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18.10.13

Prozess gegen Olaf Tank immer noch nicht terminiert

Rund zwei Jahre sind vergangen seitdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt Klage gegen den früheren Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank erhoben hat. Bisher ist nichts passiert und noch immer warten zahllose Opfer auf die Eröffnung des Prozesses. ...

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erhob im Dezember 2011 Anklage gegen den früheren Osnabrücker Anwalt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Das Landgericht ließ die Klage im April 2012 zu. Mit Tank sind drei Männer als Betreiber von unlauteren Internetseiten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beschränkt die Klage auf die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de. Die Anklagebehörde wirft den Betreibern und dem Inkasso-Anwalt Tank vor, vom 2. September 2008 bis 28. Februar 2010 Internetnutzer betrogen zu haben. Alle anderen Verfahren, die sich auf Internetseiten gleichen Strickmusters (wie top-of-software.de) beziehen, wurden eingestellt, weil dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage Rechnung getragen sei, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte.

Tank stand auch im Blickfeld der Staatsanwaltschaft Landshut, die im April 2012 Tanks Vermögen sicherstellen ließ . Nach Einschätzung der Landshuter Behörde sind mindestens 4,6 Millionen Euro im Zusammenhang mit den Abo-Fallen durch die Hände des Inkasso-Anwalts gegangen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

13.08.13

Der Probenzauberer wegen Betrug angeklagt

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam und so kann es schon mal ein paar Jahre dauern bis es zum Prozess gegen Internetbetrüger kommt. Nun hat es auch den Probenzauberer Brian Corvers und dessen Vater erwischt. Opfer der Abzocke sowie Insider werden sich vielleicht noch erinnern an die dreisten Geschäftspraktiken der NewAdMedia und die Portale Probenzauber, Probino und simsen.de. Über die Ermittlungen und die Polizeirazzia in Hochheim berichtete die Netzwelt seinerzeit. Auch der Inkasso-Anwalt Olaf Tank geriet ins Fadenkreuz der Ermittlungen. Als weiterer Inkassobutzi war Stefan Straßburg mit seiner inzwischen insolventen Firma Proinkasso GmbH tätig.

Ein junger Mann ist vor der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht Wiesbaden des versuchten und vollendeten Internetbetrugs in 1704 Fällen angeklagt. Doch er erscheint nicht vor seinen Richtern. Er hat sich nach Malaysia abgesetzt.

Nach acht Jahren zäher Ermittlungen haben sie sich endlich getroffen: Richter, Staatsanwalt, zwei Verteidiger: 1704 Fälle von versuchtem und vollendetem Internetbetrug standen auf der Tagesordnung der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht. Wer nicht kam, war der Hauptangeklagte. Er konnte nicht geladen werden.

Sein Mandant habe seinen Lebensmittelpunkt mittlerweile nach Malaysia verlegt, sagte sein Anwalt. Dort habe er eine Wohnung und eine Arbeitserlaubnis – für Internetgeschäfte. Wegen solcher „Geschäfte“ soll sich Brian David C., zum Tatzeitpunkt im Jahr 2005 20 Jahre alt, jetzt verantworten. Auf Seiten wie probenzauber.de, probenexpress.de oder simsen.de soll er arglose Internetnutzer in die Abofalle gelockt haben.

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

23.05.12

Forderungen eines bekannten Rechtsanwaltes beschäftigen die Polizei

Der polizeibekannte Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ versandte unter einem neuen Kanzleinamen weitere Forderungsschreiben an zahlreiche Internetnutzer. Unter dem Namen Kanzlei KFZ - Kanzlei für Forderungsmanagement - mit Sitz in Darmstadt, agiert nach bisherigen polizeilichen Ermittlungsergebnissen eine Nachfolgerin der ANINOS - Anwaltinkasso Osnabrück. Geschäftsführer ist hier der Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ, der im August 2011 die Nachfolge des Rechtsanwaltes Olaf TANK angetrat.

Mit dem per Post zugestellten Anschreiben über einen Betrag von 141,00 Euro, sollen die entstandenen Forderungen zu einer Aboleistung über die Downloadportale beglichen werden. Diese Forderungen wurden zuvor erfolglos per Email angemahnt und stammen zumeist aus einem Internetabodownloadvertrag aus den Jahren 2009 und 2010. Als zugrunde liegende Internetseiten sind der Polizei bislang die Domains der Tropmi Payment GmbH, der Antassia GmbH und der Content Services Limited, mit den jeweiligen Präsenzen www.top-of-software.de, www.software-und-tools.de, www.softwaresammler.de und www.opendownload.de bekannt. Es liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück bislang zahlreiche Ermittlungsverfahren vor. Für die aktuellen Forderungsschreiben der neuen Kanzlei "KFZ" mit Sitz in Darmstadt, dürften jedoch die Ermittler in Hessen zuständig sein.

Da die jeweiligen Schreiben unterschiedlicher Art sind und die Sachlage im Einzelfall betrachtet werden muss, rät die Polizei allen Empfängern derartiger Schreiben, sich an die Verbraucherberatung zu wenden und hinsichtlich einer möglichen Anzeigenerstattung mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle Rücksprache zu halten. Erforderliche Strafanzeigen können bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.

Quelle: Polizeiinspektion Osnabrück

03.04.12

Olaf Tanks Vermögen von StA sichergestellt

Staatsanwaltschaft Landshut

4 Js 4156/10

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstraße 25, 84028 Landshut, Aktenzeichen 4 Js 4156/10, gegen Olaf Tank, wh. Josefaweg 5, 85551 Kirchheim b. München, wegen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 4.652.720,12 Euro des Landgerichts Landshut vom 06.02.2012, Az. 6 Qs 209/11 gegen den Olaf Tank die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Bargeld 520 Euro
Smartphone „mobistel“
Smartphone Blackberry
Herrenuhr Rolex „Collini“
Arresthypothek für das Wohnanwesen über 500.000 Euro
Arresthypothek für zwei Tiefgaragenstellplätze über je 30.000 Euro
Kontoguthaben über insgesamt 75.273,20 Euro.

Quelle: Bundesanzeiger   —   via Inside mega-downloads.net

19.12.11

Infos zur Anklage gegen Schmidtlein/Tank

Zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen die Brüder Schmidtlein, ihren ehemaligen Eintreiber Olaf Tank und den derzeit noch aktiven Strohmann Alexander Varin hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt aktuell die folgenden Informationen bekannt gegeben.

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.

01.09.11

Neuer Abzock-Anwalt mahnt für Schmidtlein-Seiten

War es in der letzten Zeit auch etwas ruhiger geworden um die Büttelborner Abzocker Schmidtlein, nachdem Olaf Tank sich offiziell zurückgezogen hatte und nicht mehr als Einkassierer für die Firmen der Schmidtleins zur Verfügung stand. Inzwischen werden die Opfer erneut mit Forderungen konfrontiert. Aktuell werden diese angeschrieben von einem Osnabrücker Anwalt mit dem Namen Nikolai Fedor Zutz, welcher unter der Bezeichnung aninos - Anwaltinkasso Osnabrück firmiert.

Wer derzeit Schreiben der Firma "aninos - Anwaltinkasso Osnabrück" bekommt, sollte sich nicht täuschen lassen. Nach Erkenntnissen der Polizei hat dieser Rechtsanwalt die Nachfolge des bekannten Internet-Abofallen-Anwaltes Olaf Tank angetreten. ...

Der Osnabrücker Polizei liegen bereits mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts des Betrugs vor. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Die Firma „Aninos –Anwaltsinkasso Osnabrück“ hat in der vergangenen Woche Forderungsschreiben in Höhe von 141 Euro an Internetnutzer verschickt.

Im der Polizei vorliegenden Schreiben wird das Internetportal „top-of-software.de“ genannt. Wer sich schon einmal mit Olaf Tank beschäftigt hat, wird auch über diesen Namen schon einmal gestolpert sein. Denn „top-of-software.de“ galt als Abzockfalle der „Antassia GmbH“, für die Olaf Tank das Geld eintrieb. Doch der 36-jährige Rechtsanwalt von „Aninos“ betont, er vertrete nicht die Interessen der Betreiberin der Seite „top-of-software.de“. Allerdings seien entsprechende Forderungen an seine Mandantin, die „Tropmi Payment GmbH“, abgetreten worden. Dem Mahnschreiben, auf das sich die Polizei stützt, liegt jedoch ein angeblich rechtswirksamer Vertrag mit „top-of-software.de“ zugrunde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Hinter den Forderungen von Olaf Tank für die Antassia GmbH steckten bekanntlich die, seit Jahren aus der Dialer- und Abzockeszene berüchtigten, Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein mit ihrem Strohmann Alexander Varin. Neu ins Spiel gekommen ist nun die Tropmi Payment GmbH, obwohl die Firma bereits im Jahr 2009 unter dem Firmennamen Tropmi GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde.

Amtsgericht Wiesbaden Aktenzeichen: HRB 24541 Bekannt gemacht am: 07.12.2009 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Wiesbaden In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

20.11.2009

Tropmi GmbH, Wiesbaden, Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: NEA75 GmbH), § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 179337) nach Wiesbaden, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden. Gegenstand: EDV- und Web-Design. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: H..., Jochen, München, *12.06.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Varin, Alexander, Handlova/ Slowakei, *07.07.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Richtig überraschend ist es nicht, dass wieder Alexander Varin als Strohmann Geschäftsführer von den Büttelborner Brüdern eingesetzt wurde, denn so schließt sich der Kreis wieder.

Einen weiteren, lesenswerten Bericht finden Sie auf Abzocknews.

25.03.11

Schwarze Schafe der Inkassobranche

Gemeinhin genießen Anwälte einen seriösen Ruf, während die Inkassobranche eher um ihr Image bangen muß. Daß dies nicht immer so sein muß, zeigen jüngere Entwicklungen in der Anwaltschaft. Verschiedene Anwälte, die sich mit dem Inkasso von Firmen beschäftigten, denen ein zweifelhaften Ruf anhaftete, gerieten in den Focus der öffentlichen Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang besonders häufig im Internet und der Presse genannte Namen sind Olaf Tank, Katja Günther und Bernhard Syndikus. Alle drei besitzen eine Anwaltszulassung und haben sich aufgrund ihrer Inkassotätigkeit den Unmut von Bürgern auf sich gezogen. Der Unmut ging soweit, daß etliche Strafanzeigen erstattet wurden. ...

Anfangs tolerierten die Gerichte die unauffälligen Hinweise auf die Zahlunsverpflichtung und sahen darin keine kriminelle Handlung. Erst mit der Häufigkeit und der Penetranz des Forderungseinzugs kamen kritische Richterstimmen auf, die schließlich völlig in eine Ablehnung des Vorgehens umschlugen. Es ist für die Inkassokunden wie für die Inkassobetreiber eine ernste Angelegenheit, die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. ...

Quelle und vollständige Meldung: pressmap.de

22.01.11

Schreiben von „Rechtsanwalt Jan Riedel“

Der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank hat sich aus dem Abzocker-Geschäft im Internet zurückgezogen. Jetzt bestellen andere das fruchtbare Feld: Ein falscher Rechtsanwalt namens Jan Riedel verschickt Mahnungen, die in Wortlaut und Aufmachung den früheren Tank-Schreiben nachgeahmt sind. Die Polizei ermittelt.

Fast alles in dem seltsamen Schreiben von „Rechtsanwalt Jan Riedel“ ist falsch. Angefangen beim Namen: Einen Rechtsanwalt dieses Namens gibt es nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

06.01.11

Inkasso-Anwalt Olaf Tank löst seine Kanzlei auf

Tanks Name taucht seit Jahren im Zusammenhang mit skrupellosen Internet-Abzockern auf. Wer sich in dubiose Abo-Fallen wie opendownload.de verirrt, hat per Mausklick eine Zahlungsaufforderung für ein überteuertes Ganzjahresabo am Hals. Tank schickte den Opfern dieser Masche Mahnschreiben und drohte mit Klage, Vollstreckung und Gerichtsvollzieher, ja sogar mit der Pfändung von Bankguthaben, Rente oder Arbeitslosengeld. ...

... Aus diesem Geschäft will sich der Osnabrücker Inkasso-Anwalt nun nach eigenen Angaben zurückziehen.

Schon seit Dezember verbreitet der Osnabrücker Anwalt seinen Rückzug. Wer eine Mail an seine Büroadresse mahnung@forderungseinzug.de schickt, bekommt die automatisch generierte Antwort: „Bezug nehmend auf Ihre Email teilen wir Ihnen mit, dass wir unsere Mandate für die Redcio OHG, die Content Services Ltd. und die Antassia GmbH niedergelegt haben.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Nachtrag: 12.01.2011

Quelle: Youtube - scamnewsTV

27.11.10

über 4000 Anzeigen gegen Abzockanwalt Olaf Tank

Sinn für Humor hat er ja, der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank. Unter dem Nummernschild seines aufgemotzten Luxus-Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Jede Ironie enthält ein Körnchen Wahrheit. Und so scheint es auch hier.

3800 Strafanzeigen gegen Olaf Tank liegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. In Worten: Dreitausendachthundert! Wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, Nötigung. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, kann die Zahl aus dem Stand nennen. Kein Wunder: Olaf Tank hat inzwischen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Rechtsanwalt, der für die abgebrühten Abzocker aus der Internetwelt das Geld eintreibt. Er ist der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich an arglosen Internetnutzern bereichert. Und er verdient offenbar gut dabei. ...

or wenigen Wochen allerdings musste er die Türen öffnen: Die Staatsanwaltschaft Landshut ließ die Kanzlei durchsuchen. Die Beamten beschlagnahmten „einen Haufen Unterlagen“, wie der Sprecher der Anklagebehörde sagt. Auch die Landshuter werfen Olaf Tank Betrug und Beihilfe zum Betrug „in zahlreichen Fällen“ vor. Wie zahlreich die Fälle genau sind, kann der Staatsanwalt nicht sagen: „Es sind sehr viele.“ Ein weiterer Schwerpunkt der Ermittlungen liegt in Darmstadt. Als der Sprecher der dortigen Staatsanwaltschaft den Namen Olaf Tank in den Computer eingibt, stürzt der Rechner ab. Die Anzeige ende bei „500 plus X“, sagt der Sprecher. ...

... Immer mehr Betroffene, die einen Anwalt zurate zogen, fordern von Tank ihre Anwaltskosten von 46 Euro zurück. Mehrere Amtsgerichte – darunter auch das Amtsgericht Osnabrück in einer Entscheidung am gestrigen Freitag – erkennen diese Rückzahlungsforderung an. Tank muss demnach die Gebühren erstatten. Die Osnabrücker Zivilkammer wirft Tank „Beihilfe zum versuchten Betrug“ vor. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Osnabrücker Zeitung

10.11.10

Zehn Jahre Schmidtlein-Abzocke - ein trauriges Jubiläum

Und es begab sich in einer hessischen Kleinstadt namens Büttelborn, dass zwei Brüder die clevere Idee hatten, ganz schnell und ganz einfach ganz viel Kohle zu machen.

Man begann in der Dialer-Zeit und wechselte dann nach dem "Dialertod" umgehend das Geschäftsmodell.

Abo-Abzocke war angesagt. ...

.....

Als Inkassobutzen eingebunden wurde der Leib- und Mageninkassoanwalt der Schmidtleins, der berühmt-berüchtigte Olaf Tank aus Osnabrück, bekannt als "Zierde des Anwaltsberufes".

Inzwischen berichteten mehrere TV-Sender, sowohl private als auch öffentlich-rechtliche, über die Brüder und ihre mannigfaltigen Projekte. Wie oft mussten Gesichter verpixelt und Stimmen nachgesprochen werden, wie oft stand man vor leeren Büros und Briefkästen (die lt. Hausbewohner nur nachts geleert werden).

Wie uns ehemalige Schmidtlein-Mitarbeiter informierten, ist es doch so einfach, die Verantwortlichen in ihrem Hauptsitz anzutreffen:

Die Geschäftsadresse lautet: Nesosol GmbH, Sensfelderweg 26, 64293 Darmstadt – Klingel + Kamera sind im Hof, hinter der Autovermietung. Dort hat auch Antassia-Strohmann-“Geschäftsführer” Alexander Varin sein Büro. "Geschäftsführerin" der Nesosol GmbH ist übrigens Annabella Odry, die Ehefrau von Andreas Schmidtlein. ...

Quelle: The New Boo

Katja Günther: erneute Schlappe vor Gericht

Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forderungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten leider zur Zahlung zwingen. Durch Drohschreiben von Mahnanwälten. Olaf Tank und Sven Schulze wurden ebenso wie Katja Günther bereits in Zivilverfahren abgewatscht. Im Tenor der Urteile wird den Anwälten Beihilfe zum Betrug unterstellt. Die prominenteste Frau in diesem Gewerbe, hat gerade vor Gericht wieder eine derbe Schlappe erlitten. Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

28.10.10

Post vom Anwalt des Anziehungspunkt

Bei den derzeiten Mahnschreiben der Internetabzocker und ihrer Handlanger reiht sich aktuell auch die Firma Anziehungspunkt GmbH ein. Per Email teilt uns eine Frau mit, dass ihr "Freund Post von einer Anwaltskanzlei bekommen" hat. Angeblich soll auf der Internetseite "Anziehungspunkt.de" ein Jahresabo abgeschlossen worden sein, was von dem Betroffenen bestritten wird. Dennoch wird von der Anwaltskanzlei Albert Pfeilsticker gefordert, den unberechtigten Betrag zu zahlen. Für den Fall der Weigerung sollen die üblichen Drohungen (u.a. Gerichtsvollzieher) für die nötige Einschüchterung sorgen. So ist es kein Wunder, wenn zum Schluss der Email unsicher gefragt wird: Was sollen wir nun machen?

Die Antwort auf die Frage fällt nicht schwer. In vielen Foren, Blogs und bei den Verbraucherzentralen werden die Tipps nahezu gebetsmühlenartig widerholt.

  • Bewahren Sie die Ruhe
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch nicht durch Schreiben von Anwälten oder Inkassobutzen
  • Wichtig: zahlen Sie nicht

Rechtsanwalt Pfeilsticker behauptet dreist in seinem Schreiben, "dass etwaige Einreden und Einwendungen rechtlich aussichtslos sind." Dabei verweist er auf die Urteile AG Witten vom 07.09.2010 AZ 2 C 585/10 und AG Frankfurt vom 26.08.2010 AZ 32 C 76410-84.

Beide Urteile haben keine allgemeine Gültigkeit, sondern beziehen sich auf den Einzelfall. Diese Urteile beziehen sich nicht auf das Angebot der Anziehungspunkt GmbH.

Quelle und weitere Infos: abofallen.biz

Wer darüber hinaus etwas gegen die Abzocke unternehmen möchte, sollte das angegebene Kreditinstitut über seine Erfahrungen und das Geschäftgebaren der Firma informieren. In den meisten Fällen möchten die Banken nicht mit unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht werden und sperren schon mal das jeweilige Konto. Dies haben auch schon der Anwalt Olaf Tank sowie Deutschlands dreisteste Mahnwältin Katja Günther zu spüren bekommen sind. Beide sind berüchtigt für ihr Engagement zugunsten von Abzockern.

21.10.10

Erneute Schlappe für Olaf Tank vor Gericht

Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.

Tank vertrat in zahlreichen Fällen ein Internetunternehmen, das im Netz Softwareprogramme anbot, die grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden können. Der Kläger hatte sich im August 2009 durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet, um die Software herunterzuladen. In der Folge wurde ihm ein Jahresabo zum Preis von 96 Euro in Rechnung gestellt. Doch der Kläger verweigerte die Zahlung. Deshalb schaltete sich Tank ein und forderte mit anwaltlichem Schreiben die 96 Euro.

Dieser aber zahlte auch jetzt nicht, sondern beauftragte seinerseits einen Rechtsanwalt. Tank verzichtete daraufhin ohne weitere Umschweife auf die geltend gemachte Forderung.

Doch das reichte dem Kläger nicht. Er klagte vor dem Amtsgericht Osnabrück auf Zahlung der 40 Euro, die er für die Einschaltung seines Rechtsanwalts aufbringen musste. Mit Erfolg. Das Amtsgericht entschied, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden habe, was sowohl Rechtsanwalt Tank als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei. Letztlich habe Tank also Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet. ...

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

09.10.10

Vor Olaf Tank warnt die StA Basel

In der jüngsten Zeit erhielten etliche Bewohnerinnen und Bewohner von Basel und Umgebung eine Zahlungsaufforderung eines gewissen Rechtsanwaltes Olaf Tank aus Osnabrück. In diesem sehr offiziell gestalteten Schreiben werden die Adressaten aufgefordert, einen Euro-Betrag zu überweisen mit dem Hinweis, dass irgendwelche über das Internet bezogene Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Falle einer Nichtbegleichung der Forderung werden gerichtliche Schritte angedroht. Mit dieser Vorgehensweise wird versucht, die Empfänger der Schreiben zu einer ungerechtfertigten Zahlung zu veranlassen, weil viele Internetnutzer Dienste in Anspruch nehmen und sich Ärger mit Rechtsanwälten und Gerichten ersparen möchten.

Bei den Geldforderungen des Rechtsanwaltes Olaf Tank und der angegebenen Firma Antassia GmbH handelt es sich um einen versuchten Betrugstatbestand mit der so genannten «Abzockerfalle». Notabene traten die Urheber bereits früher mit der gleichen Masche in Deutschland in Erscheinung und wurden im Februar 2010 vom deutschen Amtsgericht Marburg rechtskräftig verurteilt. Das Gericht erkannte, dass es sich dabei nicht um rechtsgültige Forderungen handeln würde und sich die Verantwortlichen der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht hätten. Das gesamte Urteil kann auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention unter www.kriminalpraevention.ch nachgelesen werden. Zurzeit ermitteln die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erneut gegen diese Tatverdächtigen. Wer solche dubiosen Geldforderungen für nicht beanspruchte Dienstleistungen zugestellt bekommt, kann diese mit ruhigem Gewissen ignorieren.

Hat jemand vermeintlich kostenlose Angebote auf dubiosen Websites genutzt und wurden die Kosten irgendwo versteckt im Kleingedruckten aufgeführt, so sollten auch solche Rechnungen in keinem Fall bezahlt werden. Mehr dazu und wie sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, können auf der Website des K-Tipps unter www.ktipp.ch nachgelesen werden.

Quelle: Medieninformation der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

08.10.10

Gewissenloser Inkasso-Anwalt

Rechtsanwalt Olaf Tank treibt es immer bunter: Jetzt will er für angebliche Online-Dienste sogar bei ­Personen ab­kassieren, die gar ­keinen Internet-Anschluss haben.

Peter Pünter (Name geändert) aus Interlaken BE ist 64 Jahre alt. Der Berner Oberländer besitzt zwar einen Computer, aber einen Internetanschluss hat er nicht.

Es ist also ­ausgeschlossen, dass er am 27. Juli von seinem Gerät aus im World Wide Web surfte und dabei eine Software herunterlud. Genau das behauptet aber der deutsche Inkassoanwalt Olaf Tank. Und er schickte Pünter eine Mahnung über 138 Euro.

Quelle und vollständiger Bericht: Ktipp.ch

21.09.10

Olaf Tank zockt Schweizer User ab

In einem sehr offiziell gestalteten Schreiben eines gewissen Rechtsanwalts Olaf Tank aus Osnakbrück werden die Adressaten aufgefordert, einen Euro-Betrag zu überweisen mit dem Hinweis, dass über das Internet bezogene Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Falle einer Nichtbegleichung der Forderung werden gerichtliche Schritte angedroht. Wie die Polizei mitteilt, wird mit dieser Vorgehensweise versucht, die Empfänger der Schreiben zu einer ungerechtfertigten Zahlung zu veranlassen, weil viele Internetnutzer Dienste in Anspruch nehmen und sich Ärger mit Rechtsanwälten und Gerichten ersparen möchten.

Bei den Geldforderungen des Rechtsanwaltes Olaf Tank und der angegebenen Firma Antassia GmbH handelt es sich um eine «Abzockerfalle». ...

Quelle und vollständiger Bericht: Basler Zeitung

31.08.10

Internetabzocker stützen sich auf unwirksame Verträge

Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.

Von Nutzern der Seite www.outlets.de, die sich dort angemeldet haben, hat deren Beitreiber eine Jahresgebühr von 96 Euro gefordert, da es angeblich zu einer vertraglichen Bindung von zwei Jahren gekommen ist, sahen sich zahlreiche Nutzer mit Forderungen von 192 Euro konfrontiert, die in der Regel durch Mahnkosten weiter anwachsen. Die Besucher dieser Seite seien auf die Kosten hingewiesen worden und hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert, argumentierte das beklagte Unternehmen.

Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Das sahen die Frankfurter Richter allerdings anders (Aktenzeichen: 2-03 O 556/09). Sie hielten die Preisangabe für unzureichend, da sie nicht leicht erkennbar war. Sie war unter der allgemeinen Überschrift Informationen in einem längeren Satz untergebracht, ohne dass der Preis für die Nutzung deutlich hervorgehoben war. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Auch die Tatsache, dass persönliche Angaben in der Anmeldemaske abgefragt wurden, sprach nicht für den Seitenbetreiber – die in Frankfurt ansässige Icontent GmbH -, da er die Anmeldung mit einem Gewinnspiel verknüpft hatte und der durchschnittliche Nutzer deshalb nicht von vorneherein habe misstrauisch werden müssen, so das Gericht.

... Oft werden Inkassobüros für das Betreiben angeblicher Forderungen eingeschaltet, wie etwa das der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, gegen die als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement aus dem Kollegenkreis Strafanzeige erstattet wurde. ...

... Neben Günther ist auch der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank ins Visier von zu Unrecht unter Druck gesetzten Verbrauchern geraten, die ihn angezeigt haben und auch bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerden gegen ihn eingereicht haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: donaukurier.de

13.07.10

Warnung vor Schwindel-Jurist und "Gratis-Geld"

Eine neue Welle mit miesen Internet-Betrügereien hat unser Bundesland erfasst! Experten warnen vor einem deutschen "Schwindel-Anwalt", der derzeit massenhaft Rechnungen und Mahnschreiben versendet. Besorgt zeigen sich Konsumentenschützer aber auch über ein "Pyramidenspiel", das mit "Gratis Geld" wirbt.

.....

Überschwemmt wird Kärnten derzeit mit Rechnungen und Mahnschreiben eines bekannten Schwindel-Juristen aus Deutschland. "Der Mann beschäftigt uns schon seit vier Jahren", so die Ermittler der Betrugsgruppe des Landeskriminalamtes.

Die "Krone" hat schon mehrfach über Olaf Tank berichtet – jetzt sind wieder Massenbriefe aufgetaucht, ...

Quelle und vollständiger Bericht: krone.at

29.06.10

Olaf Tank fordert Geld von 12-Jährigem

Die Post brachte die Gemüter in Wallung: Empfänger war „Herr Fabi Schroer“, der zwölfjährige Sohn des Hauses.

Sofort gingen alle Alarmglocken an, denn der Absender war ein Rechtsanwalt Olaf Tank. Der forderte für „Top-of-Software.de“ der Antassia GmbH 138 Euro ein. Angeblich hatte „Herr Fabi“ am 29. März einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, eine Rechnung vom 13. April nicht bezahlt und auf eine nicht näher datierte Mahnung nicht reagiert. Daher beliefe sich die Forderung von ursprünglich 96 nun auf 138 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Ruhr Nachrichten