30.09.13

Dubiose Gewinnmitteilung von Feinkost-Lebensmittel

Wieso soll die Firma Feinkost-Lebensmittel mit einer Postfachadresse in 28362 Neuenland so großzügig sein? Spätestens beim Blick auf die Anmeldepostkarte zur "Gewinnübergabe am Donnerstag 10. Oktober" sollte der Groschen fallen: Vorsicht, Falle! ...

Das findet auch Dietmar Ernst von der Pressestelle der Polizeidirektion Lörrach: Sein Rat: Die Einladung, die nach den Erkenntnissen der Polizei viele Haushalte im Raum Rheinfelden erhalten haben, ins Altpapier geben, die Anmeldekarte weder ausfüllen noch zurücksenden und die Veranstaltung ignorieren. Die angeblichen Geschenke sind bloße Lockmittel: Der Fernseher wird "offeriert", die Gewinnkarte "gezogen". Ohnehin sei der genaue Veranstalter unklar.

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

BKA warnt vor betrügerischen Gewinnversprechen

Ältere Bürgerinnen und Bürger in Deutschland werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von falschen Gewinnversprechen per Telefon. Aus sogenannten Call-Centern agierende Täter, die sich als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, informieren die Angerufenen über den angeblichen Gewinn eines Geld- oder Sachpreises – zumeist eines hochwertigen Autos. Die Auszahlung oder Überführung wird davon abhängig gemacht, dass die vermeintlichen Gewinner im Voraus bestimmte Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlen sollen. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Für die Bezahlung nennen die Täter den Opfern verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise die Nutzung von Bargeldtransferdienstleistern oder den Versand der Geldbeträge per Post als Brief oder Päckchen. Unabhängig von der gewählten Bezahlungsmethode erfolgt keine Gewinnausschüttung - ein Gewinn existiert nicht!
Sind Bürgerinnen und Bürger einmal Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, müssen sie damit rechnen, in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen zu werden, die dann vorgeben, das bezahlte Geld wiederbeschaffen zu können.

So schützen Sie sich vor dem Betrug am Telefon:

  • Schenken Sie telefonischen Gewinn- Versprechungen keinen Glauben - insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist!

  • Leisten Sie keinerlei Vorauszahlungen auf versprochene Gewinne - ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals von einer Vorauszahlung abhängig machen!

  • Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht unter Druck setzen - Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen oder bedrängen!

  • Geben Sie keine Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern!

  • Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle, wenn Sie derartige Anrufe erhalten. Erstatten Sie Anzeige!

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der BKA-Homepage unter www.bka.de, den Informationsseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizeiberatung.de sowie bei jeder Polizeidienststelle.

Quelle und vollständiger Bericht: Bundeskriminalamt

Gewerbeamt warnt vor Kaffeefahrten

Das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Pritzwalk hat jetzt eine Warnung herausgegeben: Anlass sind so genannte Wanderlager – auch als Verkaufsveranstaltungen oder Kaffeefahrten bekannt – die in der jüngsten Zeit wieder gehäuft in der Gegend registriert wurden. So sind im Gewerbeamt Mitteilungen eingegangen, dass Bürgern unter anderem „ganz teure Matratzen“ und andere Artikel verkauft wurden, hieß es aus der Behörde. ...

Zu erkennen sind unseriöse Veranstalter an verschiedenen Merkmalen. Oft ist nur ein Postfach als Absender angegeben. Mitreisende sind herzlich eingeladen. Es werden Gewinne, Auslosungen, Geschenke und ein kostenloses Frühstück oder Mittagessen versprochen. Auf dem Schreiben finden sich keine oder unrichtige Angaben zur Telefonnummer. Oft sind die Absender sogar frei erfunden.

Das Pritzwalker Gewerbeamt rät dringend, auf solche Einladungen mit Misstrauen zu reagieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Polizei warnt vor telefonischen Gewinnmitteilungen

Die Polizei warnt vor telefonischen Gewinnmitteilungen, in denen zu einem Geldgewinn im Lotto gratuliert wird. Für die Auszahlung soll der Angerufene in einer Lotto-Annahmestellen sogenannte "paysafecards" für mehrere hundert Euro erwerben. Bei einem anschließenden Rückruf bei dem "Glücklichen Gewinner" wird die Nummer der "paysafecard" abgefragt. Dann ist das Geld ist weg und einen Gewinn gibt es sowieso nicht. Betroffene Personen haben bereits Anzeigen erstattet. Nach Ansicht der Polizei sollte keinesfalls auf telefonische Gewinnbenachrichtigungen reagiert werden.

Quelle: Polizei Duisburg

Gold International SE: Untergeschobene Sparpläne

Die Firma Gold International SE versucht Verbrauchern, per Postident-Verfahren fragwürdige Banksparpläne und andere Finanzverträge unterzuschieben. Die Verbraucherzentrale warnt vor den Maschen des Unternehmens und rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren.

Gleich mehrere Verbraucher schilderten der Verbraucherzentrale eine Masche eines dubiosen Anbieters von Finanzprodukten: Die Firma Gold International SE rief die Betroffenen ungebeten an und bot ihnen Banksparpläne und andere Finanzprodukte an. Die meisten Angerufenen lehnten die angebotenen Produkte zwar ab, manche stimmten lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zu. Aber alle bekamen nach ein paar Tagen Post von Gold International. Die Briefe und deren Inhalt wurden per Postident-Verfahren zugestellt und daher erst nach Unterschrift des Empfängers ausgehändigt. Was zunächst wie eine Empfangsbestätigung aussieht, ist aber tatsächlich mehr: Per Postident-Verfahren können Absender auch Unterschriften für Verträge einholen – und genau das wird von dem Unternehmen auf diese Weise versucht. "Die Angerufenen glaubten, Sie bekommen lediglich Unterlagen zugesandt und dachten nicht, dass sie mit einer Unterschrift nun angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Das ist ein Versuch, Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben", kritisiert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Vorgehen des Unternehmens. "In keinem uns bekannten Fall hat ein Verbraucher dem Werbeanruf oder einem Vertragsschluss auf diesem Wege zugestimmt!".

Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE nicht annehmen und auch keine Unterschrift abgeben. Grundsätzlich gilt: Per Postident-Verfahren zugestellte Sendungen sollten nur quittiert bzw. angenommen werden, wenn das Anliegen des Absenders bekannt ist und dem Verfahren vorher zugestimmt wurde.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

20.09.13

Rentner locken Betrüger in Falle

Leider kommt es immer wieder vor. Betrüger rufen Senioren an und geben sich als deren Enkel aus. Ihr Ziel: möglichst viel Geld zu ergaunern. Auch bei Christian (69) und Hannelore B. (70) aus Bramfeld klingelte das Telefon. Aber die cleveren Senioren drehten den Spieß einfach um. Ihrem Mut ist es zu verdanken, dass eine Betrügerin am Montag vor Gericht stand. ...

Ein Mann, den sie erst kurz kannte, habe sie zur Tat überredet. Der Richter glaubt ihr nicht. Urteil: Ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hamburger Morgenpost

G-Data warnt vor Betrug bei In-App-Werbung

G Data warnt Smartphone-und Tablet-Nutzer vor einer neuen Betrugsmasche: Online-Kriminelle platzieren im großen Stil In-App-Werbung, um Anwender in die Abo-Falle zu locken. Angeboten werden vermeintliche Virenschutzlösungen für Android. In den eingeblendeten Werbebannern geben die Kriminellen sich als Anbieter von G Data Sicherheitslösungen aus. Anwender, die auf das eingeblendete Werbebanner klicken, schließen ungewollt einen teuren Premium-SMS Dienst in Höhe von 15,- Euro pro Woche ab. Nach ersten Recherchen handelt es sich bei dem Abzock-Unternehmen um die Mobile Minded BV mit Sitz in Arnheim (Niederlande). G Data hat unverzüglich rechtliche Schritte gegen den einschlägig bekannten Anbieter eingeleitet. ...

Quelle und vollständiger Bericht: pressetxt.de

Polizei warnt vor Betrügern

In diesen Tagen haben verschiedene Menschen im Landkreis Goslar Gewinnbenachrichtigungen eines Unternehmens namens "Okerlandschaften Rätsel" erhalten. Bei der Teilnahme an einem großen Preis-Rätsel habe man einen Hauptgewinn gewonnen, der bei der Teilnahme einer Kaffeefahrt am 23.09.13 abgeholt werden kann.

Die Polizei warnt eindringlich davor, auf dieses Schreiben hereinzufallen, an der Fahrt teilzunehmen oder gar in eine Geschäftsbeziehung einzutreten!

Anzeigen unseriöser Praktiken: Notieren Sie die Adresse des Veranstaltungsortes und die Namen anderer Teilnehmer, die das Geschäftsgebaren des Veranstalters bezeugen können! Informieren Sie das Gewerbe-/Ordnungsamt und die Verbraucherzentrale.

Quelle und vollständiger Bericht: Polizeiinspektion Goslar

Anklage gegen Geschäftsführer der Luck24 GmbH

Sie sollen das ganz große Glücksspiel-Rad in Österreich und Deutschland gedreht haben, die Zampanos des sogenannten „Wiener Karussells“. Nun präsentierte Staatsanwalt Markus Berghammer zwei Verdächtigen, den Ex-Machern des Wiener IT-Dienstleisters Luck24 GmbH, die Rechnung.

In der 117 Seiten starken Anklage werden Stefan K. und Robert M., Geschäftsführer und angeblich faktischer Geschäftsführer von Luck24, des schweren gewerbsmäßigen Betruges bezichtigt. Tatzeit: 2007 bis 2011. Der Schaden soll 191,61 Millionen Euro betragen. Die Strafdrohung: bis zu zehn Jahre Haft. Die Vorwürfe werden bestritten. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: kurier.at

Österreichischer Betrüger in Uruguay festgenommen

Laut Mitteilung des österreichischen Bundeskriminalamts in Wien konnte der Österreicher Rene M. (40) von der örtlich zuständigen Polizei in Montevideo/ Uruguay am 28. August 2013 festgenommen werden. Rene M. steht unter Verdacht durch den Online-Verkauf von gefälschten Potenzmitteln ab dem Jahr 2009 mehrere Millionen Euro Gewinn erzielt zu haben. Das Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg hat daraufhin gegen den 40-Jährigen einen internationalen Haftbefehl wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges erlassen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden nach Ersuchen des Landeskriminalamtes Vorarlberg Anfang Jänner 2013 durch das Bundeskriminalamt übernommen. Nach 221 Tagen konnte der Beschuldigte durch die Zielfahnder ausgeforscht und festgenommen werden. Mittlerweile wurde die Auslieferungshaft nach Österreich verhängt.

Quelle und vollständiger Bericht: Bundeskriminalamt (Österreich)

Seniorin sauer über Abzocke

Marga Bartz aus Bad Freienwalde sieht sich als Opfer einer Abzockermasche. Ein Inkasso-Büro aus Prag fordert 90 Euro für einen kostenpflichtigen Telefonservice, den die Seniorin niemals in Anspruch genommen hat. ...

Die Masche von "Euro Inkasso Solutions s.r.o.", sei bekannt. Die Briefkastenfirma, auf deren Briefkopf eine Adresse in Prag angegeben ist, fordert, das Geld zu einem Postfach in Petersberg, einem Stadtteil von Fulda (Hessen), zu schicken. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Oderzeitung

34 Monate Haft für Betrug in über hundert Fällen

Gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 106 Fällen. Dies wurde den beiden Angeklagten bei der heutigen Verhandlung im Amtsgericht Gummersbach vorgeworfen. Über ihren im Frühjahr 2011 gegründeten Onlineshop sollen sie Elektronikartikel zum Verkauf angeboten haben. Zwischen November 2011 und November 2012, so die Anklage, hätten sie zwar in 106 Fällen den Kaufpreis kassiert, die Waren aber nie ausgeliefert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Oberberg-Aktuell

100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Axel Springer AG

Das Landgericht Berlin hat gegen die Axel Springer AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, da das Unternehmen Kunden, die ihr Abonnement gekündigt hatten, mehrfach zur Kontaktaufnahme aufgefordert hatte, obwohl dem Unternehmen dies gerichtlich untersagt worden war. Das Gericht rügte ein fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungs­verpflichtung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: kostenlose-urteile.de

Verbraucherzentrale warnt vor angeblichem Geldgewinn

Zweifelhafte Gewinnmitteilungen landen derzeit in vielen Briefkästen. In einem Schreiben der Rechtsanwälte Reuter & Koch aus Hamburg wird mitgeteilt, bei einer jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser den Hauptpreis und damit 65.000 Euro erzielt zu haben. Um die Gewinnübergabe zu vereinbaren, wird man aufgefordert, sich unter einer Hamburger Telefonnummer mit den Anwälten in Verbindung zu setzen.

Dahinter verbirgt sich die Absicht, die vermeintlichen Gewinner zunächst zu einer Vorauszahlung zu bewegen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Um einen bestätigten Geldübergabetermin zu erhalten, muss man fünf Prozent der Gewinnsumme sofort auf ein Postbankkonto bar einzahlen. Diese Vorauszahlung diene der schnelleren Abwicklung und habe zudem steuerliche Vorteile.

Die Verbraucherzentrale warnt: Auf keinen Fall Geld überwiesen. Hier handelt es sich nach Auffassung der Verbraucherschützer um eine üble Betrugsmasche. Eine Gewinnübergabe wird erfahrungsgemäß nicht stattfinden. Weder ein Rechtsanwaltsbüro Reuter & Koch existiert in Hamburg, noch gibt es die genannten Notare unter der Hamburger Adresse.

Eine Anzeige sollte erstatten, wer bereits auf die Betrügermasche herein gefallen ist und Geld gezahlt hat.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen warnt das OLG Celle

Aktuell verdichten sich beim Oberlandesgericht Celle die Hinweise darauf, dass bundesweit gefälschte Rechnungen über Gerichtskosten in betrügerischer Absicht versandt werden. Offenbar erhalten insbesondere Insolvenzschuldner fiktive Kostenrechnungen eines „Zentralen Registergerichts Kassel", die für den Laien von echten Gerichtskostenrechnungen nicht zu unterscheiden sind. Die Kostenrechnungen erhalten den Hinweis, dass dort ein Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz eingegangen sei. Der festgesetzte Betrag (79 €) sei innerhalb einer Woche mithilfe eines vorbereiteten Überweisungsträger zu begleichen.

Ein zentrales Registergericht Kassel existiert nicht. Die in der Kostenrechnung angegebene Telefonnummer ist nicht vergeben. Betroffene Empfänger werden gebeten, diesen Betrag nicht zu bezahlen und sich stattdessen an ihre örtliche Polizeidienststelle zu wenden. Nach dem Kenntnisstand des Oberlandesgericht Celle hat die Staatsanwaltschaft Kassel federführend die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Oberlandesgericht Celle

test warnt Bahnkunden vor Tickets zum Billigpreis

Kriminelle haben eine neue Marktlücke entdeckt: Sie ergaunern sich mithilfe von gehackten Kreditkartendaten echte Bahnfahrkarten und verkaufen sie dann zu Schnäppchenpreisen. Wer solche Tickets kauft, macht sich unter Umständen strafbar. ...

Wer solche Tickets kauft, reist riskant. Bemerkt die Bahn den Betrug rechtzeitig, wird dem Schaffner im Zug das Ticket als ungültig angezeigt. Der Reisende zahlt dann den doppelten Fahrpreis. In mehreren Fällen wurden gegen Käufer Strafverfahren wegen Betrugs und Verdachts der Geld­wäsche eingeleitet.

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest

Warnung vor Anzeigenbetrügern

Seit dem letzten Monat mehren sich die Warnungen diverser Städte und Gemeinden vor der Firma "Werbeagentur Magic Reklam“ mit Firmensitz in Kadiköy/Türkei. Die Agentur wirbt bei Gewerbetreibenden um Inserate für Bürger- oder Informationsbroschüren. Den potentiellen Opfern der betrügerischen Abzocke gegenüber wird der Eindruck erweckt, man sei von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde dazu beauftragt worden.

Nach einem vorhergehenden Telefonat erhalten die Geschäftsleute ein Fax, mit dem die Inserate bestätigt werden sollen. Fallen Sie nicht auf die täuschend echt aussehenden Offerten herein, denn aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um ein Dreijahres-Abo für ein eher unbekanntes Onlineportal handelt. Dafür werden dann jährliche Kosten in Höhe von ca. 800,- € in Rechnung gestellt.

Betroffene Städte und Gemeinden wie z.B. Kulmbach, das Amt Heider Umland, Borna, u.a. warnen vor dem Unternehmen und stellen unmißverständlich klar, dass keine Agentur mit einer Anzeigenakquise beauftragt worden sei um Anzeigenkunden zu werben oder derzeit keine Broschüren geplant sind.

Spam-Mails werben für günstige private Krankenversicherung

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt erneut vor einer Welle von Spam-Mails. Den Adressaten wird darin ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung mit besonders günstigen Tarifen empfohlen. Angeblich sei der bestehende Krankenkassentarif veraltet und zu teuer, eine Umstellung auf eine privaten Basistarif zwischen 59 und 99 € monatlich machbar, ohne dass sich etwas ändert. Die in den E-Mails hinterlegten Links führen bspw. zu einer Internetseite, die mit dem Slogan wirbt: "Sparen Sie bis zu 2.500 € im Jahr."

Zunächst müssen allerdings Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Status und Familienstand in eine Datenmaske eingetragen werden. "Wer danach auf den Vergleichs-Button drückt, liefert zwar seine Daten ab, kann aber nicht sicher sein, ein seriöses Vertragsangebot zu erhalten, zumal der Urheber der Website seinen Firmensitz im Ausland hat", warnt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Ein seriöses Angebot für eine private Krankenversicherung sei für 59 Euro kaum vorstellbar, selbst günstige Angebote lägen in Abhängigkeit vom Alter der Personen sowie von den Leistungen deutlich darüber. Offensichtlich gehe es den Absendern der Mails in erster Linie wieder einmal darum, Daten zu sammeln und diese dann zu vermarkten, so Reichertz. Am besten die Mail sofort löschen, auf keinen Fall sollten Links angeklickt oder Dateien geöffnet werden, denn auf diese Weise könnte auch Schadstoffsoftware heruntergeladen werden, warnt die Verbraucherzentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen aus Gewinnspielbetrug

Laut Mitteilung des Bundesanzeigers vom 04.09.2013 hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück in einem Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Mahnungen für Gewinnspiele die Gelder der Beschuldigten von mehreren Konten sichergestellt.

Staatsanwaltschaft Osnabrück

1110 AR 94/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Aktenzeichen 1110 AR 94/12, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat das Amtsgericht Osnabrück, Aktenzeichen 248 Gs 1661/12, den dinglichen Arrest in das Vermögen der Beschuldigten in Höhe von 165.928,15,– Euro (gesamtschuldnerische Haftung) angeordnet. In Vollstreckung dieses Arrestes sind mehrere Konten bei der Postbank Dortmund, 44132 Dortmund, mit Guthaben in Höhe von insgesamt 116.451,12 Euro gepfändet worden. Die Beschuldigten hatten im Zeitraum vom 18.05.2012 bis zum 10.07.2012 eine Vielzahl anwaltlicher Mahnschreiben an Personen im gesamten Bundesgebiet versandt, in denen diese zu Zahlung angeblich geschuldeter Beträge für Teilnahme an verschiedenen Gewinnspielen („DSM-24“, „DGZ 6-49“ und „MWS“) aufgefordert wurden. Verletzte aus diesen Straftaten können sich wegen weiterer Informationen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Kollegienwall 11, 49074 Osnabrück, unter dem Aktenzeichen 1110 AR 94/12 melden.

Quelle: Bundesanzeiger

Betrügerische Forderungen für Atli Telemarket Ltd.

Schreiben in roten Briefumschlägen, auf denen groß und fett "Letzte Mahnung" und "Gerichtsverfahren droht" vermerkt ist, beunruhigen zahlreiche Verbraucher. Die Post kommt von einem Rechtsanwalt namens Patrick Patrick Richter aus Hamburg. Überschrieben ist das Ganze mit "Vollstreckungsbescheidsverfahren wegen offener Forderung - Gewinnspielservice MWS - 2010 - Forderung der türkischen Firma Atli Telemarket Ltd." Laut Anwalt Richter hätten die Empfänger im Frühjahr 2010 angeblich telefonisch einen wirksamen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieldienst abgeschlossen. Danach hätten sie sich verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Monaten monatlich 59 Euro zu zahlen. Das Telefonat sowie der spätere Kontrollrückruf seien mit Zustimmung des Verbrauchers aufgezeichnet worden, man könne sich eine Beispielsaufzeichnung (!) auf einer Internetseite anhören. Damit meint der Rechtsanwalt die Wirksamkeit und Beweisbarkeit des angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrages nachgewiesen zu haben. Eine Widerrufsbelehrung sei erfolgt, auch dafür sei ein Muster auf der Internetseite einsehbar.

Anwalt Richter fordert - einschließlich Verzugszinsen, Inkassokosten und Auslagenpauschale - 254,54 Euro. Zahlt der angeschriebene Verbraucher bis ...., kann er sich die Zinsen ersparen. Dem Verbraucher wird außerdem klipp und klar vermittelt, dass bei Nichtzahlung ein Wirtschaftsauskunftsdienst beauftragt wird, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Anschließend würde die Forderung gerichtlich beigetrieben, wodurch sich die Schuld mehr als verdoppeln könne.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Der Verein Antispam e.V. weist in einem sehr informativen Bericht ebenfalls auf die mehr als dubiose Masche hin und ist der Ansicht: "Es handelt sich nach hiesiger Rechtsansicht um ein Betrugsmodell". Daher sollten Betroffene auf keine Fall eine Zahlung leisten und stattdessen den Tipp des Vereins AntiSpam in Erwägung ziehen.

Aufgrund der sich hier darstellenden Sachlage, nämlich: der Beitreibung von Forderungen ohne nachvollziehbare Legitimation des Anspruchsinhabers, und angesichts des längst in gleicher Sache laufenden Rückgewinnungshilfeverfahrens und Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin, empfehlen wir den Betroffenen,

Strafanzeige

wegen des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Patrick Richter, Gertigstraße 28 22303 Hamburg, zu erstatten. Unter Hinweis auf das in Berlin bereits laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 67 Js 683/10.

Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin.

Quelle und vollständiger Bericht: AntiSpam e.V.