21.11.12

StA Duisburg ermittelt gegen Call-Center aus Wesel

Nachdem ab Anfang 2009 bei der Polizei Wesel insgesamt 220 Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen eines Firmenkomplexes mit Sitz in Wesel wegen unberechtigter Lastschrifteinzüge für die Teilnahme an einem Lottospiel eingegangen sind, führte die Kriminalpolizei Wesel umfangreiche Ermittlungen durch.

Die Geschädigten, häufig ältere Menschen, gaben an, durch Callcentermitarbeiter angerufen worden zu sein. Es wurde unter anderem mitgeteilt, dass der Angerufene die Teilnahme an einem kostenlosen Lottospiel gewonnen habe. Zur Überweisung eines möglichen Gewinns sollte die Bankverbindung preisgegeben werden. Weiterhin wurde im Gespräch zu der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Lottospiel übergeleitet, wozu entsprechende Vertragsunterlagen übersendet werden sollten. Nach Übersendung der Unterlagen wurde den Anzeigenerstattern im Lastschriftverfahren Geld abgebucht, falls nicht dem Vertrag ausdrücklich widersprochen worden ist.

Die Anzeigenerstatter gaben an, nicht gewusst zu haben, dass sie an einem kostenpflichtigen Lottospiel teilnehmen. Häufig wurde die Lastschriften zurückgebucht. Bei Kunden, die eine entsprechende Lastschrift zurückgebucht hatten, wurden durch ein Inkassounternehmen, welches in die Firmengruppe eingebunden war, per Mahnschreiben angemahnt.

Nach Durchsuchungsmaßnahmen der Firmenräumlichkeiten sowie der Privatwohnungen der Beschuldigten wurde zahlreiche Unterlagen und Computer sichergestellt. Die Ermittlungen richteten sich gegen einen mittlerweile verstorbenen 66-jährigen Mann aus Hamminkeln, seine 42- und 44-jährigen Söhne aus Issum und Hamminkeln, den 48-jährigen Justiziar und Verantwortlichen des Inkassounternehmens sowie 2 als Strohleute eingesetzte Geschäftsführer.

Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass Gewinne der Spielgemeinschaften durch die Beschuldigten veruntreut wurden. Weiterhin besteht der Tatverdacht, dass eingezogene Lastschriften in Millionenhöhe für die Teilnahme am Lottospiel nicht für das Lottospiel, sondern zur Deckung der Firmenkosten und für private Zwecke eingesetzt worden sind.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern o.ä.

  • Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen.

  • Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Telefonnummer

  • Überprüfen Sie regelmäßig Kontobewegungen ( Kontoauszug, Kontostand ).

Quelle: Kreispolizeibehörde Wesel