01.10.10

melango.de erneut mit Negativ-Preis ausgezeichnet

Bereits im November 2008 erhielt melango.de zum ersten Mal die unrühmliche Auszeichnung für die dreistete Rechtsverletzung im Internet. Offensichtlich hat sich seit dem nichts geändert. Die Verbraucherkritik über die Abofalle findet kein Ende. Da ist es kein Wunder, dass melango.de auf Grund von Beschwerden erneut den Negativpreis "Das Schwarze Schaf" verliehen bekommt.

Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist.

Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle: Das Schwarze Schaf im September