28.11.12

Vorsicht bei Anmeldungen auf B2B-Portalen

Ein Apple Iphone ab 189 €, ein Poloshirt mit aufgenähtem Krokodil ab 5 €, Haushaltsgeräte für bis zu 60 Prozent weniger. Um sich die ersehnten Produkte näher anzuschauen, muss eine Anmeldung erfolgen. Die neuen Vertragspartner heißen dann melango.de GmbH oder Vendis GmbH, betreiben Internetseiten wie mega-einkaufsquellen.de oder grosshandel-angebote.de und verlangen, ohne dass man inzwischen ein neues Smartphone oder exklusives Kleidungsstück gekauft hat, Mitgliedsbeträge von rund 240 € für zwei Jahre Vertragslaufzeit im Voraus. Deutliche Beschriftung des Anmeldebuttons oder Widerruf sind Fehlanzeige, da es sich nach Ansicht der Betreiber dieser Internetplattformen um Marktplätze ausschließlich für Gewerbetreibende untereinander handelt und dort müssen die verbraucherschützenden Normen nicht angewendet werden. B2B heißt Business to Business, also Handel von Gewerbetreibendem zu Gewerbetreibendem.

Erhebliche Zweifel daran, dass man sich tatsächlich nur an Gewerbetreibende richten will, fördern Berichte von Verbrauchern, die über eine Werbeanzeige in ihrem Facebook-Profil auf diese Plattformen gestoßen sind. "Wenn private Profile Werbe-Zielgruppe von diversen Restpostenangeboten sind, liegt der Verdacht nah, dass Anbieter tatsächlich darauf spekulieren, dass sich Verbraucher anmelden und dann mit dem scheinbaren Totschlagargument, man hätte sich als Gewerbetreibender angemeldet, zur Kasse gebeten werden können", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das bestreiten jedoch viele Verbraucher und erzählen, dass sie keinen Firmennamen oder ausdrücklich "privat" eingetragen haben und trotzdem sollen sie dann als angebliche Unternehmer den Mitgliedsbeitrag zahlen. Ein Gewerbenachweis wurde von den Verbrauchern nicht verlangt. Ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ist dabei mehr als fraglich.

"Hier wird unter anderem ausgenutzt, dass sich die Verbraucher seit der Einführung der Buttonlösung darauf verlassen, dass nur dort kostenpflichtige Verträge im Internet abgeschlossen werden, wo darauf direkt auf dem "Bestellbutton" hingewiesen wird", ärgert sich Wagner.

Es heißt also für Verbraucher, die im Internet surfen, auch in Zukunft vorsichtig zu sein, wenn bei scheinbar kostenlosen oder günstigen Angeboten persönliche Daten abgefragt werden. Auch am Abzockhimmel erscheinen neue Stars und Sternchen, sobald alte verglühen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Scheinbar ist Frank Dreschers KVR pleite

Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.

Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg vom 27.09.2012 und des Landgerichts Paderborn vom 05.11.2012 war die Fa. KVR auch dazu verurteilt worden, jeweils 179,25 € Kosten der vorgerichtlichen Abwehr der Abmahnungen zu erstatten. Wegen dieser Beträge ist mangels Zahlung durch die Fa. KVR je ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden.

Die OGV Eichner hat jeweils mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH durch Ihren Geschäftsführer Frank Drescher erklärt habe, diese (geringen) Summen nicht aufbringen zu können. Die Zwangsvollstreckung war daher in beiden Fällen erfolglos!

Auf meinen Antrag hin ist nun für den 10.12.2012 um 10.00 Uhr Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt worden.

Dieses Ergebnis bestätigt die diesseitige Rechtsauffassung, dass hier offenkundig mit krimineller Energie die hunderten von Abmahnungen gefertigt wurden.

Quelle und vollständiger Bericht: RA-Felling.de

26.11.12

Vorsicht bei Onlinebanking im mTAN-Verfahren

In den letzten Wochen sind beim Landeskriminalamt Berlin Strafanzeigen eingegangen, bei denen Bankkunden, die am SMS-TAN-/mTAN-Verfahren teilnehmen, Opfer von betrügerischen Geldabbuchungen geworden sind. In allen Fällen wurde die über SMS übermittelte mTAN für das Online-Banking abgefangen bzw. umgeleitet. Betroffen waren bislang Bankkunden, die ein Smartphone mit Android-Betriebssystem nutzen.

Die Täter spähen mittels eines Schadprogramms (Trojaner), das auf dem Computer des Bankkunden unerkannt installiert wurde, die Kontoverbindung (Kontonummer und Zugangs-PIN) aus und erreichen so den Zugriff auf das Onlinebankkonto. Weiterhin wird durch die Schadsoftware dem Bankkunden ein Fenster mit der Aufforderung zu einem zwingend notwendigen Sicherheitsupdate für das mTAN-Verfahren angezeigt, für das der Bankkunde seine Handynummer und das Handymodell angeben soll. Folgt der Bankkunde der Aufforderung und gibt die „erforderlichen“ Daten ein, wird eine aktive SMS mit einem Link zum Sicherheitsupdate auf sein Smartphone geschickt, das er mit „Bestätigen“ ausführen muss.

Sofern das vermeintliche Sicherheitsupdate ausgeführt wurde, installiert sich eine Schadsoftware auf dem Smartphone, durch die die Täter Zugriff auf die an das Smartphone geschickten SMS, so auch die mTAN, die per SMS übermittelt wird, bekommen. Ab sofort werden alle SMS, die eine mTAN enthalten, vom Bankkunden unbemerkt an ein anderes Handy (Täterhandy) umgeleitet. Durch die Täter können nun Überweisungen vom Konto des Bankkunden in Auftrag gegeben werden, die dann per mTAN, die an das Täterhandy umgeleitet werden, autorisiert werden. Auf diese Weise wird das Konto vollständig (auch incl. des verfügbaren Überziehungsrahmens) geleert. Eine Rückbuchung ist nicht möglich.

Die Polizei rät:
Wenn Sie Onlinebankkunde sind und über Ihren PC eine vermeintliche Aufforderung Ihrer Bank zu einem Sicherheitsupdate für Ihr Handy bekommen, folgen Sie dieser keinesfalls, sondern erkundigen Sie sich bitte sofort bei ihrer Bank, ob diese Aufforderung zum Sicherheitsupdate tatsächlich von Ihrer Bank stammt. Dies gilt im Übrigen auch für sämtliche, per Mail versandte, scheinbar von Bank- und Kreditinstituten o. ä. stammende Anfragen.

Darüber hinaus verringert eine aktuelle Virenschutzsoftware (auf PC und Smartphone), die Nutzung der Firewall sowie ein vorsichtiges Besuchen von Internetseiten die Gefahr der Infizierung des eigenen Rechners mit Schadsoftware.

Quelle: Polizei Berlin

Polizeikontrolle in Sonthofen beendet Kaffeefahrt in die Schweiz

Am Donnerstagvormittag kontrollierte die Polizei Sonthofen einen Reisebus, welcher mit älteren Leuten auf dem Weg zur einer, so wie es in der Postwurfsendung hieß, "Weihnachtsausstellung" war. ...

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Lenker aus dem Lkr. Gütersloh seine Tagesruhezeit nicht eingehalten hatte, weswegen er mit einer Anzeige rechnen muss. Der Busfahrer gab an, dass er von einem ihm nur mit Vornamen bekannten Mann mit der Fahrt beauftragt worden sei. ...

Weitere Recherchen der Polizei Sonthofen ergaben, dass die veranstaltende "Firma" aus Leipzig den dortigen Behörden nicht bekannt ist und zudem die angegebene Adresse nicht existiert.

Nach Zusammenfassung aller Fakten kamen den Reisenden dann doch Bedenken bezüglich der Seriosität des Veranstalters. ...

Sie wurden durch die Polizei über die möglichen Folgen aufgeklärt, worauf sich die Gesellschaft entschloss, die Reise an Ort und Stelle abzubrechen und den Fahrer aufforderte, sie wieder nach Hause zu fahren.

Quelle und vollständiger Bericht: Allgäuer Zeitung

23.11.12

Deutsches Betrüger-Paar auf Mallorca verhaftet

Einem deutschen Residentenpaar wird auf Mallorca großangelegter Internet-Schwindel zur Last gelegt. Nach einer Meldung der Última Hora hat die Guardia Civil in Santa Ponça jetzt die beiden Deutschen festgenommen. Den beiden mutmaßlichen Betrügern wird zur Last gelegt via Internet Elekronikwaren angeboten, die Gelder kassiert, die Ware jedoch nicht an die Käufer versandt zu haben. Das Ehepaar lebte in dem beliebten Ferienort auf großem Fuß. ...

Das Gaunerpärchen, das zuvor mit der gleichen Masche auf der Schwesterinsel Ibiza und in Alicante unterwegs war, soll hunderte Online-Käufer betrogen haben. Auch in Deutschland werden die beiden Bundesbürger per Haftbefehl gesucht, wo sie in einem Online-Shop hochwertige Kameras, Computer und Laptops zu Schnäppchenpreisen verkauften.

Quelle und vollständiger Bericht: mallorcainfos.com

Warnung vor Verlags-Abzocke

Die Firma ZDV Zentraldruck und Verlags u. G. mit Sitz in 56269 Dierdorf versucht derzeit Anzeigenkunden aus verschiedenen Broschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) abzuzocken und unter Druck zu setzen. Es wird telefonisch behauptet, eine Bürgerinfo-Broschüre im Auftrag des Landkreises OSL zu erstellen. Dies entspricht nicht den Tatsachen, der Landkreis OSL arbeitet derzeit nicht an einer Bürgerinfo-Broschüre.

Der Landkreis OSL warnt eindringlich davor, einen Vertrag für die angebliche Bürgerinfo-Broschüre mit der Firma Zentraldruck zu unterzeichnen, da dieser einige Vertragsfallen enthält. So verpflichtet man sich beispielsweise mit seiner Unterschrift eine Vertragslaufzeit von einem Jahr einzugehen, in der vier Auflagen erscheinen sollen. Jede Anzeige wird pro Auflage berechnet. Außerdem verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes gekündigt wird.

Gibt die OSL-Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit Verlagen Broschüren heraus, so erhält der entsprechende Verlag in der Regel ein Empfehlungsschreiben des Landkreises.

Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Verbraucherzentrale warnt vor dreisten Abzockern und Betrügern

Eine Einladung zu einem großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen in einer Gaststätte oder Hotel am Wohnort – wird gegenwärtig mal wieder an die Bewohner der größeren Städte Sachsen-Anhalts versandt. Doch aus der Freude der Angeschriebenen wird regelmäßig Frust. Sie müssen im Verlaufe der "Feier" ganz schnell feststellen, dass hier nichts anderes abläuft, als eine schnöde Kaffeefahrt - eben nur vor Ort und leicht mit der Straßenbahn zu erreichen. Die versprochenen Geburtstagsgeschenk-Körbe werden nicht ausgehändigt, aber in nicht enden wollenden Verkaufsgesprächen völlig überteuerte Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich gesundheitlichen Nutzen angeboten.

Das "persönliche Wertgeschenk" in Höhe von knapp 500 Euro wird nach Schilderung von Verbrauchern bei Reisebuchungen verrechnet. Diese Reiseanmeldungen lassen sich zwar problemlos durch einen Widerruf aus der Welt schaffen. Allerdings kassieren die Vermittler dieser Reisen von den Verbrauchern horrende so genannte Beratungs- und Service-Gebühren pro Person für jede gebuchte Reise ab. Da kommen schnell dreistellige Euro-Beträge zusammen. Zwei halleschen Seniorinnen, die in unserer Beratungsstelle vorsprachen, wurden auf diese Art und Weise um jeweils 792 Euro per EC-Cash erleichtert. Glaubhaft schilderten sie übereinstimmend, dass die Vermittlerin die EC-Karten lediglich zum Auslesen der Daten benötigt hätte. Nach drei Tagen würde eine Einkaufskarte für einen Supermarkt mit einem Guthaben von fast 500 Euro zugesandt. Dafür unterschrieben die Verbraucherinnen jeweils ein Formular, welches in einem sofort verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt wurde.

Erst nach der Veranstaltung kam der Schock: Sie haben unterschrieben, sie hätten ein ca. 90-minütiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen und erkennen die Vermittlungsgebühr von 99 Euro per Person und Reise ausdrücklich an. Diese wird laut unterschriebener Quittung weder auf den Reisepreis angerechnet, noch bei Widerruf oder Stornierung der Reiseverträge zurückerstattet. Eine andere Verbraucherin schildert, sie habe (zum Glück) keine EC-Karte dabei gehabt und deshalb nur eine Anzahlung für die gebuchten Reisen geleistet. Dafür erhielt sie keinen Beleg. Alles sollte umgehend zugeschickt werden, was natürlich nicht geschah. Auf der Suche nach einer Adresse wandte sich die Verbraucherin an den Inhaber der Gaststätte, wo die Verkaufsveranstaltung stattgefunden hat. Der allerdings gab sich ahnungslos.

Was hier passiert, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dreiste Abzocke. Die geschädigten Verbraucherinnen haben Anzeige wegen des Verdachtes des Betruges gestellt. Davon erhalten sie ihr Geld zwar nicht zurück, aber sie wollen, dass es anderen Verbrauchern nicht genauso ergeht. Die Einladungen für derartige Veranstaltungen - wie immer sie auch benannt werden – gehören zur Vermeidung von persönlichem Ärger und finanziellen Verlusten ganz einfach in den Papierkorb.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Betrüger missbrauchen Rufnummer des Bremer Amtsgerichts

Seit Anfang der Woche missbrauchen Betrüger vermehrt die Rufnummer des Bremer Amtsgerichts. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Amtsgerichts Bremen – Mahnabteilung – aus und mahnen Geldzahlungen in Höhe von 800,00 € an. Zur Abwendung einer Zwangsmaßnahme könne der Angerufene eine Zahlung von 800,00 € bzw. die Zahlung eines Zeitungsabonnements leisten.

Das Amtsgericht Bremen weist darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Bremen getätigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Rufnummernanzeige manipuliert (Call ID Spoofing) ist. Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren sowie Strafanzeige zu erstatten.

Quelle: Amtsgericht Bremen

Polizei warnt vor Wanderlagern und Kaffeefahrten

Die unterfränkische Polizei warnt insbesondere Senioren vor sogenannten Wanderlagern oder auch Kaffeefahrten. Versprochene Ausflüge, Busfahrten und jede Menge Geschenke sind oftmals nur die Lockmittel für zweifelhafte Verkaufsveranstaltungen. Erst am Dienstag konnte die Miltenberger Polizei eine mutmaßlich derartige Veranstaltung rechtzeitig verhindern.

Im Miltenberger Fall waren es vermutlich drei Männer aus Norddeutschland, die in einer Gaststätte in Kleinheubach für Dienstagnachmittag zu einem „Großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen“ geladen hatten. In den Einladungsbriefen, die persönlich an Menschen aus dieser Region gerichtet waren, wurde ein großer Geburtstagskorb mit Lebensmitteln in Aussicht gestellt. Darüber hinaus unter anderem auch ein persönliches Wertgeschenk in Höhe von 499 Euro.

Die Miltenberger Polizei hatte allerdings bereits im Vorfeld von der Veranstaltung Wind bekommen und die geplante Örtlichkeit am frühen Nachmittag überprüft. Zufällig fuhr einige Zeit vor Veranstaltungsbeginn dann ein Pkw mit drei Männern am Parkplatz vor. Als diese die Beamten bemerkten, legten sie den Rückwärtsgang ein und fuhren davon. Unmittelbar danach konnte eine Streife das Trio dann kontrollieren. Die Insassen zeigten sich unwissend und durften nach einer Personalienfeststellung ihre Fahrt fortsetzen. Gegen 16.30 Uhr waren cirka 25 Personen in der Gaststätte versammelt und warteten auf ihre „Gastgeber“, die sich allerdings kurz darauf telefonisch bei der Wirtin meldeten und die Veranstaltung absagten.

Die unterfränkische Polizei warnt grundsätzlich vor gleichgelagerten Veranstaltungen, denn dabei geht es zumeist nur ums schnelle Geschäft mit den Kunden. Angepriesene Schnäppchen, wie z.B. hochwertige Kochutensilien, Haushaltsgeräte oder Matratzen sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.

  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.

  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.

Quelle: Bayerische Polizei

22.11.12

ChannelPartner warnt vor Abzocke bei Einträgen in Branchenverzeichnisse

Für Gewerbetreibende ist ein aktueller Eintrag in einschlägigen Branchenverzeichnissen oft ein Muss. Allerdings treten immer häufiger unseriöse Anbieter in Erscheinung, die Unternehmern mit versteckten und nicht selten überhöhten Kosten für Einträge in völlig unbekannte Portale wirtschaftlichen Schaden zufügen. Darauf weist das ITK-Fachhandelsmagazin ChannelPartner der IDG Business Media GmbH in seiner aktuellen Ausgabe (22/2012) hin. Erst vor Kurzem hat etwa das Polizeipräsidium Oberfranken vor entsprechenden Angeboten der Portale "Branchenbuch der Region" und "branchen-local.com" gewarnt.

Wie ChannelPartner weiter berichtet, sollten Unternehmen die meist per Fax zugestellten Angebote zum Eintrag in ein Branchenverzeichnis stets sehr sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für die oft im Kleingedruckten oder online auf entsprechenden Webseiten einsehbaren Vertragsbedingungen. Nicht selten geht nämlich mit der Aktualisierung der eigenen Firmendaten der Abschluss eines Vertrages einher, der bei einer mehrjährigen Laufzeit schnell einen vierstelligen Betrag verursachen kann.

Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es zudem Portale, die absichtlich fehlerhafte Firmendaten ausweisen, um bei Unternehmen einen größeren Rücklauf zu erzielen. So beschäftigen sich mittlerweile spezialisierte Rechtsanwälte mit den Opfern der Verzeichnis-Abzocker: "Leider sind diese Schreiben oft sehr gut formuliert und bewegen sich somit in einer legalen Grauzone. Es gibt durchaus Richter, die von einem Kaufmann verlangen, dass er sich gewissenhaft alles durchliest, bevor er es unterschreibt", schreibt beispielsweise der Rechtsanwalt Max Jelinek in seinem Blog auf dem Portal Anwalt.de. Zudem würden die Verantwortlichen solcher Angebote oft im Ausland sitzen, was eine Kündigung oder gar die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen zusätzlich erschwert.

Quelle und vollständiger Bericht: Presseportal.de

Sat1: Akte siegt vor Gericht gegen Katja Günther

Das Sat.1-Magazin "Akte" durfte das Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin zeigen, die Forderungen aus sogenannten Abofallen-Ageboten im Internet durchsetzte. Ulrich Meyer sprach von einem "kleinen Sieg für die Pressefreiheit".

Vor knapp zweieinhalb Jahren zeigt das Sat.1-Magazin "Akte" das unverpixelte Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. Zu Recht, wie nun das Berliner Kammergericht entschied. Die Anwältin war nach Ausstrahlung des Berichts gegen Sat.1 und die Produktionsfirma Meta Productions vorgegangen, wogegen sich beide Unternehmen nun mit Erfolg wehrten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DWDL.de

Staatsanwalt unnachgiebig gegen Kaffeefahrtenveranstalter

Im Ermittlungsverfahren gegen einen 43-jährigen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup zeigt sich die Oldenburger Staatsanwaltschaft unnachgiebig. Nach wie vor sind alle Konten des Mannes beschlagnahmt. ...

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug in mehreren 100 Fällen vor. Eine entsprechende Anklage wird zurzeit erstellt. Der 43-Jährige soll auf Kaffeefahrten Teilnehmer mit Überweisungsträgern übers Ohr gehauen haben. Auch wenn Teilnehmer nach abgeschlossenen Verträgen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten, soll er die Beträge für die Ware trotzdem abgebucht haben.

Quelle und vollständiger Bericht: NWZonline

Kaffeefahrtverkäufer geht leer aus; Vertrag sittenwidrig

Denn auf der betrügerischen Kaffeefahrt am 8. Februar 2011 nach Glindow ist Hans B. nach Auffassung des Gerichts Opfer einer arglistigen Täuschung geworden. Der damals abgeschlossene Kaufvertrag sei sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen, schreibt Amtsrichter Frank Moch-Titze in seinem 40-seitigen Urteil. ...

Obwohl er sich überrumpeln ließ, hatte er Glück. Der Mitarbeiter des Verkäufers notierte nämlich die Kontonummer falsch, der Zahlendreher bewahrte den Brandenburger davor, dass sein Konto erleichtert wurde. Doch Unternehmer Andreas Steingrefer (43) ließ nicht locker, forderte das Geld für die Ware. Dabei hatte Hans B. den Kaufvertrag schon längst widerrufen. ...

Steingrefers Behauptung, er habe mit der Gewinnzusage von 1500 Euro gar nichts zu tun, prallt ebenfalls ab. Er müsse beweisen, dass er die zur Fahrt einladende Firma aus Amsterdam nicht lediglich als „Tarnung“ benutzt hat. Für den Richter ist sie eine „Scheinfirma. “ Die ganze Masche bezeichnet der Brandenburger Amtsrichter Richter als Betrug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine Zeitung

Ordnungsamt stoppt Wanderlager

Ein Wanderlager ausgehoben hat jetzt das Ordnungsamt in einem Wattenscheider Restaurant. Wanderlager ist laut Gewerbeordnung eine Verkaufsveranstaltung, also eine Kaffeefahrt ohne Fahrt. Meistens erfährt das Ordnungsamt von illegalen Veranstaltungen dieser Art erst nach Ablauf. Diesmal jedoch bekam es im Vorhinein einen Hinweis, so dass sich Mitarbeiter unter die Teilnehmer mischten.

Als der Verkäufer – entgegen anderer Ankündigungen - nach drei Stunden doch versuchte, die ersten Artikel zu verkaufen, schlug das Ordnungsamt zu. Nun droht ihm ein Bußgeld bis zu 1000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: LokalKompass.de

Polizei warnt vor betrügerischen Verkaufsveranstaltungen

Seit Beginn des Jahres mehren sich bei der Polizei in Papenburg Strafanzeigen gegen ein Unternehmen, welches bundesweit für Kaffeefahrten mit anschließender Verkaufsveranstaltung in einem Gasthof in der Samtgemeinde Dörpen wirbt. Vornehmlich ältere Personen werden mit Einladungsschreiben und Gewinnversprechungen sowie Gutscheinen zu diesen Veranstaltungen gelockt.

In den Einladungen wird zusätzlich auf eine Besichtigung einer Orchideen-Farm im Raum Papenburg hingewiesen. Zur Auszahlung von Geld oder zur Einlösung von Gutscheinen kommt es jedoch nicht. In dem Gasthof wird dann eine Werbeverkaufsveranstaltung durchgeführt, bei der den Teilnehmern minderwertige Waren zu hohen Preisen angeboten werden. Zum Teil wurden die Teilnehmer nach eigenen Angaben unter Druck gesetzt und genötigt, Waren zu kaufen.

Die Ermittlungen der Polizei Papenburg führten schließlich zum 34-jährigen Betreiber einer Werbefirma in der Samtgemeinde Dörpen und dessen 29-jährigen Mitarbeiter. Gegen diese beiden Tatverdächtigen wurden bei der Polizei in Papenburg mehrere Strafanzeigen wegen Betruges, Warenbetruges und Nötigung erstattet. Bundesweit liegen gegen diese Firma über 40 Strafanzeigen wegen Kaffeefahrten mit betrügerischen Verkaufsveranstaltungen vor. Gegen den 34-Jährigen und den 29-Jährigen ist derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen gewerblichen und bandenmäßigen Betruges bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück anhängig.

Ermittlungen der Polizei in Papenburg deuten darauf hin, dass der Betreiber des Gasthofes mit der Firma, die die Verkaufsveranstaltungen durchführt, eng zusammenarbeitet. Die Polizei in Papenburg hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Akten an die Staatsanwaltschaft in Osnabrück abgegeben, wo jetzt über eine Anklageerhebung gegen die Tatverdächtigen entschieden werden soll. Die Polizei rät angeschriebene Personen dringend dazu, den Versprechungen in den Briefen keinen Glauben zu schenken und rät von einer Teilnahme an diesen Kaffeefahrten mit Verkaufsveranstaltungen ab.

Quelle: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

21.11.12

27-Jähriger soll Tausende betrogen haben

Noch keinen Durchbruch brachte die Verhandlung vor dem Landgericht gegen einen 27-jährigen Krefelder, der sich seit März 2012 wegen Betruges im Callcenter-Milieu verantworten muss. William F. wird vorgeworfen, persönliche Daten von zehntausenden ehemaligen Gewinnspielteilnehmern aufgekauft zu haben. Dann soll er per Inkassofirma Druck auf die Spieler ausgeübt haben ...

Rund 8000 eingeschüchterte Personen hatten aber gezahlt, so dass sich der Gesamtschaden auf rund 1,35 Millionen Euro beläuft. William F., bei dem fast eine halbe Million Euro sichergestellt worden waren, schweigt zu den Vorwürfen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

StA Duisburg ermittelt gegen Call-Center aus Wesel

Nachdem ab Anfang 2009 bei der Polizei Wesel insgesamt 220 Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen eines Firmenkomplexes mit Sitz in Wesel wegen unberechtigter Lastschrifteinzüge für die Teilnahme an einem Lottospiel eingegangen sind, führte die Kriminalpolizei Wesel umfangreiche Ermittlungen durch.

Die Geschädigten, häufig ältere Menschen, gaben an, durch Callcentermitarbeiter angerufen worden zu sein. Es wurde unter anderem mitgeteilt, dass der Angerufene die Teilnahme an einem kostenlosen Lottospiel gewonnen habe. Zur Überweisung eines möglichen Gewinns sollte die Bankverbindung preisgegeben werden. Weiterhin wurde im Gespräch zu der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Lottospiel übergeleitet, wozu entsprechende Vertragsunterlagen übersendet werden sollten. Nach Übersendung der Unterlagen wurde den Anzeigenerstattern im Lastschriftverfahren Geld abgebucht, falls nicht dem Vertrag ausdrücklich widersprochen worden ist.

Die Anzeigenerstatter gaben an, nicht gewusst zu haben, dass sie an einem kostenpflichtigen Lottospiel teilnehmen. Häufig wurde die Lastschriften zurückgebucht. Bei Kunden, die eine entsprechende Lastschrift zurückgebucht hatten, wurden durch ein Inkassounternehmen, welches in die Firmengruppe eingebunden war, per Mahnschreiben angemahnt.

Nach Durchsuchungsmaßnahmen der Firmenräumlichkeiten sowie der Privatwohnungen der Beschuldigten wurde zahlreiche Unterlagen und Computer sichergestellt. Die Ermittlungen richteten sich gegen einen mittlerweile verstorbenen 66-jährigen Mann aus Hamminkeln, seine 42- und 44-jährigen Söhne aus Issum und Hamminkeln, den 48-jährigen Justiziar und Verantwortlichen des Inkassounternehmens sowie 2 als Strohleute eingesetzte Geschäftsführer.

Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass Gewinne der Spielgemeinschaften durch die Beschuldigten veruntreut wurden. Weiterhin besteht der Tatverdacht, dass eingezogene Lastschriften in Millionenhöhe für die Teilnahme am Lottospiel nicht für das Lottospiel, sondern zur Deckung der Firmenkosten und für private Zwecke eingesetzt worden sind.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern o.ä.

  • Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen.

  • Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Telefonnummer

  • Überprüfen Sie regelmäßig Kontobewegungen ( Kontoauszug, Kontostand ).

Quelle: Kreispolizeibehörde Wesel

Neue Abzocke trifft Facebook-Nutzer

Die Bremerhavener Polizei warnt vor einer neuen Art der Abzocke im Internet. Betroffen sind Nutzer von "Facebook" und des Internet-Bezahldienstes "Zong". Betrüger spähen Daten von "Facebook"-Nutzern aus und erschleichen damit über den Bezahldienst Geld für Onlinespiele. ...

Diese Form der Abzocke im Internet sei in ganz Deutschland auf dem Vormarsch. Deshalb rät die Polizei, bei der Weitergabe von Mobiltelefon-Nummern vorsichtig zu sein und bei ankommenden Textnachrichten genau hinzusehen.

Quelle und vollständiger Bericht: Radio Bremen

Polizei warnt vor betrügerischer Handy-Abzocke

Bereits drei Fälle wurden in den vergangenen Wochen im Landkreis Tuttlingen bekannt, bei denen arglose Handynutzer Opfer in die Fänge der betrügerischen Masche derzeit noch unbekannter Täter gerieten. Die Opfer erhielten einen Anruf von einer ihnen unbekannten Handynummer. Bei dem Rückruf auf diese Nummer kam dann mit der nächsten Rechnung der Schreck: angeblich soll ein Abo-Vertrag mit einer Sex-Hotline abgeschlossen worden sein.

Alles fängt damit an, dass auf dem eigenen Handy ein verpasster Anruf angezeigt wird. Die hierbei angegebene Nummer ist dem Handybesitzer jedoch nicht bekannt. Um herauszufinden, um wen es sich bei der unbekannten Nummer handelt, ruft der Handynutzer zurück. Am anderen Ende meldet sich dann allerdings nur eine Bandansage mit dem Wortlaut einer Sex-Hotline. Bereits wenige Tage später ergeht per Post eine Rechnung in Höhe von 90 € für einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag mit der Sex-Hotline über 7200 Freiminuten in den nächsten vier Wochen. Die Postadresse der Opfer wird bei der Masche von den Tätern über das Internet oder über einen erneuten Anruf beim Opfer ermittelt. Auf diese Art und Weise recherchieren die Täter zunächst auch die Handynummern: Mithilfe eines Datenroboters wird das Internet nach Telefon- und Handynummern durchsucht. Im nächsten Schritt werden diese Nummern angerufen. Die dabei verwendeten Telefonnummern werden dabei zum Teil auch frei generiert. Erfolgt seitens des Opfers nun ein Rückruf, so wird hiermit der angebliche Vertragsschluss begründet.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei dem eben beschriebenen Rückruf – in Ermangelung einer freien Willensentscheidung und einer erforderlichen Widerrufsbelehrung – in keinem Fall ein Vertrag zustande kommen kann. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor dieser Masche:

  • Rufen Sie einer auf Ihrem Handy angezeigten Rufnummer nur zurück, wenn diese Ihnen bekannt ist oder wenn Sie zum Beispiel einen Anruf erwarten

  • Warten Sie bei unbekannten Rufnummern einfach einen nochmaligen Anruf und rufen Sie nicht zurück

  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Polizeidirektion Tuttlingen

Ermittlungsverfahren wegen Betrug gegen DCM Telekommunikation

Staatsanwaltschaft Traunstein

280 Js 1846/12 VA

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Traunstein, Az. 280 Js 1846/12 VA, wegen Betrugs gegen

DCM Telekommunikation GmbH
Sitz: Industriestr. 6; 83395 Freilassing
vertreten durch den Geschäftsführer
Ersin Celebi,

wegen Betrug, wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 534.368,61 €

des Amtsgerichts Traunstein, ER 5 Gs 573/12, vom 15.03.2012

gegen die

DCM Telekommunikation GmbH
Sitz: Industriestr. 6; 83395 Freilassing
vertreten durch den Geschäftsführer
Ersin Celebi,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Gesicherte Vermögenswerte:

Konto 698181500 und 698181501 bei der Commerzbank AG, Lahnstraße 60, 60326 Frankfurt a. M. in Höhe von 7.458,62 EUR

Quelle: Bundesanzeiger

Mahnschreiben von falschem Inkassobüro

Eine Firma Deutsche Inkasso Dienst GmbH verschickte Zahlungsaufforderungen an zahlreiche KonsumentInnen. Keinesfalls sollte Geld überwiesen werden, warnt der AK-Konsumentenschutz. In den der Arbeiterkammer vorliegenden Forderungsschreiben wird behauptet, der Empfänger hätte eine kostenpflichtige Dienstleistung der Firma „Magoo 24 AG“ (Gewinnspieleintragungsservice) in Anspruch genommen und die Spielbeiträge nicht bezahlt. Der AK Kärnten sind ähnliche Inkassoschreiben bekannt, in welchen anstelle der „Magoo 24 AG“ die Firmennamen „Spielgemeinschaft Gewinnprofi-Lotto“ und „Tele49, Tauris Invest B.V.“ angeführt sind.

In allen Fällen fordert der Inkassodienst die KonsumentInnen auf, binnen sieben Tagen einen Betrag von zumeist € 133,45 einzuzahlen. Die angegebene Bankverbindung des Inkassodienstes variiert, in allen Fällen handelt es sich aber um Konten bulgarischer Banken. Für den Fall, dass die Einzahlung nicht erfolgt, droht der Inkassodienst in seinem Schreiben mit gerichtlichen Schritten und der Pfändung. Laut Mag. Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, können sich die besorgten SteirerInnen nicht erinnern, je einen Vertrag mit der Firma Magoo24 AG geschlossen zu haben. „Unsere Recherchen haben ergeben, dass es eine Inkasso Dienst GmbH an der angegebenen Adresse gar nicht gibt.“

Da es sich bei den Schreiben offensichtlich um eine neue Art der „Abzocke“ handelt, rät die steirische Arbeiterkammer den Empfängern dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, den Betrag nicht einzuzahlen und eventuell Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Quelle: Arbeiterkammer Steiermark

17.11.12

Prozess wegen Betrug mit Gewinnspielen am LG Düsseldorf

Wer gerne an Gewinnspielen teilnimmt, kann sich die Arbeit abnehmen lassen. Für eine Gebühr bieten Firmen ihre Dienste an, Kunden bei mindestens 200 Verlosungen anzumelden. Seit Mittwoch müssen sich fünf Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht wegen Betruges verantworten. Sie sollen in 66 000 Fällen Kunden mit einer solchen Firma betrogen haben – ohne sie jemals bei einem Gewinnspiel registriert zu haben. ...

Zum Auftakt machten die Angeklagten (27 bis 40 Jahre) noch keine Angaben. Gegen einen Kaufmann läuft außerdem parallel noch ein anderer großer Prozess in Frankfurt. Darum wird das Verfahren in Düsseldorf möglicherweise ausgesetzt.

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Stadtverwaltung Ahr warnt vor Abzocke

Bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung häufen sich die Beschwerden über die Gewerbeauskunft-Zentrale.

Diese sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale ist eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf. In entsprechenden Anschreiben werden vor allem Gewerbetreibende aufgefordert, die notierten Angaben zu ihrem Unternehmen zu überprüfen und diese Angaben sodann korrigiert zurückzusenden. Die durch die GmbH versandten Unterlagen erwecken auf den ersten Blick den Eindruck, dass es sich hierbei um behördliche Dokumente handelt. Das ist aber nicht der Fall, ...

Quelle und vollständiger Bericht: WochenSpiegel

Seriöse Kaffeefahrten gibt es nicht

Einladungen der Firma „von Radenstein“ sind Anfang der Woche in vielen Siegener Briefkästen gelandet. Versprochen wird ein Gewinn von 946,04 Euro. Die klassische Kaffeefahrten-Masche. Damit keiner darauf reinfällt, klären Verbraucherberaterin Astrid Goetze und Uwe Jaschke, Leiter des Siegener Komissariats für Kriminalistätsvorbeugung und Opferschutz, auf. ...

Die Firmen müssen ihre Veranstaltung bei den ortlichen Gewerbeämtern anmelden und eine Reisegewerbekarten vorlegen. Oft wird das ignoriert, deshalb wird in den Anschreiben auch kein Ziel angegeben. Die Polizei kommt ins Spiel, wenn die Türen verschlossen werden und den Teilnehmern gedroht wird: „Sie kommen hier erst raus, wenn Sie etwas kaufen.“ Rufen Sie sofort die Polizei, hierbei handelt es sich um Nötigung, Erpressung und wenn die Türen abgeschlossen werden sogar um Freiheitsberaubung. Außerdem müssen solche Ausflugsfahrten immer zum Startort zurückführen, der Veranstalter ist verpflichtet, Sie wieder mitzunehmen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Angeblicher Doktor aus Berlin betrog Rentner um 4.500 Euro

Dass Betrüger äußerst einfallsreich sind, ist mittlerweile bekannt. Wenn aber ein Doktor Schwarz aus Berlin am Telefon ist und ein überaus überzeugendes Gespräch mit meist älteren Mitbürgern führt, muss dies seine Wirkung nicht verfehlen. Anders ist es nicht zu erklären, dass erneut mehrere Tausend Euro an Betrüger überwiesen, bzw. mit der Post geschickt wurden.

Über ein Dutzend Fälle wurden im laufenden Jahr bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Der jüngste Fall ereignete sich in Amberg. Im Laufe der vergangenen Woche erhielt ein 89-jähriger Rentner einen Anruf von einem angeblichen Beamten einer Finanzbehörde. Von diesem erhielt der Rentner eine Telefonnummer mit Berliner Vorwahl, unter der er einen gewissen Dr. Schwarz kontaktieren solle. Es gehe um eine Rückzahlung aus einem Fond.

Neugierig geworden rief der Rentner die Nummer an und hatte auch eine Person am anderen Ende, die sich als Dr. Schwarz ausgab. Dieser teilte dem 89-Jährigen mit, dass er 58.000 Euro Rückerstattung aus einem Aktienfond erhalte. Dafür müsse er aber zunächst 2.000 und ein weiteres Mal 2.500 Euro in Scheinen per Post an eine Adresse in Holland schicken. Gesagt getan! Der Rentner packte die Geldscheine in ein Kuvert und vertraute dieses der Post an. Als nur zwei Tage später der vermeintliche Doktor erneut anrief und nochmals 5.500 Euro forderte, wandte sich der Geschädigte an die Polizei und erfuhr, dass er einer Gruppe von Betrügern aufgesessen ist.

Die Telefonnummer mit Berliner Vorwahl wurde von Betrügern angemietet und die Gespräche ins Ausland umgeleitet. Die Masche ist polizeilich bekannt und bereits in einem Sammelverfahren in Niedersachsen anhängig.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Gewinnversprechen, enormen Rückerstattungen aus Aktienfonds oder sonstigen Verlockungen, egal ob im Internet, per Post oder telefonisch. Man sollte sich, bevor man eine geforderte Vorauszahlung tätigt, zunächst überlegen, ob man überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, oder ob man überhaupt in einen Fond eingezahlt hat und im Zweifelsfalle sollte man sich an die Polizei wenden, die dann entsprechende Ermittlungen einleiten kann.

Quelle: Bayerische Polizei

Anwältin droht Opfern mit Klage im Auftrag der GWE GmbH

Eine Rechtsanwältin Mölleken mahnt und droht auch gegenüber Verbrauchern für eine GWE Wirtschaftsinformations GmbH rechtliche Konsequenzen an, sollten die Betroffenen nicht endlich "freiwillig" zahlen.

Obwohl die Verbraucher das Vertragsverhältnis widerrufen und angefochten haben, behauptet Frau Mölleken, letztmalig Gelegenheit zu geben, "die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen". Gegen die Bezahlung von 375 Euro könne die ganze Sache beendet werden. Rechtsanwältin Mölleken bekräftigt ihre Drohung mit einer gerichtlichen Klage dadurch, dass sie ihrem Mahnschreiben eine vorgefertigte Klageschrift beifügt. Die Klage verfügt über eine üppige 10seitige Begründung. Mit der Klageschrift soll den Betroffenen offensichtlich klargemacht werden, dass es nicht bei einer bloßen Drohung mit der Klage bleibt.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät: Betroffene sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Wenn keine Unternehmereigenschaften vorliegen, ist die Waffe des Verbrauchers der Widerruf sowie die Anfechtung der behaupteten Forderung.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Teure Anmeldung bei Melango.de und Vendis GmbH

Auf der Jagd nach dem vermeintlichen Schnäppchen gelangen zahlreiche Internetnutzer auf Plattformen wie melango.de, mega-einkaufsquellen.de, grosshandel-angebote.de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de. Betreiber dieser Internetseiten sind die Firmen Melango.de GmbH oder Vendis GmbH. Sie bieten unter anderem Smartphones, Tablets und Digitalkameras zu vermeintlich günstigen Preisen an. Wer sich dort anmeldet, erhält überraschend eine Rechnung über 249 Euro für eine Mitgliedschaft. Eingereichte Widerrufe erkennt die Melango GmbH nicht an. Das Unternehmen besteht auf Zahlung des Rechnungsbetrages und verweist darauf, dass Widerrufe ausschließlich bei einem Geschäft zwischen Verbrauchern gelten, bei Geschäften zwischen Unternehmern sei das anders.

"Viele Nutzer haben übersehen, dass sich das Angebot ausschließlich an B2B (Business to Business), also Geschäftskunden beziehungsweise Unternehmer richtet", sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das trifft insbesondere diejenigen Verbraucher, die über Links oder Werbebanner, z. B. über Facebook, auf die Anmeldemaske der Internetpräsenz gelangten.

Mit den Beschwerden über Melango und Co. befassen sich schon seit längerem verschiedene Gerichte. Zunehmend sprechen einige von ihnen den Plattformbetreibern einen Zahlungsanspruch ab. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, den Vertragsabschluss zu bestreiten und sich auf verschiedene verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen zu berufen.

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Von den genannten Webseiten sind einige inzwischen nicht mehr zu erreichen, wie z.B. melango.de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de.

Präventionshinweis für Onlinebanking im mTAN-Verfahren

In den letzten Wochen sind beim Landeskriminalamt Berlin Strafanzeigen eingegangen, bei denen Bankkunden, die am SMS-TAN-/mTAN-Verfahren teilnehmen, Opfer von betrügerischen Geldabbuchungen geworden sind. In allen Fällen wurde die über SMS übermittelte mTAN für das Online-Banking abgefangen bzw. umgeleitet. Betroffen waren bislang Bankkunden, die ein Smartphone mit Android-Betriebssystem nutzen.

Die Täter spähen mittels eines Schadprogramms (Trojaner), das auf dem Computer des Bankkunden unerkannt installiert wurde, die Kontoverbindung (Kontonummer und Zugangs-PIN) aus und erreichen so den Zugriff auf das Onlinebankkonto. Weiterhin wird durch die Schadsoftware dem Bankkunden ein Fenster mit der Aufforderung zu einem zwingend notwendigen Sicherheitsupdate für das mTAN-Verfahren angezeigt, für das der Bankkunde seine Handynummer und das Handymodell angeben soll. Folgt der Bankkunde der Aufforderung und gibt die „erforderlichen“ Daten ein, wird eine aktive SMS mit einem Link zum Sicherheitsupdate auf sein Smartphone geschickt, das er mit „Bestätigen“ ausführen muss.

Sofern das vermeintliche Sicherheitsupdate ausgeführt wurde, installiert sich eine Schadsoftware auf dem Smartphone, durch die die Täter Zugriff auf die an das Smartphone geschickten SMS, so auch die mTAN, die per SMS übermittelt wird, bekommen. Ab sofort werden alle SMS, die eine mTAN enthalten, vom Bankkunden unbemerkt an ein anderes Handy (Täterhandy) umgeleitet.

Durch die Täter können nun Überweisungen vom Konto des Bankkunden in Auftrag gegeben werden, die dann per mTAN, die an das Täterhandy umgeleitet werden, autorisiert werden. Auf diese Weise wird das Konto vollständig (auch incl. des verfügbaren Überziehungsrahmens) geleert. Eine Rückbuchung ist nicht möglich.

Die Polizei rät:
Wenn Sie Onlinebankkunde sind und über Ihren PC eine vermeintliche Aufforderung Ihrer Bank zu einem Sicherheitsupdate für Ihr Handy bekommen, folgen Sie dieser keinesfalls, sondern erkundigen Sie sich bitte sofort bei ihrer Bank, ob diese Aufforderung zum Sicherheitsupdate tatsächlich von Ihrer Bank stammt. Dies gilt im Übrigen auch für sämtliche, per Mail versandte, scheinbar von Bank- und Kreditinstituten o. ä. stammende Anfragen.

Darüber hinaus verringert eine aktuelle Virenschutzsoftware (auf PC und Smartphone), die Nutzung der Firewall sowie ein vorsichtiges Besuchen von Internetseiten die Gefahr der Infizierung des eigenen Rechners mit Schadsoftware.

Quelle: Polizei Berlin

13.11.12

Teilweises Berufsverbot und Bewährungsstrafe für Abzockanwalt

Ein Gießener Rechtsanwalt, der sich wegen 75-fachen versuchten Betruges vor dem Landgericht verantworten musste, darf weiter als Anwalt arbeiten: Neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängten die Richter der Zweiten Strafkammer nur ein teilweises Berufsverbot für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter und den Bereich Fremdgeldverwaltung.

Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigung. Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma hatte der Gießener Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Anzeiger

Verkäufern teure Tour vermasseln: Tipps zu Kaffeefahrten

Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort – mit den immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour.

Auf keinen Fall sollten Teilnehmer einer solchen Fahrt sich bei einer solchen Veranstaltung im Hinterzimmer dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann oft weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird. Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufsstrategien vorgehen können, dazu geben die Verbraucherzentrale NRW und die Polizei Nordrhein-Westfalen hilfreiche Tipps:

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mit Branchenauskunft Geld erschwindelt: Gefängnis

Das Landgericht Münster verurteilt einen 53-jährigen Ibbenbürener wegen gewerbsmäßigem Betrug in 129 Fällen zu fast dreijähriger Haftstrafe. Er hatte Gewerbetreibenden mit falschen Rechnungen für ein Internetportal abgezockt.

Das Landgericht Münster sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Olaf F. in 129 Fällen seine Kunden gewerbsmäßig betrogen hat. Dabei hat er eine Summe von knapp 13.000 € erschwindelt. Das Urteil: eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Wahrscheinlich muss der 53-Jährige sogar länger brummen, wenn das Amtsgericht Ibbenbüren seine achtmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung widerruft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe

Telefonabzocke durch falsche Verbraucherschützer

Ahnungslose Bürger führt es massenhaft in die Irre. Die Urheber des Delikts zu identifizieren, scheint aussichtslos zu sein. Gemeint ist Telefonabzocke in Verbindung mit "CallerID Spoofing". Dieser Begriff steht für die Verschleierung der eigenen Identität, indem eine vertrauenswürdige Rufnummer im Display des Angerufenen auftaucht. Die Verbraucherzentrale Bayern erhält tagtäglich neue Fallschilderungen: Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Verbraucherschutzes aus und versuchen, Verbraucher mit falschen Geschichten in Verträge zu locken. Prüft jemand die im Display angezeigte Rufnummer, existiert dieser Anschluss gar nicht oder man kommt tatsächlich bei der Verbraucherzentrale Bayern heraus. "Die Angerufenen haben also gar keine Chance, die wahre Identität des Anrufers zu erkennen", kritisiert Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. Außerdem werde durch diese falschen Verbraucherschützer der gute Ruf von Verbraucherorganisationen geschädigt.

"Kürzlich erhielten wir sogar ein anwaltschaftliches Schreiben mit der Aufforderung, belästigende Anrufe bei der Mandantin zu unterlassen", sagt Breithaupt-Endres. "Die Anrufe wurden unserer Münchener Geschäftsstelle zugeordnet. Hier lag eindeutig Spoofing vor". Breithaupt-Endres stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt die "echte" Verbraucherschützerin, sich am Telefon nicht auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten besonders sensible Daten wie die eigene Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. "Das Beste ist, einfach aufzulegen", so Breithaupt-Endres. Denn egal, was gesprochen wurde, die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu. Wichtig für Betroffene ist daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen zu lassen.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Bayern

Abzocke für die Löschung angeblicher Gewinnspieleinträge

Derzeit sind wieder zahlreiche falsche Verbraucherschützer unterwegs. Zuerst bekam eine Verbraucherin aus Oldenburg Post vom VerbraucherHILFEClub. Es folgte ein Anruf vom Verbraucher Service 24 aus Hilden. Man wolle ihr helfen Einträge ihrer Daten bei Gewinnspielfirmen zu löschen - für 123 Euro. Die Verbraucherin zahlte. Wenig später erhielt sie einen Anruf vom Verbraucherspiegel, ebenfalls aus Hilden: Für 129 Euro helfe man ihr aus anderen Gewinnspieleinträgen herauszukommen. Die Verbraucherin zahlte erneut. Einige Zeit später bekam Sie wieder einen Anruf. Diesmal vom Verbrauchernetzwerk, auch aus Hilden. Ihr wurde mitgeteilt, sie habe jetzt die wirklich ehrlichen Helfer am Apparat. Daraufhin zahlte die Verbraucherin 148 Euro. Zuletzt bekam sie eine Forderung von National Inkasso aus Düsseldorf über 98 Euro die der Deutsche Verbraucherschutz Service verlangt. Zahlen Sie nicht und geben Sie keine Daten preis!

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Mit geschickter Strategie Billigware an Senioren verhökert

Sie wissen wie’s geht, kennen alle Verkaufstricks und wie sie arglose Kunden, meist Senioren, um den Finger wickeln und schließlich übers Ohr hauen. Corinna Kraushaar vom Ordnungsamt war dabei, hat genau mitgehört. In einem Wattenscheider Restaurant (Name der Redaktion bekannt) hat die österreichische Scheinfirma „Salzburger Hofladen“ vergangene Woche zum Kaffee ohne Fahrt eingeladen. Eine Verkaufsveranstaltung, auf der Produkte lediglich vorgestellt und angeblich nicht verkauft werden sollen. Rund 20 Rentner nahmen teil.

Von einer findigen Seniorin, die eine Einladung zu diesem „Wanderlager“ bekommen hat, sei das Ordnungsamt auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht worden. Und Corinna Kraushaar hat sich reingeschlichen. Somit flog diese Veranstaltung auf und das Wanderlager konnte ausgehoben werden. ...

Nun drohe dem Verkäufer bzw. seiner Firma, wohl einem Versandhandel aus dem Oldenburgischen, ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Auch gegen Gastwirte könne das Ordnungsamt vorgehen, wenn sie derart unseriösen Veranstaltungen Raum und Platz geben.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Kaffeefahrt vor Beginn aufgelöst

Die beiden Mitarbeiter des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt fackelten nicht lange. Kurzerhand verboten sie ... eine Verkaufsveranstaltung, die im „Gasthof zum Elbdeich“ über die Bühne gehen sollte. Noch bevor der Bus mit den überwiegend älteren Gästen aus dem Raum Kiel, Neumünster, Eckernförde eintraf, untersagten sie dem Veranstalter, der bereits am Neuengammer Hausdeich 2 auf seine Kunden wartete, das „Wanderlager“ – wie diese Veranstaltungen im Amtsdeutsch heißen.
Der entscheidende Tipp kam von Bergedorfer Kripobeamten, die gestern Morgen einen Anruf aus Eckernförde erhalten hatten. Laut Sönke Hinrichs, Sprecher der Polizeidirektion Neumünster, liegen den schleswig-holsteinischen Kollegen zwei Anzeigen vor: Eine 76-Jährige sei während einer solchen Verkaufsfahrt genötigt worden, ihre Kontodaten preiszugeben. Seitdem würden immer wieder – nicht autorisiert – kleinere Beträge von ihrem Konto abgebucht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bergedorfer Zeitung

Werbe-/Verkaufsveranstaltung abgebrochen

Eine persönliche Einladung zu einem Geburtstagsfest in eine Gaststätte in Werbach erhielten Bürger aus dem Raum Tauberbischofsheim/Werbach. Bei einer Präsentationsschau sollten die Besucher einen Präsentkorb im Wert von 499 Euro erhalten - Ehepaare und Paare die doppelte Menge. Da im Einladungsschreiben weder ein Veranstalter noch Produkte der Präsentation genannt waren, vermutete ein Anrufer aus Tauberbischofsheim - wie üblich- eine unseriöse Verkaufsveranstaltung.

Die Veranstaltung am Montagmorgen letzter Woche wurde deshalb von Spezialisten des Polizeireviers Tauberbischofsheim überprüft. Die Nachfrage bei der Gemeinde Werbach ergab, dass die Veranstaltung dort nicht angezeigt war. Den Saal der Gaststätte hatten 28, vorwiegend hoch betagte Personen besucht. Es waren bereits Staubsauger, Kaffeemaschinen und weitere Elektrogeräte zur Präsentation aufgebaut. Der Leiter der Veranstaltung wartete noch auf seinen Verkaufsleiter.

Die Beamten erhoben die Personalien der Gäste für eventuell spätere Zeugenaussagen im Falle von Vertrags- oder Verkaufsabschlüssen. Daraufhin entschloss sich der Leiter der Veranstaltung spontan die Veranstaltung zu beenden. Die angekündigten Präsentkörbe waren nirgendwo bereit gehalten. Die 28 Besucher zahlten ihre Getränke und verließen zufrieden die Örtlichkeit. Dem zuständigen Gewerbeamt und der IHK werden entsprechende Berichte der Beamten vorgelegt.

Quelle: Polizeidirektion Tauberbischofsheim

Falsche Geburtstagsfeier abgesagt

So einfach wurde es dann doch nicht für die Veranstalter einer ... angekündigten „Geburtstagsfeier“ in einem Gasthaus in der Schrobenhausener Innenstadt. Die hatten Geschenke, Überraschungen und ein Festtagsmenü versprochen; nicht selten verbergen sich hinter solcherlei Feiern verkappte Verkaufsveranstaltungen.

Dazu kam es ... nicht, die Veranstalter sagten die Feier nämlich kurzfristig ab.

Grund dafür dürfte die Anwesenheit mehrerer Mitarbeiter des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen gewesen sein. Einer trug ein Namensschild am Revers und gab sich zu erkennen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: donaukurier.de

05.11.12

AK-Warnung wegen Telefonsex-Rechnung

Wenn ein Schreiben von der "Euro Inkasso Solutions s. r. o." aus Tschechien ins Haus flattert, sei Vorsicht geboten, meint Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer. "Über diese Firma haben wir ständig Beschwerden, aber derzeit häuft sich das auffällig", so Zeilinger. ...

Die angegebene Handynummer, von der aus die Leistungen in Anspruch genommen worden sein sollen, stimme nicht mit der tatsächlichen Telefonnummer des Empfängers des Schreibens überein. "Das ist klassische Einschüchterungstaktik. ...

Zeilinger rät den Empfängern solcher Mahnschreiben dringend, auf keinen Fall zu zahlen, sondern den Brief zu ignorieren: "Besonders, wenn man eine ganz andere Telefonnummer hat, als angegeben. Es ist ein klarer Fall, wo den Leuten Geld aus der Tasche gezogen werden soll." ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung.at

Nächster Abzock-Anlauf der Content4U

Content4U verschickt wieder Rechnungen an jene, welche in eine von der Firma neu ausgelegte Abofalle getappt sind.

"Mal schauen, wer diesmal in die Tasche greift", werden sich die Betreiber der Content4U GmbH gedacht haben. In diesen Tagen erhalten Internetnutzer in der Schweiz wieder Post aus Hessen. Genauer: von der «Deutschen Internetinkasso GmbH» mit Sitz in Heusenstamm bei Frankfurt. ...

Hinter Content4U steckt der umtriebige Geschäftsmann Michael Burat, der Hunderte ähnlicher Seiten betreibt. Laut dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wurde er im Juni vom Landgericht Frankfurt wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der VZBV führte Verfahren gegen insgesamt neun Firmen, an denen Burat zumindest als zeitweiliger Geschäftsführer beteiligt war.

Quelle und vollständiger Bericht: Beobachter.ch

Abzockanwalt als Angeklagter vor Gericht

Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme klingen schon so, als sei etwas Wichtiges kurz davor, zu verschwinden. Wenn aber der Staatsanwalt den Angeklagten nach der Verhandlung in sein Büro begleitet, um Akten mitzunehmen, ist das nur ein bisschen weniger offiziell, meint aber dasselbe: „Finger weg vom Beweismaterial.“ Der Angeklagte im Prozess am Landgericht weiß das nur zu gut. Denn er ist selbst Rechtsanwalt. Falschaussage und versuchten Betrug wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor. ...

Mit dem Vorwurf der Falschaussage ist die Angelegenheit aber noch nicht erledigt: Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma soll der Gießener nämlich Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert haben. In der Anklage heißt es, er habe mit der Firma eine Vergütung von 50 Cent pro Inkassoverfahren vereinbart. Tatsachlich berechnet hatte er den tatsächlichen oder vermeintlichen Schuldnern weit mehr - und zwar 39,60 Euro, die ihm das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte zugesprochen hätte. Hätte, denn das Gesetz greift nur, wenn zur Bezahlung nichts vereinbart wurde. Da die Glücksspieler offenbar weder die Firma mit Sitz auf den Virgin Islands noch den Inkassoverwalter bezahlen wollten, ist nur versuchter Betrug angeklagt. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt.

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Anzeiger

02.11.12

Betrüger haben wieder eine neue Masche

Offensichtlich eine neue Masche haben Betrüger. Dabei machen sie sich ein Jubiläum der Supermarktkette Lidl zunutze. Begonnen hat alles Ende August 2012 mit einer Einladung einer Firma aus Mecklenburg-Vorpommern zu einer Verkaufsveranstaltung unter dem Logo der Marktkette in ein Hotel in Chemnitz.

Dem Angebot des Sportgeräts „POWER MAXX“ folgten die Offerten für das Ausstellen einer Kreditkarte im Wert von mehreren hundert Euro zum Einkaufen in den Märkten von Lidl sowie die Überweisung von ein paar tausend Euro in den nächsten Tagen. Um an die dafür notwendigen Daten zu gelangen, entlockten zwei „Mitarbeiterinnen“ der Firma mit den Worten „Vertrauen gegen Vertrauen“ den anwesenden Gästen nun die EC-Karte zum Einlesen der Daten. Mit dem Vorlegen eines Überweisungsträgers kamen sie an die Kontonummer, Bankleitzahl und den Namen der Bank.

Der Angebote nicht genug, stellte man den Besuchern auch noch mehrere Reisen vor, unter denen sie zwei oder drei auswählen konnten. In den nächsten Tagen sollten den Senioren die Prospekte zugehen. Für jene, die sich darauf eingelassen hatten, kam ca. vier Wochen später das böse Erwachen. Statt der versprochenen Kreditkarte, der Überweisung von ein paar tausend Euro und den Reiseprospekten mussten wenigstens zwei Ehepaare aus Chemnitz feststellen, dass von ihren Konten mehrere hundert Euro für angeblich gebuchte Reisen, abgehoben wurden. Außerdem flatterte ihnen Post von einem Reiseunternehmen aus der Schweiz ins Haus, die Forderungen in Höhe von ebenfalls mehreren hundert Euro für eine verbindliche Reisebuchung enthielten. Die geforderten Beträge wurden jedoch nicht beglichen. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Betroffenen bereits Anzeige erstattet.

Die Polizei geht davon aus, dass die zwei bisher bekannten Ehepaare (Alter zwischen 67-77 Jahren) nicht die einzigen Betroffenen sind, die Opfer der Machschaften der unbekannten Täter wurden und bittet deshalb weitere Betroffene, sich beim Polizeirevier Chemnitz-West, Tel. 0371 3515-0, zu melden.

Gleichzeitig weist die Polizei darauf hin, dass auf Anfrage durch Lidl mitgeteilt wurde, dass derartige Kreditkarten von der Einkaufsmarktkette Lidl weder ausgestellt noch Geldbeträge an Kunden überwiesen werden. Das teilte das Unternehmen der Polizei mit. Bitte geben Sie trotz verlockender Angebote niemanden Auskunft über Ihre Bank- und EC-Kartendaten.

Quelle: Polizei Sachsen

Neue Masche für Abzocke am Telefon

"Viele ältere Leute reagieren erschreckt auf diese Briefe und überweisen das Geld", berichtet ein SZ-Leser-Reporter, der lieber anonym bleiben möchte, über eine Abzock-Masche am Telefon. Eine ältere Dame aus seiner Bekanntschaft habe kürzlich Post von einer Duisburger Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Angeblich soll sie für rund 120 Euro bei einer Firma in Krefeld telefonisch eine Anrufsperrbox bestellt haben, die unerwünschte Telefonwerbung abwehre.

"Hierfür liegt eine einvernehmlich gefertigte Gesprächs-Aufzeichnung vor", heißt es in dem Schreiben. Doch die Dame habe die Annahme des Paketes, das per Nachnahme geliefert wurde, verweigert. Nun fordern die Rechtsanwälte den Kaufpreis zuzüglich der Mahnspesen. Insgesamt rund 176 Euro. Ansonsten müsse der Kunde wohl "gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen". ...

Für Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale Saarland hört sich der Fall nach einer klassischen Abzocke an. Nach dem Verbot von Telefon-Gewinnspielen gebe es einen neuen Trend: Viele Anbieter würden nun versuchen, sich als seriöse Geschäftsleute oder Verbraucherschutz-Organisationen auszugeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Warnung vor neuer Internet-Betrugsmasche

Vor einer neuen Betrugsmasche, mit der sich aktuell die Internetermittler im Polizeipräsidium Südosthessen beschäftigen müssen, warnt derzeit die Polizei die Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. Bislang liegen allein der hiesigen Kripo mehr als ein Dutzend Anzeigen von betrogenen Nutzern der Internetplattform Facebook vor. Rainer Lechtenböhmer, Chef des Internetkommissariates ZK 50 beim Polizeipräsidium Südosthessen, weiß aber, dass inzwischen bundesweit insbesondere Menschen türkischer Herkunft von der neuen Betrugsmasche betroffen sind.

Die Betrüger, so Lechtenböhmer, übernehmen die Identität von Facebook-Mitgliedern mit türkischen Namen und schreiben über den Facebook-Chat sämtliche "Freunde" mit türkischen Namen an. Sie bitten unter einem Vorwand um die Übermittlung der Mobilfunknummer. Gibt der "Freund" seine Nummer preis, erhält er - wie zuvor angekündigt - kurz darauf eine SMS von den Online-Bezahldiensten "ZONG" oder "BAKU" mit einem Zahlencode. Den so erhaltenen Code gibt der Geschädigte dann wieder über den Facebook-Chat an den vermeintlichen "Freund" weiter. Was der Geschädigte nicht ahnt: Dadurch wird ein Zahlungsvorgang bestätigt und über den Mobilfunkanbieter das Kundenkonto belastet.

Meist handelt es sich um Geldbeträge zwischen 20 und 50 Euro, über die dann die Betrüger durch die Übermittlung des Codes für Internetgeschäfte verfügen können, weiß Lechtenböhmer. Die Zahlungen werden dem Empfänger - der in der Regel im Ausland sitzt - sofort gutgeschrieben. Eine spätere Rückbuchung des Betrages gestaltet sich oftmals schwierig bzw. ist nahezu unmöglich. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um ein bundesweit auftretendes Phänomen, wobei die Täter jeweils in der Landessprache des Opfers kommunizieren, um deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Der Präventionsberater für Internet bei der Offenbacher Polizei warnt davor, über Chats in sozialen Netzwerken persönliche Daten - insbesondere die eigene Mobilfunkrufnummer - weiterzugeben und gibt die folgenden Tipps:

  • Behandeln Sie Ihre Daten stets vertraulich und geben Sie nicht mehr als notwendig von sich Preis.
  • Streng vertraulich sollten Ihre Adresse, Bankverbindung oder Rufnummer von Ihnen und Ihren Familienangehörigen sein, auch wenn ein sogenannter "Freund" aus einem sozialen Netzwerk Sie danach fragt. Kommunizieren Sie in diesen Fällen lieber persönlich. Vergewissern Sie sich im Zweifel telefonisch, dass der Freund authentisch ist.
  • Reagieren Sie mit Argwohn, wenn Sie ungewollt Nachrichten von unbekannten Absendern oder Firmen erhalten.
  • Bestätigen Sie die erwähnten ZONG/BAKO-SMS nicht, es sei denn, Sie haben diese persönlich und wissentlich initiiert, um ein Geschäft abzuschließen oder einen Kauf zu tätigen.
  • Sollten Sie eine SMS dieser Art erhalten haben, so nehmen Sie persönlich mit dem Facebook-Freund Kontakt auf und informieren Sie ihn darüber, dass sein Account möglicherweise manipuliert wurde.
  • Wenn Sie selbst Opfer durch eine derartige Straftat geworden sind, sollten Sie Ihren Mobilfunk-Vertrag schnellstmöglich dahingehend ändern, dass derartige Abbuchungen nicht mehr möglich sind und wenden Sie sich umgehend an die Polizei.

Quelle: Polizeipräsidiums Südosthessen

Betrug bei angeblicher Firmen-Geburtstagsfeier

Eine angebliche Firmen-Geburtstagsfeier in einer Hann. Mündener Gaststätte entpuppte sich im Nachhinein für die Gäste als eine geschickte Betrugsmasche. Per Post hatte die Firma, bei der es sich nach derzeitigen Ermittlungen um eine Briefkastenfirma aus Cloppenburg handelt, rund 30 ältere Mündener Bürger in die besagte Gaststätte eingeladen. Hier wurden sie -wie in der Einladung versprochen- mit einem Abendessen bewirtet.

Im weiteren Verlauf wurden Reisen angeboten und ein persönliches Wertgeschenk in Höhe von 499,- Euro in Aussicht gestellt. Dieses sollte in Form von Gutscheinen, u.a. von einem Lebensmittel-Discounter, für Reisen und Einkäufe einzulösen sein. Weiterhin wurden Trimmgeräte zum Kauf angeboten und in diesem Zusammenhang weitere Gewinne in Aussicht gestellt, die nur nach Angabe einer Kontoverbindung bzw. Vorlage einer EC-Karte und gültiger PIN überwiesen werden könnten. Offenbar waren die Angebote so verlockend und geschickt angepriesen, dass sich einige Gäste schließlich auf den Handel einließen.

Um in den Genuss der versprochenen Gutscheine und des persönlichen Wertgeschenkes in Höhe von 499 Euro zu kommen, wurden die Gäste vom Veranstalter aufgefordert, zur Legitimation u. a. ihre persönliche EC-Karten PIN anzugeben. Mithilfe der auf diese Weise betrügerisch erlangten PIN-Nummern wurden dann von den Konten der jeweiligen Gäste vom Veranstalter unzulässig Geldbeträge abgebucht. Die in Aussicht gestellten Gutscheine pp. erhielten die Betroffenen nicht.

Bei der Polizei Hann. Münden wurden inzwischen fünf Anzeigen wegen Betruges gegen den vermeintlichen Veranstalter erstattet. Weitere Geschädigte und auch Teilnehmer der Veranstaltung werden gebeten, sich unter Telefon 05541/9510 bei der Polizei Hann.Münden zu melden.

Quelle: Polizeiinspektion Göttingen