17.02.12

Gebühr statt versprochenem Gewinn

„Traumwagen Gewinnspiel“ steht groß über dem Einladungsschreiben. In normal großer Schrift ist von einer Gewinnbenachrichtigung die Rede, als Beleg dafür, dass der Adressat tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, der seinerzeitige Losabschnitt in das Schreiben einkopiert.

Ein Sonderpreis im Wert von 50 Euro, ein Reisegutscheinpaket im Wert von 2990 Euro wird als Gewinn bestätigt, außerdem „als Hauptgewinner die Nominierung auf einen VW Golf oder wahlweise 25000,00 Euro in bar“.

Gut ein Dutzend angeblicher Gewinner ist der Einladung von „Sun Travel S.R.O“ mit Sitz im österreichischen Salzburg zur Ziehung der „potenziellem Hauptgewinner“ bei „einem unterhaltsamen Vormittag mit abschließendem leckeren Mittagessen“ in ein renommiertes Wilhelmshavener Hotel gefolgt, haben Ehe- oder Lebenspartner oder Freunde mitgebracht. Begrüßt werden sie allerdings nicht von „Sun Travel“, sondern von „Sonnenschein-Reisen“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wilhelmshavener Zeitung

Dubiose Einladungen eines angeblichen Finanzdienstleisters

Hannelore D. aus Eisenach macht seit Tagen nachts kaum ein Auge zu. Denn seit mehreren Wochen bekommt sie per Postwurfsendung immer wieder Briefe der Firma Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen. Diese sind ohne Porto. Eine konkrete Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen suchte die Betroffene auch vergebens.

"Im ersten Schreiben stand, dass ich als Gewinnerin ermittelt worden bin und 951,72 Euro zu erwarten hätte", berichtet Frau D. ...

Das Geld soll der Rentnerin, die eigentlich nie bei einem Gewinnspiel mitgemacht hat, aber nicht überwiesen werden, sondern sie soll es bei einem Ausflug mit dem Bus und anschließender Verköstigung persönlich in die Hand bekommen. ...

... Bei Nichtantritt der Fahrt sei die Firma berechtigt, die Planungskosten in Höhe von 25 Euro pro Person in Rechnung zu stellen. Die seien aus den Bemühungen entstanden, den Gewinn zu realisieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Thüringer Allgemeine

Lotto-Abzocke vom Callcenter auf Mallorca

In Deutschland hat die Lotto-3000-Masche für Aufsehen gesorgt: Mit einem Trick wurden ahnungslose Menschen per Telefon zur Teilnahme an einer Lottogemeinschaft verleitet. Ein Teil der Anrufe kam aus Mallorca.

"Türöffner" war für die Anrufer ein 100-Euro-Gutschein eines großen deutschen Versandhauses, in dessen Namen die Telefonisten anriefen. "Ich habe eine gute Nachricht für Sie, denn Sie haben (...) einen Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro gewonnen" - so lautete der erste Satz des Leitfadens für die Mitarbeiter eines Callcenters, der MM vorliegt. ...

"Unser Ziel war es, ihnen ihre Kontodaten zu entlocken und in 90 Prozent der Fälle klappte das", sagt Uwe M. (Name geändert). Er hat die Anrufe in einem Callcenter in Capdepera durchgeführt. Nach seinen Worten wurden dem Gutscheingewinner die Vertragsbedingungen für die Teilnahme an der Lotto-Tippgemeinschaft Lotto 3000 vorgelesen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mallorca Magazin

Gericht stoppt Abzocke durch „Gewerbeauskunfts-Zentrale“

Kleine Unternehmer fallen auf den fiesen Trick der Gewerbeauskunft-Zentrale rein: Sie glaubten, sie erteilten einem Amt Auskunft, unterschrieben unbemerkt einen Vertrag und mussten dann fast 600 Euro zahlen. Ein Gericht hat nun die Masche der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft gestoppt.

Tausende Gewerbetreibende in der Abo-Falle: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Methoden der bundesweit operierenden „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ als irreführend verboten. „Das Geschäftsmodell operiert damit, Dinge dunkel zu halten“, sagte der Vorsitzende Richter Prof. Wilhelm Berneke am Dienstag. Das Gericht ließ keine Revision zu (Az.: I-20 U 100/11). ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Dubiose Einladungen für Kaffeefahrten im Rhein-Neckar-kreis

Dass er wirklich etwas gewinnen würde, hat Herr X. nicht geglaubt. Der Rentner war einsam und wollte etwas erleben, deshalb fuhr er mit. Als er am Abend wieder nach Hause kam, hatte er 500 Euro ausgegeben. Für einen ganzen Karton voll mit Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich vorbeugend gegen alle möglichen Alterserscheinungen helfen sollten. Der Versuch, die Ware zurückzugeben, scheiterte, weil nirgendwo eine Adresse des Veranstalters zu finden war, das Geld war weg.

Wie diesem Rentner geht es vielen, die sich auf eine sogenannte Kaffeefahrt einlassen. Mit einer bunten Einladung werden sie in einen Bus gelockt, der sie an einen abgelegenen Ort bringt. Sie bekommen dort ein kostenloses Mittagessen und müssen dafür eine Veranstaltung über sich ergehen lassen, bei der alle Register der Verkaufspsychologie gezogen werden. Am Ende kaufen sie maßlos überteuerte Bratpfannen, Magnetfelddecken oder Demenzmittel von zweifelhafter Qualität.

Aktuell häufen sich die Anzeigen  bei der Polizei in Heidelberg, Schreiben/Einladungen einer „Niedersächsischen Treuhand“ mit Sitz in Cloppenburg suggerieren hohe Geldversprechen und Sachpreise, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen.

Trotz wiederholter Warnungen vor günstigen Kaffeefahrten fallen leider immer noch viele Senioren darauf herein und müssen erkennen, dass nicht die versprochenen Besichtigungen, sondern eine Werbeveranstaltung im Vordergrund steht. Dort werden sie oftmals von windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen, die nicht selten ihr monatliches Einkommen übersteigen. Zudem versuchen unseriöse Verkäufer das Widerrufsrecht zu unterlaufen. Dieses erlaubt es, bei Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen geschlossene Kaufverträge binnen 14 Tage zu widerrufen. Windige Vertreter nehmen dann Bestellungen ohne Datumsangabe auf und können diese später rückdatieren – die Widerrufsfrist ist damit schnell verflogen. Daher ist es besonders wichtig auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht zu achten. Am sichersten ist es aber, bei einer Werbeveranstaltung erst gar nichts zu kaufen oder zu unterschreiben.

Denn bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
  • Die Broschüre "Der goldene Herbst" ist bei den (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich sowie im Internet als Download eingestellt unter www.polizei-beratung.de. Sie enthält auch andere wertvolle Tipps für Senioren zum Schutz vor Straftaten.

Quelle: Polizeidirektion Heidelberg