17.05.11

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielfirmen

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Quelle: ebundesanzeiger.de