21.10.10

Erneute Schlappe für Olaf Tank vor Gericht

Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.

Tank vertrat in zahlreichen Fällen ein Internetunternehmen, das im Netz Softwareprogramme anbot, die grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden können. Der Kläger hatte sich im August 2009 durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet, um die Software herunterzuladen. In der Folge wurde ihm ein Jahresabo zum Preis von 96 Euro in Rechnung gestellt. Doch der Kläger verweigerte die Zahlung. Deshalb schaltete sich Tank ein und forderte mit anwaltlichem Schreiben die 96 Euro.

Dieser aber zahlte auch jetzt nicht, sondern beauftragte seinerseits einen Rechtsanwalt. Tank verzichtete daraufhin ohne weitere Umschweife auf die geltend gemachte Forderung.

Doch das reichte dem Kläger nicht. Er klagte vor dem Amtsgericht Osnabrück auf Zahlung der 40 Euro, die er für die Einschaltung seines Rechtsanwalts aufbringen musste. Mit Erfolg. Das Amtsgericht entschied, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden habe, was sowohl Rechtsanwalt Tank als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei. Letztlich habe Tank also Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet. ...

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung