14.05.09

Urteil: Konten von Katja Günther zu Recht gekündigt

Am Dienstag den 12. Mai 2009 hatte das Landgericht München über die Klage von Katja Günther über eine Fortführung ihrer Kontoverbindung zu entscheiden. Das LG wies die Klage ab und folgte der Auffassung des Kreditinstituts. Nun steht einer Auflösung der Kontoverbindung hoffentlich nichts mehr im Weg. Die Stadtsparkasse München hat dazu eine Pressemitteilung auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Landgericht München 1 weist Klage der Rechtsanwältin ab / Schutz für geprellte Internetnutzer von Nutzlos-Inhalten

München (sskm). Das Landgericht München 1 hat gestern die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).

"Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen", so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Quelle: Stadtsparkasse München

Ein Team von Akte 09 war am 12.05.09 vor Ort und berichtete in der Sendung am gleichen Tag über die Hintergründe und den Ausgang des Verfahrens. Bei ihrem Gang vor Gericht wurde Katja Günther übrigens von Bernhard Syndikus begleitet.

Quelle: Imageshack.us