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18.04.13

BGH bestätigt die Verurteilung von Internetbetrügern

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 03. April 2013 die Revisionen von Michael Burat und dem Rechtsanwalt Bernhard S. verworfen, Aktenzeichen 3 StR 408/12. Das Urteil der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 zum Aktenzeichen 15 KLs 35/09 ist damit rechtskräftig.

Michael Burat wurde vom Landgericht Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen Bernhard S. aus Münchenwurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Revision des Angeklagten Alexander K., der wegen Betruges in drei Fällen zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist verworfen worden.

Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den mitangeklagten Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €).

Bei der vorliegenden Entscheidung ging es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main verhandelten sogenannten Abo-Fallen. Dort ist Herr Burat wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen die dortige Verurteilung ist das Revisionsverfahren noch anhängig

Quelle: Landgericht Osnabrück

05.03.12

Burat in Revision: Urteil des LG Osnabrück nicht rechtskräftig

Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus haben ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.

Michael Burat wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen Bernhard Syndikus aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Auch die Angeklagten Alexander Kleinjung, der wegen Betruges in drei Fällen zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und Mariano W., gegen den im Urteil wegen Beihilfe zum Betrug eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 50,- € festgesetzt wurde, haben Revision eingelegt. Gegen ihre Verurteilungen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft hingegen nicht.

Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €). Bei der vorliegenden Verurteilung ging es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main im Mai zu verhandelnden sogenannten Abo-Fallen.

Quelle: Landgericht Osnabrück

20.02.12

Gericht verurteilt Internet-Betrüger Michael Burat

Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag einen 37-Jährigen, seinen Anwalt sowie zwei weitere Komplizen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Kommunen, Unternehmen und Parteien im Internet wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt und sich so zum Teil fünfstellige Beträge ergaunert ...

Die Grüße von der Abzock-Front kommen vor allem den 37-Jährigen jetzt teuer zu stehen: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er 120000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Sein Anwalt erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldauflage von 12000 Euro. Die zwei weiteren Angeklagten kamen mit einer geringeren Bewährungs- beziehungsweise einer Geldstrafe milder davon. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NOZ - Neue Osnabrücker Zeitung

07.02.12

Urteil im Betrugsprozess gegen Michael Burat am 17.02. erwartet

Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.

In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.

Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

Quelle: Landgericht Osnabrück - Pressemitteilung 07/12

25.03.11

Schwarze Schafe der Inkassobranche

Gemeinhin genießen Anwälte einen seriösen Ruf, während die Inkassobranche eher um ihr Image bangen muß. Daß dies nicht immer so sein muß, zeigen jüngere Entwicklungen in der Anwaltschaft. Verschiedene Anwälte, die sich mit dem Inkasso von Firmen beschäftigten, denen ein zweifelhaften Ruf anhaftete, gerieten in den Focus der öffentlichen Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang besonders häufig im Internet und der Presse genannte Namen sind Olaf Tank, Katja Günther und Bernhard Syndikus. Alle drei besitzen eine Anwaltszulassung und haben sich aufgrund ihrer Inkassotätigkeit den Unmut von Bürgern auf sich gezogen. Der Unmut ging soweit, daß etliche Strafanzeigen erstattet wurden. ...

Anfangs tolerierten die Gerichte die unauffälligen Hinweise auf die Zahlunsverpflichtung und sahen darin keine kriminelle Handlung. Erst mit der Häufigkeit und der Penetranz des Forderungseinzugs kamen kritische Richterstimmen auf, die schließlich völlig in eine Ablehnung des Vorgehens umschlugen. Es ist für die Inkassokunden wie für die Inkassobetreiber eine ernste Angelegenheit, die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. ...

Quelle und vollständige Meldung: pressmap.de

17.02.11

Mutmaßliche gewerbsmäßige Internetbetrüger seit heute vor Gericht

Heute Morgen (17.02.) war am Landgericht Osnabrück der Prozessauftakt in einer Strafsache wegen gewerbs- und bandenmäßigen Erpressung und Betruges sowie Beihilfe hierzu. Angeklagt sind 6 Personen. Dazu gehören unter anderem Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main), Wie auf der Webseite von Kanzlei Richter zu lesen ist. Mit den zuvor genannten Personen sind Michael Burat, Bernhard Syndikus und Alexander Kleinjung gemeint, wie aus gut unterrichteteten Kreisen zu erfahren war. Einen ersten Eindruck in Bildern vom Gerichtstermin können Sie sich auf Videomotionvermitteln.

Laut der 211 Seiten umfassenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück sollen zwei der sechs Angeklagten im Frühjahr 2004 beschlossen haben, allein zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation in 7 Fällen regelmäßige Abmahnungen vorzunehmen, um danach Vertragsstrafen zu provozieren. In einem Teil dieser Fälle soll eine eigens hierfür gegründete Gesellschaft gegenüber diversen Firmen beklagt haben, sie hätte von einer bestimmten E-Mail-Adresse Werbeschreiben, Newsletter oder Grußkarten mit individuellen Inhalten erhalten. Diese sollen sich die beiden Angeklagten - zum Teil mithilfe eines dritten Angeklagten - selbst zugeschickt haben. Daraufhin sollen sie - teilweise über eine Münchener Anwaltskanzlei - die Firmen abgemahnt und unter Fristsetzung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung dazu aufgefordert haben, sich zu verpflichten, für jeden Wiederholungsfall 5.000,00 € Vertragsstrafe zu zahlen. Unter anderem durch provozierte Vertragsstrafen sollen an die Angeklagten diverse Zahlungen geflossen sein.

Ende April 2004 bis Ende August 2005 sollen die beiden Angeklagten dann mit dem angeklagten Rechtsanwalt und dessen ebenfalls angeklagter Sekretärin eine Einigung mit einer Gewinnaufteilung erzielt haben, wonach der Rechtsanwalt die Betreiber von Grußkarten-Plattformen wegen - angeblich an einen der Angeklagten unverlangt - übersandter Werbe-Grußkarten abmahnen und seine Gebühren abrechnen sollte. In einigen Fällen sollen auch Vertragsstrafen provoziert worden sein.

Einer der Angeklagten soll sich - zum Teil gemeinsam mit weiteren Angeklagten - in 71 Fällen an seine E-Mail-Adresse elektronische Grußkarten mit größtenteils abfälligem Inhalt zusenden lassen und teilweise selbst zugeschickt haben. Als Empfänger der scheinbar ohne Zustimmung erhaltenen Grußkarten soll er für jede dieser Grußkarten ein an den Betreiber der Grußkartenplattform gerichtetes Abmahnschreiben erstellt haben. Dieses Schreiben soll unter dem Briefkopf des mitangeklagten Rechtsanwalts erstellt und mithilfe seiner Sekretärin von dem Rechtsanwalt unterschrieben worden sein. In diesem Anschreiben soll der Plattformbetreiber als Mitstörer für die unverlangt erhaltene "Werbung" verantwortlich gemacht und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedroht sowie die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme gefordert worden sein. Wenn die Kostenrechnungen oder die Vertragsstrafen gezahlt wurden, soll der Geldbetrag unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein.

Über diese Grußkarten- und Newsletter-Abmahnungen hinaus sollen die Angeklagten einen Online-Versand für Rechnerartikel und Zubehör als reinen Abmahnshop eingerichtet haben. Die Angeklagten sollen in 18 Fällen Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem bisherigen Muster abgemahnt und sich so bereichert haben.

Quelle: Presseinformation des Landgericht Osnabrück

04.06.10

Antassia GmbH rechtskräftig verurteilt wegen Spam

Betroffene, die von Antassia GmbH - Betreiberin von top-of-software.de - E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige "Informationen" enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:

Antassia GmbH ist rechtskräftig verurteilt.

Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:

  1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).
  2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.
  3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

Dann sollten Sie gegen Antassia GmbH vorgehen!

Es liegt mir eine einstweilige Verfügung (inkl. Korrektur Beschluss) des Landgerichtes Mainz (Az. 10 HK O 14/10 vom 03.03.2010 u. 29.03.2010) vor, durch Zustellung ist die einstweilige Verfügung seit 09.03.2010 vorläufig und mit Abschlusserklärung durch RA Bernhard Syndikus vom 31.01.2010 rechtskräftig.

Quelle und weitere Informationen: Maier.de

31.05.10

Anwälte im Dienst von Abzockern, Gewinnspiel- und Lottomafia

Um verstehen zu können warum die Abzock- und Nutzlosbranche sowie die Gewinnspiel- und Lottobetrüger besonders im deutschen Sprachraum so viel Schrecken verbreiten, muss man sich einmal mit der Struktur der Geflechte ansehen. Eine wesentliche Rolle fällt dabei den Anwälten zu, die für solche Gauner oft als Eintreiber tätig sind. Manchmal geht deren Engagement sogar darüber hinaus und es darf vermutet werden, dass ein Syndikus auch schon mal die treibende Kraft hinter diversen Projekten ist. Um manch einen Anwalt ist es inzwischen ruhig geworden. Bei anderen trügt der Schein, denn sie sind nach wie vor für diese unseriösen und/oder betrügerischen Geschäftsmodelle aktiv. Nachfolgend ein kleiner Überblick zu einigen Anwälten.

Am Nachmittag des 16. Sept. 2004 durchsuchten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion eine Münchner Anwaltskanzlei, welche durch zweifelhafte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen bekannt geworden ist. Die Razzia richtete sich gegen professionelle Anbieter von Raubkopien und wurde vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen koordiniert. Zur Beweissicherung wurden dabei mehrere Computer und Akten beschlagnahmt.
Im Fadenkreuz der Ermittler war einer der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der beschuldigt wurde an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem soll er massiv an Verstößen gegen das Urheberrecht mitgewirkt haben. Wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr wurde Bernhard Syndikus festgenommen (Video) und kam in Untersuchungshaft. Im Februar 2007 wurde Bernhard Syndikus zu einer 10 monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Wer erinnert sich noch an Markus Weber? Der Rechtsanwalt Markus Weber mahnte für Firmen, die zum Geflecht der Mintnet GmbH und deren Satelliten wie z.B. Cube Media Ltd. gehörten. Dieses Firmennetz ist inzwischen zusammengebrochenen. Die Hauptverantwortlichen sitzen in U-Haft und warten auf den Ausgang ihres Prozesses beim Landgericht Kiel.

Für die Gaunereien der Herren Frank Drescher und Bernhard Soldwisch war Katja Günther aktiv. Deutschlands dreisteste Mahnwältin mahnte auch für Firmen die zum Frankfurter Kreisel des Michael Burat zählen. Im August 2009 wurde Katja Günther zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In der Urteilsbegründung wertete das Amtsgericht Karlsruhe ihre Tätigkeit als Beihilfe zum versuchten Betrug. Vor Gericht wurde Katja Günther durch Bernhard Syndikus vertreten.

Dagegen ist Olaf Tank schon etwas länger im Geschäft. Bereits zu Beginn der Abzocke mit Abofallen mahnte Olaf Tank für die Ad2Media des Brian Corvers und geriet dadurch schon in die Ermittlungen der Probino-Affäre. Auf dem Portal Netzwelt.de befindet sich darüber der schöne Bericht Probino: Kein Anwalt unter dieser Nummer. Seinem nunmehr ramponierten Ruf wurde Olaf Tank anschließend als Eintreiber für die Brüder Schmidtlein gerecht. Bei deren Abzockopfern sorgte er über einen längeren Zeitraum für Verunsicherung und Ärger. Aktuell wird von Olaf Tank für die Firma Antassia GmbH, also immer noch die Brüder Schmidtlein, gemahnt. Ebenso wie Katja Günther wurde auch Olaf Tank inzwischen zur Erstattung von Schadenersatz verurteilt und das Gericht bewertete auch seine Tätigkeit als Beihilfe zum Betrug.

Im Jahr 2007 mahnte das Inkassodezernat der Anwaltskanzlei Höller aus Bonn ebenfalls für den Frankfurter Kreisel.

Die Zahl der verschickten Briefe muss wirklich überwältigend groß sein. So groß, dass es nicht mehr gelang die einzelnen Mandate auseinanderzuhalten. Jedenfalls heißt es in den Schreiben im Betreff jeweils “Rechnung der Firma VitaActive Ltd.”, während im Text selbst eine Forderung der “NetContent Ltd.” oder aber der “Genealogie Ltd.” geltend gemacht wird.

Quelle: Jurablogs.com

Der als laufende Aktentasche bekannt gewordene Sven Schulze ist Eintreiber für die Belleros Premium Media Ltd. und aktuell für die Online-Downloaden Service Ltd. zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Wegen des Verdachts auf Betrug hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen den Anwalt eingeleitet. Erst kürzlich stand Sven Schulze in einem Verfahren vor Gericht. Seine Vertretung vor dem Bonner Amtsgericht wurde durch die Anwälte Grewe und Boris Höller wahrgenommen.

Eine größere, möglicherweise sogar federführende, Rolle spielt Boris Höller, denn es gibt einen Zusammenhang zwischen ihm, seiner span. Lotto-Firma und deren Verwalterin Sonia Regina da Costa/Administration Services Spain S.L., sowie der Maxolution, welche die Webseiten der Content Services Ltd. hostet, für die wiederum Boris Höller das Inkasso betreibt:

Die beiden betrieben dort u. a. einen Büroservice namens Easy Office SL, der für unzählige Betrugsfirmen als Zentrale diente. 2007 kam es auf Betreiben der österr. Behörden schließlich zur Verhaftung da Costas, Pöpplers und zahlreicher weiterer Personen, wegen Adressbuchbetruges - siehe Presseberichte.

Quelle: Verbraucherabzocke.info

Auch in das Geflecht der Gewinnspiel- und Lottomafia des Wiener Karusell ist Boris Höller verstrickt. Ihm gehört seit 2006 die Firma EURO LOTTO CONCEPTS S.L. in Palma de Mallorca. Zum Unternehmen gehören die folgenden Firmendomains:

  • euro-lotto-concepts.com
  • eurolottoconcepts.com

Als Verwalter seiner Firma fungiert die einschlägig bekannte ADMINISTRATION SERVICES SPAIN S.L. von Sonia Regina da Costa und Ludwig Pöppler. Wegen Verdachts der Geldwäsche wurden die beiden im Jahr 2007 an die österreichische Justiz ausgeliefert.

EURO LOTTO CONCEPTS S.L.

C.I.F.:     B57417487
Denominación:   EURO LOTTO CONCEPTS S.L.
Domicilio Social:  CALLE PORTO PI, 12
Localidad:    07015 PALMA (BALEARES)
Actividad:    1501000 - Edificacion y obra civil
CNAE:     4520 Construcción general de inmuebles y obras de ingeniería civil
SIC:     1542 Contratas no industriales ni residenciales
Objeto Social:   LA COMPRAVENTA DE TODA CLASE DE BIENES INMUEBLE
S, SU CONSTRUCCION Y EDIFICACION, ASI COMO SU ARRENDAMIENTO Y EXPLOTACION;
Y EN GENERAL, TODA CLASE DE OPERACIONES, ACTOS Y CONTRATOS RELACIONADOS CON LA Capital Social: 3.006 EUROS Forma Jurídica: SOCIEDAD LIMITADA Fecha Constitución: 09/05/2006 Administradores: ADMINISTRADOR UNICO ADMINISTRATION SERVICES SPAIN SL 03/07/2006 APODERADO HOLLER BORIS 03/07/2006

Schon im Jahr 2008 hatte sich Boris Höller zahlreiche Glückspieldomains auf seinen Namen registrieren lassen. Darunter auch die Domains der folgenden Liste.

  • supereurojackpot.com
  • supereurojackpot.de
  • supereurojackpot.eu
  • supereuromillion.com
  • supereuromillion.de
  • supereuromillion.eu
  • supereuromillionen.com
  • supereuromillionen.de
  • supereuromillionen.eu
  • superlottomillion.com
  • superlottomillion.de
  • superlottomillion.eu
  • superlottomillionen.com
  • superlottomillionen.de
  • superlottomillionen.eu
  • superlottomilliones.com
  • superlottomilliones.eu
  • superlottomillions.com
  • superlottomillions.eu

Dass Boris Höller nicht kommisarisch für andere Personen handelt, sondern im eigenen Namen, lässt sich an Hand der Whois-Daten nachweisen. Ein Beispiel gefällig für den Domaininhaber Boris Hoeller? Bitte sehr:

domain:                      supereurojackpot.com
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[owner-c] type:              PERSON
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[owner-c] address:           Wittelsbacherring 1
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[owner-c] phone:             +49-228-908200
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[owner-c] email:             domreg@hoeller.info
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[owner-c] updated:           2009-11-05 11:38:20

Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin betreibt Boris Höller in Deutschland ein kleines Firmenimperium:

  • Boris Höller und Eun-Young Suk GbR
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Gesellschafter:
    Boris Höller *15.04.1968
    Meckenheimer Allee 79
    53115 Bonn
    Eun-Young Suk *1973
    Meckenheimer Allee 79
    53115 Bonn

  • bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Amtsgericht: 53111 Bonn (HRB 15351)
    Geschäftsführer:
    Boris Höller *15.04.1968
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Gesellschafter:
    Boris Höller und Eun-Young Suk GbR
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn

  • bonnanwalt Service GmbH
    Meckenheimer Allee 82
    53115 Bonn
    Amtsgericht: 53111 Bonn (HRB 9767)
    Geschäftsführer:
    Boris Höller *15.04.1968
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn
    Gesellschafter:
    bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn

Die Kanzleiadresse von Boris Höller ist auch in anderer Hinsicht eine wichtige Schnittstelle. Höllers Kompagnon Mario Krauss besitzt dort auch noch eine eigene IT-Firma. Dort werden deren Webseiten betrieben:

  • JURADATA GmbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Amtsgericht: 53111 Bonn (HRB 15086)
    Geschäftsführer:
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn
    Gesellschafter:
    Mario Krauss
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn

Ein Inkassounternehmen darf in dem Geflecht natürlich nicht fehlen. Das gehört zwar nicht Boris Höller, sondern seinem Kompagnon Mario Krauss.

  • UniDebit Inkasso GmbH & Co. KG
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Geschäftsführer:
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn
    Komplementär:
    JURADATA GmbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Gesellschafter:
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn

Anscheinend hat sich Boris Höller wohl noch eine Menge vorgenommen, wie die Domainregistrierungen vermuten lassen.

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Wittelsbacherring 1 , Bonn ist die Kanzleiadresse von Boris Höller. Bei den .eu- und .de-Domains wurden diese Daten im Whois eingetragen.

domain:                      eurolottomillions.com
status:                      LOCK
owner-c:                     LULU-871191
admin-c:                     LULU-871191
tech-c:                      LULU-10710615
zone-c:                      LULU-10710615
nserver:                     ns1.nsxchange.net
nserver:                     ns2.nsxchange.net
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Die angegebene Emailadresse des Domaininhabers Mario Krauss läuft über dessen Domain krauss.info. Auch dort wurden im Whois die Daten von Höllers Kanzleisitz hinterlegt.

Domain Name:KRAUSS.INFO
Created On:20-Sep-2001 03:54:07 UTC
Last Updated On:20-Sep-2009 22:26:48 UTC
Expiration Date:20-Sep-2010 03:54:07 UTC
Sponsoring Registrar:PSI-USA, Inc. dba Domain Robot (R207-LRMS)
Status:CLIENT DELETE PROHIBITED
Status:CLIENT RENEW PROHIBITED
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED
Registrant ID:PSIU-871191
Registrant Name:Mario Krauss
Registrant Organization:
Registrant Street1:Wittelsbacherring 1
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Bonn
Registrant State/Province:DE
Registrant Postal Code:53115
Registrant Country:DE
Registrant Phone:+49.2282899570
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:+49.22828691489
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:domreg@krauss.info

Bei der Bonner Rufnummer 22828691489 von Mario Krauss handelt es sich um das Firmentelefon seiner JURADATA GmbH.

Kontaktdaten zu JURADATA GmbH

Telefonnummer: (0228) 2899570 1
Telefaxnummer: (0228) 2899572

Quelle: FirmenWissen.de

Das Impressum der Firmenwebseite ist per Skript codiert. Somit kann es nicht direkt kopiert und in eine Textverarbeitung einfügt werden! Da möchte sich wohl jemand bedeckt halten.

JURADATA GmbH
Postfach 170134, 53027 Bonn
Wittelsbacherweg 1, 53115 Bonn

Telefon 0228 2899571
Telefax 0228 28691 489
E-Mail info@juradata.de

Registergericht: AG Bonn, HRB 15086
USt.IdNr. DE253491298
Geschäftsführer: Mario Krauss

28.03.10

Onlinequiz-Chef Soldwisch flüchtet vor Millionengewinner

Nachdem ein User bei onlinequiz.de seinen Millionengewinn eingeklagt hatte, weigerte sich der Betreiber Bernhard Soldwisch dem Urteil Folge zu leisten und zahlte den Gewinn nicht aus. Über den aktuellen Stand nach dem gewonnene Prozess informierte im Frühstücksfernsehen des Sat1 der Beitrag des “Internet-Sheriff”. Im Auftrag von Gewinner Michael Werner war der Internet-Sheriff auf der Suche nach dem Firmenchef Bernhard Soldwisch und seinem Anwalt Bernhard Syndikus.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

02.02.10

onlinquiz.de muss Millionengewinn auszahlen

Ein Nutzer des Webangebots onlinequiz.de hat es geschafft alle Fragen richtig zu beantworten und dies glücklicherweise auch dokumentiert. Dennoch weigerte sich Bernhard Soldwisch, der Betreiber des Portals, den Gewinn auszuzahlen. Dagegen klagte der Gewinner erfolgreich und bekam auch in zweiter Instanz Recht. Seitdem ist die Webseite onlinequiz.de nicht mehr zu erreichen.

Internet-Firma aus München tappt in eigene Abo-Falle - Abzocker muss 1,2 Millionen Euro auszahlen

Ein Benutzer klickt gegen einen Münchner Online-Abzocker zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht. Bringt er jetzt das ganze Imperium zu Fall?

... Der Mann fordert seinen Gewinn von einer Million Euro plus Zinsen von rund 200 000 Euro ein. ...

... besucht einen Freund nach der Arbeit. Der erzählt ihm von www.onlinequiz.de einer Münchner Internetfirma: Wer zehn Fragen richtig beantwortet, kassiert eine Million Euro! ...

Michael W. klickt sich auf der Seite durch. Er beantwortet Frage für Frage, ..... Schließlich erscheint die Gewinnseite – eine Million Euro. W. macht ein Foto.

Die Firma zahlt aber nicht. ...

Vor Gericht erscheint Firmen-Chef Bernhard Soldwisch (28) mit seinem Anwalt Bernhard Syndikus. Allein bei diesen beiden Namen bekommen Online-Aktivisten schon einen zittrigen Mouse-Finger. Auch sie füllen hunderte Beschwerde-Seiten. „Die sind ja alle sehr bekannt…“, wundert sich Michael W..Syndikus vertrat jüngst die berüchtigte Münchner Anwältin und Abmahn-Königin Katja G. (32), die aber zu Schadenersatz verdonnert wurde.

Zahlen muss auch Mandant Soldwisch und sein onlinequiz.de. ...

W.s Anwalt T. A. schickte die Rechnung über den Millionengewinn an die bekannte Firmen-Adresse des Chefs Soldwisch. Plötzlich ist sie unzustellbar! ...

Quelle und vollständiger Bericht: tz - online

25.08.09

Katja Günther zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Die Abwehr einer unberechtigten Mahnung der Anwältin Katja Günther reichte einem betroffenen Opfer nicht aus. Er wollte selbstverständlich auch die daraus entstandenen Anwaltskosten erstattet haben. Deshalb beauftragte er seinen Anwalt damit, der schließlich eine Schadensersatzklage gegen Katja Günther beim Amtsgericht Karlsruhe einreichte. Das inzwischen gefällte Urteil war ein voller Erfolg für den Anwalt und seinen Mandanten.

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite "ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, "dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren."

Weil Günther dennoch immer weiter derartige Rechnungen verschickt, geht das Gericht von der Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus. Daraus sei ein Schaden abzuleiten: "Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat."

Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: heise.de

28.07.09

AG Mannheim: Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und - von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen - hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz....

..... fand dann am 17.06.2009 erneut Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim statt. Hier erschienen für Rechtsanwalt Bernhard Syndikus dessen Terminsvertreterin Rechtsanwältin Seyffahrth sowie assistierend der ebenfalls der Netzgemeinde nicht völlig unbekannte Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung. Das Amtsgericht machte nach Anhörung der Parteien klar, dass nach seiner Auffassung die Ansprüche nicht begründet seien .....

Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-richter.com

14.05.09

Urteil: Konten von Katja Günther zu Recht gekündigt

Am Dienstag den 12. Mai 2009 hatte das Landgericht München über die Klage von Katja Günther über eine Fortführung ihrer Kontoverbindung zu entscheiden. Das LG wies die Klage ab und folgte der Auffassung des Kreditinstituts. Nun steht einer Auflösung der Kontoverbindung hoffentlich nichts mehr im Weg. Die Stadtsparkasse München hat dazu eine Pressemitteilung auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Landgericht München 1 weist Klage der Rechtsanwältin ab / Schutz für geprellte Internetnutzer von Nutzlos-Inhalten

München (sskm). Das Landgericht München 1 hat gestern die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).

"Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen", so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Quelle: Stadtsparkasse München

Ein Team von Akte 09 war am 12.05.09 vor Ort und berichtete in der Sendung am gleichen Tag über die Hintergründe und den Ausgang des Verfahrens. Bei ihrem Gang vor Gericht wurde Katja Günther übrigens von Bernhard Syndikus begleitet.

Quelle: Imageshack.us

25.02.09

Verfahren gegen Schmidtlein

Gegen die Brüder Schmidtlein findet eine Verhandlung Wegen unberechtigter Bereicherung statt. In dem Verfahren geht es um die Rückerstattung einer zu unrecht gezahlten Jahresgebühr in Höhe 84,- Euro. Die Schmidtleins werden anwaltlich vertreten von RA Bernhard Syndikus.

Der Termin ist am
Freitag, den 27.02.2009, 9:00 Uhr
Amtsgericht Rüsselsheim,Saal 2

Man darf gespannt auf den Ausgang sein.

12.05.08

Web Content FZE: Willkommen im hackerzclub

Neue Firma ist eng verflochten mit der Dialermafia

Durch Besucher unseres Portals wurden wir mal wieder auf eine neue Firma aufmerksam gemacht, die mit ihren Webseiten zweifelsfrei der Abzock- und Nutzlosbranche zuzuordnen ist. Die späteren Opfer versucht man auf einer der folgenden Seiten in die Falle zu locken:

  • gedichteonkel.com
  • gedichteonkel.info
  • gedichteservice.com
  • fahrschultrainer.com
  • webfahrschule.com
  • fahrschulwissen.com
  • grusskartencenter.com
  • gedichteservice.com
  • vorlagenweb.com
  • vorlagenonline.com
  • gifsundcliparts.com
  • bewerbungsexperte.com

Zur Zeit sind nur die fett markierten Seiten aktiv. Sieht man sich eine der Seiten an, fällt einem sofort der Hinweis auf, dass der Dienst kostenlos sein soll. Auch ein Abo oder Dialer soll einem nicht untergeschoben werden, wie z.B. bei fahrschultrainer.com zu lesen ist.

Merkwürdig ist aber, dass alle Links im Themenüberblick versuchen. ein Programm zu laden und zu installieren.

Sehen wir uns doch einmal die Domain gedichteonkel.com an. Dort befindet sogar ein weiterer Hinweis auf das Programm.

Die Aussage, dass die Software "Peppi" nur die Vorlagen vor unerlaubten Zugriffen schützen soll, ist eine dreiste Verharmlosung. In Wirklichkeit wird ein Programm installiert, das Funktionen der klassischen Trojaner enthält, wie eine Analyse des Programms ergab. Trotzdem wird das Programm laut AGB als nützliche Erweiterung bezeichnet.

Die Werbesoftware installiert eine Browsererweiterung.

In Wirklichkeit gräbt sich das Programm tief in das System ein und verändert dort verschiedene Einträge. Mit welchen Veränderungen man auf jeden Fall rechnen muss, wird ebenfalls in den AGB beschrieben.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass bei Aktivierung der Synatix GmbH -Werbesoftware eine Reihe von Änderungen am System des Kunden vorgenommen werden:

- es können Werbebanner und Pop-Ups auf dem Bildschirm erscheinen - eigene Werbung oder Werbung Dritter kann vermittelt werden - die Startseite des Internet Browsers kann verändert werden - URLs können umgeleit - Suchanfragen des Nutzers können analysiert und mit Werbung versehen werden

Abgesehen, davon, dass eine vollständige Deinstallation des Programms sehr schwierig ist, wird verschwiegen welche Auswirkungen das Programm noch mit sich bringt. Bei einer Analyse des Programms wurden diverse Domains gefunden, die alle über einen AutoconfigProxy bzw. AutoConfigVhost aufgerufen werden. Über eine modifizierte localhost findet eine Umleitung statt. Aufgebaut wird dann eine Verbindung zu Inhalten, die unter der Domain elbollo.de abgerufen werden. Es gibt noch weitere Details zu elbollo.de, auf die wir später noch eingehen werden.

Eine sehr ausführliche Beschreibung der Funktionsweise des Programms findet man auf der Internetseite des fernsehbekannten Computerspezialisten Peter Huth. Das dort beschriebene Programm hat zwar einen anderen Namen, aber es handelt sich um die gleiche Masche in einem neuen Gewand. Wie gefährlich und wie tief die Eingriffe in das System des Users sind, wird an dieser Aussage deutlich:

Der Rechner des Users kann zum Mailserver umfunktioniert werden über den dann möglicherweise auch Spam verschickt wird. Urls können - wahrscheinlich über eine Manipulation der Datei "Hosts" - umgelenkt werden. Wer zum Beispiel "Google" sucht, findet sich plötzlich auf einer ganz anderen Suchmaschine wieder. Die Startseite des eignen Browsers gehört "Global Netcom". Und wenn beim Surfen die Rechnerleistung rapide absinkt, kann das daran liegen, dass "Global Netcom" den Rechner gerade für andere Aufgaben (miss)braucht.

Quelle: http://www.peterhuth.de/news_03.php

Schauen wir uns doch mal um, wer für diese miese Gaunerei verantwortlich ist und werfen zunächst einen Blick auf das Impressum einer der oben genannten Domain.

Inzwischen wird auch im whois einiger Domains die Web Content FZE als Inhaber ausgewiesen. Dennoch ist das whois fehlerhaft, denn nach einer Person mit dem Namen Web Content FZE wird man wohl vergeblich suchen.

domain:                      gedichteservice.com

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[owner-c] address:           Baniyas Road, Deira
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[owner-c] state:             Dubai City
[owner-c] phone:             +49-000-0000
[owner-c] fax:               +49-000-0000
[owner-c] email:             webcontentfze@gmail.com

Die Angabe einer Telefonnummer ist bisher auch nicht erfolgt. Für solch fehlerhafte Angaben im whois sollen auch schon mal Webseiten stillgelegt worden sein. Anscheinend soll, wie so oft bei Betreibern von Abzock- und Nutzlosdiensten, verhindert werden, dass die verantwortliche Person bekannt wird. Damit wollen die Betreiber der Web Content FZE sich wohl einer möglichen Verfolgung durch deutsche Behörden von Beginn an entziehen. Der Firmensitz soll zwar in Dubai sein, dennoch darf bezweifelt werden, ob die Betreiber dort auch residieren.

In den whois-Daten der anderen Domains finden sich noch weitere Namen, wie z.B. Bruce Lennon oder Alejandro Carlos. Ob es sich bei diesen Namen um Phantome handelt, lassen wir einmal unberücksichtigt. Letztendlich lassen sich ja doch reale Personen ausmachen, die im Hintergrund die Fäden ziehen. Dafür ist ein Blick in das DNS-LOOKUP der Domain sehr aufschlussreich.

gedichteservice.com

IN

SOA
43200
server:
ns9.ns14.de10

email:
fabiansimon.gmail.com
serial:
2008012200
refresh:
39940
retry:
14400
expire:
604800
minimum-ttl:
86400
20.69.107.89.in-addr.arpa
IN
PTR
85440
syn9.synatixserver.de

Schon seit Anfang des Jahres 2004 ist Fabian Simon in Verbindung mit illegalen Dialern aufgefallen und uns deshalb bekannt. Als Beispiel sei hier nur der Dialer pie.exe genannt.

Adressierungsmerkmal : Hash - Wert : Dateiname : Dialer - Version : Inhalteanbieter :

http://in.global-netcom.de 65417F194C272A00A4C264A31DD769F577966465 pie.exe 2.2.2.219 NGF.at Internet Service Fabian Simon Reherweg 11 31787 Hameln

Die Firma Global-Netcom war für div. Aktivitäten mit illegalen Dialern verantwotlich. Geschäftsführer der Global-Netcom war der Anwalt Bernhard Syndikus. Einige der Dialer für die Fabian Simon mit seinen Firmen Headix GmbH und NGF Internet Service verantwortlich war, sind in der Liste der Dialerdomains auf der Webseite angelfire.com gelistet. Ausserdem war er Inhaber von verschiedenen Domains wie z.B. sexstudio24.de (Anfang 2005), global-dialer.de, starhacker.de, und hackerzclub.de.

domain: global-dialer.de domain-ace: global-dialer.de descr: Headix GmbH descr: HefeHof 23 descr: D-31785 Hameln descr: Germany

Von der Firma Headix GmbH gibt es eine direkte Verbindung zu dem, aus Dialerzeiten berüchtigten, Unternehmen Mainpean GmbH.

Hunderte von Dialern, die von der Firma Mainpean GmbH angebotenen wurden, sind wiederholt durch die Regulierungsbehörde verboten worden. Auch bei einer weiteren Firma, die mit illegalen Dialern operierte, war Fabian Simon beschäftigt: HYRO FZ LLC.

Quelle: affiliate.de/forum

In einem älteren whois für die Domain agrafrost.de befand sich der folgende Eintrag:

Domain:      agrafrost.de

[Holder]
Type:         ORG
Name:         HYRO FZ-LLC
Address:      HYRO FZ-LLC
Address:      P.O. BOX 213114
Pcode:        DUBAI

Email:        domains()hyro.org

Die Hyro FZ LLC war anscheinend aber nur eine Art juristischer Strohmann für die Firma hyro - mediaservice e.K. des Jörg Dudzinski. Die emails der Seite agrofrost.de laufen nämlich über eine ganz andere Domain: hyro.org. Domaininhaber und Admin-C von hyro.org ist/war Jörg Dudzinski.

Domain Name:             HYRO.ORG
Registrant Name:         Joerg Dudzinski
Registrant Organization: hyro - mediaservice Joerg Dudzinski

Quelle und weitere Infos zu Dudzinski und Syndikus: rotglut.org

Noch einmal zurück zu der zuvor schon erwähnten Domain elbollo.de. Dort liegen die Inhalte zu verschiedenen Webseiten wie beispielsweise vorlagen.tv und routenexperte.com. Registriert wurden diese Domains auf Andreas Richter und die Firmen Mainpean GmbH bzw. Starweb - Service GmbH.

Registrant:
   Mainpean GmbH
   Scharnweberstrasse 69
   Berlin, Berlin 12587
   Germany

   Registered through: GoDaddy.com, Inc. (http://www.godaddy.com)
   Domain Name: ROUTENEXPERTE.COM
      Created on: 11-Jul-05
      Expires on: 11-Jul-08
      Last Updated on: 11-Jul-07

   Administrative Contact:
      Richter, Andreas  domains@mainpean.de
      Mainpean GmbH
      Scharnweberstrasse 69
      Berlin, Berlin 12587
      Germany

Diese Domains sind zur Zeit aber nur Umleitungen, die zu dem Dienst alphaload.de von der Firma Walea GmbH führen. Auch die Firma Walea GmbH darf wohl mit Recht als Teil der Dialermafia angesehen werden, wenn man sich einmal ansieht, wer dort als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen ist.

Firma:Walea GmbH (CH-140.4.002.859-4)
Domizil:Hostattstrasse 5 6060 Sarnen

Eingetragene Personen: Stolz, Benjamin, deutscher Staatsangehöriger, in Sarnen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 10'000.--; Richter, Andreas, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 10'000.--.

Quelle. HR-Monitor.ch

Zu Benjamin Stolz gibt es einen ausführlichen, lesenswerten Beitrag auf rotglut.org.

Nicht nur bei der Dialerfirma Mainpean GmbH war Andreas Richter noch tätig, sondern auch bei weiteren Firmen wie z.B. Starweb-Service GmbH. Die Starweb-Service GmbH hat merkwürdigerweise sogar die gleiche Adresse wie die Mainpean GmbH, wie man dem network-whois von vorlagen.tv entnehmen kann.

person:       Andreas Richter
address:      Starweb-Service
address:      Scharnweberstrasse 69
address:      D-12587 Berlin

Es gibt aber noch weitere Verwicklungen. Wenn wir schon einmal dabei sind, dann schauen wir uns doch mal den Internetauftritt der Firma Synatix GmbH aus Hameln an. Im Impressum wird als Geschäftführung eine Frau Petra Simon angegeben.

Quelle: Synatix-GmbH.de/impressum

Bei einer Whoisabfrage finden wir im DNS-Lookup die Emailadresse von Fabian Simon.

synatix-gmbh.de

IN

SOA
43200
server:
ns9.ns14.de

email:
fabiansimon.gmail.com

Der Inhaber und administrativ Verantwortliche für die Domain ist aber eine ganz andere Person.

Domain:      synatix-gmbh.de
Domain-Ace:  synatix-gmbh.de
Nserver:     ns9.ns14.de
Nserver:     ns10.ns14.de
Status:      connect
Changed:     2008-01-22T18:50:46+01:00

[Holder]
Type:         PERSON
Name:         minh nguyen
Address:      Voerderstrasse 71a
Pcode:        58135
City:         Hagen

Komisch, auch der Name Minh Nguyen kommt uns bekannt vor. Den Namen haben wir doch schon einmal im whois einer anderen Domain entdeckt, nämlich bei bewerbungsexperte.com. Das ist deshalb bemerkenswert weil die Seite bewerbungsexperte.com ursprünglich wohl als Abofalle vorgesehen war, dann aber nicht mehr online gehen konnte. Denn kurz vor der Fertigstellung hatte die Staatsanwaltschaft den Server wegen betrügerischer Machenschaften beschlagnahmt. Die Aktion richtete sich gegen die Gauner von fabrikeinkauf.com, die Firma CR Onlinevermarktungsgesellschaft Ltd. und ihre Hintermänner. Auf dem Server lag auch die Domain bewerbungsexperte.com. Im whois der Domain war die CR Onlinevermarktungsgesellschaft Ltd. als Inhaber eingetragen wie an Hand eines screenshots zu sehen ist.

12.07.07

Webseiten der Brüder Schmidtlein

Welche Domains von den Schmidtlein-Brothers betrieben werden, kann aus der folgenden Liste ersehen werden. Einige der gelisteten Domains sind dabei nur Umleitungen zu den Schmidtlein Seiten. Dort tauchen u.U. auch die Namen von anderen Personen oder Firmen auf, wie beispielsweise visions4tomorrow aus Österreich. Als Admin-C ist auf einigen Seiten auch der Rechtsanwalt Bernhard Syndikus eingetragen.

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Sollten ihnen noch eine Seite aufgefallen sein, die in der Liste fehlt, bitten wir darum, uns diese zu melden.

Betreiber
Domain
GF, Director
Bemerkungen
Neu in Dez. 07 - Jan.08
Neu - Febr. - März 08
Neu - April - Juni 08
Neu in Juli - Sept.2008
Schmidtlein GbR
***-heute.com
A. u. M. Schmidtlein
hausaufgaben.de
malvorlagen.de
gedichte.de
vornamen.de
willst-du-mein-freund-sein.com
tattoo-mega-archiv.de
lehrstellen-paradies.de

Weitere Domains der Büttelborner Brüder, bzw Seiten die als Umleitung zu den Abzockangeboten der Schmidtleins dienen.

  • basteln-heute.com
  • basteln.at
  • basteln.de
  • basteln-heute.de
  • cocktails-heute.com
  • cocktails.at
  • cocktail.de
  • drogen-heute.com
  • drogen.at
  • fabrikverkauf-heute.com
  • fabrikverkauf.de
  • fabrikverkauf.at
  • games-heute.com
  • gedichte-heute.com
  • einladung.de
  • einladungen.de
  • gedichte.at
  • gedichte.de
  • gedichte---download.de
  • trauersprueche.de
  • gehaltsrechner-heute.com
  • einfacher-gehaltsrechner.de
  • gehaltsrechner.de
  • hausaufgaben-heute.com
  • hausaufgaben.at
  • hausaufgaben.de
  • hausaufgaben-download.de
  • hausaufgaben-hausaufgabe.com
  • hausaufgaben-vorlagen.de
  • deutsch.de
  • latein.de
  • referate-sammlung.info
  • schlaumeier.cc
  • kunst-heute.com
  • lehrstellen-heute.com
  • lehrstellen.at
  • lehrstellen.de
  • lehrstellen-paradies.de
  • lexikon-heute.com
  • p2p-heute.com
  • filesharing.1a-download.com
  • freeloader.cc
  • mafia.at
  • malvorlagen.de
  • p2p.1a-download.com
  • p2p-download.info
  • p2p-heute.de
  • virenschutz.de
  • p2p-heute.com
  • p2p-download.info
  • utorrent.de
  • bit-torrents.com
  • bearshare.1a-download.com
  • music.de
  • musik.de
  • limewire.de
  • kazaa.1a-download.com
  • shareaza.1a-download.com
  • bilder.de
  • edonkey.1a-download.com
  • goldesel.1a-download.com
  • emule.1a-download.com
  • azureus.1a-download.com
  • bittorrent.1a-download.com
  • morpheus.1a-download.com
  • winmx.1a-download.com
  • pflanzen-heute.com
  • pflanzen.de
  • rauchen-heute.com
  • rauchen-heute.de
  • rauchen.de
  • rezepte-heute.com
  • rezepte-schnell-finden.de
  • routenplanung-heute.com
  • anfahrtsplaene.de
  • deutschlandkarte.de
  • landkarte.de
  • routen--planer.de
  • routenplanung.at
  • schnellstrassen.de
  • weltkarte.de
  • sms-heute.com
  • so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett.com
  • songtexte-heute.com
  • songtexte.de
  • songtexte-heute.de
  • songtexte-einfach-finden.de
  • sternzeichen-heute.com
  • sternzeichen.at
  • sternzeichen.de
  • sternzeichen-heute.com/affiliate/layout4
  • steuer-heute.com
  • steuer.de
  • steuer-heute.de
  • suchen-heute.com
  • suchen.at
  • suchmaschinen.de
  • tattoo-heute.com
  • tatto.de
  • tattoo.de
  • tattoo-mega-archiv.de
  • tiere-heute.com
  • tierheime-heute.com
  • tierheime-heute.de
  • vornamen-heute.com
  • vornamen.de
  • vornamen-einfach-finden.de
  • vornamen-nur-welcher.de
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