27.01.12

Mit ominösen Mails wollen Betrüger Daten ausspähen

Noch nie waren Internet-Betrüger so aktiv wie heute. Bereits 2010 wurden bundesweit 5.300 Fälle registriert, in denen Betrüger mit Hilfe von Schadprogrammen, sogenannten "Trojanern", versucht hatten, sich in fremde Konten einzuklinken und diese zu plündern. "Umso wichtiger ist es, dass man im Umgang mit Computern und Online-Banking entsprechende Vorsicht walten lässt", betont die Sprecherin der Polizei. Bei der Polizei in Cuxhaven haben sich kürzlich mehrere Internetnutzer gemeldet, die jeweils eine Email - angeblich von Mastercard, bzw. Mastercard Betrugsschutz - erhalten haben. In dieser Mail wurde ihnen mitgeteilt, dass aus Sicherheitsgründen eine vorrübergehende Sperrung der Kreditkarte erfolgt sei. Über einen Link solle ein Formular aufgerufen werden, in dem persönliche Daten eingetragen werden sollen.

Da die Empfänger der Mail jedoch gar keine Inhaber von Kreditkarten sind, riefen sie den Link nicht auf. Sie teilten den Sachverhalt der Polizei mit, um andere zu warnen. Die Beamten gehen davon aus, dass jemand missbräuchlich unter Nutzung des Namens von bekannten Kreditinstituten versucht hat, Daten illegal auszuspähen.

Die Tipps der Polizei und Sicherheitsexperten:

  • Der umsichtige Umgang mit dem Computer beginnt bei der Wahl des Passworts. Wählen Sie stets einen Code, der nicht zu erraten ist und immer eine Kombination aus Ziffern, Zahlen und Sonderzeichen!
  • Verschicken Sie niemals Passwörter per E-Mail! E-Mails gelten allgemein als unsicher, weshalb der Versand vertraulicher Informationen ein hohes Sicherheitsrisiko birgt. Seriöse Unternehmen werden Sie niemals darum bitten, ihr Passwort preiszugeben.
  • Installieren Sie eine Anti-Virus-Software oder eine anerkannte Internet-Sicherheitssoftware und - ganz wichtig - aktualisieren Sie diese täglich!
  • Installieren Sie regelmäßig die vom Hersteller des Betriebssystems angebotenen Sicherheitspatches! Dadurch werden Sicherheitslücken im Betriebssystem geschlossen.
  • Öffnen Sie niemals Dateianhänge (EXE-Dateien, PDF-, Word- oder Excel-Dateien) an E-Mails von Absendern, die Ihnen unbekannt sind, oder Anhänge, die sie nicht erwarten! Sie könnten Trojaner enthalten.
  • Klicken Sie nicht auf Links, die in E-Mails enthalten sind! Das gilt auch für Nachrichten im Chat oder in sozialen Netzwerken.
  • Führen Sie regelmäßig Datensicherungen auf externen Datenträgern (wie z.B. CDs, DVDs, USB-Sticks, oder externen Festplatten) durch! Damit können Ihre Dateien im Falle einer Beschädigung oder Verschlüsselung durch ein bösartiges Programm wieder zurückkopiert werden.
  • Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte nicht von öffentlichen Computern aus, zum Beispiel in Internet-Cafés!
  • Erhalten Sie während des Online-Bankings ungewöhnliche Aufforderungen am Rechner, Vorgang sofort abbrechen und beim Geldinstitut nachfragen! Auf den Online-Seiten der Geldinstitute befinden sich meist Warnungen vor aktuellen Betrugsversuchen.

Quelle: Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch

Gericht weist Zahlungsanspruch von Melango zurück

Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen. Da die Melango.de GmbH zwar ordnungsgemäß geladen aber nicht erschienen war, ...
... erging insoweit lediglich ein Versäumnisurteil ohne nähere Begründung zu Lasten der Melango.de GbmH. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

Polizei warnt: Vorsicht bei "Phishing-Mails"

Die Polizei warnt aufgrund aktueller Fälle vor dem Datenklau durch "Phishing". Übersetzt bedeutet dies "das Abfischen von Passwörtern". Betrüger versuchen diese und andere persönliche Daten wie Bankverbindungen in Erfahrung zu bringen, um diese anschließend missbräuchlich zu benutzen. In der jüngsten Vergangenheit häufen sich verschiedenste Varianten derartiger "Phishing-Mails". Diese werden an einen unbestimmten Personenkreis über das Internet übermittelt. Der Absender suggeriert dabei, dass es sich um ein Kreditkartenunternehmen handelt und versucht dann, unter dem Vorwand eines Datenabgleichs oder einer Sicherheitsanfrage an die tatsächlichen Kreditkartendaten des jeweils Angeschriebenen zu gelangen. Hierfür sind entsprechende Verlinkungen, meist auf Formulare hinterlegt, die angeblich von den Kreditkartenunternehmen stammen. Die so widerrechtlich erlangten Daten werden danach in der Regel über das Internet betrügerisch eingesetzt.

Die Polizei warnt: Banken oder Kreditkartenunternehmen sind nicht die Urheber dieser Mitteilungen. Legen Sie diese und auch andere sensible Daten, nicht über das Internet offen. Grundsätzlich sollten Sie bei der elektronischen Post ein gesundes Misstrauen an den Tag legen - auch dann, wenn die Botschaften mit bekannten Logos und in vertrauter Gestaltung aufwarten. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Bank.

Nicht nur im Netz gilt: Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten.

Quelle: Landrat Steinfurt - Polizeipressestelle

Aktuell gibt es viele Meldungen über Emails, die angeblich von VISA und Mastercard stammen sollen. Tatsächlich handelt es sich auch in diesen Fällen eindeutig um Phishing-Versuche. Die versandten Emails haben beispielsweise auch folgende Mitteilung:

Betreff: Ihre Karte wurde vorübergehend eingeschränkt durch unsere Betrug Prüfsystem.

Sehr geehrter Kunde,

Ihre Karte wurde vorübergehend eingeschränkt durch unsere Betrug Prüfsystem. Zum Schutz gegen betrügerische Verwendung Ihrer Kreditkarte wir Ihre Karte beschränkt haben. Um Begrenzung zu entfernen und sicher Ihre Kreditkarte laden Sie sich bitte und füllen Sie das beigefügte Formular aus.

Fallen Sie sich nicht auf solche Emails rein. Ignorieren Sie den Müll und befördern ihn dort hin, wo er hingehört — ins Nirvana.

Abzock-Opfer erneut zur Zahlung aufgefordert

Nutzer von „Top of Software“ erhalten derzeit Anwaltspost aus Osnabrück. Sie sollen für ein zweites Abo-Jahr zahlen.

Theresa Abels ist vor zwei Jahren Opfer einer Kostenfalle geworden. Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr.

Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest

Wer nicht mitfährt, soll Planungskosten zahlen

In den ersten Schreiben hatte die Firma vorgegeben, „allen Geschädigten“ zu bislang vorenthaltenen Gewinnen „verschiedener Firmen“ verhelfen zu wollen – 951,72 Euro für jeden. Tatsächlich handelt es sich dabei selbst um nichts anderes als eine der üblichen Kaffeefahrten, bei der die meist älteren Gäste übers Ohr gehauen werden sollen, erklärt die Verbraucherzentrale Göttingen.

Nun aber, sagt Verbraucherschützerin Kathrin Körber, setzen die Abzocker noch einen drauf: „Konrad Herzog & Partner“ verschickt derzeit Erinnerungsschreiben, in denen auf den festgesetzten Gewinnübergabetermin hingewiesen wird. Weil der Finanzdienstleister es „sehr ungewöhnlich“ finde, dass man auf den Gewinn verzichten wolle, seien für die Angeschriebenen kurzerhand Plätze reserviert worden – für 25 Euro pro Person. Die Drohung am Briefende: „Bei Nichtantritt der Fahrt sind wir laut Gesetzgeber berechtigt, Ihnen die Planungskosten in Rechnung zu stellen.“

Rechtsexpertin Körber dazu: „Das ist ein ganz übler Abzock-Versuch. Niemand muss diesen Betrag zahlen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt