30.05.11

Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

Quelle: test.de

Kaffeefahrt-Opfer wehren sich und bekommen Geld zurück

Das Paar hatte an einer Kaffeefahrt teilgenommen. Bei dem Ausflug nach Sperenberg (Teltow-Fläming) sollten Reisen verkauft werden. Das Paar war mitgefahren, weil es hoffte, auf diesem Weg eine günstige Reise nach Südtirol zu ergattern. ...

... Wenige Tage später flatterte die böse Überraschung ins Haus. Das Reisebüro „Romantik Reisen“ bestätigte die Buchung von fünf Fahrten, unter anderem in die Türkei und nach Paris.

... legte Widerspruch ein und teilte dem Veranstalter mit, dass man Anzeige erstattet habe. Wenige Tage später schickte der Veranstalter der Kaffeefahrt einen Scheck in Höhe der Vorauszahlung. Die Reisen waren auch storniert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lausitzer Rundschau

27.05.11

Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telomax gerichtlich bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt. Die Bundesnetzagentur hatte die Abrechnung durch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung untersagt.

"Die Entscheidung stärkt uns bei unserem Vorgehen zum Wohle des Verbrauchers. Unlautere Geschäftspraktiken sind nicht hinnehmbar und werden von uns verfolgt. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen das effektivste Mittel ist, um derartige Modelle unattraktiv zu machen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Dezember 2010 und Januar 2011 hatte die Bundesnetzagentur Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für die Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 bzw. Produkt-IDs 11004 und 12000 ausgesprochen. Unter diesen Nummern hatte die telomax GmbH als Verbindungsnetzbetreiberin auf Telefonrechnungen Beträge von verschiedenen Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Die Dienste waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen den Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wurde. Während des Gesprächs schlossen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst, z. B. „win-finder.com“ oder „glücksfinder.net“.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

Gegen die Bescheide von Dezember 2010 und Januar 2011 hatten sowohl ein betroffener Drittanbieter als auch die telomax GmbH einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) gestellt. Das VG Köln bestätigte die Bescheide der Bundesnetzagentur. Mit der jetzigen Entscheidung des OVG NRW sind die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Bescheide der Bundesnetzagentur letztinstanzlich abgelehnt worden.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur im Februar 2011 ihr Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung auf die Artikel-/Leistungsnummern 83918 bis 83924 bzw. die Produkt-IDs 12001 bis 12007 erweitert und präventiv für 45 weitere Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs ein gleichartiges Verbot ausgesprochen. Diese Maßnahmen sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Bundesnetzagentur

Wie Euroweb ist auch „web2walk“ mit Referenzkundenmasche aktiv

Nach den Firmen Webstyle GmbH und Euroweb Internet GmbH tritt nun eine weiteres Unternehmen auf, welches Vereinbarungen mit „Partnerunternehmen“ als Referenzkunden schließt. Zunächst erreichten uns Berichte, nach welchen die Firma Webstyle zumindest in Österreich ihren Namen auf web2walk geändert haben soll.

In Deutschland besteht Webstyle fort, allerdings wurde die Euroweb Design GmbH mit gleicher Anschrift wie Webstyle in web2walk umbenannt. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: konsumer.info

Minderwertige Ware und Fälschungen auf Alibaba.com und Aliexpress.com

Auf den chinesischen Grosshandelsplattformen Alibaba.com und Aliexpress.com scheinen sich vermeintliche Schnäppchen zu finden, welche aber schnell teuer werden können.
Bereits vor einiger Zeit häuften sich Presseberichte, dass offenbar bereits seit 2009 mit Hilfe unzähliger Mitarbeiter der Plattform massenhaft Kunden betrogen wurden, indem nach Zahlung schlichtweg keine Ware geliefert wurde. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Gegen-Abzocke.blogspot.com

Quelle: Youtube - gabscom

Senioren werden Opfer betrügerischer Gewinnmitteilungen

Kaum zu glauben wie groß die Gewinnflut ist, die derzeit wieder einmal Seniorinnen und Senioren im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd überrollt. Hochwertige Pkw und große Geldbeträge werden dabei an die zahlreichen Gewinner von Preisausschreiben geradezu verschleudert - glaubt man den betrügerischen Mitteilungen verschiedener „Gewinnspielbetreiber“. Die Täter haben es meist auf irgendeine „Gebühr“ abgesehen, die das Opfer zur Gewinnerlangung unbedingt im Voraus leisten muss.

Mehrere ähnlich gelagerte Fälle, der auch als „Scamming“ bezeichneten oder unter dem Überbegriff „Nigeria Connection“ bekannt gewordenen Betrugsmasche, wurden Polizeidienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in den letzten Monaten bekannt. Durchwegs ältere Menschen wurden meist telefonisch, in wenigen Fällen auch per Fax, über ihren unglaublichen Gewinn - einen Luxuswagen oder einen vergleichbaren Geldbetrag - informiert. Die Anrufer gaben sich meist als Rechtsanwalt oder Notar im Auftrag eines Gewinnspielbetreibers aus. Die gute Nachricht noch nicht ganz verdaut, wurden die Senioren gebeten eine gewisse „Gebühr“, begründet als Transportkosten, Steuern, Versicherungsgebühr oder dergleichen, voraus auf ein Konto zu überweisen.

Eine 86-Jährige aus dem Landkreis Traunstein wurde so zu zwei Überweisungen in Höhe von mehreren hundert Euro auf Konten in Thailand und der Türkei gedrängt. Zu weiteren Transferaktionen kam es nicht – dank der Aufmerksamkeit von Bankangestellten und eines Taxifahrers am 11.05.2011. Die Annahme einer dritten Überweisung nämlich lehnte ein Bankangestellter des örtlichen Geldinstitutes ab. Seine Erläuterungen der Seniorin gegenüber fruchteten aber nicht sofort. Hilfesuchend wandte sich diese per Telefon an den „Rechtsanwalt des Gewinnspielbetreibers“. An Dreistigkeit nicht zu übertreffen, organisierte der vermeintliche Rechtsanwalt telefonisch ein Taxi für die ältere Dame. Auf dem Weg zu einem weiteren Überweisungsversuch bei einer anderen Bank kamen dem aufmerksamen Taxifahrer jedoch Zweifel an der Rechtschaffenheit seines Auftraggebers und er informierte die Polizei. Erst ein Gespräch mit den Beamten hielt die Frau davon ab, weitere Überweisungen zu tätigen.

Auf fast identische Art und Weise wurden vier weitere Senioren aus dem Raum Traunstein und Berchtesgadener Land, im Alter zwischen 80 und 90 Jahren, um ihr Erspartes gebracht. Teilweise selbst stutzig geworden, in manchen Fällen durch aufmerksame Bankangestellte von weiteren Überweisungen abgehalten, meldeten sich die Geprellten schließlich bei der Polizei. Herausragend ist der Fall einer betrogenen 85-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Traunstein, die zwischen Februar und April in mehreren Transaktionen über 10.000 Euro an die bisher unbekannten Täter überwiesen hat.
Auch im Landkreis Weilheim-Schongau traf es eine 80-Jährige, die laut Mitteilung einer Anwaltskanzlei einen hochwertigen Roadster gewonnen hätte. Sie wurde zu drei „Aufwandsvorabzahlungen“ in Höhe von fast 2.000 Euro gedrängt.
Ebenfalls fast 2.000 Euro überwies eine 70-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim in drei Raten, um an den versprochenen Luxuswagen im Wert von knapp 50.000 Euro zu gelangen - den sie selbstverständlich nie zu Gesicht bekam.

In diesem Zusammenhang bittet das Polizeipräsidium Oberbayern Süd insbesondere ältere Menschen, die zur Hauptzielgruppe dieser betrügerischen Banden zählen, größte Vorsicht bei Aufforderungen zu „Vorausüberweisungen“ jeglicher Art walten zu lassen. Dieses Geschäftsgebaren gehört nicht zum Bestandteil seriöser Gewinnbenachrichtigungen und ist somit regelmäßig ein Erkennungsmerkmal für betrügerisches Vorgehen.

Quelle: Polizei Bayern

Aequatio Dienstleistungen fordert für Mega-Downloads.net

Wie dem Infoportal Konsumer.info aktuell zu entnehmen ist, fordert jetzt die neue Aequatio Dienstleistungen GmbH des Bernd Rogalski (vorher Collector Forderungsmanagement - Inkasso-Stalking aus dem Hause Frank Babenhauserheide) für "Teilzahlungsvereinbarungen" zu Mega-Downloads.net der Load House FZE des Valentin Fritzmann:

Hinweise und Informationen zu "Teilzahlungsvereinbarungen" finden Sie im Beitrag von Konsumer.info, ebenso wie bei AntiSpam.de und Computerbetrug.de.

Quelle: abzocknews.blogspot.com

26.05.11

Polizei beendet Kaffeefahrt schon kurz nach dem Start

Unlängst hatten wir berichtet, dass in jüngster Vergangenheit wieder große Mengen von Gewinnbenachrichtigungen in die Briefkästen der hiesigen Region flatterten. Darin wurde den zumeist älteren Angeschriebenen ein stolzer Gewinn in Aussicht gestellt, zusätzlich mit einer Prämie gelockt, eine kostenfreie Mahlzeit offeriert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Kaffeefahrt handele. Plätze im Bus und ein Tisch fürs Essen seien bereits reserviert. Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass der Veranstalter durch den Gesetzgeber berechtigt sei, bei Nichtantritt der Fahrt Kosten in Rechnung zu stellen - immerhin 79 Euro. Die Polizei hatte daraufhin mitgeteilt, dass sich niemand durch diese Formulierung gezwungen sehen sollte, an der Fahrt teilzunehmen. Wer sich nicht zu einem solchen Ausflug angemeldet habe, müsse auch nicht mit einer Rechnung für "Organisationskosten" rechnen.

Die Polizei informierte aber nicht nur über die Medien, sondern schaute sich am Mittwoch selbst an, wer denn solche Fahrten anbietet. Um 8.15 Uhr warteten in der Frankfurter Straße Beamte der Verkehrsinspektion und des Offenbacher Betrugskommissariates auf den Bus, der die Fahrgäste abholen sollte. Nach einer Ansprache des Busfahrers durch die Kriminalbeamten und ausführlicher Aufklärung seiner 21 Fahrgäste aus Frankfurt wurde die Weiterfahrt untersagt. Währenddessen kontrollierten die Beamten der Verkehrsinspektion den Reisebus. Dabei stellten sie sowohl verkehrsrechtliche Verstöße als auch Verstöße gegen die Sozialvorschriften fest. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro und der Halterfirma sogar ein Bußgeld von 1000 Euro. Eine für den Donnerstag angekündigte Ausfahrt hatte der Veranstalter platzen lassen - ob er die Auslagen für die Teilnehmer, die umsonst den Weg zur Haltestelle bestritten, übernimmt, ist der Polizei nicht bekannt.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Betrügerische "Kaffeefahrt" in Thaur aufgelöst

Immer wieder wird es versucht, und immer wieder ist es auch erfolgreich: Bei dreisten Verkaufsveranstaltungen, die als Ausflüge getarnt sind, wird Opfern das Geld aus der Tasche gezogen. Mit nutzlosen Produkten zu weit überhöhten Preisen. Doch nun gab es einen Erfolg: Die AK Tirol löste eine "Kaffeefahrt" in Thaur auf.

Aktuell hat kürzlich die Firma "THV SÜD- GmbH & Co. KG" zahlreiche Tiroler Konsumenten zu einem "Gratis- Gesundheitsvortrag" in ein Thaurer Hotel eingeladen, ...

... Nach einem nochmaligen Anruf der AK bei der Behörde brach ein Beamter die Veranstaltung vorzeitig ab.

Quelle und vollständiger Bericht: krone.at

Polizei warnt vor betrügerischer Gewinnbenachrichtigung

Die Polizei Wolfsburg warnt vor betrügerischen Gewinnbenachrichtigungen, die zurzeit versendet werden. In einem Brief erhielt eine 65 Jahre alte Rentnerin aus Wolfsburg ein als Gewinn-Ausgabe-Urkunde bezeichnetes Schreiben. Die 65-Jährige wird darin als Gewinnerin von 2.500 Euro bezeichnet. Das Schreiben erweckt den Eindruck, es sei von der Gebühreneinzugszentrale kurz GEZ, die sich für die gezahlten Gebühren bedankt und einen Teil in einem Gewinnspiel wieder ausschütte.

Der Haken: Laut Mitteilung sollte der Wolfsburgerin diesen Gewinn im Rahmen einer Busfahrt erhalten, die am 22. Juni starte. Da der 65-Jährigen dies nicht ganz geheuer vorkam, erkundigte sich der Seniorin bei der Polizei. Die Beamten gaben der Rentnerin den Rat, auf derartige Schreiben nicht zu reagieren. So Angeschriebene sollen mit dieser angeblichen Gewinnbenachrichtung lediglich motiviert werden, bei einer Verkaufsveranstaltung mitzumachen, in der Waren zu weit überhöhten Preisen angeboten werden, warnen die Beamten in Wolfsburg auch mögliche weitere Betroffene.

Quelle: Polizei Wolfsburg

Betrüger locken mit GEZ-Logo zur Kaffeefahrt

Den Slogan der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nutzt eine Briefkastenfirma in Stedingsmühlen aus: Unter dem Briefkopf "Schon BEZahlt" sollen offensichtlich ahnungslose Kunden auf eine Kaffeefahrt gelockt werden.

"Schon GEZzahlt? Danke", heißt ein Slogan der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Sender (GEZ). Geschenkt bekommt von der Einrichtung normalerweise niemand etwas. Ein Schreiben, das zurzeit in vielen Briefkästen der Region landet, erweckt auf den ersten Blick einen anderen Eindruck: Unter dem Briefkopf "Schon BEZahlt. Danke", möchte sich eine Kundenbetreuung mit Postfach in Stedingsmühlen dafür erkenntlich zeigen, dass man die Abgaben bezahlt habe. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Abzocke 3.0 - Neue Versionen bekannter Abofallen

Um es gleich vorwegzunehmen: nein, die Abofallen selbst sind nichts Neues. Neu sind die Wege, mit denen die Opfer angelockt werden sollen. Außerdem wird zum Teil auch mit neuen Domains und Firmennamen, sowie bisher unbekannter Strohmänner agiert. Die Werbemöglichkeiten wurden durch Google stark eingeschränkt, so dass eine Orientierung auf andere Werbewege zwangsläufig erfolgen musste.

Die Vertreibung aus dem Paradies

1. Frank Drescher - OPM Media GmbH und Paid Content GmbH

Zumindest über die Suchmaschine www.google.de ist seit Anfang des Jahres 2011 ein weitgehend abzockfreies Surfen festzustellen. Wer gezielt nach den dreisten Abzockseiten z.B. der Webtains GmbH oder des Frankfurter Kreisels sucht, wird über google.de wohl nichts mehr finden. Selbst nach einem seitenlangen Studium der angezeigten Treffer nicht. Auch die derzeit mit Gerichtsurteilen sehr umtriebige OPM Media GmbH, der erst kürzlich die sehr treffend als Paid Content GmbH benannte Firma zur Seite gestellt wurde, scheint ihre Angebote nicht mehr unter google.de bewerben zu dürfen. In den länderspezifischen Ausschlusskriterien der Google-Geschäftsbedingungen für die Adwords-Werbung liest sich das wie folgt:

Quelle: adwords.google.com

Erfreulicherweise hat sich Google nach vielen Beschwerden doch noch besonnen und die Abzocker aus ihren laufenden AdWords-Kampagnen geworfen. Damit haben die Abofallen-Abzocker, neben dem Problem dauerhaft ein gültiges Bankkonto vorweisen zu können, ein weiteres ernstes Problem. Denn angesichts des hohen Marktanteils von Google bei den Suchmaschinen in Deutschland von ca. 90 Prozent, kommt das der Vertreibung aus dem Paradies gleich. Kampagnen können die Abzocker nur noch bei Yahoo, Bing oder Chrome als Werbung geschaltet bekommen. Weil ein Bild oft mehr sagt als tausend Worte wollen wir das Problem mit der folgenden Grafik verdeutlichen.

Als Orientierungshilfe sei hier noch erwähnt, dass die Suchmaschine bing.com zum Zeitpunkt der Recherche einen Anteil von 2,1 Prozent aufwies. Da google.de als Werbeplattform nicht mehr verfügbar ist, werden die jetzt verbleibenden Suchmaschinen mit den dubiosen Anboten der Abofallenbetreiber verseucht, wie man am Beispiel von yahoo.de sehen kann.

Die Seite Mitfahrportal24.de fungiert nur als Fängerdomain und leitet weiter auf die eigentliche Abofalle mitfahrzentrale-24.de. Und auch die zweite Abofalle von der Paid Content GmbH des Frank Drescher wird inzwischen bei yahoo.de beworben

Die Seiten mitwohnportal24.de und wohngemeinschaft-online.de sind Weiterleitungen zu der bekannten Abofalle live2gether.de. Die Programmierung der Fängerdomains zur eigentlichen Abofalle schien noch nicht abgeschlossen zu sein, denn es waren noch nicht alle Links aktiviert.

2. Michael Burat - Frankfurter Kreisel

Auch die zum Frankfurter Kreisel gehörende Webtains GmbH des Michael Burat und seinem Strohmann Nico Neugeboren ist weiterhin auf Kundenfang. Nun aber nicht mehr auf google, sondern bei Yahoo.de.

Hinweis:
Noch während der Recherche und dem Schreiben dieses Artikels konnten wir feststellen, dass die Umstellung auf die Abzocke 3.0 mit mehreren neuen Firmen stattfindet. Auch bei deren als Geschäftsführer agierenden Strohmänner handelt es sich um unverbrauchte und kaum in Erscheinung getretenen Personen. Wer mal die Trefferanzeige von gedichte-verse.com durchklickt, findet die Weiterleitung zu der folgenden Seite.

Neben dem neuen Layout von gedichte-verse.com erscheint im Impressum mit WebVerse Limited eine neue Firma in dem betrügerisch operierenden Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels. Einem bis dato unbescholtener Ferdinand Hövermann aus Trier darf sich jetzt seinen Namen ruinieren. Im Whois der Domain gedichte-verse.com ist die WebVerse Limited ebenfalls als Inhaber eingetragen. Seltsamerweise findet man in den Handelsregistern zur Zeit keine Firma mit diesem Namen.

Quelle: screenshot des Impressums von www.gedichte-verse.com

Auch die weiteren Angebote der Webtains GmbH wurden einem gründlichen Face-Lifting unterzogen:

Der Professor im Bild von gifs-welt.com, rechts oben, kommt uns aber schon merkwürdig bekannt vor.

Im Impressum wird ein Lennard Marin aus Bremervörde als Strohmann der Gifs Euphorie Ltd. angegeben, welcher nun ebenfalls seinen Namen für Michael Burat ruinieren darf. Und es geht munter weiter mit den aktuellen Änderungen, so z.B. auch mit Tattoo-Vorlagen.

Die Trefferliste bei Yahoo zeigte bei unserer Suche als ersten Eintrag die Seite tattoos-ideen.com an. Und als ständig widerkehrende Konstante bei den Abofallen des Frankfurter Kreisels scheint sich die Verschleierung der Kostenpflicht zu entpuppen.

Wie bereits in den zurückliegenden Jahren kommt der Seitenbetreiber der Abofalle tattoos-ideen.com gleich zur Sache. Die lästige Auszeichnung von Kosten wird wird einfach ignoriert, obwohl gerade das ja gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) gesetzlich vorgeschrieben ist.

Als Strohmann der Tattoos Media GmbH darf sich laut Impressum ein Paul Christoph Möller aus Berlin seinen Namen für Michael Burat verbrennen.

Festzuhalten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch, dass keine der zuvor erwähnten neuen Firmen in einem Handelsregister gefunden werden konnte. Ob es sich um Phantomfirmen handelt, muss die Zukunft zeigen. Möglicherweise wird eine ensprechended Eintragung erst in wenigen Wochen vorgenommen. Wir werden die folgenden Firmen deshalb weiterhin beobachten.

  • Tattoos Media GmbH
  • Gifs Euphorie Ltd.
  • WebVerse Limited

Betrugsmasche Autogewinn: Opfer zahlten angebliche Kosten

Mehrere Anzeigen mit der Betrugsmasche „Autogewinn“ gingen in den letzten Tagen bei der Kripo ein. Mit immer raffinierteren Vorgehensweisen gelingt es den Betrügern, die Gutgläubigen, meist älteren vermeintlichen „Gewinner“ dazu zu bringen, vorab beispielsweise die Zulassungskosten für das gewonnene Auto zu überweisen. Die Kripo warnt daher eindringlich: Es gibt keine Gewinne, die vorher Geld kosten! Wer sich daran hält, hat auf jeden Fall gewonnen.

In den vorliegenden Fällen erhielten die Geschädigten zunächst einen Anruf, in welchem sie gefragt wurden, ob sie denn auch schon mal gelegentlich an Preisausschreiben oder anderen Gewinnspielen teilnehmen würden. Bejaht der Angerufene, erhält er die freudige Mitteilung, dass er einen nagelneuen Audi A 5 gewonnen habe. Das Auto stehe noch in der Türkei und müsse überführt werden.

Danach verweist der Anrufer auf einen angeblichen Notar oder Rechtsanwalt, der sich diesbezüglich um alles kümmere. Geschädigte erhalten die Handy-Nummer des "Notars" und werden von diesem bei Rückruf entsprechend als Gewinner begrüßt. Man erhält ein Aktenzeichen, wird gefragt ob es recht sei, wenn bei der Übergabe Pressevertreter und die Sponsoring-Firma dabei sein dürfen und ähnliches.
(Kleine Variationen passen die Täter immer der Auffassungsgabe der Geschädigten an)

Letztlich werden die Gewinner jedoch immer dazu gebracht, die Überführungskosten des Fahrzeuges, irgendwelche Steuern, Versicherungen oder sonst etwas vorab per Western Union in die Türkei zu überweisen. Wer erst einmal eine Summe überwiesen hat, dem werden immer wieder neue Gründe für weitere Überweisungen genannt (Schwierigkeiten an der Grenze, zusätzlicher Einfuhrzoll, Autopanne usw.).

Es ist möglich, dass die Täter sogar unter Telefonnummern anrufen, die echten Anwalts- und Notarkanzleien in Deutschland zugeordnet sind. Falls ein misstrauischer Gewinner also im Internet nachschaut, ob des die Anwaltskanzlei tatsächlich gibt, wird er erfreut feststellen, dass es sich um eine seriöse Kanzlei handelt.
Ein Anruf bei der echten Kanzlei würde den Betrug auffliegen lassen, aber die Geschädigten begnügen sich meist mit dem Interneteintrag.

Quelle und vollständiger Bericht: Polizeipräsidium Duisburg

Vorsicht, neuer Postbank-Trojaner

Bankkonten sind seit langem Ziel von Betrügern im Internet. Aktuell beobachten wir intensive Aktivitäten der Betrüger. Sie nutzen die Gutgläubigkeit der Anwender aus und blenden nach dem Anmelden oder während der Verbindung mit dem Online-Banking ein PopUp ... ein.

Wenn Sie der Aufforderung nachkommen, geben Sie den Tätern die Möglichkeit Ihr Konto unberechtigt zu belasten.

Worauf sollten Sie achten?

  • Die Postbank erwartet niemals eine mobileTAN oder iTAN Nummer von Ihnen, wenn Sie sich anmelden.
  • Die Postbank wird Sie niemals auffordern mehr als eine iTAN - Nummer per Vorgang einzugeben.
  • Die Postbank wird niemals sowohl den Index einer iTAN als auch die TAN - Nummer von Ihnen erwarten.
  • Kommen Sie auf keinen Fall ungewöhnlichen Aufforderungen nach.
  • Sollte Ihnen etwas Ungewöhnliches auffallen verständigen Sie sofort nach Feststellung Ihre Postbank. Unter 0800 / 1008 906¹ sind wir an jedem Tag
    24 Stunden für Sie erreichbar oder senden Sie einfach ein E-Mail an missbrauch@postbank.de.

Weitere Hinweise

  • Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie Ihr Auftragslimit sorgfältig wählen. Legen Sie unter "Einstellungen" den maximalen Betrag Ihrer Aufträge fest. Dadurch können Sie die Gefahr eines Missbrauchs verringern und haben stets Kontrolle über Ihre Finanzen.
  • Halten Sie Ihre PIN stets geheim und geben Sie diese niemals Dritten bekannt. Nur so ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Kontodaten einsehen können.

Quelle: Postbank

Schlag gegen Kaffeefahrt-Betreiber - Polizei beschlagnahmt Beweise

Dem Lahn-Dill-Kreis ist zusammen mit verdeckt arbeitenden RTL-Reportern und der Polizei ein Schlag gegen ein schwarzes Schaf der Kaffeefahrten-Branche gelungen.

... wirkte der extrem geschickt vorgehende Mann glaubwürdig und überzeugte so neun Interessenten, eine Magnetfeld-Matte zu kaufen, ...

Die Ausführungen des Verkäufers der Kaffeefahrt gipfelten in der brandgefährlichen Aussage, dass die Matte auch Betablocker gegen Bluthochdruck ersetzen könne.

In diesem Moment schlug die Polizei von den Reportern über Handy verständigt zu. Die Ware, die nach Einschätzung des Landratsamtes zum 30- bis 50-Fachen des Einkaufspreises verkauft wurde, die Kaufverträge und weitere Beweismittel beschlagnahmte die Polizei Mayen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mittelhessen.de

24.05.11

BKA warnt vor neuer Erpressungsvariante durch Schadsoftware

Erpresser missbraucht Logo der Bundespolizei

Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser erneut vor einem aggressiven Computervirus. Es handelt sich um die Variante einer Schadsoftware, die schon am 1. April 2011 Gegenstand einer Warnmeldung war.
Die Version, die aktuell im Umlauf ist, besitzt ein verändertes Layout. Auch sie lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet erneut, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll.
Weiter heißt es, aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine „Strafe“ in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes „uKash“ oder über die digitale Währung „Paysafecard“ entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, wird angedroht, dass die Festplatte des Computers gelöscht wird.
Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung verwenden die Täter rechtswidrig das Logo der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt:
Die Bundespolizei ist nicht Urheber einer solchen Meldung. Im vorliegenden Fall handelt es sich wieder um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten:
Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag, wenn Sie beim Surfen im Internet eine derartige Pop-Up-Meldung auf Ihrem Computer erhalten!
Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.
Weitere Informationen und Hinweise, was Sie im Schadensfall unternehmen können, finden Sie auf der Seite "BSI für Bürger" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) .

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Verwenden Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm und halten Sie es auf dem letzten Stand. Aktualisieren Sie Ihre Software regelmäßig. Sowohl für Internet-Programme wie E-Mail und Webbrowser als auch andere Tools gibt es immer wieder Aktualisierungen, die Sicherheitslücken schließen. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit Schadsoftware kommt.
Bleiben Sie auf dem Laufenden, was neue Sicherheitsbedrohungen angeht. Dann können Sie schneller und professioneller reagieren, wenn Sie es mit einem Virus, einem Wurm oder einer Sicherheitslücke zu tun bekommen.

Weitere Informationen und Hinweise für den Schadensfall können auf der Seite "BSI für Bürger" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgerufen werden.

Quelle: Bundeskriminalamt (BKA)

Polizei warnt vor kostenloser Gewinnspiel-Einladung

Die Polizei im Landkreis Diepholz warnt die Bevölkerung vor Gewinnspieleinladungen, die derzeit per Post verschickt werden. Das Schreiben ist wie eine Rechnung aufgemacht und trägt die Überschrift "Telefongewinnspiel". Dem Empfänger wird suggeriert, er habe einen Geldpreis gewonnen. Hierzu wird er mit dem Schreiben an den Termin der angeblichen Gewinnübergabe erinnert, der in den nächsten Tagen stattfinden soll. Auch wird eine Abholung mit dem Bus angeboten.

Dem Schreiben ist oftmals auch eine Antwortkarte mit einer Postfachadresse beigelegt, mit der die Teilnahme bestätigt werden soll. Meistens jedoch verbergen sich mehrere Firmen hinter einer Gewinnspielaktion. Das anonyme Postfach dient der Verschleierung der wahren Absichten, ein Verantwortlicher ist kaum haftbar zu machen.

Ähnlich lautende Schreiben wurden bereits vor zwei Jahren im Landkreis Diepholz verschickt. Derartige Veranstaltungen enden allerdings nicht mit der Übergabe eines Geldgewinnes, sondern oftmals in einer Verkaufsveranstaltung, bei der Waren zu überhöhten Preisen angeboten werden.

Die Polizei rät daher von der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen ab. Letztlich steht eines nämlich fest: Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, der kann auch nichts gewinnen!

Quelle: Polizeiinspektion Diepholz

Notrefun Entertainment Media GmbH: Verarscht total

Abmahnung Notrefun Entertainment Media GmbH durch Philipp Marquort

Die Kanzlei Philipp Marquort, Exerzierplatz 7, 24103 Kiel, ist eine der neueren Abmahnkanzleien im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen. Bislang hat die Kanzlei Philipp Marquort in diesem Bereich ganz überwiegend Abmahnungen für die Firma Triple X Entertainment Ltd. ausgesprochen.
Nunmehr hat die Kanzlei Philipp Marquort einen neuen Auftraggeber für Abmahnungen: die Firma Notrefun Entertainment Media GmbH. Der Name Notrefun Entertainment Media GmbH war mir bislang nicht geläufig, erst recht nicht im Zusammenhang mit Abmahnungen. Die Notrefun Entertainment Media GmbH hat ihren Sitz in der Bundesallee 171 in 10715 Berlin.

.....

In den zahlreichen Abmahnungen der Firma Notrefun, die mir inzwischen vorliegen, tauchen immer wieder neue Dateinamen auf, die angeblich auf das Werk Verarscht Total - Echte Girls live verarscht schließen sollen. Gestern erhielt ich eine Abmahnung, in der es um den Dateinamen

Piss und Spritz Perversionen.rar

ging. Auch in diesem Fall war in der Abmahnung der Kanzlei Marquort wieder ein komplett anderer Hashwert angegeben.
Und auch bei diesem Dateinamen:

100 Prozent Amateur Slut.rar

soll es sich angeblich um das Werk Verarscht Total - Echte Girls live verarscht handeln Dies ist jedenfalls in einer weiteren aktuellen Notrefun Abmahnung von der Kanzlei Marquort ausgeführt. Ich bin gespannt, wie viele Namen dieser Film noch haben soll...

Quelle und vollständiger Bericht: Rechtsanwalt Forsthoff

Kaffeefahrt statt Preisgeld

Die Polizei warnt vor dubiosen Gewinnmitteilungen einer angeblichen Firma Jensen-Weise-Feldhaus. Hauptsächlich älteren Leuten wird zu einem bereits festgelegten Termin eine nachträgliche Gewinnübergabe versprochen. ...

Die Beamten raten, sich auf solche dubiosen Gewinnversprechungen, die bundesweit verschickt werden, nicht einzulassen. Es handelt sich fast immer um Kaffeefahrten, bei denen auf dubiose Weise allerlei Waren zu überhöhten Preisen verkauft werden.

Einen Gewinn gibt es dagegen nicht. Gewinnbenachrichtigungen von Unbekannten gehören in den Papierkorb, so die Polizei. Gegen die Firma wird ermittelt.

Quelle und vollständiger Bericht: tagblatt.de

Auch in anderen Regionen berichten die Tageszeitungen über die Kaffeefahrt-Abzocke von Jensen-Weise-Feldhaus. Die jeweils örtlichen Polizeidirektionen warnen ebenfalls vor den unseriösen bis betrügerischen Machenschaften.

Gewinnmitteilungen eines angeblichen Finanzdienstleisters namens "Jensen - Weise - Feldhaus" aus Bethen bei Cloppenburg im nördlichen Niedersachsen sind jetzt auch auf den Fildern aufgetaucht. ... Zuletzt hatte die Polizeidirektion Tübingen in der vergangenen Woche deutlich davor gewarnt, sich auf solche Schreiben einzulassen.

... "Zu Gewinnauszahlungen ist es jedoch noch nicht gekommen", klärt die Polizei auf. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Filder-Zeitung

Facebook: Warnung vor „Free 500 Facebook Credits“

Die Woche hat die Mitte erreicht und es vergeht fast kein Tag ohne das neue Abzocke oder Betrug bei facebook aufschlaegt, da ist der spam Mist bei facebook noch die angenehmere Sache.

Im Moment macht die Meldung : Free 500 Facebook Credits bei Facebook die runde, die aber nur in eine teure SMS falle lockt von den Kostenlosen Credits keine Spur. Dafuer aber trifft man hier alte bekannte Firmen wieder, die mit SMS Abonnent schon oefter in die Kritik geraten sind.

Die Webseiten haben die domain Adressen : facebook-giveaways.blogspot.com oder auch bei fb-giveaways.th8.us

Klickt man unten auf : Finish Liked and Shared? wird man auch auf die Seite : cash-and-coins.blogspot.com geleitet wo man dann folgendes zu sehen bekommt:

Klickt man diese dort dargestellten Links dann an landet man auf Webseiten wie : blinkogold.de der Firma “Buongiorno Deutschland GmbH” ( Uber die Firma haben wir bereits auch schon Artikel : “Hier” oder man landet auf “handyorten24.de” der Firma “Burda Wireless GmbH” Oder auch ” Schicksal des Tages / yepp-yepp.de” der Firma Guerilla Mobile Berlin GmbH die auch nicht unbekannt ist:

Quelle und vollständiger Bericht:MG Blog

22.05.11

Spam-Bekämpfung soll bei Banken ansetzen

Forscher aus San Diego, Berkeley und Budapest haben das Geschäftsmodell von Spam-Versendern untersucht (PDF), um mögliche Ansatzpunkte für die Bekämpfung zu finden. ...

Die Forscher untersuchten weiterhin, ob es eine Häufung bei den benutzten Domain-Registraren oder den Hosting-Firmen gab. ... Aus Sicht der Wissenschaftler dürften Aktionen gegen diese Unternehmen jedoch wenig Erfolg haben: Es gebe zu viele Hosting-Firmen, und Domain-Namen seien so billig, dass Spammer schnell neue Dienstleister fänden.

Mehr Aussicht auf Erfolg verspräche eine Einflussnahme auf die Banken. Denn bei Testkäufen stellte sich heraus, dass nur 14 Banken die Zahlungsabwicklung für die Kreditkarten ausführten. ... In der Untersuchung fielen auch zwei deutsche Institute auf (B+S Card Service und Wirecard), die jeweils für ein kleines Partnerprogramm aktiv waren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

Branchenbuch-Betrüger versuchen Geschäftsleuten Geld aus der Tasche zu ziehen

Das Fax, das der Redaktion vorliegt, ist überschrieben mit „Eintragungsangebot zum Premiumeintrag 2011“. Mit einem „Korrekturabzug“ soll man seine Daten kontrollieren und, wenn nötig, korrigieren. Im vorliegenden Fall ist die Adresse nicht korrekt. Dies provoziert eine Rückantwort. ...

Einen Premiumeintrag bekomme man für 990 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr. Bei einer Vertragsdauer von zwei Jahren seien es 2356,20 Euro. Das Wahlkästchen dafür ist bereits angekreuzt. ...

Absender ist ein Medienverlag aus Ingolstadt, die Internetseite regionales-branchenbuch.de. ...

... Der im Impressum genannte Inhaber werde bereits mit Betrügereien in Verbindung gebracht.

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER

Neuer Trick bei Pornoabmahnungen?

Mir liegen zwei Abmahnungen der Kanzlei RA Marquort aus Kiel für die Triple X Entertainment Ltd. bzw. die Notrefun Entertainment GmbH vor, die den illegalen Download (bzw. Upload) angeblich urheberrechtlich geschützter “Filmwerke” aus dem Pornobereich betreffen.

Dabei fällt auf, dass “beweissicher festgestellt und dokumentiert” der Download einer gepackten Datei im RAR-Format ist, deren Name völlig anders lautet als der Name des angeblich darin enthaltenen Films. Woher um alles in der Welt soll der Urheber wissen, dass sich in der gepackten Datei “AAA.rar” sein Film “BBB” befindet?

Irgendwie merkwürdig.

Quelle: RA Hänsch

Ebenfalls merkwürdig ist auch, dass die Firma Notrefun Entertainment GmbH erst im Oktober 2010 in das Handelsregister eingetragen wurde. Der Geschäftsführer ist der erst 23-jährige Lukasz Roczen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 129902 B
Bekannt gemacht am: 28.10.2010 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

25.10.2010

NotreFun Entertainment Media GmbH, Berlin, Bundesallee 171, 10715 Berlin. Firma: NotreFun Entertainment Media GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bundesallee 171, 10715 Berlin Gegenstand: Der Erwerb von Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechten sowie gewerblichen Schutzrechten an digitalen Inhalten (Ton, Text, Bild, Film, Multimedia, Photo, Computersoftware u.ä.) sowie die Verwertung dieser Inhalte durch den Vertrieb auf Ton-, Bild-, Film, Multimedia- und/oder Softwaredatenträgern u.ä. sowie über das Internet, Handel mit Verwertungsrechten an urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalten, die kommerzielle Verwertung urheberrechtlich und leistungsschutzrechtlich geschützter Inhalte im Internet einschließlich des Vertriebes in geschlossenen Benutzergruppen und durch Tauschbörsen, die Verwaltung und Verwertung von Nutzungsrechten gegen Entgelt für Dritte, Vertrieb sowie Herstellung von digitalen Medien sowie allen damit in Zusammenhang stehenden Geschäften. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Roczen, Lukasz, *25.11.1987, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.10.2010.

Quelle: Handelsregister

Vorsicht vor Bohemia Factoring!

Die Warnung der Verbraucherzentrale trifft auch auf die aktuelle Firmierung der Betrügerbande zu. In den letzten Tagen und Wochen wurden die unberechtigten Forderungen für tschechische Firma Kaver plus erhoben. Diese nutzt das gleiche Postfach wie die Unternehmen, welche in der Mitteilung der verbraucherzentrale aufgeführt sind.

Viele Verbraucher melden sich zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg und beschweren sich, dass sie eine - oder mehrere - Rechnung(en) von der Firma TRC Telemedia - oder MB Direct Phone, Czech Media, Pepper United, der Roxborough Management, neuerdings auch Bohemia Factoring bekommen haben. Sie sollen 75 Euro oder mehr für ein Telefongespräch bezahlen, das angeblich vor Monaten erfolgt sein soll.

Die Verbraucher versichern: Sie haben die Nummer gar nicht angerufen!

Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Besonders perfide: Bei den Gesprächen soll es sich um Telefonsexangebote handeln. Gut möglich, dass die Verbraucher aus Scham schnell bezahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Unser Tipp: Zahlen Sie nicht, wenn kein Anruf erfolgt ist. Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden. Moderne Wegelagerei sollte man nicht unterstützen!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Wiener Karussell: Anklage am LG Bielefeld

Seit nunmehr neun Monaten befindet sich der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. in Untersuchungshaft. ...

Seit Ostern liegt dem Landgericht Bielefeld die Anklageschrift vor. Sie umfasst mehr als 4500 Seiten. Den Großteil des fünf Stehordner füllenden Schriftsatzes bilden Kopien jener mehr als 300 000 Lastschriften, mit denen das Trio laut Staatsanwaltschaft zwischen Mitte 2009 und Anfang 2010 bundesweit 18,8 Millionen Euro von Konten Dritter abzweigte. ... Um an die Bankdaten zu gelangen, wurden die Opfer telefonisch mit einem angeblichen Gewinnspiel geködert, ...

Das Verfahren gegen W. stehe in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das sogenannte Wiener Karussell, sagt Pollmann. Die österreichische Hauptstadt soll das Zentrum einer internationalen Gewinnspielmafia sein. „Unser Verfahren ist noch nicht einmal das bedeutendste, das gegen das Wiener Karussell geführt wird. Wir haben es nämlich nicht mit den Betreibern, sondern nur mit Mitfahrern zu tun“, so der Bielefelder Oberstaatsanwalt.

In mehreren Ländern ermitteln die Behörden gegen das Karussell. Sechs Monate nach einer europaweiten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion hat erst vor wenigen Tagen auch die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ...

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER

AK-Warnung vor „Energiegewinnspiel Österreich“

Derzeit finden viele Burgenländer in ihren Briefkästen einen Werbezettel, der beim ersten Hinsehen sehr interessant aussieht.

Das „Große Preisrätsel“ bei diesem Energiespiel Österreich ist leicht zu lösen, mit dem Lösungswort „Energie“ können angeblich wirklich attraktive Preise gewonnen werden. Obendrein verspricht ein Verband für Energiefragen, sich bei der Politik für niedrige Energiekosten einzusetzen.
Der große Haken an der Sache: Einen Verband für Energiefragen gibt es gar nicht, hinter der Aktion stecken lediglich unseriöse Adressen- und Datensammler, die auch brennend an Geburtsdaten und Telefonnummern der Teilnehmer interessiert sind. Zu gewinnen gibt es selbstverständlich nichts.

„Wer sich dazu verleiten lässt, das Antwortschreiben an die angeführte Postfach-Adresse in Salzburg zu schicken, wird bald eine Einladung zur Gewinnübergabe erhalten. Dahinter steckt aber nichts anderes als eine Werbefahrt, bei der überteuerte Waren verscherbelt werden“, meint Mag. Christian Koisser, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Teilnehmer in weiterer Folge durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt werden.

Quelle: Arbeiterkammer Burgenland

Urteil: Forderung für Abofalle ist "überraschende Klausel"

Erfreulich deutlich hat das jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Was war geschehen? Ein Mensch suchte im Internet nach eigentlich frei verfügbarer Software und fand diese im Angebot der Content4U GmbH auf der Seite Download-Service.de. Allerdings musste er vor dem Download seine Daten angeben und bestätigen, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung gelesen zu haben. Einige Zeit später bekam er eine Rechnung über die ominösen 96,- Euro, die er für das erste Jahr eines zweijährigen Zugangs zum "Downloadservice" zahlen sollte. Wohl durch Mahngebühren erhöhten sich die Kosten dann noch auf 101,- Euro.

Doch der Mensch blieb nicht untätig und erhob Klage gegen die Content4U GmbH und wollte feststellen lassen, dass die Forderung über 101,- Euro nebst Mahnkosten und Zinsen nicht bestünden.

Und das Amtsgericht stellte fest.

Ein Vertrag sei nämlich nicht zustande gekommen. Dabei nahm das Gericht auch ausdrücklich auf die Urteile des Amtsgerichts Witten vom 07.09.2010, Az.: 2 C 585/10 und des Amtsgerichts Frankfurt vom 26.08.2010, Az.: 32 C 764/10-84 bzw. vom 21.10.2010, Az.: 32 C 1958/10-84 Bezug. Die genannten Urteile werden nämlich gerne in den Mahnschreiben zitiert, um die Zahlungswilligkeit der vermeintlichen Vertragspartner zu fördern.

.....

Es kam dann letztlich auch nicht mehr darauf an,

  • ob die AGB in den Vertrag einbezogen worden waren, 
  • ob der Mensch Erklärungsbewusstsein gehabt hat, als er den Anmeldeschalter drückte, 
  • ob der Vertrag wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung oder wegen Wuchers nichtig war,
  • ob Anfechtung, Wiederruf und Kündigung wirksam geworden sind.
Der Mensch musste demnach keine 101,- Euro zahlen. Und die Firma darf nun auch die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Quelle und vollständiger Bericht: klawtext

Betrügerische Post an Hinterbliebene

„Das gibt es doch wohl nicht“, dachten die Hinterbliebenen einer Varelerin, die kürzlich hochbetagt verstorben war. Eine Firma „Patrona – Agentur für Meldewesen“ hatte sich bei der 75-jährigen Tochter der Verstorbenen gemeldet und ihre Dienste angeboten. ...

... Dann folgte eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 50,58 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Für die Angehörigen der Verstorbenen eine klare Betrugsmasche. Tatsächlich gebe es keine Firma Patrona, so die Polizei ...

Die Polizei rät dringend davon ab, sich auf das Angebot einzulassen.

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ - online

Melango bietet 100-€-Falle an

Die Abofalle Melango bietet per Email einen Forderungserlass an, Vorsicht Falle!

Der neueste Deal der Melango.de GmbH - nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben - lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die "Restforderung". Aber Vorsicht!

Der Pferdefuß

Mit "Restforderung" ist nur der "Fehlbetrag in Höhe ihrer Mitgliedschaftsgebühr" gemeint, wie am Anfang der Email betont wird.  Also nur das erste Vertragsjahr!

Damit ist nichts anderes gemeint als: "das zweite Jahr wollen wir dann komplett bezahlt haben". Grund: der Fehlbetrag besteht naturgemäß nur für eine Jahresgebühr, solange das erste Vertragsjahr noch nicht abgelaufen ist. Also wird es im nächsten Jahr nochmal einen Fehlbetrag geben und die zweite Jahresgebühr noch geltend gemacht werden. Und zwar zu 100%! Also: nicht zahlen!

Wer bereits gezahlt hat: fechten Sie sofort wegen Irrtums an und fordern Sie den gezahlten Betrag zurück!

Quelle: Kanzlei Thomas Meier

Mit Stornoschreiben wird zur Teilnahme an Kaffeefahrt gedrängt

Momentan flattern sie wieder in großen Mengen in die Briefkästen der hiesigen Region: Benachrichtigungen über Gewinne, die man sich im Rahmen eines Busausfluges, der noch Ende Mai stattfindet, abholen könne. Mehrere Seniorinnen und Senioren aus Offenbach, Mühlheim, Rodgau, Langen und Neu-Isenburg haben der Polizei solche Schreiben zukommen lassen. Darin wird ein stolzer Gewinn in Aussicht gestellt, zusätzlich mit einer Prämie gelockt, eine kostenfreie Mahlzeit offeriert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Kaffeefahrt handele. Plätze im Bus und ein Tisch fürs Essen seien bereits reserviert. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass der Veranstalter durch den Gesetzgeber berechtigt sei, bei Nichtantritt der Fahrt Kosten in Rechnung zu stellen.

Die Polizei betont, dass sich niemand durch diese Formulierung gezwungen sehen sollte, an der Fahrt teilzunehmen. Wer sich nicht zu einem solchen Ausflug angemeldet hat, muss auch nicht mit einer Rechnung für "Organisationskosten" rechnen. Womit Teilnehmer solcher Busausfahrten aber rechnen sollten, ist, dass diese in einer Verkaufsveranstaltung münden. Dort werden dann oft zumeist überteuerte Waren wie Nahrungsergänzungsmittel, Wärmedecken oder was auch immer angeboten.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

19.05.11

Angeblicher Millionengewinn als Köder für dreiste Abzocke

... Eine Rentnerin aus Genthin soll exakt 1 324 300 Euro geerbt haben. Das Schreiben mit der Mitteilung sieht offiziell aus, schließlich ist als Absender der Bundesfinanzdienst angegeben – das klingt nach Bundesfinanzministerium. ...

... Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Für diese Bewilligung ist eine Verwaltungsabgabe von 60 Euro innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten." ...

Wir fragen zuerst beim Bundesfinanzministerium in Berlin nach. Die Pressesprecherin Silke Bruns gegenüber der Volksstimme: "Einen Bundesfinanzdienst gibt es nicht. Auch ein ,Dezernat für Ertragsverfahrensermittlung‘ existiert nicht." ...

... "Schon 2008 lief eine derartige Aktion im Saarbrücker Raum. Es ging auch um einen ,Ertrag‘ von 1,3 Millionen Euro, der den Adressaten dieser Bescheide zu Gute kommen sollte. Damals hatte dieser ,Bundesfinanzdienst‘ seinen Sitz in Kanada und verlangte vor Auszahlung der riesigen Summe eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 40 Euro." Jetzt, drei Jahre später, befindet sich dieser Abzocker in China und natürlich ist die Verwaltungsgebühr von 40 auf 60 Euro gestiegen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Volksstimme.de

„Swiss Money Report“ nervt Verbraucher

In den letzten Tagen werden Verbraucher in Bayern von einem Fax mit der Überschrift „Swiss Money Report“ belästigt. Es stammt aus Großbritannien und wird oft gleich mehrfach verschickt – auch nachts. Viele Betroffene ärgern sich sehr über den Toner- und Papierverbrauch für die wertlosen Nachrichten, wie Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern berichtet. Die Verbraucherschützerin sieht allerdings wenig Möglichkeiten, gegen Faxe aus dem Ausland vorzugehen. Sie rät, die Rufnummer in der Telefonanlage sperren zu lassen, wenn diese Funktion zur Verfügung steht. Sollten die Faxsendungen regelmäßig zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten eintreffen, könne auch das Ausschalten des Faxgerätes zu diesen Zeiten etwas Ruhe bringen.

Den Newsletter abzubestellen bringe keinen Erfolg, denn dies würde erfahrungsgemäß ignoriert. „Außerdem zeigen Verbraucher durch ihre Reaktion, dass das Spam-Fax erfolgreich eingegangen ist, und man erhält erst recht weitere Zusendungen“, so Götz. Von den dubiosen Geldanlagen mit ungewöhnlich hohen Renditeversprechen, die im „Swiss Money Report“ angepriesen werden, hält die Finanzexpertin im Übrigen „rein gar nichts“.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

Immobilienbetrug: Warnung vor Abzock-Masche

Trickbetrüger nutzen Immobilienportale, um Kaufinteressenten Geld aus der Tasche zu ziehen / Vorkasse gegen Schlüssel für Besichtigung ist ein Alarmzeichen, warnt immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale

Interessenten von Kaufimmobilien sind in letzter Zeit verstärkt in das Blickfeld von Trickbetrügern geraten. Laut immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, sollen mit falschen Wohnungsangeboten Kaufinteressenten um viele Tausend Euro gebracht werden. Um die Glaubwürdigkeit der gefälschten Inserate zu steigern, geben sich die Betrüger als Griechen mit Geldsorgen aus.

Klares Warnzeichen: Vorauszahlung für Besichtigung

Eine große Wohnung in bester Münchner Lage für unter 100.000 Euro - mit solchen unmöglichen Schnäppchenangeboten wollen die Trickbetrüger Interessenten ködern. Wer eine Anfrage stellt, erhält vom vermeintlichen Verkäufer eine meist englischsprachige E-Mail. Die darin erzählte Geschichte lautet fast immer: Der Eigentümer lebt im Ausland, gegen eine Sicherheit in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises könne aber ein Wohnungsschlüssel zwecks Besichtigung zugesandt werden. Um der Geschichte einen glaubwürdigeren Anstrich zu verleihen, geben sich die Betrüger aktuell häufig als Griechen aus, die im Zuge der Finanzkrise Geld benötigen und deshalb schnell verkaufen müssen.
 
Wer sich darauf einlässt, ist sein Geld los, denn ein Schlüssel wird nie geliefert. Die Zahlungen erfolgen über einen Transferservice wie zum Beispiel Western Union, die Anweisung ist nicht rückgängig zu machen.

Eine ähnliche Masche gibt es auch bei Mietimmobilien. Hier fordern die Betrüger eine Sicherheit in Höhe von zwei Monatsmieten für die vermeintliche Zusendung des Wohnungsschlüssels.

Task Force gegen Immobilienbetrug bei immowelt.de

Um den Machenschaften der Trickbetrüger entgegenzuwirken, hat immowelt.de eine Task Force gegründet. Mithilfe spezieller Suchprogramme werden neu eingestellten Angebote auf Betrugsverdacht überprüft. Die meisten unseriösen Anzeigen werden so erst gar nicht veröffentlicht. Da die Trickbetrüger ihre Inserate und Identitäten variieren, kann es in Einzelfällen jedoch vorkommen, dass Betrugsangebote für kurze Zeit online sind. Wer ein solches Inserat auf immowelt.de entdeckt, sollte dies der Immowelt AG umgehend melden, Hinweise werden schnellstmöglich bearbeitet. Zudem hat die Immowelt AG die Webseite www.schutz-vor-immobilienbetrug.de eingerichtet, um seine Nutzer über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung immowelt.de

18.05.11

Falscher Fuffziger nennt Richter "falschen Professor!"

In jüngster Vergangenheit hat sich Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster mehrfach in verschiedenen TV-Sendungen kritisch über das von Frank Drescher betriebene Geschäftsmodell geäußert. Beispielsweisse auch in dem Beitrag von Akte 2010. Dass die Landingpages, also die Fängerseiten wie z.B. mitfahrportal24.de, ohne Hinweis auf eine Kostenpflicht zu den Abzockportalen drive2u.de und neuerdings mitfahrzentrale-24.de weiterleisten, ist nach Ansicht von Prof. Dr. Thomas Hoeren eindeutig Betrug.

In seiner ruhigen und sachlichen Art hatte Prof. Dr. Thomas Hoeren aber auch Erklärungen dafür, wie es zu der Fülle an sogenannten "Trophäenurteilen" kommen konnte. Diese wurden in fast 14-tägigem Rhytmus vor irgendwelchen deutschen Amtsgerichten errungen.Dabei vertrat Prof. Dr. Hoeren die Auffassung, dass vielfach seine Kollegen an den Amtsgerichten mit der Materie überfordert wären, bzw. sich nicht eingehend genug mit dem Zustandekommen solcher untergeschobener Abonnements-Verträge befassen würden.

In diversen Foren und Blogs wurde bereits darauf hingewiesen, dass solch ein "Trophäenurteil" durchaus auch gezielt herbei geführt werden kann. Dazu müssen sich Kläger und Beklagter nur im Vorfeld des Prozesses über den Ausgang einig sein. Wenn dann beide noch dem sogenannten "vereinfachten Verfahren" zustimmen, ist nicht mal das Erscheinen vor Gericht erforderlich. Dann kann der Richter sich nur auf die ihm präsentierte Aktenlage der beiden Parteien zurückgreifen und muss dem entsprechend entscheiden.

Die öffentlichen Äußerungen von Prof. Dr. Hoeren haben Frank Drescher offensichtlich verärgert. Nur so ist zu erklären, dass er unter dem Namen seiner derzeit noch aktiven Firma OPM Media GmbH einen Blog eröffnet hat, auf dem er es sich nicht hat nehmen lassen, einen kleinen Rachepfeil in Richtung Prof. Dr. Hoeren abzuschießen:

Allein diese Veröffentlichung spiegelt schon die Dreistigkeit von Frank Drescher wider. Es wäre durchaus interessant, die im Urteil erwähnten Personen ausfindig zu machen. Dann könnte man evtl. in Erfahrung zu bringen, ob und in wie weit sich tatsächlich ein Beklagter in seiner Argumentation auf Prof. Dr. Hoeren bezogen hat. So legt Frank Drescher noch eins drauf, denn wer auf "Mehr von diesem Artikel lesen" klickt, bekommt den folgenden Hinweis in seiner Suchmaschinenbefehlszeile angezeigt: nie-auf-den-falschen-professor-hoeren

nie-auf-den-falschen-professor-hoeren

Betrügerische Rechnungen der „Kaver plus“

„Mein Mann hat zwei Rechnungen à 90 Euro von Kaver plus bekommen“, berichtet eine Diemelseerin. Auf den identischen Schreiben seien insgesamt sechs Rufnummern aufgelistet, ... „Zwischen allen Nummern steht ein Oder – das hat mich stutzig gemacht. ...

Im Gegensatz zu anderen betroffenen Ehefrauen lässt sich die Diemelseerin von den Briefen, die mit einer Firmenadresse aus dem tschechischen Pilsen sowie einer Postfachadresse in Petersberg bei Fulda versehen sind, nicht verunsichern: Sie denkt umgehend an Telefonbetrug – zumal ihr Mann zu einer der angegebenen Zeiten Spätschicht hatte. Das Ehepaar informiert sich im Internet und findet gleich mehrere Warnungen vor Abzocke durch „Kaver plus“. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Waldeckische Landeszeitung / Frankenberger Zeitung

17.05.11

Fake-Shopbande aufgeflogen: Festnahmen und Durchsuchungen

Seit eineinhalb Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) gegen eine Bande, die im Internet in zahlreichen Webshops Waren gegen Vorkasse anbot, aber nie lieferte.
„Dieses Verfahren ist in Bezug auf die Enttarnung von Internettätern und in seiner Dimension bisher einzigartig“, so der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts, Peter Dathe.

Am 28.09.2009 meldete sich bei der Polizeiinspektion Nördlingen der Mitinhaber eines örtlichen Unternehmens. Der Grund lag in den zahlreichen Anfragen einiger Personen, die angeblich über die Internetseite „ja-kaufen.com“ (nicht mehr online) diverse Waren bestellt und bezahlt hatten, aber die Lieferung noch ausstehe. Das Impressum der Internetseite lautete leicht verändert auf die Daten der Nördlinger Firma, die selbst ahnungslos war.

Die weiteren Ermittlungen ließen aufgrund zahlreicher Strafanzeigen von Geschädigten einen Tatzusammenhang und damit die Machenschaften einer Bande erkennen. Aus diesem Grund wurde das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) beauftragt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg die weiteren Ermittlungen aufzunehmen und führte die Operation unter dem Decknamen „EG Bazar“.

Es stellte sich heraus, dass die mutmaßlichen Täter zahlreiche seriös aussehende Onlineshops ins Internet stellten, für das Impressum häufig echte Daten ahnungsloser Firmen missbrauchten und Artikel aller Art zu auffällig günstigen Preisen anboten. Als Bezahlung wurde Vorkasse meist auf ein deutsches Konto gefordert, was die meisten Geschädigten sorglos akzeptierten. Die Konten stellten von den Tätern angeworbene Finanzagenten zur Verfügung. Dabei handelte es sich um Privatpersonen, die meist per E-Mail geködert wurden, ihr Konto gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Sie sollten für ihren neuen „Arbeitgeber“ Gelder entgegen nehmen und weiter transferieren bzw. sie überließen die Zugangsdaten zum Online-Banking den „Arbeitgebern“. Dabei war den Finanzagenten meist nicht bewusst, dass sie zur Geldwäsche missbraucht werden und sich ggf. selbst strafbar machten.

Die entgegengenommenen Gelder der Internetkunden wurden zumeist in die Schweiz und die Türkei überwiesen; in Einzelfällen hoben die Finanzagenten das Geld bar ab und übergaben es an einen Geldboten.

Die Tatverdächtigen lockten die Geschädigten angefangen mit Lego-Spielzeug für 30,- Euro über begehrte Elektroartikel bis hin zu 1-kg-Goldbarren für 24.704,00 Euro.
Die Gruppierung soll sich auch mit weiteren „Nebentätigkeiten“ unberechtigt an den Geldern Ahnungsloser bedient haben. So sollen sie darüber hinaus im Phishinggeschäft (Ausspähung von Kontodaten) tätig gewesen und Online-Bankkonten geplündert haben.

Die betrügerischen Shops ewe-ewe.com, dress4style.com, dress4style.com, sowie elektro-grosshandel24.com sind nicht mehr online.

Die Ermittlungen zu den Drahtziehern gestalteten sich sehr schwierig, da die Täter die Spuren im Internet mit der Verwendung von falschen Personalien und ausgeklügelten Verschleierungstechniken gekonnt verwischten. Sie kommunizierten untereinander in verschlüsselten Chats in Kombination mit Anonymisierungssoftware und versteckten sich in sogenannten Bot-Netzen. (Bot-Netze missbrauchen mittels Trojaner die Computer Ahnungsloser, d. h. der Täter surft bzw. versendet E-Mails mit dem gehackten Rechner.)

Die akribische Ermittlungsarbeit in der Informationsflut des Internets und der Einsatz von spezialisierten Ermittlern führten das LKA und die Staatsanwaltschaft Augsburg trotz aller Verschleierungsversuche auf die Spur der Hintermänner. Zwölf der bisher ermittelten Tatverdächtigen haben ihren Wohnsitz in Deutschland, daneben führen österreichische Behörden in gleicher Sache ein Verfahren gegen einen weiteren Tatverdächtigen aus der Bande. Hierbei handelt es sich um Männer und Frauen im Alter von 20 bis 39 Jahren, die zum Teil bereits wegen Verstößen gegen das Markengesetz polizeibekannt sind.

Die mutmaßlichen Täter entwickelten immer ausgefeiltere Strategien, um seriös zu wirken: Aktuell werden auf der Internetseite „www.usa-auto-kaufen.de“ vermeintliche US-Fahrzeuge zum Kauf angeboten. Unter dem Vorwand, dass diese Fahrzeuge erst importiert werden müssten und der Verkäufer eine Sicherheit benötige, verlangen die Täter eine Anzahlung von 25% des Verkaufspreises. Damit ein Geschädigter nicht zu argwöhnisch wird, hat die Bande eine Internetseite eines nicht existenten Rechtsanwaltes ins Netz gestellt, der als Treuhänder die Anzahlung entgegennimmt und das Geld angeblich erst bei Lieferung des Fahrzeuges freigibt. Der Rechtsanwalt ist erfunden, allerdings der Name nicht, denn der Name lautet auf einen der oben beschriebenen Finanzagenten, der das Geld dann an die Bande weiterleitet. Die Bande nutzte aber auch die Personalien eines echten Rechtsanwalts, der noch keinen Internetauftritt hatte. So kreierten sie eine Internetseite für den unwissenden Anwalt und hinterlegten dort ihre eigenen Kontaktdaten.
Damit die Onlineshops möglichst lange ein seriöses Bild abgaben, stellten sie in Bewertungsportale positive Bewertungen online und relativierten negative Berichte Geschädigter. Sie riefen sogar mehrere selbst gestrickte Bewertungsportale, wie z.B. „www.shopauskunft.net“ ins Leben, um ihrem Vorgehen einen guten Leumund zu geben, indem sie neben seriösen Angeboten ihre Fälschungen dort positiv darstellten.
Die Inhalte kopierten sie hierfür teilweise von der seriösen Seite www.shopauskunft.de.

Welch kriminelle Energie die Täter antrieb, zeigt sich daran, dass Internetforen, die bereits offensiv vor den Machenschaften gewarnt haben, mit sogenannten DDoS-Angriffen mehrfach lahm gelegt und die Verantwortlichen mit körperlichen Repressalien bedroht wurden.

Die Ermittler vermuten aufgrund der bisherigen Erkenntnisse, dass die Tatverdächtigen unter Mithilfe von etwa 1.000 in Deutschland, Österreich und der Schweiz wohnhaften Finanzagenten einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben. Die Geschädigten erstrecken sich ebenfalls auf diese deutschsprachigen Länder und werden auf rund 100.000 geschätzt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können genaue Zahlen noch nicht genannt werden, zumal davon auszugehen ist, dass längst nicht alle Geprellten bereits Anzeige erstattet haben.

Am 11.05.2011 legten die Ermittler den Beschuldigten das Handwerk: Bundesweit durchsuchten mehr als 170 Polizeibeamte 29 Objekte und verhafteten 8 Personen im Inland, darunter die Drahtzieher der Bande. Beamte des BKA und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen und Berlin unterstützten die bayerischen Ermittler. Sie stellten umfangreiches Datenmaterial sicher, die Auswertung wird nun einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Beamten rechnen damit, weitere Ermittlungsansätze aus den Sicherstellungen zu erlangen.

In enger Kooperation mit dem Bayerischen Landeskriminalamt ermittelte in Österreich das Bundeskriminalamt Wien, das am 10.05.2011 einen weiteren Tatverdächtigen in Niederösterreich festnahm.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg führt gegen die Beschuldigten das Verfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür Freiheitsstrafen von einem bis zu 10 Jahren vor.

Geschädigte, die bisher noch keine Anzeige erstatten haben, werden gebeten, sich an ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle zu wenden.

Das Bayerische Landeskriminalamt nimmt dieses Phänomen zum Anlass, noch einmal vor den Tricks der Betrüger im Internet zu warnen.
Es ist zu befürchten, dass es bereits Trittbrettfahrer gibt und mit weiteren Nachahmern zu rechnen ist. Das LKA appelliert deshalb eindringlich, im Internet nicht allzu leichtgläubig seine Daten, insbesondere sein Konto preis zu geben und auch bei der Bezahlung von Interneteinkäufen ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen.

Interessierte können sich auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention www.polizei-beratung.de in der Rubrik „Themen und Tipps“ und im Rahmen der gemeinsamen Aufklärungskampagne von Polizei und Handel „Online Kaufen – mit Verstand!“ unter www.kaufenmitverstand.de informieren.

Aktuell sind noch folgende der bisher entdeckten Internetseiten online.
Das Bayerische Landeskriminalamt warnt dringend davor, auf folgenden Seiten einzukaufen:

  • www.usa-auto-kaufen.de
  • www.luxus-ferienhaus24.de
  • www.af-import-autohaus.de

Quelle: Landeskriminalamt Bayern

Das Bundeskriminalamt Österreich hat zu deren Verfahren ebenfalls eine Presseerklärung verfasst.

Diese können Sie hier einsehen: BKA Österreich

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielfirmen

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Quelle: ebundesanzeiger.de

Betrüger in Hof unterwegs

Scheinbar ist momentan ein Trittbrettfahrer (Firma "AB Werbung", Anna Büttner) in der Region Hof, d.h. speziell im Einzelhandel, bei Hotels und in Unternehmen unterwegs, der im Namen „der Stadt Hof“ für die Broschüre „Bürgerinfo“ Werbung verkauft. Die Stadt Hof steht damit nicht in Zusammenhang, hat das besagte Unternehmen nicht beauftragt und rät dringend von einer Beteiligung ab.

Unternehmen, die mit der Stadtverwaltung Publikationen herstellen, verfügen in der Regel über ein offizielles Empfehlungsschreiben der zuständigen Stellen. Es ist ratsam, sich dieses Schreiben zeigen zu lassen.

Quelle: tvo - Fernsehen für Oberfranken

Nürnberger Firma sprengte die Betrüger-Tour!

Kürzlich holte Anna K. (73) ein Schreiben aus ihrem Briefkasten. Darin gratulierte ihr „Das Telefonbuch“ zum Gewinn von 1500 Euro, den sie bei einer Fahrt erhalten sollte. Achtung: Das ist nichts als Betrügerpost – und Urkundenfälschung! Der Nürnberger Telefonbuch Verlag Hans Müller, der gemeinsam mit der DeTeMedien DasTelefonbuch herausgibt, warnt: „Wir haben nichts mit diesen Briefen zu tun!“ Der Verlag engagierte sogar den Anwalt Johannes Dilling, um den fiesen Betrügern auf die Spur zu kommen. ...

Fast 100 Teilnehmer meldeten sich allein zur Fahrt, zu der auch Anna K. und ihr Bruder aufbrachen – als Lockvogel für den wirklichen Telefonbuch Verlag. ...

... Höhepunkt des Betrugs: Falsche Ärzte priesen die Wunderpille AeskulaMed an: „Das soll gegen Alzheimer, Diabetes, Herzinfarkt und sogar Krebs helfen und 2800 Euro kosten“, sagt K. Die Betrüger gaben gar vor, das Mittel mache andere Medikamente überflüssig: Im Ernstfall kann das sogar tödlich enden!

Doch in Lauf gelang ein Schlag gegen die skrupellose Bande: Bevor Senioren Verträge unterschrieben, stürmte die Polizei den Gasthof. Lockvogel und Anwalt hatten sie informiert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Abendzeitung