Das Landgericht Berlin hat gegen die Axel Springer AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, da das Unternehmen Kunden, die ihr Abonnement gekündigt hatten, mehrfach zur Kontaktaufnahme aufgefordert hatte, obwohl dem Unternehmen dies gerichtlich untersagt worden war. Das Gericht rügte ein fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungsverpflichtung. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: kostenlose-urteile.de