29.06.12

Insolvenzverfahren der EuMedien GmbH

46 IN 110/11 (k): Über das Vermögen der EuMedien GmbH, Eulenbusch 12, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 2642), vertr. d.: Jörg Rohde, Oederner Weg 69, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer) ist am 06.06.2012 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Berthold Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040/226677, Fax: 040/22667 888.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.07.2012 anzumelden;

  2. dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.08.2012, 10:00 Uhr, Saal 302, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),

  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.07.2012) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Lüneburg, 08.06.2012

Quelle: Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen

Wiener Ermittlungen zu Megadownloads.net

Von Herford aus wurde deutschlandweit Geld für Internet-Abofallen eingetrieben. Gleichzeitig gibt es Verbindungen zu der illegalen Film-Plattform kino.to, deren Betreiber gerade verurteilt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Staatsanwaltschaft Hannover ermitteln .

Im Visier ist neben mehreren Personen aus dem Kreis auch der mutmaßliche Hintermann. Der lebt in Wien (die NW berichtete). Neben den deutschen Strafverfolgern haben nun österreichische Behörden Ermittlungen aufgenommen, berichtet der TV-Sender ORF in seiner Sendung ZIB 2. Wie berichtet, waren etwa über die Internet-Seite Megadownloads.net beliebte Gratis-Programme gebührenpflichtig angeboten worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische Zeitung

Service-Flop beim Rabattportal Groupon

Gutscheine, die nicht eingelöst werden können; ein Kundenservice, der nicht auf Anfragen reagiert: Viele Kunden, die bei dem Onlineportal Groupon Gutscheine erworben haben, brauchten in letzter Zeit starke Nerven. ...

Für Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern ist der Ärger mit Groupon nichts Neues. In letzter Zeit würden sich die Beschwerden gegen das Onlineportal häufen - wegen minderwertiger Qualität der vermittelten Waren oder weil Gutscheine platzen.

Quelle und vollständiger Bericht: BR - Bayern 2

Polizei und Stadtverwaltung in Schortens warnen vor dubioser Kaffeefahrt

Polizei und die Stadt Schortens warnen nach Anfragen von Bürgern vor einer dubiosen „Kaffeefahrt“, zu der zahlreiche ältere Bürger aus Schortens im Namen einer „MTF-Bank“ eingeladen wurden. In der Benachrichtigung wird den Teilnehmern die Übergabe eines Schecks in Höhe von 1037,50 Euro und eines Navigationsgeräts versprochen. Da die Adressaten bislang keinen Kontakt zu der Bank hatten, muss davon ausgegangen werden, dass hier Kunden zu einer Kaffeefahrt gelockt werden sollen. ...

Polizei und Stadtverwaltung warnen vor „Abzocke“ und empfehlen daher dringend, nicht an dieser Kaffeefahrt teilzunehmen.

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

20.06.12

Warnung vor Einschreiben von Gewinnspielbetrügern

Die Polizei warnt vor Briefen von bislang nicht bekannten Gewinnspielbetrügern. Ein 42-jähriger Braker hatte am Samstag, 16.06.2012, in seinem Briefkasten eine Benachrichtigungskarte der Post für ein Einschreiben vorgefunden. Um den Brief am Montag, 18.06.2012, in einer Postfiliale zu erhalten, musste er 79,- Euro bezahlen. Es handelte sich aber nicht, wie vom Geschädigten erwartet, um ein Schreiben eines Anwaltes, sondern um ein Schreiben einer Firma "WinStar" aus der Türkei.

Angeblich hätte er telefonisch einen Vertrag für die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Der Geschädigte hatte also 79,- Euro für eine Leistung bezahlt, die er tatsächlich nicht in Auftrag gegeben hatte. Er erstattete Strafanzeige. Die Polizei weist darauf hin, dass Einschreiben der Post für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei sind. Falls ein Einschreiben mit einer Nachnahme kombiniert ist, sollte der Absender geprüft werden, bevor Zahlungen geleistet werden. Grundsätzlich sollten Sendungen, die mit Zahlungen verbunden sind, auf den Absender überprüft werden, insbesondere wenn keine Sendung erwartet wird.

Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld

Härtere Strafen für Kaffefahrtbetrüger?

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Strafen für Rechtsverstöße bei Kaffeefahrten drastisch erhöhen. Die Geldbußen bei unlauterem Verhalten müssten verzehnfacht werden, verlangte die Ministerin am Dienstag in München. Opfer dieser Ausflugsfahrten seien oft Senioren. Sie würden mit irreführender Werbung, Gewinnversprechen oder auch nur der Aussicht auf einen geselligen Ausflug angelockt. ...

Die Anzeigepflicht für Kaffeefahrten müsse ausgeweitet werden. Die zuverlässige Identifizierung der Veranstalter müsse Pflicht werden, um später die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mittelbayerische

Kaffeefahrt aufgelöst und Betrüger überführt

Die Polizeiinspektion Kiefersfelden hat in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rosenheim eine illegale Kaffeefahrt in einer Gaststätte in Oberaudorf aufgelöst. Am Donnerstag den 14.06.12 führte ein anonymer Hinweis die Beamten auf die richtige Spur. Seit dem 12.06.12 wurden in einem Saal der Gaststätte in Niederaudorf zwei illegale Kaffeefahrten abgehalten, die bei der Gemeinde Oberaudorf nicht angemeldet waren. Daraufhin verständigte man das Landratsamt Rosenheim und überprüfte gemeinsam mit den zuständigen Sachbearbeitern die aktuelle Verkaufsveranstaltung.

Die Teilnehmer der Kaffeefahrt sind mit einem österreichischen Busunternehmer angereist. Die Damen und Herren folgten einem Einladungsschreiben mit Gewinnversprechen von 1500 Euro, plus kostenlosem Frühstück. Sie wurden im Saal der Gaststätte von einem geschulten 40-jährigen Moderator aus Norddeutschland zum Kauf von überteuerten Nahrungsergänzungsmitteln und Elektrogeräten animiert.

Aufgrund der fehlenden Genehmigung lösten die Polizeibeamten mit Unterstützung der Mitarbeiter des Landratsamtes die illegale Verkaufsveranstaltung auf. Teile der angebotenen Waren und die vorhandenen Verkaufsunterlagen wurden sichergestellt. In den Firmenfahrzeugen fanden sich zusätzliche Hinweise, um Produkte mit falschen Etiketten zu versehen und sie dadurch mit überhöhten Preisen zu veräußern. Die weitere Sachbearbeitung wurde an das Landratsamt Rosenheim übertragen und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Bayerische Polizei

Wenn Betrüger scheinbar helfen wollen

Sie nutzen einen gut klingenden Namen aus: Eine Gruppe, die sich so ähnlich nennt wie die Verbraucherzentralen, verspricht Hilfe gegen Telefonabzocke. Dabei sind die falschen Helfer selbst nur am Geld interessiert.

Angelika King stockte der Atem, als sie hörte, was der freundliche Herr ihr am Telefon mitteilte. Ihre Daten seien an 70 Gewinnspielfirmen verkauft worden, innerhalb der nächsten Wochen würde sie die ersten Inkassobriefe bekommen, und der Gerichtsvollzieher könnte bei ihr vor der Haustür stehen. Was für ein Schock. Der Herr von der Deutschen Verbraucherweste bot an, ihr zu helfen. Er könnte die Löschung ihrer Daten bei den Firmen veranlassen und ihr Infomaterial zuschicken. Frau King sollte 105 Euro dafür bezahlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

Bewährungsstrafe für Michael Burat wegen versuchten Betrugs

Am Montag wurde Michael Burat vor dem Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Wie auf dem Blog für Rödermark zu lesen ist, geht es bei dem Urteil im Wesentlichen um die Abofallen der Firma Online Content Ltd.

Urteil:
2 Jahre auf Bewährung wegen versuchtem Betrug. 4 Monate gelten als verbüßt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2 Jahre für OnlineContent
Verurteilt (NetContent) zu 2 Jahren. Noch nicht rechtskräftig. Hier hatte die Staatsanwaltschaft 2 Jahr 3 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag.
 
Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein «Unvermeidbarer Verbotsirrtum.», wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen. Knackpunkt. Für den Richter ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Weiter: Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so der Richter) wertete der Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.
 
Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat: «Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.«

Quelle und vollständiger Bericht: Blog für Rödermark

17.06.12

Kaffeefahrt-Veranstalter betrügen 77-Jährige

Trotz kritischer Nachfrage ist eine 77 Jahre alte Frau letztlich doch noch Opfer betrügerischer Veranstalter einer Kaffeefahrt geworden. Jetzt hat sie Anzeige wegen Betruges erstattet. ...

... Aus formalen Gründen sollte sie jedoch einen Überweisungsträger ausfüllen, auf dem der Überweisungsbetrag teilweise durchgestrichen war. Nun wurden ihr laut Polizei 712 Euro auf dem Bankkonto abgebucht.

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals Kino.to verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig bis zu 3,7 Millionen Euro an den Staat abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei Kino.to eingenommen hat.

Dirk B. hatte nach seiner Festnahme im Juni 2011 während der Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dies wurde als strafmildernd berücksichtigt.

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel online

diegewerbeseiten.com locken per Fax in die Kostenfalle

Nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen müssen sich mehr und mehr in Acht nehmen vor unseriösen Anbietern im Internet. Wie OpSec Security im Monat Mai gemeldet wurde, versuchte der Betreiber der Website diegewerbeseiten.com Firmen mit einem irreführenden Fax in eine Kostenfalle zu locken. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec, ihm den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ zu verleihen.

Die Firma Intermedia AG Limited, die die Seite diegewerbeseiten.com betreibt, verschickt in der letzten Zeit Schreiben, in denen Firmen dazu aufgefordert werden, ihren Eintrag im Branchenbuch zu korrigieren bzw. zu aktualisieren. Auf den ersten Blick erscheint das Anschreiben, das laut Meldung per Fax verschickt wird, offiziell, so dass der Eindruck entsteht, es ginge um den Firmeneintrag im städtischen Branchenbuch, der in der Regel kostenlos ist. Doch der Schein trügt.

Füllt man das Formular aus, unterschreibt es und sendet es an die vorgegebene Faxnummer zurück, schließt man automatisch einen Vertrag für kostenpflichtige Eintragungen auf der Seite diegewerbeseiten.com über drei Jahre ab, für die jährlich 960 Euro verlangt werden. Auf die Kosten wird in dem Schreiben jedoch nur im Kleingedruckten hingewiesen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Internetmedia AG Limited darauf spekuliert, dass Unternehmen den Hinweis übersehen.

Die Homepage diegewerbeseiten.com enthält zwar AGB, in denen auf eine kostenpflichtige Nutzung der Dienstleistung hingewiesen wird, die Preisliste, die dort erwähnt wird, ist jedoch nicht zu finden. Da die Firma ihren Sitz laut Homepage nicht in Deutschland, sondern in Istanbul hat – sofern die Adresse überhaupt richtig ist – dürfte es für betroffene Firmen, die den Vertrag unwissentlich abgeschlossen haben, vermutlich schwierig sein, gegen sie vorzugehen.

Quelle: Das Schwarze Schaf

Haftstrafe wegen Betrug mit Schrottimmobilien

In feinem Zwirn waren die meisten Angeklagten noch einmal erschienen, manche verfolgten ihr Urteil mit Desinteresse. Neun Mitarbeitern einer betrügerischen Vertriebsfirma wurden vom Landgericht die Folgen ihres Tuns vor Augen geführt: Sämtliche Käufer, völlig unerfahren mit Kapitalanlagen, sind hoch verschuldet, können die Raten von teilweise über 1000 Euro kaum noch bedienen. Sie erwarben überteuerte und nutzlose Schrottimmobilien. Der Schaden beträgt rund eine Million Euro.

Chef des Unternehmens war Kai-Uwe K., der Mittwoch wegen bandenmäßigen Betrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Er sei der "große Organisator" der Deals gewesen, ...

KK Royal Basement hieß das Unternehmen, das sich laut Gericht in Tochterfirmen verzweigte, die sich unter anderem "Steuerfüchse" nannten. Potenzielle Kunden wurden von Callcentern geködert und dann "an jeder Stelle belogen und betrogen", sagt der Richter. ...

... Sämtlichen Mitarbeitern von K., die Strafen von bis zu dreieinhalb Jahren Haft erhielten, sei das Ausmaß ihrer Handlungen bewusst gewesen, so der Vorsitzende der 36. Strafkammer. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Oderzeitung

13.06.12

LG Leipzig verhängt Ordnungsgeld gegen Unister GmbH

Mit Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 (nicht rechtskräfitg.) hat das Landgericht Leipzig gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von € 75.000,- verhängt.

Dem Unternehmen war rechtskräftig untersagt worden, im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als Nebenleistung zu Flugbuchungen einzustellen, die der Kunde erst im Wege des Opt-out ausdrücklich abwählen konnte (siehe hierzu auch Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 30.08.2011). Diese auch höchstrichterlich untersagte Werbepraxis (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10) hatte Unister bis Ende Oktober 2011 nicht geändert. Hierin sieht das Landgericht Leipzig eine schuldhafte Verletzung der gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes verweist das Landgericht unter anderem auf den wirtschaftlichen Erfolg, den das Unternehmen bei einer Nichtbeachtung des gerichtlichen Verbotes erzielen könnte. Hier hatte Unister selbst bei Gericht vorgetragen, dass man bei Umstellung der Werbepraxis auf das (gesetzlich vorgegebene) Opt-in-Verfahren mit Provisionsrückgängen in Höhe von jährlich € 50.000,- rechnen müsse.

„Die Wettbewerbszentrale begrüßt diese Entscheidung“, so RA Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Der Ordnungsgeldbeschluss macht deutlich, dass rechtskräftige, gerichtliche Untersagungen einzuhalten sind und sich Verstöße hiergegen nicht lohnen sollen“.

Quelle: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.

Vorsicht bei Geldforderungen von Fremden

Es ist immer wieder erstaunlich was sich Ganoven alles ausdenken, um an das Geld der Leute zu gelangen. In einem aktuellen Fall wurde ein Vermieter aus Viernheim am Montagnachmittag (11.6.12) mit einer E-Mail aus dem Ausland informiert, dass seine Mieterin im Urlaub in Spanien überfallen worden sei. Und dann folgte auch schon die Forderung nach Geld. Der Mann sollte das Geld ins Ausland überweisen.

Der Vermieter wusste aber, dass die genannte Mieterin zu Hause ist. Er flog nicht auf den Schwindel rein und überwies kein Geld. Die Polizei mahnt zur besonderen Vorsicht bei Geldforderung von Fremden.

  • Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen!

  • Holen Sie Erkundungen ein!

  • Wenden Sie sich sofort an Ihre Polizeidienststelle oder wählen sie den kostenlosen Notruf 110!
    Dort kann man gemeinsam mit Ihnen beratschlagen, was sich hinter dem erhaltenen Anruf verbergen könnte.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

12.06.12

Der Weg des Abofallen-Geldes

Tausende Bundesbürger haben sie erhalten, weil sie angeblich auf der Internet-Seite Megadownloads Computerprogramme heruntergeladen und einen Abo-Vertrag abgeschlossen haben sollen: Rechnungen und Mahnungen über bis zu 156 Euro, die von Inkassobüros aus dem Kreis Herford stammten. Dafür interessiert sich die Staatsanwaltschaft Hannover. Wie nun bekannt wurde, gibt es über Herford und Wien Spuren zu einem der größten Internet-Strafverfahren der letzten Jahre: Kino.to.

Die Seite Kino.to, auf der Raubkopien von Filmen gezeigt wurden, hatte Millionen Nutzer und gehörte bis zu ihrer Sperrung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu den Top 50 der meistgeklickten deutschen Internet-Seiten. Als Schlüsselfigur gilt hier und auch in dem Herforder Verfahren ein Geschäftsmann aus Wien.

Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte Ermittlungen gegen den Mann, ebenso die Staatsanwaltschaft Hannover ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische

Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Gesprächen

Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012.

Seit Februar 2012 hatten Verbraucher Anrufe unter Anzeige der Absendernummer (0)69 747 362 erhalten. Eine Ansage informierte die Angerufenen, dass ein Auslands-R-Gespräch für sie vorliegen würde. Die Betroffenen wurden dann – wie im Rahmen von R-Gesprächen üblich – aufgefordert, die Taste "1" zu wählen, wenn sie das angeblich vorliegende R-Gespräch annehmen wollten. Um das Gespräch abzulehnen und künftig keine Auslands-R-Gespräche mehr zu erhalten, sollte die Taste "2" gewählt werden.

Tatsächlich lag nach der Annahme des R-Gesprächs regelmäßig kein Gesprächswunsch aus dem Ausland vor. Einige Verbraucher schilderten, nach Drücken der Taste "1" Werbung oder Informationen über Gewinnspiele erhalten zu haben. Bei der angezeigten Absenderrufnummer (0)69 747 362 handelt es sich um eine "verkürzte", nicht existierende Rufnummer. Die angeblichen R-Gespräche werden mittels der Produkt-ID 81205 in Rechnung gestellt. Teilweise werden die Verbindungen auch als "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58" ausgewiesen.

Das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die Beträge unter der genannten Produkt-ID nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die bereits in Rechnung gestellten Beträge schon bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die Produkt-ID, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm in Rechnung gestellte Leistung betrifft.

Nach Ansicht des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, werden Verbraucher durch das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot nachhaltig geschützt, weil durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr lohnen. Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Anrufe zu informieren und die entsprechenden Abrechnungen und Einzelverbindungsnachweise zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Vermittlung angeblicher R-Gespräche unter anderen Rufnummern fortgesetzt wird bzw. ähnliche Forderungen unter anderen Produkt-IDs erhoben werden.

Quelle: Bundesnetzagentur

Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche mit Fahrzeugverkäufen

Aufgrund von aktuellen Betrugsfällen im Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen, warnt die Polizei vor einer noch nicht allzu bekannten Betrugsmasche. Dank seines Misstrauens fiel ein 55-jähriger Mann nicht auf den Trick der Betrüger rein.

Der Mann verkaufte über eine Internetplattform einen Wohnwagen. Dieser wurde vereinbarungsgemäß abgeholt und auch ein Kaufvertrag gemacht. Es lief alles reibungslos. Einige Tage später erhielt der 55-Jährige einen Anruf. Am anderen Ende der Leitung war der angebliche Käufer des Wohnwagens. Einen Namen nannte der Anrufer nicht. Der Anrufer beklagte sich darüber, dass der Wohnwagen kaputt sei und er jetzt im Ausland festsitzen würde. Der Schaden würde mehrere Tausend Euro betragen. Der Anrufer verlangte von dem Verkäufer, dass er die Hälfte des Schadens übernehmen solle oder er den Wohnwagen auf eigene Kosten wieder zurück gebracht bekommt.

Da sich der Verkäufer nicht unterstellen lassen wollte, dass er einen kaputten Wohnwagen verkauft hätte, entschloss er sich, die Summe zu zahlen. Der Käufer schlug daraufhin vor, dass der Verkäufer die Summe bei einer Reisebank einbezahlen soll, da er sich selbst im Ausland befindet und das Geld nicht abholen kann. Der 55-Jährige fuhr zu seiner Bank, holte das Geld und wollte es einzahlen. Hier wurde er das erste Mal stutzig. Das Empfängerkonto war im Libanon, der Kontoinhaber hatte einen arabischen Namen. auch dafür hatte der vermeintliche Käufer schnell eine Erklärung: Der Werkstattbesitzer, bei dem der Wohnwagen zur Reparatur steht, kommt aus dem Libanon und wolle das Geld auf das genannte Konto überwiesen haben.

Der gutgläubige 55-Jährige überwies daraufhin das Geld. Als er von einer libanesischen Handynummer den Geldeingang bestätigt bekam, wurde der Verkäufer aber endgültig stutzig. So hatte sich doch der Mann an den er gerade das Geld überwiesen hatte, ihm überhaupt nicht mit Namen vorgestellt. Als er den Geldempfänger nach seinem Namen und den Verkaufsmodalitäten fragte, reagierte dieser gleich ungehalten. Er wurde laut und beschimpfte den 55-Jährigen. Weiterhin bedrohte er dem Verkäufer, dass man Leute vorbeischicken wird und der Verkäufer richtig Stress bekommen wird.

Im Nachhinein hatte der 55-Jährige mit dem tatsächlichen Wohnwagenkäufer Kontakt aufgenommen. Der Wohnwagen ist völlig in Ordnung und es gab keinerlei Probleme. Er habe weder Forderungen gestellt noch angerufen. Glücklicherweise ist dem 55-Jährigen die Masche der Betrüger noch rechtzeitig aufgefallen. Er konnte die Überweisung rückgängig machen, da er dem Betrüger den Überweisungscode noch nicht genannt hatte.

Der Polizei wurden in diesem Zusammenhang schon mehre Fälle gemeldet. Die Betrüger gelangen über Anfragen zu den Fahrzeugen, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, an eine Telefonnummer des Verkäufers. Nachdem das Fahrzeug wegen des Verkaufs aus dem Internetportal rausgenommen wurde, wenden sie sich einige Tage später an den Verkäufer. Sie wollen von diesem für einen angeblichen Fahrzeugschaden Geld. Entweder wird das Geld von Dritten abgeholt oder eine Überweisung gefordert. Der Geldforderung wird meist mit Drohungen Nachdruck verliehen.

Die Polizei warnt die Bürger eindringlich vor dieser ungewöhnlichen Betrugsmasche.

Wenn Sie einen entsprechenden Anruf erhalten,

  • erkundigen Sie sich nach dem Namen des Anrufers.

  • fragen Sie nach einzelnen Verkaufsmodalitäten, die nur der tatsächliche Käufer wissen kann.

  • lassen Sie sich nicht auf dubiose Geldforderungen ein.

  • verlangen Sie die Personalien des Anrufers. Fremden würden Sie ja auch nicht grundlos einen größeren Geldbetrag geben.

  • Und ganz wichtig: Nehmen Sie zu dem tatsächlichen Fahrzeugkäufer Kontakt auf, um den Sachverhalt zu klären!

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle

Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter nicht vorab darauf hingewiesen hat, dass Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15. Mai 2012 (Az. 11 U 86/11), das heise online vorliegt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

Vorsicht: Trojaner im Anmarsch

Die Verbraucherzentrale in München warnt vor E-Mails mit gefährlichen Anhängen, die derzeit in vielen elektronischen Postfächern landen. Häufig wird behauptet, die Empfänger hätten sich für ein "Mail Upgrade" angemeldet. Damit könnten sie jetzt bis zu 650 Mitteilungen pro Monat gebührenfrei versenden. "Für diesen Service, an dessen Buchung sich keiner der Verbraucher erinnert, sollen teils 3-stellige Beträge abgebucht werden. In anderen E-Mails wird Bezug auf eine vermeintliche Bestellung genommen", berichtet Christiane Thien von der Münchner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Begleitet werden die E-Mails jeweils von einer zip-Datei. Dem Anhang sollen die Empfänger die Zahlungsaufforderung entnehmen oder es wird auf ein Formular für die zweiwöchige Kündigungsfrist verwiesen.

Verbraucherexpertin Thien rät eindringlich, keine Zahlung zu leisten und die zip-Dateien auf keinen Fall zu öffnen. Diese enthalten Viren oder sogenannte Trojaner, das bedeutet Schadsoftware, die sich auf dem Rechner installieren und Daten ausspähen kann.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

Razzia gegen mutmaßliche Betreiber von applefiles.cc

Polizei und Staatsanwaltschaft sind am Dienstag unter anderem in Solingen zu einer Razzia gegen die mutmaßlichen Betreiber der Internetseite "applefiles.cc" ausgerückt. Die Betreiber sollen illegal Kinofilme zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben, teilte die Wuppertaler Staatsanwaltschaft mit.

Ziel der Durchsuchungsaktion seien Objekte in Wuppertal, Solingen, Delmenhorst und Saarbrücken gewesen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Prozess um großangelegten Internet-Betrug

Wegen Internetkriminalität im großen Stil stehen drei Männer und eine Frau von Mittwoch (13. Juni) an vor dem Augsburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen November 2008 und August 2011 zu betrügerischen Zwecken rund 190 Online-Shops eingerichtet zu haben. In rund 2050 Fällen sollen sie gegen Vorkasse Waren wie Notebooks, Haushaltsgeräte und Werkzeug im Wert von mehr als 1,1 Millionen Euro verkauft haben – ohne die Artikel tatsächlich zu liefern.

Im Mai 2011 hatte es eine bundesweite Durchsuchungsaktion und Festnahmen gegeben. Die Angeklagten stammen aus Nordrhein-Westfalen. Bei der Anklageerhebung Ende März waren sie zwischen 22 und 35 Jahre alt. Die Anklage lautet unter anderem auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Datenfälschung, Ausspähung von Daten, Nötigung, Bedrohung und Anstiftung zur Körperverletzung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Heise.de

Trojaner tarnt sich als Rechnung von flirt-fever.de

Die Verbraucherzentrale warnt vor E-Mails, die angeblich von dem Dienst flirt-fever.de des Unternehmens Prebyte Media GmbH stammen. Betroffen sind sowohl ehemalige und derzeitige Kunden des Unternehmens als auch Verbraucher, die noch keinen Kontakt mit diesem Seitenbetreiber hatten. Das Schreiben gibt vor, dass noch Forderungen in dreistelliger Höhe für die Nutzung des Kontaktportals ausstehen. Die auf den ersten Blick sehr glaubwürdig klingende Zahlungserinnerung kündigt eine kurzfristige Kontoabbuchung an. Einige Schreiben nennen den vollen Namen und mitunter zusätzlich ein Pseudonym. Nur der genaue Blick auf die Absenderadresse macht klar: die E-Mail wurde gar nicht von dem Unternehmen Prebyte Media GmbH verschickt, sondern über eine ausländische Privat-Adresse. Außerdem stimmt der genannte Firmensitz nicht mit dem tatsächlichen Sitz in München überein.

Der Text verweist geschockte Verbraucher auf den Anhang: "Die erbrachten Leistungen und die Bankdaten können Sie in beigefügter Datei ansehen." In der mitgeschickten Zip-Datei verbirgt sich aber ein schädigender Programmcode. Üblicherweise nutzen Betrüger solche Programme, um Rechner fernzusteuern, sensible Daten auszukundschaften oder zu verschlüsseln. Deswegen sollten Sie die Datei keinesfalls öffnen und am besten sofort löschen. Die angemahnte Forderung besteht allem Anschein nach gar nicht.

Einen Schritt weiter gehen anscheinend Trittbrettfahrer, die keine Rechnungen, sondern Mahnungen verschicken. Sie verwenden ebenfalls den Namen flirt-fever, kommen ansonsten aber mit schlechtem Deutsch und laienhaften Rechtskenntnissen ausgesprochen dilettantisch rüber. Auch hier sollen die Empfänger eine angehängte zip-Datei öffnen. Deshalb der gleiche Rat: Die zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail am besten gleich im digitalen Mülleimer entsorgen!

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

03.06.12

BKA warnt vor Betrug mit angeblichen Lotteriegewinnen

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Lotteriegewinnen in der Türkei. Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erhalten derzeit betrügerische Anrufe, in denen ihnen zu angeblichen Lotteriegewinnen gratuliert wird. Die Anrufer teilen ihren Opfern mit, dass sie hohe Bargeldbeträge oder Autos bei einer Lotterie gewonnen hätten. Dann werden die vermeintlichen Gewinner aufgefordert, Beträge von teilweise mehreren tausend Euro in die Türkei zu überweisen. Dies sei die Bedingung, um ihren Gewinn zu erhalten. Die Geldforderungen werden den Opfern damit erklärt, dass in der Türkei Kosten für Autotransport, Vollkasko, Versicherung oder Zoll angefallen seien.

Hinter den vermeintlich deutschen Telefonanschlüssen, von denen die professionell auftretenden Täter mit ihren Opfern in Kontakt treten, verbergen sich eigens eingerichtete Call-Center in der Türkei. Am Telefon treffen die arglosen Opfer auf Täter, die sich als Rechtsanwälte und Notare mit Kanzleien in Deutschland vorstellen und ihnen vorgaukeln, ihnen zu ihrem Gewinn verhelfen zu wollen. Zuletzt gaben sich die Betrüger auch als Polizeibeamte oder als Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in Ankara und Istanbul aus.

Den Tätern kommt es lediglich darauf an, die geforderten Gebühren zu ergaunern. Der angebliche Gewinn wird nicht ausgehändigt!

Das BKA rät:

  • Generell gilt: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben!

  • Seien Sie misstrauisch! Lassen Sie sich nicht von der vorgegebenen beruflichen Qualifikation oder Funktion des Anrufers und der angezeigten deutschen Rufnummer täuschen. Hinter der angegebenen Telefonnummer verbirgt sich der im Ausland sitzende Betrüger.

  • Leisten Sie keinerlei Zahlungen! Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren.

  • Informieren Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Strafanzeige!

Quelle: Bundeskriminalamt

Gefälschte Post vom Staatsanwalt im Umlauf

Scheinbar bayernweit taucht derzeit ein Schreiben der Staatsanwaltschaft München II vom 20. Mai 2012 in Briefkästen privater Haushalte auf.

Geschockte Bürger werden mit dem Tatvorwurf „Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug“ konfrontiert und aufgefordert, binnen 7 Tagen unter der Rufnummer 089-21550376 eine Stellungnahme abzugeben. Falls dies nicht geschehe sollen sie „zwangsweise vorgeführt werden“.

Die Schreiben sind Totalfälschungen ...

Quelle und vollständiger Bericht: Nordbayerischer Kurier

Vorsicht Kostenfalle: Mitwohnzentrale-24.de

Eine Verbraucherin aus Aurich erhielt kürzlich eine Zahlungserinnerung der Firma Paid Content GmbH für das erste Mitgliedsjahr bei Mitwohnzentrale-24.de. Im Schreiben enthalen der Hinweis auf einen möglichen negativen SCHUFA-Eintrag bzw. das Einschalten eines Inkasso-Unternehmens, sofern Sie nicht zahle. Sie hatte sich Anfang Februar zwar bei diesem Service angemeldet, über wesentliche Vertragsinhalte, wie die Kosten sei Sie jedoch nicht eindeutig und klar informiert worden.

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Drago Forderungsmanagement treibt Geld für angebliche Spielgemeinschaft ein

Rechnungsforderungen einer Firma Drago Forderungsmanagement verunsichern derzeit viele Verbraucher. Kamen die Briefe Ende April noch aus Hamburg, wird jetzt als Absender eine Stuttgarter Adresse angegeben. Die Firma behauptet, eine offene Forderung für ihren Mandanten WinGarantie GmbH einzuziehen. Gegenstand der Forderung wäre die Teilnahme an der Spielgemeinschaft Lotto 6 aus 49. Die angebliche Mitgliedschaft bei der Firma WinGarantie sei aufgrund einer Rücklastschrift gekündigt, schließlich wäre noch eine Forderung von insgesamt 126,46 Euro offen.
Das Geld müsse innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto einer Bank in Bulgarien überwiesen werden, ansonsten drohten erhebliche zusätzliche Kosten.

Für einen plumpen Abzocktrick spricht nach Auffassung der Verbraucherzentrale folgendes:

  • Eine WinGarantie GmbH ist trotz umfangreicher Recherche nicht zu finden, Kontaktdaten sind nicht angegeben.

  • Die Existenz einer Firma Drago Forderungsmanagement muss angezweifelt werden, es fehlt nicht nur an einer Telefonnummer im Briefkopf, auch unter der angegebenen Stuttgarter Postadresse gibt es sie nicht.

Das Fazit der Verbraucherschützer: Auf keinen Fall zahlen!

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt