Dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) liegen von Unternehmen, die sich abgezockt fühlen, seit Anfang Mai erneut Beschwerden gegen die „Neue Robinsonliste“ vor. Ein Blick zurück: Der DDV hatte gegen die so genannte „Neue Robinsonliste“ bereits Ende Dezember über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) wegen unlauterer Faxwerbung und Irreführung rechtliche Schritte eingeleitet. Die Verfolgung scheiterte allerdings daran, dass diese Einrichtung mit ihrem an die DDV-Robinsonliste angelehnten Angebot unter einer nicht ladungsfähigen Frankfurter Anschrift agierte. ... ... Erstaunte Unternehmen erhalten von der inzwischen unter Berliner Anschrift und mit detaillierter Website auftretenden „Neuen Robinsonliste“ die unbewusst beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt: eine „Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 EUR inkl. MWSt. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (DDV)