20.06.12

Warnung vor Einschreiben von Gewinnspielbetrügern

Die Polizei warnt vor Briefen von bislang nicht bekannten Gewinnspielbetrügern. Ein 42-jähriger Braker hatte am Samstag, 16.06.2012, in seinem Briefkasten eine Benachrichtigungskarte der Post für ein Einschreiben vorgefunden. Um den Brief am Montag, 18.06.2012, in einer Postfiliale zu erhalten, musste er 79,- Euro bezahlen. Es handelte sich aber nicht, wie vom Geschädigten erwartet, um ein Schreiben eines Anwaltes, sondern um ein Schreiben einer Firma "WinStar" aus der Türkei.

Angeblich hätte er telefonisch einen Vertrag für die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Der Geschädigte hatte also 79,- Euro für eine Leistung bezahlt, die er tatsächlich nicht in Auftrag gegeben hatte. Er erstattete Strafanzeige. Die Polizei weist darauf hin, dass Einschreiben der Post für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei sind. Falls ein Einschreiben mit einer Nachnahme kombiniert ist, sollte der Absender geprüft werden, bevor Zahlungen geleistet werden. Grundsätzlich sollten Sendungen, die mit Zahlungen verbunden sind, auf den Absender überprüft werden, insbesondere wenn keine Sendung erwartet wird.

Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld