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06.09.11

Keine Zahlungspflicht für Senioren Info Service

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet. Diese Produkt-ID entspricht bei der Telekom Deutschland GmbH der Artikel-/Leistungsnummer 67721. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 9. Juni 2011.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Rufnummern (0)89 54319404 und (0)89 54319405 angeordnet. Beide Rufnummern wurden im Rahmen der rechtswidrigen telefonischen Bewerbung des Dienstes genutzt.

Der seitens der SIS Senioren Info Services GmbH angebotene Dienst wird zunächst rechtswidrig telefonisch beworben. Die Verbraucher – überwiegend ältere Personen – erhalten einen unverlangten Werbeanruf. Als Rufnummer des Anrufers wird die (0)89 54319404 oder auch die (0)89 54319405 übermittelt. Eine Bandansage bewirbt den Dienst zur Seniorenunterstützung in Form eines telefonischen Auskunfts- und Recherchedienstes für ältere Menschen. Die Angerufenen werden am Ende der Bandansage aufgefordert, nach dem Signalton „Ja“ zu sagen. Auch Angerufene, die den angebotenen Dienst nicht wünschten, haben im Anschluss an den Telefonanruf eine schriftliche Bestätigung des angeblich bestellten „Senioren Info Services“ erhalten. Absender des Schreibens und vermeintlicher Vertragspartner ist die SIS Senioren Info Services GmbH, Maximilianstr. 35a, 80539 München. Die Kosten belaufen sich auf monatlich 9,95 Euro und werden direkt über die Telefonrechnung abgerechnet.

"Im konkreten Fall werden bewusst ältere Menschen telefonisch angesprochen, um unter dem Vorwand, einen Dienst ausschließlich für Senioren zu erbringen, mit den Betroffenen einen Vertrag abzuschließen. Durch das von uns ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot werden die Betroffenen nun vor den hieraus resultierenden Forderungen geschützt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die unter der genannten Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die in Rechnung gestellte Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm in Rechnung gestellte Leistung betrifft.

Quelle: Bundesnetzagentur

30.08.11

Vor SIS Senioren Info Service GmbH wird gewarnt

Vor einer weiteren Form der Telefon-Abzocke warnen die Verbraucherzentralen: Zunehmend erhalten besonders Senioren Anrufe der SIS Senioren InfoService GmbH mit Sitz in München, die das „perfekte“ Serviceprogramm für ältere Menschen anbietet. „Egal welche Unterstützung Sie benötigen! Egal welche Anschaffung Sie vorhaben. Die Experten vom SIS helfen Ihnen!“, lautet die verlockende Devise der Firma.

Allerdings ist der Service nicht kostenfrei. Monatlich werden 9,95 Euro über die die Telefonrechnung (z. B. der Telekom Deutschland GmbH) durch die 01018-GmbH in Rechnung gestellt (Mindestvertragslaufzeit 6 Monate).

Tipp: Nicht nur regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren, sondern auch ihre Telefonrechnung auf unberechtigte Forderungen überprüfen. Nutzen Sie Ihre Rechte und widerrufen Sie bei einer telefonischen Vereinbarung das Vertragsverhältnis schriftlich.

Wenn Sie sich sicher sind, kein Vertragsverhältnis eingegangen zu sein, sollten Sie Ihre Einwendungen zur Rechnung gegenüber Ihrem Telekommunikationsunternehmen geltend machen und die Bundesnetzagentur informieren.
Auch die Erstattung einer Strafanzeige wäre hier denkbar.

Quellen: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.07.11

Vorsicht: Abzocke per verbotener Telefonwerbung

Sie ist nicht darauf hereingefallen und sie möchte nicht, dass es jemand anderes tut: Die Brinkumerin Helga H. erreichte gestern Morgen ein Telefonanruf, der ihr gleich verdächtig vorkam. "Es hat sich eine Stimme vom Band gemeldet und sich als Seniorenservicebüro ausgegeben. Die Stimme bot mir Einkaufshilfe, Hilfe bei Behördengängen und beim Ticketkauf an." Jedoch nicht umsonst: "Das ganze sollte 9,95 Euro im Monat kosten, man musste nur am Telefon ,ja' sagen", erzählt die 65-Jährige. Der Betrag würde dann per Telefonrechnung abgebucht. ...

Beim Rückruf bei der Münchener Telefonnummer (089/54319404) meldet sich wieder ein Band, allerdings heißt die Firma diesmal „Senioren Info Service“. Eine Weiterleitung zu einem menschlichen Gesprächspartner oder zu den AGBs per Tastendruck funktioniert jedoch nicht, die Leitung wird daraufhin unterbrochen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Weser-Kurier

In den letzten Tagen haben Beschwerden von den Opfern des Telefonterrors zugenommen. Besonders oft wurde dabei der „Senioren Info Service“ genannt. Doch wer steckt hinter dieser betrügerischen Abzockmasche? Offensichtlich eine Wiener Firma, die unter dem Namen SIS Senioren Info Services GmbH im Handelsregister eingetragen ist.

Als Geschäftsführer ist Herr Robert Navarcik eingetragen, während die slowakische Firma Info Service s.r.o. als Gesellschafter fungiert. Mitte Juni 2011 sah das noch anders aus. Zu dem Zeitpunkt war noch ein Herr Peter Schöffer in Personalunion als Gesellschafter und Geschäftsführer verantwortlich, wie im folgenden Screenshot zu sehen ist.

Doch zurück zum aktuellen Geselschafter, der Firma Info Service s.r.o. Diese ist im slowakischen Handelsregister eingetragen unter der Nummer (ICO) 47 233 869. Und welch ein Wunder, dort ist ebenfalls Robert Navarcik als Gesellschafter und Geschäftsführer als verantwortliche Person engetragen. Anscheinend wurde die Gesellschaft extra für diese betrügerische Abzockmasche gegründet, denn sie ist erst seit April im Handelsregister eingetragen.

Business name: 
Info Services s. r. o.
Registered seat:  Mickiewiczova 2
Bratislava 811 07
Identification number (IČO):  47 233 869
Date of entry:  04/19/2011
Partners:  Robert Navarčík
Hanulova 2
Bratislava 841 01
Contribution of each member:  Robert Navarčík
Amount of investment: 5 000 EUR Paid up: 5 000 EUR
Management body:  Individual managing director

Robert Navarčík
Hanulova 2
Bratislava 841 01

Quelle: Handelsregister Slowakei