Ein 85-jähriger Cuxhavener nahm am 13. April 2011 an einer Verkaufsfahrt teil, in deren Verlauf er eine sogenannte „Vital Kur“ geordert hat. Für diese Kur sollte der Senior im Anschluss an die Veranstaltung eine Schutzgebühr bezahlen. Ihm wurde zugesagt, dass ihm die Gebühr nach erfolgter Einnahme wieder erstattet wird. Nach Beendigung der Verkaufsfahrt wurden alle Teilnehmer der Vital Aktiv Kur in privaten Fahrzeugen zu ihrer jeweiligen Wohnanschrift verbracht. Die übrigen Teilnehmer wurden per Bus zurück gefahren. Zuhause angekommen, händigte der 85-Jährige dem Fahrer die Schutzgebühr aus. Andere Teilnehmer der Vital Aktiv Kur wurden durch Fahrer zwecks Bezahlung der Schutzgebühr sogar in Schneverdingen zu naheliegenden Banken gefahren. Diese sogenannte Kaffefahrt hatte der Mann nach dem postalischen Erhalt eines Werbeschreibens gebucht. Die Busfahrt startete am 13.04.2011 in Cuxhaven am dortigen Bahnhof und endete in Schneverdingen an einem Gasthof. Während des Aufenthaltes in besagtem Gasthof wurde eine 180 Tage Vital Aktiv Kur angeboten, welche das allgemeine Wohlbefinden verbessern soll. Knapp drei Wochen später wurde der Rentner abermals an seiner Wohnanschrift aufgesucht. Zwei Männer, die sich zuvor telefonisch bei ihm angemeldet hatten, gaben vor, sich nach seinem Wohlbefinden nach Einnahme der Kur erkundigen zu wollen. Der Mann wurde zu einer erneuten Zahlung aufgefordert. Auch diese soll ihm nach Abschluss der Kur rückerstattet werden. Nachdem die beiden angeblichen Vertreter seine Wohnung verlassen hatten, stellte der Cuxhavener das Fehlen seiner Geldkassette fest. Die Polizei bittet weitere Teilnehmer der Verkaufsfahrt, die am 13. April 2011 am Bahnhof Cuxhaven gen Schneverdingen gestartet ist, sich unter Tel.: 04721 / 5730 zu melden. |
Quelle: Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Tipps der Polizei:
- Lassen Sie sich Zeit! Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
- Wenn Sie etwas unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab! Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu.
- Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
- Für weitere Informationen steht Ihnen auch die ortsansässige Verbraucherschutzzentrale zur Verfügung.