Verbraucherzentrale klagt Recht auf Widerruf einDas Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verkündet, man lade zu einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen in eine gemütliche Gaststätte ein. So schildern viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes den Beratern der Verbraucherzentrale den Beginn einer Abzock-Story, die schließlich mit Barzahlungen oder Abbuchungen vom Konto für ein "Christophoros Sorglos-Paket" für 49 Euro pro Person endet. "Betroffene sollten darauf bestehen, ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie den Reisevertrag widerrufen haben!", ermuntert Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk die Geneppten und empfiehlt, sich in einer Beratungsstelle entsprechende Hinweise geben zu lassen. Schon seit vielen Monaten locke das Unternehmen Verbraucher zu Werbeverkaufsveranstaltungen. "Die CLT Marketing GmbH scheint Gesetzesverstöße zu sammeln", kommentiert die Juristin und zählt auf: "Zunächst wird durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen, dann kassiert sie 49 Euro für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ignoriert schließlich einen korrekten Widerruf." Die CLT legt sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrt sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellt sogar noch Stornokosten in Rechnung. Bereits im Juli 2010 hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Dennoch agiert das Unternehmen weiterhin wie gerügt, so dass die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung klagen. Ziel sei laut Fischer-Volk "Rechtssicherheit für eine Vielzahl betroffener Verbraucher, damit nicht jeder Einzelne seine Rechte kostenaufwändig einklagen muss". Vorbeugend informiert das kostenlose Faltblatt "Sie haben gewonnen" über Tricks von Gewinnspielveranstaltern und Verhaltenstipps; es ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich. ... |
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg