verdienen Inkassobüros Millionen - und das schon seit Jahren. Die Justiz geht nur zögerlich gegen die Abzocker vor. ...

Wer in eine Abofalle getappt ist, solle sich von den Drohschreiben aber auf keinen Fall einschüchtern lassen. "Die ganz große Mehrheit der Amtsgerichtsurteile hat den geprellten Kunden recht gegeben", so der Rechtsanwalt. Ohnehin gebe es kaum Klagen. "Das dient alles nur der Einschüchterung."

Gut möglich, dass Doris Kall auch Post von der Deutschen Zentral Inkasso bekommt. Diese Firma mahnte in den vergangenen Wochen deutschlandweit im Massenversand Abofallen-Opfer ab. Das Berliner Inkassobüro treibt unter anderem auch die Forderungen von Webtains ein. Neben Routenplaner.de betreibt Webtains noch weitere Abofallen wie beispielsweise Gedichte-download.de. Der Firmensitz ist in Rodgau bei Frankfurt, in der Borsigstraße 35.

Weitere Firmen, die ihren Sitz in der Borsigstraße 35 haben, heißen: Premium Content, Content4U oder IContent. Das Geschäftsmodell ist immer dasselbe. Auch eine ProPayment GmbH, die Mahnungen verschickt, firmiert unter dieser Adresse. Das Firmengeflecht lässt sich im Wesentlichen auf einen Mann zurückführen: Michael Burat. Der windige Unternehmer fungiert mal als Geschäftsführer, ein andermal als Prokurist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: stern.de

Vor ein paar Tagen erst berichtete das ZDF in der Sendung "hallo deutschland" über das Abzockergeflecht des Michael Burat.

Quelle: Youtube - RodgauerImpressionen

29.08.11

Wie Urteile pro Abzocke zustande kommen

Wenn man sich all die Urteile pro Abzocke anschaut, welche über die letzten Jahre von den Firmen IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH, Premium Content GmbH, OPM Media GmbH und demnächst vermutlich auch Paid Content GmbH erwirkt wurden/werden, fällt zunächst auf, dass die Initiative der Urteile für den Frankfurter Kreisel um Michael Burat, also Premium Content GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH und IContent GmbH fast ausschließlich von den Opfern ausging, während die Connection um das Gespann Frank Drescher und Bernhard Soldwisch, also OPM Media GmbH und demnächst wohl auch die erst vor Kurzem ins Leben gerufene Paid Content GmbH hier die Initiative selbst ergreift und scheinbare Opfer vor Gericht zitiert.

Sämtlichen Urteilen liegt die folgende, auffällige Gemeinsamkeit zu Grunde, nämlich dass sich alle Urteile mit den Webseiten selbst befassen, aber niemals mit dem Weg, welcher in die Abofalle führt. Nur so sind solche Sätze in den Entscheidungsgründen der Urteile zu verstehen, wie „Demzufolge war bei der Anmeldung die Webseite so gestaltet, wie sich dem Ausdruck auf Blatt xx der Akte entnehmen lässt. Dies genügt nach der Rechtsprechnung des Landgerichts xxx und des Oberlandesgerichts yyy den Anforderungen der Preisangabenverordnung.“

Offensichtlich wurde von keinem Opfer vorgetragen, wie es denn in die Falle getappt ist. So brauchte der Abzocker sein Anliegen im Prozess nur mit einigen, für den Richter unverständlichen, technischen Belanglosigkeiten sowie dem Verweis auf seine Webseite inkl. der dort inzwischen vorhandenen Preisauszeichnung vortragen.

Wie es denn ausschaut, wenn ein Opfer den Vorgang sachgemäß vorträgt, wollen wir aus dem Urteil aus Alzey zitieren:

„... die Klägerin (Anm.: also die OPM Media GmbH, vertreten durch Frank Drescher) handelte in der Absicht den Beklagten über die Entgeltlichkeit der Datenbank arglistig zu täuschen. Die Gestaltung des Internetauftritts war bereits durch die kostenhinweisfreie Gestaltung dazu konzipiert, den Beklagten über die Entgeltlichkeit in Ungewissheit zu lassen…
… Für die Annahme der arglistigen Täuschung spricht zudem, dass ansonsten das Geschäftskonzept der Klägerin nicht plausibel erscheint. Unterstellt man, dass ein auf die Internetseite zugreifender Verbraucher die Vergütungspflichtigkeit kennen würde, ergibt sich die Frag, was diesen dazu verleiten sollte, das Angebot der Klägerin ohne vorherige Testmöglichkeit zu nutzen, wenn gerade eine Vielzahl vergleichbarer Angebote im Bereich der Mitfahrzentrale zur kostenfreien Nutzung über das Internet bereitsteht.“

Ob die Urteile pro Abzocke auch so ausgefallen wären, wenn die Richter den Weg zur Abzocke hätten sehen können, weil das „scheinbare“ Opfer den folgenden Sachvortrag gemacht hätte, halten wir für äußerst fraglich.

Da ist nämlich zunächst die Google-Suche mit den Suchwörtern wie zum Beispiel „Spülmaschine“ + „günstig“ und die daraus erfolgte Trefferanzeige:

Wir finden zum Beispiel die Werbung auf Fängerdomains mit dem Werbeeintrag „bis zu 59 % sparen. Umgehen Sie den Einzelhandel.“

Anmerkung:
der Screenshot wurde zu einem Zeitpunkt gemacht, als das Netz nicht ganz so abzockeverseucht war, denn üblicherweise finden wir hier bis zu 5 beworbene Abzockvorschaltdomains untereinander.

In der Erwartung eine Webseite gefunden zu haben, über die eine Spülmaschine bis zu 59 % günstiger ist, weil die Einzelhandelsspanne eingespart wird, erfolgt der Klick auf den Eintrag und führt zu der beworbenen Vorschaltdomain mein-haushaltgeraete1.com

Kein Impressum, keine Preisangabe, kein Hinweis auf eine Kostenpflicht, statt dessen wird die Erwartung noch mehr sparen zu können durch die Prozentangaben bis zu 80 % sogar noch erhöht.

Welcher Euphemismus hinter dieser Masche steckt, wird dadurch ersichtlich, dass es nicht etwa heißt „weiter“ oder „Registrieren“, sondern „JETZT SPAREN!“

Wer glaubt, jetzt nach dem 3. Klick so etwas, wie eine hinreichende Preisauszeichnung nicht etwa für die gesuchte Spülmaschine sondern nur für die Webseitennutzung zu sehen zu bekommen, der irrt gewaltig, denn er landet wieder nur auf einer Vorschaltseite:

Wein für 1 €, bis zu 80 % sparen, ein durgestrichener Preis von 299 mit dem jetzt gültigen Preis von 149,95 € sind Reizwörter und optische Leckerbissen für Sparfüchse. Aber bei dieser Seite zu vermuten, dass allein die Nutzung der Seite etwas kosten soll, ist wohl nur für die Abzocker selbst nachvollziehbar. Also werden die potentiellen Opfer auch nicht bei der Änderung von „JETZT SPAREN“ zu „JETZT REGISTRIEREN“ argwöhnisch und klicken darauf:

Die Erwartungshaltung ist ja die, etwas sparen zu können. Hier nach dem 4. Klick erscheint dann das erste Mal der zarte Hinweis darauf, dass der ganz Spass für 2 Jahre insgesamt EUR 192 kosten soll. Aber es kommt noch besser, denn dass er sich registrieren soll, ist dem vermeintlichen Kunden ja inzwischen bewusst, weshalb er immer noch ohne Argwohn die Registrierungsform ausfüllt und siehe da, es passiert etwas:

Und was genau ist passiert, als das echte Opfer die Registrierungsform zum Ende hin ausgefüllt hat? Richtig, der ach so zarte Preishinweis ist beim Scrollen nach oben hin entschwunden, weshalb das echte Opfer immer noch ohne Argwohn den Knopf „JETZT ANMELDEN“ klickt und somit in der Kostenfalle hockt. Wir können uns nicht vorstellen, dass nur ein einziges Urteil pro Abzocke ergangen wäre, hätte ein „echtes Opfer“ diesen Vorgang vorgetragen.

20.08.11

Deutsche Zentral Inkasso und das Geschäft mit der Angst

Das Inkassounternehmen "DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH" ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH ("out-lets.de") bzw. der Premium Content GmbH ("my-downloads.de") verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf. Beigefügt ist dem Mahnschreiben ein einschüchternder Anhang, nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Detmold, ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Langen sowie ein Formblatt zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Mit diesem sollen die Empfänger zur Anerkennung der Forderungen animiert werden.

An den bisherigen Empfehlungen der Verbraucherzentrale Hessen ändert die neue Masche freilich nichts. Verbrauchern, die nicht wissentlich im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, rät die Verbraucherzentrale Hessen nach wie vor: Nicht zahlen, den vermeintlichen Vertragsschluss entschieden zurückweisen, stur bleiben und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern lassen. Inzwischen hat sich auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. von dem Berliner Inkassounternehmen distanziert.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

16.08.11

IContent nimmt Klage nach Hinweis des Gerichts zurück

Die IContent GmbH – Betreiberin kostenpflichtiger Inhalte im Internet – hat auf Hinweis des AG Helmstedt (Beschl. v. 6.4.2011, Az. 2 C 95/11) eine Zahlungsklage zurückgenommen.
Eingeklagt wurde eine angeblich fällig Forderung in Höhe von 96 € zzgl. Mahngebühr, die für eine gemutmaßte Inanspruchnahme des Portals outlets.de angefallen sei. Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Das Amtsgericht hat daraufhin einen Hinweisbeschluß u.a. mit folgendem Inhalt erlassen:

Nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage wird darauf hingewiesen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Es fehlt an einem Vertragsschluss mit dem Beklagten. Zum einen konnte bereits nicht nachgewiesen werden, dass der Beklagte ein Angebot zum Abschluss des Vertrages unterbreitet hat, zum anderen ist die Klausel “Vertragsinformationen” unwirksam, da sie aufgrund ihrer Platzierung auf der Internetseite überraschend ist, § 305 c Abs. 1 BGB. Ein Vertrag, der den Beklagten zur Zahlung von 96,00 € verpflichtet, dürfte daher nicht zustande gekommen sein.

Es wird geraten, die Klage zurück zu nehmen.

Die klagende IContent GmbH ist der Empfehlung gefolgt und hat die Klage zurückgenommen.

Quelle und vollständiger Bericht: stuecke.eu

Das Geschäft mit der Angst

Inkassofirmen legen ihren Mahnschreiben beliebige Urteile bei und drohen mit Gerichtsverfahren. Angeblich säumige Kunden sollten sich nicht jedoch nicht beeindrucken lassen. Denn einen gültigen Vertrag gibt es fast nie.

Die besten Schnäppchen wollte Maria P. finden - und registrierte sich deshalb auf der Internetseite Outlets.de. "Über 1800 Adressen, Tipps und Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf und Shopping" bietet das Portal, "bis zu 80 Prozent" könne man sparen. Das klingt verlockend. Doch wer sich anmeldet, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab - zu acht Euro im Monat, also 96 Euro im Jahr. Der versteckte Hinweis darauf steht ganz unscheinbar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Anmeldeseite rechts oben, wo ihn niemand vermuten würde. Outlets.de ist das, was Verbraucherschützer als Abofalle bezeichnen. Dahinter steckt die als aggressives Unternehmen einschlägig bekannte IContent GmbH mit Sitz im hessischen Rodgau.

.....

Maria P. fand nach ihrer Anmeldung mehrfach Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen in der Post - und widersprach. Jetzt bekam sie ein weiteres Mahnschreiben, von der "Deutschen Zentral Inkasso" aus Berlin. Nun soll sie nicht mehr nur die 96 Euro für das angebliche Abonnement bezahlen, sondern auch noch Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassogebühren und so weiter. In Summe: 160,15 Euro. ...
... Besonders dreist: Dem Brief, der der "Welt" vorliegt, liegt die Kopie eines Urteils des Amtsgerichts Detmold bei, Aktenzeichen 7 C 1/11. Demnach sei ein anderer Kunde schon zur Zahlung der 96 Euro zuzüglich Gerichtskosten verurteilt worden.

Das entsprechende Urteil gibt es zwar wirklich, bestätigt Gerichtssprecherin Anke Grudda. "Das heißt aber nicht, dass es allgemein wirksam ist." Rechtswirkung entfalte es nur in dem einen konkreten Fall. ...

... Die Deutsche Zentral Inkasso wollte sich gegenüber der "Welt" trotz mehrfacher Anfrage nicht dazu äußern. Stattdessen sah sich Geschäftsführer Bernhard Soldwisch dazu veranlasst, per Pressemitteilung zum Rundumschlag gegen die Verbraucherzentralen auszuholen: ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

13.08.11

Zweifelhaftes Urteil zugunsten der Webtains GmbH

Was sich in den letzen Wochen beim Frankfurter Kreisel abspielt, darf man wohl als gut geplante Verdummungskampagne bezeichnen. Um die Abzock-Opfer von Michael Burats Firmengeflecht zu verunsichern wurden eine Reihe von Urteilen der Firmen Webtains GmbH, IContent GmbH, Content4U GmbH, Premium Content GmbH sowie der Deutschen Internet Inkasso GmbH veröffentlicht. Damit will man Zahlungsverweigerern suggerieren, es sei sinnlos sich gegen die Forderungen der Firmen zu wehren.
Zusätzlich wurde noch viel Werbung gemacht für die vermeintlich so positiv ergangenen Urteile. Sei es auf den verschiedenen Presseportalen, auf der eigens dafür eingerichteten Webseite Zivilurteile.de oder dem aktuellen Blog von Michael Burat.

Empfänger von Forderungen der zuvor genannten Firmen können aber ruhig und gelassen bleiben und brauchen nicht in Panik geraten. Es gibt mehrere Gründe diese Urteile nicht so ernst zu nehmen wie sie auf den ersten Blick scheinen. Zunächst einmal betreffen die Entscheidungen der Amtsgerichte nur die am Prozess beteiligten Parteien und haben keinerlei Auswirkungen auf andere Personen. Ausführlich berichtete ja schon kLAWtext über all diese Zivilurteile. Vielfach drängt sich der Verdacht auf, die Urteile seien mit Absicht künstlich generiert und es gäbe Absprachen zwischen den klagenden Parteien. Auch wir haben mit einer Geschichte aus dem Buch Brieffreundschaft mit einem Abzocker auf die Möglichkeit hingewiesen, wie Trophäenurteile generiert werden können.

Nun gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Eisenach (AZ: 59 C 923/10), bei dem sich der Verdacht zu bestätigen scheint. Diese Steilvorlage hat Michael Burat auf seinem Blog savonarola.org veröffentlicht.

Das Amtsgericht Eisenach hat der Rodgau Firma Webtains GmbH erneut zur Seite gestanden und für klare Rechtsverhältnisse gesorgt.

Die Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen hatte für einen Verbraucher aus Melbeck negative Feststellungsklage zum Amtsgericht Eisenach erhoben. Man war der Meinung, dass man die Rechnung der Webtains GmbH nicht bezahlen müsse.

Vor dem Amtsgericht Eisenach hatte aber nicht die Webtains GmbH geklagt, sondern angeblich ein reingefallener User. Der sollte wollte sich wohl aktiv gegen die Forderung der Firma Webtains GmbH zur Wehr setzen und hat zu dem Zweck die Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen beauftragt. Ein wirkliches Opfer wird sich zuvor über die Möglichkeiten einer Gegenwehr ausführlich informieren. Dazu gehört dann sicher auch die Auswahl eines Anwalts, welcher bereits Erfahrungen und Erfolge im Kampf gegen Abzocke vorweisen kann. Denn so naiv kann kein Abzockopfer sein, dass man sich ausgerechnet eine Kanzlei aussucht, deren Mitarbeiter schon Abzocker vor Gericht verteidigt haben.

Als Mitarbeiter der Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen wird auf deren Webseite der Rechtsanwalt Henning Grewe geführt, der vor gut einem Jahr den, als laufende Aktentasche bekannt gewordenen, angeklagten Anwalt Sven Schulze gemeinsam mit Boris Höller vor Gericht vertrat. Der Rechtsanwalt Sven Schulze hatte sich der Internetgemeinde gegenüber als Eintreiber für die betrügerisch agierenden Firmen Online Premium Content Ltd. und Belleros Premium Media Ltd. betätigt und dabei einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben. Und über Boris Höller findet google einige sehr interessante Informationen, sowie seine Verbindungen zum mafiös organisierten Wiener Karussell.

Es bleibt ihnen als Leser vorbehalten, sich ein Urteil über die sogenannten Trophäenurteile zu bilden. Doch Hand auf's Herz; Wenn Sie als Opfer gegen die Abzocker klagen wollten, würden Sie höchstwahrscheinlich im Vorfeld Informationen einholen um anschließend einen Anwalt zu beauftragen, von dem Sie sicher sein können, dass es zu keinem Interessenkonflikt kommen kann.
In diesem Sinne: nur nicht einschüchtern lassen.

11.08.11

Inkasso-Mafia schlägt wieder zu

Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen. Dem neuen Schreiben ist wieder ein Urteil beigefügt, dieses Mal vom Amtsgerichts Detmold. Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen.

Dass Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Inkassounternehmens angebracht sind, ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

08.08.11

Die Werbeoffensive von outlets.de bei google

In den letzten Wochen haben die Betreiber von outlets.de zahlreiche Seiten geschaltet, die bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe wie z.B. "Waschmaschine und günstig" oder "Felgen und günstig" bei google unter der Rubrik Anzeigen auftauchten. Zu diesen Seiten zähl(t)en beispielsweise:

  • adidas-kaufen33.com
  • buy-fahrrad2011e.com
  • einkaufe-moebel31.com
  • buy-felgen2011e.com
  • handy-neushope2011.com
  • haushaltsgerateneu22.com

Diese so genannten Fängerdomains führ(t)en dann allesamt zu dem Portal outlets.de von der Firma IContent GmbH und somit in die Vertragsfalle. Es ist davon auszugehen, dass hier noch zahlreiche andere Seiten in verschiedenen Variationen geschaltet werden, um die Verbraucher in das Netz von outlets.de zu treiben.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Eine riesige Reserve an Fängerdomains wird von der zum Frankfurter Kreisel gehörenden IContent GmbH vorgehalten. Seit August 2009 wurden schon mehr als 1750 Landingpages im Forum von Autosec4u.info notiert. Eine zusammenfassende Liste mit Hintergrundinformationen dazu wurde erst kürzlich bei Abzocknews publiziert.

Den Opfern der Abzocke, welche mit Rechnungen und Mahnungen verunsichert werden, empfehlen wir, sich an die Tipps der Verbraucherzentrale Hamburg zu halten:

Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

07.08.11

Ach, all diese Zivilurteile...

Es ist ja schon komisch, dass unter "zivilurteile.de" als erste Rubrik "Strafrecht" steht (Stand: 05.08.2011), denn Strafrecht ist gerade kein Zivilrecht. Sei´s drum. Immerhin stehen darunter dann die "üblichen Verdächtigen", um die es in den Urteilen geht. Premium Content GmbH, IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH (Stand: 05.08.2011) - alles eigentlich wohlklingende Namen. Wer diesen Blog gelegentlich liest, weiß, dass die Schreiben, die diese Firmen mitunter versenden, alles andere als wohlklingend sind und mit ihnen häufig 96,- Euro eingefordert werden. Einige der Firmen holen sich manchmal dazu auch die Hilfe eines Inkassounternehmens wie Deutsche Zentral Inkasso GmbH. ...

Quelle und vollständiger Bericht: kLAWtext

Einmal verklickt und schon reingefallen

"Sehr geehrte Frau D., wir erinnern Sie hiermit an die laufende Zahlungsfrist", heißt es in einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso. Weiter unten steht: "Nutzen Sie JETZT die Möglichkeit, diese unangenehme Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen."

Schön und gut, aber wofür? ...

... Den Internet-Betrüger, der kostenlose Computerprogramme gegen Geld angeboten hatte, gibt es unter dem Namen nicht mehr. Die Forderungen aber immer noch. ...

Auch die Premium-Content scheint – ähnlich wie ein Grippevirus – ihren Auftritt immer wieder neu zu gestalten. Was geblieben ist, sind Töchter wie iContent, webtains oder eben Content4u. Auch die Anwälte, Bankverbindungen und Inkasso-Unternehmen sind immer wieder andere. Was noch geblieben ist, ist ein gewisser Viliam Adamca, der als "Geschäftsführer" der verschiedenen Abo-Portale auftritt.

Nur ein Strohmann? Zu erreichen ist er jedenfalls nirgendwo, Anschriften hat er allerdings viele. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schwarzwälder Bote

30.07.11

Änderungen beim Frankfurter Kreisel

Vor wenigen Tagen hatten wir gerade über die neue Werbestrategie für das Abzockportal Outlets.de des Frankfurter Kreisels berichtet. Ein weiterer Hinweis auf strukturelle Veränderungen ist bei dem Betreiber von Abzocknews.de eingegangen.

Sehr geehrter Herr Fuchs, bei Recherchen zur DIG bin ich heute auf Ihre Seite gestoßen. Ich darf ihnen mitteilen, dass die DIG nun das Inkasso für melango übernommen hat. Außerdem hat die Geschäftsführerin der DIG nun einen neuen Namen: Réka Franko. Scheinbar hat sie den bereits einschlägig bekannten Herrn Tomas Franko von der "RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH" verheiratet. Herr Franko scheint sich im übrigen hinsichtlich der Schreibweise seines Namens nicht so ganz sicher zu sein: Für die Icontent GmbH wird er im Handelsregister Tomás Franco geschrieben, für die R(A)Z Tomas Franko. Die Geburtsdaten stimmen aber immer überein.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Abzocknews

Die Geschäftsführerin der DIG Deutsche Internetinkasso GmbH hieß zuvor Réka Lengyel.

Veränderungen

18.11.2010

Mainsee 692. V V GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 47, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma).
und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH. Geschäftsanschrift: Mannheimer Str. 97, 60327 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Speicherung, Übermittlung und Nutzung von bonitätsrelevanten personenbezogenen Daten sowie die Beratung bei der Erstellung von Systemlösungen für das Risikomanagement sowie deren Vertrieb und die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen als Rechtsdienstleistung gemäss § 10 Abs.1 Ziffer 1 Rechtdienstleistungsgesetz und die Einziehung von Forderungen verbundener Unternehmen im Sinne von § 15 AktG als erlaubnisfreie Tätigkeit gemäss § 2 Abs. 3 Ziffer 6 Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmen und die Unternehmensberatung von Inkassounternehmen. Nicht mehr Geschäftsführerin: H., A., Wesseling, *02.11.1975. Bestellt als Geschäftsführerin: Lengyel, Réka, Bad Homburg v. d. Höhe, *11.12.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Im April wurde die Geschäftsführung dann an Michael Burat und Robert Adamca übertragen.

Veränderungen

20.04.2011

DIG Deutsche Internetinkasso GmbH, Frankfurt am Main, Mannheimer Str. 97, 60327 Frankfurt am Main. Einzelprokura: Adamca, Robert, Bad Homburg, *10.06.1983; Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975.

Doch nur drei Monate später war schon wieder Réka als Verantwortliche im Handelsregister eingetragen. Diesmal aber mit einem anderen Nachnamen. Anscheinend hat sie in der Zwischenzeit geheiratet, denn jetzt heisst sie ebenso Franko wie der ehemalige Geschäftsführer der IContent GmbH, Tomas Franko.

Veränderungen

21.07.2011

DIG Deutsche Internetinkasso GmbH, Frankfurt am Main, Mannheimer Str. 97, 60327 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Franko, Réka, Bad Homburg v. d. Höhe, *11.12.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die im Handelsregister veröffentlichten Geburtsdaten von Frau Franko bzw. Lengyel sind ein eindeutiger Indiz, so daß keine Zweifel aufkommen, es könne sich um zwei verschiedene Identitäten handeln. Außerdem passt es sehr gut ins Bild, dass sich auch in der Geschäftsführung der IContent GmbH ein Wechsel ergeben hat. Wenn auch nur im Impressum von z.B. Outlets.de.

Während laut Impressum jetzt mit Michael Burat der Pate des Frankfurter Kreisels die Fäden in der Hand hält, sieht es im Handelsregister des AG Offenbach zur Zeit anders aus. Eine diesbezügliche Änderung wurde dort bisher nicht veröffentlicht.

Zu unserem Bericht über den Kundenfang via Adwords als Vorbereitung zur Werbeoffensive auf Google hatten wir ja schon ausführlich berichtet. Ergänzend noch der Hinweis auf eine fleissige Biene, welche sich die Mühe machte und eine Menge Landigpages für Outlets.de im Forum von autosec4u aufgelistet hat.