20.09.13

Vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen warnt das OLG Celle

Aktuell verdichten sich beim Oberlandesgericht Celle die Hinweise darauf, dass bundesweit gefälschte Rechnungen über Gerichtskosten in betrügerischer Absicht versandt werden. Offenbar erhalten insbesondere Insolvenzschuldner fiktive Kostenrechnungen eines „Zentralen Registergerichts Kassel", die für den Laien von echten Gerichtskostenrechnungen nicht zu unterscheiden sind. Die Kostenrechnungen erhalten den Hinweis, dass dort ein Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz eingegangen sei. Der festgesetzte Betrag (79 €) sei innerhalb einer Woche mithilfe eines vorbereiteten Überweisungsträger zu begleichen.

Ein zentrales Registergericht Kassel existiert nicht. Die in der Kostenrechnung angegebene Telefonnummer ist nicht vergeben. Betroffene Empfänger werden gebeten, diesen Betrag nicht zu bezahlen und sich stattdessen an ihre örtliche Polizeidienststelle zu wenden. Nach dem Kenntnisstand des Oberlandesgericht Celle hat die Staatsanwaltschaft Kassel federführend die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Oberlandesgericht Celle