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15.07.13

Sicherungsmaßnahmen im Betrugsverfahren zu "Lotto 3000"

Staatsanwaltschaft Mannheim

601 Js 31893 / 11 - (- 641 AR 286/13 (VA) -)

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges u.a. im Zusammenhang mit der vorgeblichen Lottospielgemeinschaft „Lotto 3000“ konnte aufgrund des dinglichen Arrestes der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.01.2013 und des diesbezüglich durch das Amtsgericht Mannheim ergangenen Bestätigungsbeschlusses vom 25.01.2013 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag von 95.000,-- EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt und unter Az. 4 HL 938/13 beim Amtsgericht Mannheim hinterlegt werden.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte und weitere Täter zu Beginn des Jahres 2011 eine tatsächlich nur fiktiv bestehende Lottospielgemeinschaft „Lotto 3000“ aufgelegt und die Teilnahme an dieser über externe Call-Center per Telefon vertrieben haben. Den Angerufenen wurde hierbei in der Regel vorgespiegelt, sie hätten einen werthaltigen Gutschein in Höhe von EUR 100,-- gewonnen. Tatsächlich gab es einen solchen Gutschein nicht. Durch bewusst manipulative und irreführende Gesprächsführung wurden die Angerufenen dazu veranlasst, im Gesprächsverlauf möglichst häufig mit „Ja“ zu antworten, um diese Äußerungen zum Nachweis eines angeblichen Vertragsschlusses verwenden zu können. Die Geschädigten wurden teilweise durch unzulässig zusammengeschnitte Voicefiles oder massive Drohanrufe zu Zahlungen veranlasst.

Der Beschuldigte, ein Rechtsanwalt, soll das System „Lotto 3000“ mitentwickelt haben und für den gesamten Bereich Kundenverwaltung, Mahnung, Inkasso und Abwehr berechtigter Forderungen verantwortlich gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurde der oben bezeichnete Vermögenswert d. Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 111b ff StPO einstweilen gesichert. Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es mitunter aus der Straftat hervorgegangenen Geschädigten einen (ggfs. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jede(r) Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede(r) Geschädigte seine evtl. Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen für Geschädigte reservierte Vermögenswerte Zugriff nehmen.

Erfolgen keine Maßnahmen durch Verletzte erhält d. Beschuldigte die gesicherten Vermögenswerte unter Umständen trotz rechtskräftiger Verurteilung wieder zurück!

Bei einem ausdrücklichen Verzicht der Geschädigten auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche oder in einem Verfahren nach § 111i Abs. 2 - 6 StPO können die gesicherten Vermögenswerte dem Staatsfiskus zufallen.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens und die damit grundsätzlich vorweg anzustellende Kosten-Nutzen-Frage können Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern. Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht keine Ratschläge zum Verfahren oder weitere Auskünfte zur Werthaltigkeit und Belastungen der gesicherten Vermögenswerte sowie Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung geben kann und darf.

Bitte bedenken Sie, dass Sie grundsätzlich nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt einen zivilrechtlichen Titel voraus (z.B. Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Urteil, Anerkenntnisurteil, o.ä.) oder im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes mittel einstweiliger Verfügung oder eines dinglichen Arrests. Nur im Ausnahmefall, wenn der Ihnen entwendete Gegenstand von der Staatsanwaltschaft gesichert werden konnte, ist ein formloser Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Herausgabe ausreichend (§ 111k StPO).
Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen bedarf noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g StPO) oder bei Vollstreckung in Immobilien der richterlichen Zustimmung zum Rangrücktritt der Staatsanwaltschaft (§ 111h StPO).
Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gilt auch in Rückgewinnungshilfeverfahren und wird durch eine Zulassung grundsätzlich nicht verändert. Dies bedeutet, dass der zuerst zugreifende Gläubiger stets ein rangbesseres Pfandrecht als ein später vollstreckender Gläubiger hat. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Ansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher. Zudem ist die Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahme zeitlich begrenzt.
Ein Verteilungsverfahren für die Geschädigten durch die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht findet nicht statt. Die bloße Anmeldung Ihrer Forderung entfaltet keinerlei Rechtswirkung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung durch die Staatsanwaltschaft nicht erlaubt ist und die Beantwortung weitere Ersuchen und Anfragen zugunsten der vorrangigen Ermittlungen zurückgestellt werden.

Hinweise zu Rechten als Geschädigter finden sich darüber hinaus in den Hinweisblättern („Rechte von Verletzten und Geschädigten“) unter www.jum.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Opferschutz.

Quelle: Bundesanzeiger

Lesenswert sind in dem Zusammenhang auch die Hintergründe und Fakten zur Telefonabzocke von "Lotto 3000" vom Dezember 2011.

Wie berichtet, soll der Heidelberger Rechtsanwalt Georg Meyer-Wahl im Sommer auf Mallorca gewesen sein. Thema seiner Gespräche: „Lotto 3000“.

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

26.01.12

Warnung vor unseriösen Kaffeefahrten

Um unseriöse Kaffeefahrten geht es auch bei Einladungen des „Reiseclub“ von einer Claudia Fischer aus Molbergen. Auch hier handelt es sich um sogenannte „Gewinnbriefe“. Mit dieser Masche waren die unseriösen Veranstalter zuerst im Lahn-Dill-Kreis aktiv. In jüngster Zeit gingen die Briefe an meist ältere Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis. ...

Währenddessen laufen die Ermittlungen gegen die Abzocker von „Lotto 3000“ weiter – und sie werden wohl noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Hintermänner scheinen übrigens wenig beeindruckt von den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft. So gab es in jüngster Zeit Berichte, dass die Abzocker im Raum Cottbus und Oranienburg mit ihren nervigen Dauer-Anrufen aktiv sind. Auch die Drohbriefe mit der Zahlungsaufforderung wurden in diese Region verschickt. Allerdings: Der Empfänger des Geldes hat sich geändert – zumindest auf den ersten Blick. Diesmal sollen die Menschen die angeblichen Gewinnspiel-Beiträge an eine „Telebill GmbH“ mit Sitz in Heidelberg überweisen. Der Geschäftsführer ist jedoch ein alter Bekannter: Eberhard Fietz, der in dieser Funktion auch schon bei der „Compresent Erfurt GmbH“ auftauchte ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

12.12.11

Lotto-3000-Abzocker mit neuer Masche

Mehrere Betroffene aus der Region berichten von Anrufen und Briefen einer Firma „NTT Telco“. Ein Ivan Milosevic, der sich als „Manager Außenstände“ bezeichnet, fordert zur Zahlung zwischen 59 und 79 Euro auf. Man habe am Gewinnspieleintragsdienst „Glücksfinder“ der „Millionenchance Inc.“ teilgenommen – die Beiträge sei man jedoch schuldig geblieben. Nun habe die Firma „Millionenchance Inc.“ ihre Ansprüche an die „NTT Telco (Europe) INC.“ abgetreten. Man solle umgehend bezahlen, dann werde die Firma keine weiteren Forderungen stellen.

Im Internet finden sich zahlreiche Einträge, in denen vor der neusten Masche gewarnt wird. Interessant ist, wohin das Geld fließen soll: Genannt werden die „Compresent Erfurt GmbH“ und auch die „Telebill GmbH“. Namen, die aufhorchen lassen. An die „Compresent Erfurt GmbH“ sollte man auch bei „Lotto 3000“ das Geld überweisen. Es war die Firma des angeblichen Geschäftsführers Eberhard Fietz, der auch bei der „Telebill“ und anderen Firmen immer wieder in verantwortlicher Position genannt wird. Als Adresse wird jeweils die Waldhofer Straße 102 in Heidelberg genannt – wohl recht beliebt für Firmen, die nur aus einem Briefkasten bestehen.

Ob Fietz tatsächlich hinter der Abzock-Masche steckt, ist fraglich. Nach PZ-Recherchen ist sein Anwalt, Georg Meyer-Wahl aus Heidelberg einer der Drahtzieher – zumindest hatte er die Verfügungsgewalt über das Konto. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

09.12.11

Betrugsversuch von NTT Telco Inkasso; Polizei warnt

Karl M. (Name von der Redaktion geändert) staunte nicht schlecht, als er am Dienstag in seinem Briefkasten eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros "NTT Telco Forderungen und Inkasso Deutschland" fand. Angeblich habe er, so stand es in dem Schreiben, am Gewinnspieldienst Glücksfinder teilgenommen und sechs seiner wöchentlichen Beiträge bisher noch nicht bezahlt. Insgesamt stünde deshalb der Betrag von 59,40 Euro offen. Den soll er auf ein angegebenes Sparkassenkonto überweisen. ...

Mittlerweile warnt die Polizeidirektion Tauberbischofsheim vor dieser fragwürdigen Post mit Zahlungsaufforderungen von "NTT Telco Forderungen und Inkasso Deutschland", denn es ist nicht auszuschließen, dass die zwischenzeitlich den Weg auch noch in weitere Briefkästen der Region gefunden hat. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fränkische Nachrichten

08.12.11

Der unheimliche Lotto-Anrufautomat

Es war ein kurzer Telefonanruf bei Ernst P. aus Flensburg: Ein Mitarbeiter der Firma "Lotto 3000" lockte mit einem Spielsystem samt Millionengewinn. Der Rentner lehnte ab - und soll nun trotzdem zahlen.

Mit dem Ärger ist er nicht allein. Aber das macht die Sache für Ernst P. nicht besser. Wie Tausende andere in Deutschland ist der Flensburger Rentner einer dubiosen Lotto-Firma in die Hände gefallen, die auf die leichte Tour Kasse zu machen versucht. In Poserns Fall wird die "Firma" von einem Anton Meier vertreten, und der behauptet steif und fest, zwischen Lotto 3000 und Ernst P. bestehe ein Spielvertrag, der mit 69 Euro pro Monat zu bedienen ist.

Komisch ist nur, dass P. nach seiner festen Überzeugung überhaupt keinen Vertrag geschlossen hat. Er habe nämlich laut und vernehmlich Nein gesagt und "Das brauche ich nicht!", als eines schönen Tages das Telefon klingelte. Am Apparat ein Mitarbeiter von Lotto 3000, der ihm die Vorzüge des Spielsystems schmackhaft zu machen versuchte und alsbald einen Millionengewinn samt seiner angenehmen Nebenwirkungen in Aussicht stellte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Flensburger Tageblatt

05.12.11

Dreister Betrug mit der Lotto-Masche

Die Hintermänner der angeblichen Lottospielgemeinschaft Lotto 3000 stehen wegen Betrugsverdachts im Visier der Staatsanwaltschaft. Die Welle von Telefonanrufen und Mahnschreiben hat das bisher nicht stoppen können.

Die jüngste Warnmeldung kommt am Mittwoch von der Polizeidirektion Esslingen. In mindestens sieben Fällen sind bevorzugt ältere Opfer per Rechnung oder anwaltlicher Mahnung aufgefordert worden, einen Teilnahmebeitrag für ein Gewinnspiel zu bezahlen. ...

Freilich: Nicht nur Lotto 3000 ist ein zweifelhaftes Unternehmen - auch die bei den Mahnschreiben genannten Firmen sind offenbar frei erfunden. Zwei Adressen in Heidelberg und Ludwigshafen erwiesen sich als Schein- oder Briefkastenadressen. ...

Während die Esslinger mit ihren Ermittlungen noch am Anfang stehen, ist die Staatsanwaltschaft Heidelberg schon einen Schritt weiter. Angesichts Hunderter Fälle hat sie ein Verfahren gegen die mutmaßlichen Hintermänner eingeleitet. "Es gab auch schon Durchsuchungsmaßnahmen", sagt Staatsanwaltssprecherin Dorothee Acker-Skodinis. Ermittelt werde wegen des Verdachts des Betrugs. Dazu gehören seit Montag auch die Ludwigsburger Fälle.

Im Visier steht offenbar ein 61-Jähriger, der in diesem Jahr zwei GmbHs mit neuer Geschäftsanschrift in Heidelberg im Handelsregister eintragen lassen hat. Bei einer geht es um Telekommunikationsdienstleistungen, bei der anderen um Paymentdienstleistungen, Computer und Präsentationen.

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Nachrichten

Bei dem ins Visier der Ermittlungsbehörden geratenen 61-Jährigen handelt es sich offensichtlich um Eberhard Anton Fietz, den Geschäftsführer der Compresent Erfurt GmbH. Ein Blick in das Handelsregister scheint das zu bestätigen.

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 713031 Bekannt gemacht am: 28.10.2011 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

24.10.2011

COMPRESENT Erfurt GmbH, Heidelberg, Waldhoferstraße 102, 69123 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.1990 mit Änderung; zuletzt geändert am 30.03.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere das Stammkapital von bisher 75.000,00 DM unter Umstellung auf Euro um 1.653,11 EUR auf nunmehr 40.000,00 EUR erhöht, der Sitz von Berlstedt (Amtsgericht Jena HRB 101313) nach Heidelberg verlegt und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neue Geschäftsanschrift: Waldhoferstraße 102, 69123 Heidelberg. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Computergraphische Gestaltungsdienstleistung sowie Präsentationsservice; Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art; Beratung auf dem Gebiet der visuellen Kommunikationstechniken; Vertrieb von Computern, elektronischen Bauteilen, Software und kommunikationstechnischen Anlagen bei teilweiser eigener Konfigurierung und Softwareentwicklung; Beratung, Schulung und Service zur Computer- und Kommunikationstechnik; Erbringung von Paymentdienstleistungen soweit dies keiner besonderen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedarf. Stammkapital nun: Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fietz, Eberhard Anton, Erzhausen, *09.09.1950, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Kommen Anrufe für "Lotto 3000" aus Call-Center auf Mallorca?

Die Drohanrufe mit denen die Abzocker von „Lotto 3000“ in den vergangenen Wochen hauptsächlich ältere Menschen bundesweit eingeschüchtert haben, sollen nach Auskunft eines Informanten der Pforzheimer Zeitung ,, von einem Call-Center auf Mallorca kommen. Besonders brisant ist die Behauptung, wer dabei seine Finger im Spiel haben soll.

Direkt beteiligt: Der Heidelberger Rechtsanwalt Georg Meyer-Wahl.

Bisher hatte er immer behauptet, er vertrete als Anwalt lediglich die Interessen des „Lotto 3000“-Geschäftsführers. Mit der dubiosen Firma selbst habe er nichts zu tun. Das klingt nun anders: Nach Auskunft des Informanten ist „Lotto 3000“ das Projekt von Meyer-Wahl selbst. Er habe die Telefonate an das Call-Center auf Mallorca gegeben, mit dessen Geschäftsführer er freundschaftlich verbunden sei. Und weiter: „Ich weiß, dass er im Sommer diesen Jahres dort war und den dort telefonierenden Call-Center-Agenten persönlich in einer eigens dafür zusammengerufenen Runde erklärt hat, es sei alles rechtlich abgeklärt und in Ordnung. Da Herr Meyer-Wahl ja Anwalt ist, haben ihm alle dort geglaubt.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Mahnbriefe und Drohanrufe

Nicht nur die angebliche Lottospielgemeinschaft Lotto 3000 versucht derzeit, hauptsächlich ältere Menschen um Geld zu erleichtern, vermehrt bekommen auch Senioren im Landkreis Post von Ivan Milosevic vom angeblichen Inkassounternehmen „NTT Telco Inkasso“ mit Sitz in Wiesbaden. Der jüngste Fall ereignete sich in Murr. „Nicht zahlen“, raten Polizei und Verbraucherschutz. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Ludwigsburger Kreiszeitung

Telefonterror von Inkassofirma NTT Telco

Seit Wochen treibt die Inkassofirma NTT Telco aus Wiesbaden ihr mieses Spiel und belästigt Verbraucher per Post und am Telefon. Im Schreiben des Geldeintreibers, unterschrieben von einem angeblichen Ivan Milosevic, werden Beträge zwischen 99 und 178 Euro gefordert für die angebliche Teilnahme an den zwielichtigen Gewinnspieleintragsdiensten Winfinder und Windienst. Verbraucher berichteten, dass schon Tage vorher in automatischen Bandansagen ein "Brief mit wichtigen Geldangelegenheiten" angekündigt wurde.

Angerufene, die nicht reagiert haben, werden nun erneut in langen Bandansagen beschimpft, endlich ihre Schulden zu bezahlen und gedroht, dass man doch eine schöne Weihnachtszeit und nichts mit einem Gerichtsvollzieher zu tun haben wolle. "Der Telefonterror der Inkassofirma wird immer unverschämter", sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. Sie rät den angeblich säumigen Kunden, den Betrag auf keinen Fall zu zahlen, sondern Strafanzeige zu erstatten!

In den Schreiben der Firma NTT Telco wird behauptet, dass angeblich ein kostenpflichtiger Vertrag bestünde über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine "Leistung", die in dem Anschreiben jedoch nicht näher definiert wird. Beide Dienste hätten ihre Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT Telco Inkasso abgetreten. Die aufgelaufene Summe solle innerhalb einer meist nur wenige Tage umfassenden Frist überwiesen werden. Ansonsten warteten auf den Empfänger der dubiosen Post "weitere Kosten und Unannehmlichkeiten". Bei pünktlicher Zahlung sei "der gesamte Vertrag erledigt", und es würden keine weiteren Forderungen gestellt.

Aktuell erfuhr die Verbraucherzentrale von Betroffenen, dass Widerspruchsschreiben an NTT Telco wieder zurückgekommen seien mit dem Vermerk ‚Annahme verweigert’.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

14.10.11

Telefonterror - Bei Anruf Abzocke

Bei einer neuen Betrugsmasche am Telefon werden Gutscheine im Wert von 100 Euro für einen Versandhandel in Aussicht gestellt, während der eigentliche Zweck des Anrufes dazu dient, die Kontaktdaten des Teilnehmers zu erfragen. Statt des Gutscheins werden allerdings Rechnungen einer dubiosen Firma verschickt. Darin heißt es, die Betroffenen hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen. Wer nicht zahlt, wird mit Anrufen bombardiert: Per Bandansage wird über einen angeblich eingegangenen Vertrag informiert und an die Zahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge erinnert. Die Anrufe häufen sich dann zunehmend und es wird sogar gedroht.

Quelle und vollständiger Bericht: MDR - Escher

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

13.10.11

Dreiste Lottobetrüger erneut auf Beutezug

Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, haben sich bereits hunderte Opfer gemeldet. Sie wurden Tag und Nacht mit Anrufen ohne Rufnummernanzeige belästigt. Eine Stimme vom Band behauptete, ein abgeschlossenes Lottoabonnement müsse bezahlt werden. Wer nicht auf die Anrufe reagierte, erhielt Mahnungen.

Beschwerden über die dubiose Lottofirma häufen sich inzwischen. Wie Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW mitteilt, steckt die Firma Compresent Erfurt GmbH hinter der dubiosen Firma Lotto 3000. Die Firma mit den Vorwürfen zu konfrontieren ist jedoch schwer. Beim angeblichen Firmensitz in Heidelberg kennt das Unternehmen allerdings niemand, und das Service-Center in Ludwigshafen besteht nur aus einem Briefkasten.

Quelle und vollständiger Bericht: RTL - Aktuell

Quelle: Youtube - gabscom3

21.09.11

Lottofirma nervt mit Drohanrufen im Stundentakt

... „Das ist der reine Telefonterror“, sagt die Hohen Neuendorfer Rentnerin und ist den Tränen nahe. Der ungebetene Anrufer klingelt im Stundentakt – und das schon seit Tagen. Wenn sie den Hörer abnimmt, meldet sich eine scheppernde Computerstimme: „Mein Name ist Anton Meier von Lotto 3000.“ „Sie haben vor kurzem einen mündlichen Vertrag abgeschlossen“, redet die Geisterstimme der alten Dame ein. Um den Millionenjackpot zu knacken, müsse sie monatlich 69 Euro überweisen. Die erste Rate sei bereits fällig gewesen, nun habe sie 74 Euro Schulden. Computer-Anton droht, die Sache einem Anwalt zu übergeben.

Eine alte Masche. Doch die Leute hinter „Lotto 3000“ – eine Firma Compresent Erfurt GmbH mit Sitz in Heidelberg – haben sich etwas Neues ausgedacht. Wer das Gespräch vorzeitig beendet, den Hörer einfach auflegt, wird erneut angerufen. Wieder und wieder. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Eine alte Masche, und auch die Firma Compresent Erfurt GmbH gibt es schon länger, denn bereits seit 1990 ist diese im Handelsregister eingetragen. Aber nicht in Erfurt, wie der Firmenname vermuten lässt, sondern beim Amtsgericht Jena unter der HRB-Nummer 101313.

Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRB 101313 Bekannt gemacht am: 23.03.2011 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

22.03.2011

COMPRESENT Erfurt GmbH, Berlstedt, Hottelstedter Str. 27, 99439 Berlstedt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Hottelstedter Str. 27, 99439 Berlstedt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. M., Michael, Ingenieur, Erfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Fietz, Eberhard Anton, Mainz, *09.09.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Eine alte Masche ist auch die Verschleierung der korrekten Firmenanschrift. Dass die Firma Compresent Erfurt GmbH im Handelsregister mit einer Geschäftsanschrift aus Berlstedt eingetragen wurde ist bemerkenswert, denn auf der Webseite ihres Online-Shops findet sich eine abweichende Anschrift aus Heidelberg.

Eine alte Masche, ebenso wie die dafür verantwortlichen Gauner. Hinter dem Betrug stecken mal wieder alte Bekannte, denn Opfer dieser Masche berichten, dass sie Mahnungen von dem Anwalt Georg Meyer-Wahl erhalten haben. Ein Anwalt, der schon öfter in Verbindung mit Abzocke und Betrug aufgefallen ist. Kein Wunder, denn der Anwalt Georg Meyer-Wahl gehört zu dem betrügerisch agierenden Firmengeflecht des Faustus Eberle. So war Georg Meyer-Wahl beispielsweise bei der Inphone AG als Geschäftsführer tätig. Einem Unternehmen also, dass ebenfalls mehrfach im Zusammenhang mit Telefonbetrug aufgefallen ist, wie google weiß. Die Bundesnetzagentur musste deren Nummern schon öfter wegen (betrügerischem) Mißbrauch abschalten. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Abzocke der Telomax GmbH und Win-Finder, denn das ist nicht nur die gleiche Masche, sondern gehört auch zu Faustus Eberles mafiös strukturiertem Firmenimperium.