Am Montag wurde Michael Burat vor dem Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betruges zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Wie auf dem Blog für Rödermark zu lesen ist, geht es bei dem Urteil im Wesentlichen um die Abofallen der Firma Online Content Ltd.
Urteil:
2 Jahre auf Bewährung wegen versuchtem Betrug. 4 Monate gelten als verbüßt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
2 Jahre für OnlineContent
Verurteilt (NetContent) zu 2 Jahren. Noch nicht rechtskräftig. Hier hatte die Staatsanwaltschaft 2 Jahr 3 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag.
Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein «Unvermeidbarer Verbotsirrtum.», wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen. Knackpunkt. Für den Richter ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Weiter: Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so der Richter) wertete der Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.
Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat: «Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.« |
Quelle und vollständiger Bericht: Blog für Rödermark