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18.09.12

Frank Drescher - vom Abzocker zum Beuteverwalter

In der Abzockszene ist Frank Drescher schon seit Jahren eine feste Größe. Um seine Opfer noch mehr einschüchtern und zur Zahlung von unberechtigten Forderungen nötigen zu können, gründete er mit der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH seine eigene Inkassobutze. Vor einer Woche wurde im Handelsegister bekannt gemacht, dass die Firma umbenannt wurde und seitdem Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH heisst.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

07.09.2012

DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

Die Namenswahl ist offensichtlich bewußt erfolgt und spiegelt das dubiose Geschäftsgebaren des Abzockers Frank Drescher wider. Der Begriff praeda kommt aus dem Lateinischen und wird im Lateinwörterbuch übersetzt mit Beute, sowie im übertragenen Sinn auch noch mit Raub, geraubtes Vermögen. Der neue Firmenname Praeda passt wie die sprichwörtliche Faust auf's Auge. Treffener konnte Frank Drescher seine wirtschaftlichen Aktivitäten nicht namentlich benennen.

14.08.12

Frank Dreschers Mutation vom Abo-Abzocker zum gewerblichen Massenabmahner

Wie einem Beitrag von RA Alexander Schupp auf it-recht-deutschland.de unter “Filesharing-Abmahner goes Wettbewerbsrecht: Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab“ jüngst zu entnehmen ist, hat nicht nur die einschlägig bekannte Kanzlei U+C ihr “Portfolio” erweitert, sondern auch ihr Auftraggeber; eine KVR Handelsgesellschaft mbH, viel besser bekannt unter ihrer vorherigen Firmierung: OPM Media GmbH, GF: Frank Drescher.

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven Stellenangebot seines Freundes Bernhard Soldwisch (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH, DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH):


Zum vergrößern bitte auf as Bild klicken

Soso, der Herr Bernhard Soldwisch sucht also 30 juristische Mitarbeiter/innen für:

Aufgabengebiet:

- Recherche von Rechtsverstössen im Internet
- rechtliche Prüfung von AGB
- Dokumentation der gefundenen Verstösse
- Kommunikation mit Geschäftsleitung und Anwaltskanzlei

Für was mahnt die Kanzlei U+C doch gleich noch für Herrn Frank Drescher ab:

“Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab”

Quelle und vollständiger Bericht: Abzocknews

23.05.12

Verbraucherzentrale erfolgreich gegen dubiose Inkassofirma

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eine irreführende Drohung der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH vorgegangen. Das Unternehmen ist nun auch mit seiner Berufung vor dem Kammergericht Berlin gescheitert und darf Verbrauchern nicht mehr mit fiktiven Kosten drohen, die bei Nichtzahlung der angemahnten Forderung angeblich entstehen.

Immer wieder fallen Inkassounternehmen durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eines dieser Unternehmen, die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, und seine Drohmasche vorgegangen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das "Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen" können. Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig gescheitert, das Kammergericht Berlin hat die Berufung durch Beschluss (Az: 5 U 64/11) zurückgewiesen.

"Nun ist endlich gerichtlich bestätigt, dass solche hanebüchenen Drohungen unzulässig sind", begrüßt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale den Beschluss der Berliner Richter. "Wir hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und solche und andere unzulässige Drohungen nun grundsätzlich ein Ende haben werden."

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

04.11.11

Inkasso-Abzocke Millionengeschäft Abmahnung

Mit Mahnbriefen an die Opfer von Abofallen verdienen Inkassobüros Millionen - und das schon seit Jahren. Die Justiz geht nur zögerlich gegen die Abzocker vor. ...

Wer in eine Abofalle getappt ist, solle sich von den Drohschreiben aber auf keinen Fall einschüchtern lassen. "Die ganz große Mehrheit der Amtsgerichtsurteile hat den geprellten Kunden recht gegeben", so der Rechtsanwalt. Ohnehin gebe es kaum Klagen. "Das dient alles nur der Einschüchterung."

Gut möglich, dass Doris Kall auch Post von der Deutschen Zentral Inkasso bekommt. Diese Firma mahnte in den vergangenen Wochen deutschlandweit im Massenversand Abofallen-Opfer ab. Das Berliner Inkassobüro treibt unter anderem auch die Forderungen von Webtains ein. Neben Routenplaner.de betreibt Webtains noch weitere Abofallen wie beispielsweise Gedichte-download.de. Der Firmensitz ist in Rodgau bei Frankfurt, in der Borsigstraße 35.

Weitere Firmen, die ihren Sitz in der Borsigstraße 35 haben, heißen: Premium Content, Content4U oder IContent. Das Geschäftsmodell ist immer dasselbe. Auch eine ProPayment GmbH, die Mahnungen verschickt, firmiert unter dieser Adresse. Das Firmengeflecht lässt sich im Wesentlichen auf einen Mann zurückführen: Michael Burat. Der windige Unternehmer fungiert mal als Geschäftsführer, ein andermal als Prokurist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: stern.de

Vor ein paar Tagen erst berichtete das ZDF in der Sendung "hallo deutschland" über das Abzockergeflecht des Michael Burat.

Quelle: Youtube - RodgauerImpressionen

28.10.11

Test warnt vor „Zentral Inkasso“

Ins Bockshorn jagen – das ist es, was die Deutsche Zentral Inkasso mit Internetsurfern macht. Zunächst noch harmlos: „Zahlen Sie sofort“, stand in einem Brief an test-Leser Reda El Shal. Angeblich hatte er bei www.my-downloads.de ein Abonnement abgeschlossen – eine typische Abofalle. 159,50 Euro, sonst drohten Klage und Verurteilung. Beigefügt war ein Urteil des Amtsgerichts Langen, das tatsächlich bei einer anderen Abofalle, Premium Content, von einem wirksamen Vertrag ausging. Doch dieses Urteil ist eine absolute Ausnahme und nicht nachvollziehbar. Es gibt Dutzende gegenteilige Urteile höherer Instanzen, besser begründet und juristisch präziser.

Reda El Shal folgte unserem Rat: Er zahlte nicht. Doch dann erhielt er den „Entwurf einer Klageschrift“. Alles fix und fertig, als werde jeden Moment Klage eingereicht. Aber auch das ist nur eine leere Drohung. In den Verbraucherzentralen melden sich täglich Betroffene, die ähnliche Post erhielten. Fakt ist: Wer unwissentlich in eine Abofalle tappt, braucht nicht zu zahlen. Denn laut Preisangabenverordnung muss es einen klaren, unübersehbaren Hinweis auf die Kosten geben.

Quelle: test.de

17.10.11

Neue "Payment-Dienstleister" auf dem Vormarsch

Damit die Abzocke mit Abofallen funktioniert, braucht man nicht gerade viel. Ein Muss ist das exzessive schalten von Werbung und nachhaltiges Inkasso-Stalking - die bekanntesten Inkassobüros sind die D(O)Z, die DIG, die R(A)Z, die DIS und natürlich Inkassoanwälte wie Katja Günther, Olaf Tank oder Sven Schulze. In diesem Jahr haben allerdings sogenannte "Payment-Dienstleister" wieder Hochkonjunktur und schießen aus dem Boden.
Diese Payment-Dienstleister wickeln die Erpressung das Zahlungsmanagement der Abofallen ab. Der Vorteil daran ist, dass man keine etwaige Inkassolizenz benötigt, sofern man nur für hauseigene Projekte aktiv wird - dies ist bspw. bei der im Januar 2011 gegründeten ProPayment GmbH (GF: Zdenko Ballay, Prokurist: Michael Burat) der Fall.

Auf "Firmen" wie Tropmi Payment GmbH (GF: Alexander Varin) wurde man im August 2011 und auf Concept Payment (GF: Alexander Hennig) im Oktober 2011 aufmerksam.

Ein Leser gab den Hinweis auf eine Global Payment GmbH (davor Crossminds GmbH), die für Eventus Lernsysteme (die eigentlich nicht mehr abzocken wollten) fordert.

Die Global Payment GmbH selbst findet man auch im Handelsregister...

Quelle und vollständiger Bericht: abzocknews.blogspot.com

21.11.10

NDR - Unseriöse Inkasso-Drohbriefe

Inkasso-Firmen überprüfen kaum, ob ihr Auftraggeber tatsächlich Anspruch auf Geld hat. Trotzdem drohen sie, und das oft erfolgreich - manchmal auch für unseriöse Kunden.

Quelle: NDR - Menschen und Schlagzeilen vom 17.11.2010

Quelle: Youtube - scamnewsTV

29.10.10

Inkasso-Abzocke - Das Geschäft mit der Angst

Aktuell rollt eine wahre Inkasso-Schreiben-Welle durch das Land. Die Deutsche Zentral Inkasso verschickt Rechnungen im Auftrag zwielichtiger Abofallen-Betreiber. Die Verbraucher sind überfordert. ...

Es fängt ganz harmlos an. Zum Beispiel mit der Suche nach einem Gedicht im Internet. Auf der Seite soll man sich registrieren - vorher bekommt man keine Zeile zu Gesicht. Schon schnappt die Falle zu. Wer sich registriert, hat einen Vertrag mit dem Anbieter der Seite geschlossen. So argumentiert der Betreiber und verschickt eine Rechnung.

Viele der Opfer bekommen Post von der Deutschen Zentral Inkasso. Das klingt seriös und schüchtert ein. Manch einer hat so viel Angst, dass er einfach zahlt. Genau darauf spekulieren die Firmen. Ihre Masche ist raffiniert, schließlich droht die Firma mit Gerichtsurteilen, die ihr Vorgehen angeblich rechtlich untermauern.

Das Kammergericht in Berlin hat der Deutschen Zentral Inkasso ursprünglich die Lizenz erteilt. Doch schon vier Monate später wird sie entzogen. Das wollte sich die Firma nicht gefallen lassen. Sie hat geklagt. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden. Solange ein Urteil aussteht, darf die Firma weiter Inkasso-Schreiben verschicken.

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte sich nicht einschüchtern lassen, raten die Verbraucherzentralen. Die meisten Richter urteilen im Sinne des Opfers. Wer nicht zahlt, hat bessere Karten. Nur so rentiert sich die Abzock-Masche für die Betreiber nicht mehr.

Quelle: SWR - Marktcheck

Quelle: Youtube - scamnewsTV

19.10.10

Wer überwacht Inkasso-Unternehmen?

Die Drohung, bei Zahlungsverzug ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, ist mittlerweile gängige Praxis bei vielen Unternehmen. Doch oft genug werden auch völlig unberechtigte Forderungen eingetrieben. Wer überwacht also die Inkasso Unternehmen?

Inkassounternehmen haben in Deutschland einen ziemlich schlechten Ruf. Das liegt zum einen daran, dass sie Gelder von Schuldnern eintreiben, die diese ungern zahlen wollen, nun aber mit einem saftigen Aufschlag zahlen müssen. Das schafft wenig Freude. Schlimmer kommt es noch, wenn einige Vertreter der Branche Forderungen für Unternehmen eintreiben, die diese auf zweifelhafte Art erworben haben. Zum Beispiel gibt es Internetportale, die ihre Kosten so verstecken, dass man sie kaum finden kann. Verbraucher, die diese Seiten nutzen, bekommen dann oft eine Rechnung, obwohl sie gar nicht bewusst kostenpflichtige Verträge abgeschlossen haben. Nach zwei Mahnungen verkaufen die Internetportale die Forderungen an Inkasso-Unternehmen. Diese setzten dann die Verbraucher richtig unter Druck und erheben auf die angebliche Schuldensumme noch einen saftigen Aufschlag. Viele halten das nicht aus und zahlen. Die Masche ist für diese Art von Inkasso-Unternehmen eine Art Lizenz zum Gelddrucken.

Verbraucherschützer raten Betroffenen nicht zu zahlen, aber spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen. Dass Inkasso-Unternehmen solche Forderungen immer wieder eintreiben dürfen, ohne dass irgendwelche nennenswerten Sanktionen folgen, halten Verbraucherschützer für einen unhaltbaren Zustand. Sie fordern eine stärkere Kontrolle.

Quelle: rbb-online.de

15.10.10

Die Verflechtung der Abofallenmafia am Beispiel der Webtains GmbH

Das Aufkommen der Abofallenmafia seit Ende 2005, praktisch dem Ende der Haftzeit des Begründers und eigentlichen Hintermannes, war nicht etwa das Ergebnis zufälliger Entstehung, sondern ist seit Anbeginn als gezielter Anschlag auf den Bürger zu verstehen, dreist Geld für Null Gegenleistung verlangen zu können, ohne Konsequenzen straf- oder zivilrechtlicher Natur befürchten zu müssen. Ein wenig drängt sich dabei der Verdacht auf, dass der Hintermann seine Erfahrung aus der Dialerszene und deren strafrechtlicher Relevanz in das neu entwickelte Modell der Abofallen hat einfliessen lassen.

Angefangen hat das mit den Gebrüdern Manuel und Andreas Schmidtlein, die die Bundesrepublik seit Ende 2005 mit sicherlich mehreren Hunderten an sinn- und nutzbefreiten, dafür aber um so kostenbehafteteren Webseiten beglückten. Ab 2006 stieß alsbald Michael Burat dazu, der den berühmt-berüchtigten “Frankfurter Kreisel” begründete. Nachdem die Namen und Reputation gründlich verbrannt wurden, ist beiden Abzockerkreisen gemein, dass sie sich inzwischen hinter den Strohmannfiguren Alexander Varin bzw. Gebrüdern Viliam und Robert Adamca und mittlerweile Ronny und Nico Neugeboren verstecken. Das Potpourri wurde dann noch durch die Waldorfschul-Connection um Frank Drescher mit der OPM Media GmbH und Bernhard Soldwischs Inkassobude DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH abgerundet.  Wie eng die Betreiber der Masche miteinander verknüpft sind, zeigt unter anderem die gemeinschaftlich genutzte Inkassostruktur ...

Quelle und vollständiger Beitrag: recht-frech.de

12.10.10

Internet-Abzocke durch Deutsche Zentral-Inkasso

"Zurzeit können wir uns vor Anrufen besorgter Verbraucher kaum retten", sagt Heike Linster von der Dillinger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes (VZS). Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster "unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.

"Um Druck für eine erfolgreiche Beitreibung angeblicher Forderungen der IContent GmbH aufzubauen, die die Internetseite outlets.de betreibt, verschickt die Inkassofirma nun die Kopie eines Urteils des Amtsgerichts Witten, welches angeblich bestätigt, dass die Forderung begründet ist", sagt Linster. Die Juristin der Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. "Bevor sich Verbraucher vorschnell zur Zahlung der geforderten 153 Euro entschließen, sollten sie Folgendes beachten: Dem Urteil liegt keine Klage des Seitenbetreibers von outlets.de zugrunde." Vielmehr habe ein Nutzer der Internetseite gegen eine Geldforderung geklagt - bei dem Verfahren aber Fehler gemacht, die seine formale Position vor Gericht geschwächt hätten. "Hätte der Seitenbetreiber selbst geklagt, hätte er einen wirksamen Vertragsschluss beweisen müssen", betont Linster. "Gerade das war hier aber nicht der Fall."

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

29.09.10

Bernhard Soldwisch ein Zahlungsverweigerer?

Einen regelrechten Boom haben die Mahnschreiben der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH in den letzten Tagen bei Verbraucherschutzforen und Blogs ausgelöst. Seit dem vergangenen Wochenende sind die Seitenaufrufe auf antiabzockenet.blogspot.com sprunghaft angestiegen. Rund 25-30 Prozent der Anfragen bezogen sich auf die Suchbegriffe nach der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Es ist schon erstaunlich für welche Abzocker und Nutzlosdienste zur Zeit die Bettelbriefe verschickt werden. Potentielle Opfer dieser Gauner sollten sich jedoch nicht davon beeindrucken lassen und sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen sie nicht. Ein Tipp den wohl auch der Geschäftsführer Bernhard Soldwisch von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH für sich in Anspruch nimmt, wie einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers zu entnehmen ist.

... Werner hatte die glatte Million Euro bei einem Besuch der bundesweit geschalteten Internetseite www.onlinequiz.de“ gewonnen. Es kam, wie es kommen musste. Der Geschäftsführer der GmbH, die das Ratespiel ins Internet gesetzt hatte, machte nicht die geringsten Anstalten, Werner die Million auszuzahlen. Der Musiker aus der Domstadt sah sich als Betrugsopfer und schaltete Dr. Tarek Abdallah ein. ...

... Werner schaffte am 22. September 2006 im dritten Versuch die höchste Gewinnstufe. Welche Frage er damals korrekt beantwortete, weiß er heute nicht mehr. Wohl aber, dass ihm auf dem Computerbildschirm vom Betreiber zum Gewinn einer Million gratuliert wurde. Und die will Werner nun auch haben ...

... Mit dem Prozesserfolg im Rücken schickte er auch einen Mahnbescheid über die in Rede stehende „Restsumme“ von 1,2 Millionen Euro los, für den die Versicherung 12.000 Euro an Verfahrensgebühren vorstreckte. Nur: Der GmbH-Geschäftsführer hatte nicht nur sein Online-Quiz aus dem Netz genommen, er war urplötzlich abgetaucht. Der Mahnbescheid kam als unzustellbar zurück. ...

... Bei dem Prozessverlierer muss dieses Geld auch zu holen sein. Darüber sei sich auch sein Mandant im Klaren, so Abdallah: „Michael Werner ist nicht naiv.“ Der Onlinequiz-Betreiber müsse allerdings erhebliche Summen beiseite geschafft haben, ist sich Abdallah sicher: „Gegen ihn laufen Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs im großen Stil.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger

Nun denn, da scheint es der Herr Soldwisch mit dem Begleichen seiner Schulden selber nicht so genau zu nehmen. Ebenso wenig wie mit der Bekanntgabe über seinen korrekten Aufenthaltsort. Sonst hätte man ihm ja den gerichtlichen Mahnbescheid zustellen können. Da wird bei der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit zweierlei Maß gemessen. In ihren Pressemitteilungen wird nämlich die korreskte Anschrift der Abzockopfer gefordert.

Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin betreut zahlreiche namhafte Online-Anbieter im Bereich der Forderungsbeitreibung. In diesem Zusammenhang ...

... ist die korrekte Angabe der Rechnungsanschrift durch den Nutzer eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung.

.....

Geschäftsführer Bernhard Soldwisch: „... Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“

Quelle und vollständige Pressemitteilung von: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Damit kein rechtsfreier Raum im Internet entsteht, müsste die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH auch von ihrem Chef eine ordnungsgemäße Anschrift verlangen. Es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Mitarbeiter der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ihren Chef auffordern, er möge seine korrekte Adresse bekannt geben. Warum sollten es dann aber die Empfänger der Mahnschreiben machen? Unsere Empfehlung an die Angeschriebenen lautet kurz und bündig, sich ebenso zu verhalten wie der Geschäftsführer der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Bernhard Soldwisch: untertauchen und nicht zahlen.

24.09.10

Mahnungen von der Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Derzeit überrollt eine Mahnwelle viele User, wie diese in den vergangenen Tagen in Foren und Blogs berichten. Die Schreiben kommen von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Trotz aller drohenden Formulierungen besteht kein Grund zur Panik. Vielmehr ist es der Versuch eines Gaunerkartells durch Einschüchterung die geforderten Gelder von den Betroffenen zu erbeuten. Wer dahinter steckt und mir wem kooperiert wurde erst kürzlich von einem User im Forum des Vereins Antispam e.V. zusammengefasst.

Der Spass mit der Inkassobutze fängt schon an. Es handelt sich offenbar um eine "Zweigstelle" der OPM Media GmbH, denn keiner der an der Butze beteiligten GF/GS kommt aus Berlin. Die stammen alle aus Bayern und sitzen bei diesen Firmen.

  • DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
    Bundesallee 47
    10715 Berlin
    Amtsgericht: 14057 Berlin (HRB 118815)
    Geschäftsführer: Be. So., Ludwigschorgast, *1981

  • onlinequiz GmbH
    Grillparzerstr. 44
    81675 München
    Amtsgericht: 80315 München (HRB 156481)
    Geschäftsführer: Be. So., Ludwigschorgast, *1981

  • olivosmedia GmbH
    Priel 5
    85408 Gammelsdorf
    Geschäftsführer: Be. So., Ludwigschorgast, *1981
    Amtsgericht: 80315 München (HRB 164942)

  • Drescher Systems GmbH
    Priel 5 c/o Hr. Drescher
    85408 Gammelsdorf
    Amtsgericht: 80315 München (HRB 158241)
    Geschäftsführer: Fr. Dr., Gammesldorf, *1972

  • OPM Media GmbH
    Wilhelmsaue 1
    10715 Berlin
    Amtsgericht: 14057 Berlin (HRB 125382)
    Geschäftsführer: Fr. Dr., Gammesldorf, *1972

zuvor:

  • OPM Media GmbH
    Elisabethstr. 91
    80797 München
    Amtsgericht: 80315 München (HRB 174861)
    Geschäftsführer: Fr. Dr., Gammesldorf, *1972

Quelle: Antispam - Forum

Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH teilt sich die "Räumlichkeiten" mit der OPM Media GmbH. Allerdings wird der Bürger darüber getäuscht, denn die Firma hat dazu extra die Adresse Bundesallee 47 erfunden und auf ein großes Schild gemalt, um sich zu tarnen. In Wahrheit wird der Bürger "um die Ecke geführt", wie man auf dem Foto sehen kann. Um die Ecke liegt nämlich die OPM Media GmbH mit der Adresse Wilhelmsaue 1 ...

Der Geschäftsführer der Inkassobutze "Mr. Sandwich" ist nicht für Inkassodienstleistungen qualifiziert. Die Firma ist deshalb auf die Hilfe eines 70 jährigen Rentners aus Kulmbach angewiesen, der als StrohmannLizenzlieferant dient und auch so ähnlich heisst (siehe KG Berlin, AZ: 7525 G 1 KG 26/09).
Der rüstige Rentern muss für diesen Job täglich über 700 km zu seiner Arbeitsstätte fahren...

"Mr. Sandwich" ist wohl auch nur ein Strohmann, denn zuvor ist er als Gewinnspielbetreiber gescheitert.

  • QUIZGAME LTD.
    SUITE F 1ST FLOOR, NEW CITY
    CHAMBERS, 36 WOOD STREET
    WAKEFIELD
    WEST YORKSHIRE
    WF1 2HB
    Company No. 06216004
    Status: Dissolved 14/04/2009
    Date of Incorporation: 17/04/2007
    Director:
    BE. SO. *23.02.*
    ORLEANSSTR. 34
    81667 MUENCHEN

  • QUIZCRAFT LTD.
    483 GREEN LANES
    LONDON
    N13 4BS
    Company No. 06216010
    Status: Dissolved 14/04/2009
    Date of Incorporation: 17/04/2007
    Director:
    BE. SO. *23.02.*
    ORLEANSSTR. 34
    81667 MUENCHEN

  • WEBCOURT LTD.
    483 GREEN LANES
    LONDON
    N13 4BS
    Company No. 06214804
    Status: Dissolved 05/05/2009
    Date of Incorporation: 16/04/2007
    Director:
    BE. SO. *23.02.*
    ORLEANSSTR. 34
    81667 MUENCHEN

Die Adresse des Directors ist nicht seine private (er wohnt noch in seinem Elternhaus in der Bergstr. 15). Es handelt sich vielmehr um den Firmensitz der olivosmedia GmbH, bevor die Firma an die Adresse der Drescher Systems GmbH wechselte. Dem Eigentümer der Drescher Systems GmbH gehört auch die OPM Media GmbH, die mit der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH zusammenfällt. Alles klar...

Quelle: Antispam - Forum

Über die Abzocke des Frank Drescher wurde schon öfter in verschiedenen Verbrauchersendungen berichtet. Der vorerst letzte Beitrag war in der Sendung Akte 2010 am 13. Juli 2010. Îm Mittelpunkt stand die Abzockseite live2gether.de von der OPM Media GmbH des Frank Drescher bei einer Reportage von Wiso am 25. Jan. 2010.

PS: Die Abkürzungen BE. SO. und Fr. Dr. stehen für die Personen Bernhard Soldwisch und Frank Drescher.

07.09.10

Webtains beauftragt Deutsche Zentral Inkasso mit Forderungseinzug

Wie auf diversen Presseportalen in einer Mitteilung der Firma DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH zu lesen ist, wurde deren "Spitzenpostion" als eines der führenden Inkassobutzen für die Abzock- und Nutzlosbranche weiter ausgebaut. Mit der Webtains GmbH und deren Geschäftsführer Nico Neugeboren konnte die DOZ einen weiteren reichweitenstarken Abzocker des Frankfurter Kreisels für sich gewinnen.

Geschäftsführer Bernhard Soldwisch: "Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Herrn Nico Neugeboren und dem Team der Webtains GmbH.

Quelle und vollständige Pressemitteilung: Press1.de

In der Pressemitteilung wird auch noch darüber geklagt, dass sich nicht alle Opfer der Abzocke einschüchtern lassen und folgerichtig nicht zahlen. Aus diesem Grund wurde die DOZ mit dem Einzug dubioser Forderungen beauftragt. Der Geschäftsführer Bernhard Soldwisch kennt sich ja gut aus in der Abzockbranche. Schließlich hat er jJahrelang mit seinem Millionenabzockspiel die User über den Tisch gezogen.

Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH kennt sich mit den Webangeboten der Webtains GmbH wohl inzwischen aus. Handelt es sich doch überwiegend um Abofallen auf denen man man beispielsweise Kochrezepte, Routenplaner, Songtexte oder Tattoo-Vorlagen downloaden kann. Diese Bandbreite wird ebenfalls abgedeckt von anderen Firmen aus dem Geflecht des Frankfurter Kreisels. Unter anderem auch von der Firma Go Web Ltd. und ihrem Geschäftsführer Viliam Adamca. Auch für die Go Web Ltd. ist die DOZ bereits seit einiger Zeit damit beauftragt, die Drohkulisse gegenüber den Betroffenen aufzubauen und zu erhöhen.

Den Lesern dieses Blogs sei noch der interessante Beitrag über Die Selbstsicht der Abzocker am Beispiel der Webtains GmbH empfohlen.

Bei der Gelegenheit sei noch darauf hingewiesen, dass das ebenfalls zum Frankfurter Kreisel gehörenden Unternehmen Content4U GmbH den Firmensitz verlegt hat. Vor wenigen Wochen wurden die Rechnungen und Mahnungen noch mit einer Anschrift aus Leipzig verschickt. Inzwischen ist man an das altbekannte Domizil in Frankfurt am Main, Quirinsstraße 8 zurückgekehrt.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 88418 Bekannt gemacht am: 06.07.2010 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

28.06.2010

Content4U GmbH, Frankfurt am Main, Quirinsstraße 8, 60599 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2009 mit Änderung vom 20.11.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz).
und mit ihr die Sitzverlegung von Leipzig (bisher Amtsgericht Leipzig HRB 25699) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Quirinsstraße 8, 60599 Frankfurt am Main. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 20354 Hamburg, Geschäftsanschrift: Neuer Wall 50, 20354 Hamburg. Gegenstand: Entwicklung von Softwarelösungen und individuell gestalteten Programmierungen sowie Marketingdienstleistungen für Firmenkunden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adamca, Viliam, Bad Homburg v. d. Höhe, *10.08.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

14.07.10

Akte 2010 über die Abzocke der OPM Media GmbH

Statt Mitfahrgelegenheit - Geld weg! Das dubiose Geschäft mit Ferienfahrten

"Zusammen wohnen ist günstiger", "Jetzt schnell anmelden und sparen beim Fahren - bei Deutschlands fairer Mitfahrzentrale". Mit diesen Slogans bewirbt ein Internet-Abzocker seine Abofallen. "Drive2u" und "Live2gether" sind geradezu klassische Beispiele: Die Seiten sind dazu konzipiert, Nutzer arglistig zu täuschen und mögliche Kosten zu verschleiern - so urteilte kürzlich ein Amtsrichter. Vom Zustandekommen eines Jahresvertrages über 96 Euro könne deshalb gar keine Rede sein. Verborgen und nahezu ungestört gehen die Abzocker auf Beutezug. Bereits vor anderthalb Jahren berichtet AKTE über die Hintermänner, die jetzt unter neuer Firmierung aktiv sind - scheinbar mit Rückendeckung der Justiz, denn auf ihrer Homepage führen sie rund ein Dutzend Gerichtsurteile an, die scheinbar zu ihren Gunsten sprechen. Ein Experte erklärt, mit welcher Strategie die Macher vorgehen, wie diese Urteile zustande kommen und was jeder gegen die Abzocker unternehmen kann.

Quelle: Sat1 - Akte 20.10

In der Sendung des Magazins Akte 2010 wurde über die gemeinsame Abzocke der Firmen OPM Media GmbH des Frank Drescher und der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH von Bernhard Soldwisch berichtet. Die beiden Firmen sind an der gleichen Adresse ansässig und bilden dort eine Bürogemeinschaft. Besonders interessant sind in dem Videobeitrag von Akte 2010 die Tipps eines Richters zu den Abofallen.

Quelle: Youtube - Beertjesnl

27.04.10

Wenn Firmennamen nur Schall und Rauch sind

Hand aufs Herz, kennen Sie noch die Nutzlosdienste der Firmen Premia Win GmbH, Vitaactive Ltd. oder der Xentria AG, um nur einige zu nennen? Vermutlich nur, wenn Sie sich als Opfer der Abzocker damit beschäftigen mussten. Die genannten Firmen gibt es zwar nicht mehr, aber die Gauner Verantwortlichen treiben im Internet immer noch ihr Unwesen mit dubiosen oder betrügerisch anmutenden Geschäftspraktiken. Während wohl jeder seriöse Geschäftsmann viel Wert auf ein positives Renommee seines Unternehmens und den Firmennamen legt, ist bei den Abzockern ein ständiger Wechsel zu verzeichnen. Die Lektüre über die Firmengeflechte des Mega-DownloadNetz, des Zuger Kreisels oder des Frankfurter Kreisels sprechen Bände.

Auch bei den als Eintreiber von Forderungen bekannten Firmen wird schnell mal der Firmenname oder die entsprechende Abkürzung geändert. Damit kann mit einem noch unbekannten und unbelasteten Namen weiterhin schamlos abgezockt werden. Zuletzt gab es beispielsweise eine Änderung bei der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH. Deren Geschäftsführerin, Katja Günther, ist vielen als Deutschlands dreisteste Gewinnmaximiererin bekannt.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178162: Bekannt gemacht am: 24.03.2010 12:00 Uhr

In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

22.03.2010

RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, München, Elisabethstr. 91, 80797 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Zuvor hatte auch schon Bernhard Soldwisch den Namen seines Unternehmens DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ändern lassen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118815 B
Bekannt gemacht am: 04.12.2009 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

02.12.2009

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

Mit dem derzeitigen Namen DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH wird aktuell über mehrere Pressemitteilungen versucht, den Druck auf Opfer zu erhöhen und sie zur Zahlung zu bewegen. Auch die Ankündigung über Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide gehört wohl eher in diese Kategorie. Die rechtlichen Bewertungen der Pressemitteilungen entbehren aber jeglicher Grundlage und dienen lediglich der Einschüchterung. Fallen Sie nicht darauf rein.

Aktuell tritt auch ein Abzocker mit einem bekannten Projekt unter neuem Namen auf. Von Alexander Hennig wurde von dem Portal hypersoftware.de die identische Kopie softwarerapid.de ins Netz gestellt. Und nicht nur der Name des Portals wurde geändert. Im Impressum ist als Firmierung nun eine iConnect Entertainment eingetragen statt der zuvor bekannt gewordenen AHTL Webservices.

11.01.10

Lorenz Bächtold von StA Darmstadt gesucht

Auf Grund des vermeintlich betrügerischen Geschäftsgebarens der Firma Media Intense GmbH hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt den verantwortlichen Geschäftsführer Lorenz Bächtold schon im August 2009 zur Fahndung ausgeschrieben. Dies berichtete die Onlinezeitung Region Odenwaldkreis in einem Artikel, aus dem sich noch weitere Verflechtungen ergeben. So soll Lorenz Bächtold auch der Drahtzieher für die Abzocke von my-downloads.de der Firma Premium Content GmbH sein. Die Firma Premium Content GmbH wird allerdings dem Frankfurter Kreisel des Michael Burat zugerechnet, denn im Handelsregister ist Viliam Adamca als Strohmann Geschäftsführer eingetragen.

Im Sommer letzten Jahres waren tausenden ahnungslosen Bürgern Rechnungen und Mahnungen, oft auch nur „Letzte Mahnungen“ ins Haus geschickt worden, ausgestellt von „mediaintense“, „CCProfi“ oder anderen dubiosen Firmen, die angeblich offene Forderungen zwischen 96 und 175 Euro anmahnten und sofort unmissverständlich auf drohende Einschaltung eines Inkassobüros hinwiesen. Die Forderungen sollten entstanden sein durch einfaches Aufrufen von Websites wie zum Beispiel „Win-Load.net“.

Letztere Website wurde augenscheinlich von einer obskuren Firma „mediaintense“ betrieben, Firmensitz angeblich in Hanau, zu erreichen nur über eine Postfachadresse, auf dem Briefbogen wird noch eine Adresse in Baar, Schweiz, angegeben. Lorenz B. schien damals der Betreiber der Website wie Firma zu sein, denn ihn suchte daraufhin die Darmstädter Staatsanwaltschaft. Er hatte über das Inkassobüro „Proinkasso GmbH“ in Hanau versucht, die angeblichen Forderungen einzutreiben.

.....

Im November letzten Jahres verschickte eine Firma „Deutsche Zentral Inkasso“ im Auftrag einer so bezeichneten Firma „Premium Content GmbH“ Forderungsaufstellungen in Höhe von 153,23 Euro an eine Reihe vermeintlicher Kunden für angebliche Nutzung der Dienstleistungen von „my-downloads.de“. Auf sofortige Betrugsanzeige hin teilte nun die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit, dass auch in diesem Fall nach Lorenz B. gefahndet werde. Dieser scheint hinter allen diesen Vorgängen zu stecken.

Quelle: Region Odenwaldkreis Onlinezeitung

28.06.09

Content Services Ltd. präsentiert Nachfolger von Opendownload.de

Wieder einmal dreht sich der Frankfurter Kreisel und installiert weitere Abzockseiten. Allesamt nach dem bewährten Muster eines fehlenden oder versteckten Kostenhinweises. Diese Änderungen sind anscheinend notwendig geworden, da mittels der bisherigen Portale wohl nicht mehr genug Opfer generiert werden konnten. Die Berichterstattung und Warnungen sowie Schlappen vor Gericht und die Auszeichnung zum schwarzen Schaf des Jahres 2009 dürften ihren Teil dazu beigetragen haben. So wundert es nicht, dass für opendownload.de eine weiteres Portal zum Kundenfang ins Rennen geschickt wurde.

  • softwaresammler.de

Passend dazu wurden auch gleich ein paar Webseiten als Fängerdomains registriert.

  • globaldownload.de - leitet weiter zu softwaresammler.de
  • start-download.de - Landingpage für softwaresammler.de

Für diese Seiten wird auf google auch schon mit kostenpflichtigen Anzeigen geworben.

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Die Seite softwaresammler.de darf wohl als legitimer Nachfolger von opendownload.de angesehen werden. Abgesehen von ein paar optischen Änderungen ist fast alles beim Alten geblieben. Die Täuschung der User hat auch hier wieder oberste Priorität. Betreiber ist laut Impressum die Content Services Ltd.

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Als verantwortliche Person ist mit Alexander Varin der Geschäftsführer der Content Sevices Ltd. im whois der Domain zu finden.

Domain:      softwaresammler.de
Changed:     2009-06-18T08:28:11+02:00
  
[Holder]
Type:         PERSON
Name:         Alexander Varin
Address:      Content Services Ltd Mundenheimerstrasse 70
Pcode:        68219
City:         Mannheim
Country:      DE

Einen Hinweis auf anfallende Kosten gibt es auf der Startseite nicht. Auch nicht auf der folgenden Seite. Dass dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht muss den Betreibern, auf Grund der bisherigen Klagen und Abmahnungen durch die Verbraucherverbände, eigentlich klar sein. Wenn die Kostenpflicht wie im vorliegenden Fall dennoch versteckt wird, darf man den Betreibern sehr wohl eine betrügerische Absicht unterstellen. Denn erst wenn man sich zur Anmeldeseite durchgehangelt hat, könnte man den Hinweis im Kleingedruckten vielleicht entdecken. Oder man liest sich einmal die AGB durch.

5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten.

5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate.

5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet.

Wer nun glaubt, dass es als Gegenleistung Programme zum Download auf dem Portal zu finden sind, wird arg enttäuscht. Denn laut AGB werden lediglich Informationen zur Verfügung gestellt.

3.1. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden den Zutritt zu den entgeltpflichtigen Informationen auf der Internetseite www.softwaresammler.de, insbesondere in dem auf der Einstiegsseite angepriesenen oder dort verlinkten Ausmaß ("Leistung"), bereitzustellen.

Die Portale opendownload.de und softwaresammler.de gehören nicht nur zusammen, sondern teilen sich auch die IP auf dem Server.

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Interessant ist aber, dass auf dem Server auch die folgenden neuen Seiten zu finden sind:

  • grusskarten-suchen.de
  • vornamen-suchen.de
  • sternzeichen-infos.de

Auch bei diesen Seiten handelt es sich um bekannte Portale, bei denen ebenfalls nur das Design verändert wurde. Wahrscheinlich soll die Falle auf Grund des geänderten Aussehens nicht sofort wiedererkannt werden.

Offensichtlich gibt es noch eine Änderung beim Frankfurter Kreisel, die sich aber auf das Droh- und Inkassogeschäft auswirkt. In verschiedenen Foren und Blogs berichten Betroffene davon, dass sie Schreiben von einem DZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH erhalten haben. Dieses Inkasso versucht aktuell für die Firma Go Web Ltd. vermeintliche Forderungen von den Opfern einzutreiben.

Auf weitere Verwicklungen weist ein lesenswerter Bericht bei Abzocknews.de hin.

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, mit einem Abzocker als Geschäftsführer

In verschiedenen Foren und Blogs berichten Betroffene davon, dass sie Schreiben von einem DZI Deutschen Zentral Inkasso erhalten haben. Dieses Inkasso versucht aktuell für die Firma Go Web Ltd. vermeintliche Forderungen von den Opfern einzutreiben.

Heute kam ein Brief von einem Inkassounternehmen. Habe erst einen Schreck bekommen, aber mein Mann hat denen (Direktroutenplaner) schon eine saftige Mail geschrieben. Nach der ersten Mahnung oder so. Jetzt habe ich mal gegoogelt und siehe da, der Herr S. (Geschäftsführer bei Deutsche Zentral Inkasso) ist ebenfalls nicht sauber.

Quelle: verbraucherschutz.tv - Kommentare

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass zuvor kaum bzw. keine Informationen über dieses Inkasso zu finden waren. Dafür gibt es den Verein einfach noch nicht lange genug, denn die Firma wurde erst Ende März in das Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118815 B
Bekannt gemacht am: 30.03.2009 12:00 Uhr

Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Neueintragungen

26.03.2009

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, BerlinBundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bundesallee 47, 10715 Berlin Gegenstand: Die Einziehung von fremden Forderungen und von zu Einziehungszwecken abgetretenen Forderungen jeglicher Art im In- und Ausland sowie das Betreiben aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Soldwisch, Bernhard, *23.02.1981, Ludwigschorgast; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.01.2009; mit Änderung vom 04.03.2009 in § 1 (Firma).

Besonders interessant ist der Geschäftsführer der Firma, denn mit Bernhard Soldwisch treibt nun ein bestens bekannter Abzocker sein Unwesen mit einer eigenen Inkassobutze. Auf Abzocknews.de findet man es traurig, dass in Deutschland wohl ein Inkassobüro aufmachen kann, um unberechtigte Forderungen für nicht rechtskräftige Verträge der bekannten Abzocker anzumahnen. Bei dem Herrn Soldwisch gehören anscheinend Lug und Trug zum Tagesgeschäft. Ein gutes Beispiel dafür ist das aktuelle Impressum der Firmenhomepage dz-inkasso.de. Dort wird den Lesern suggeriert, man sei Mitglied der Schufa.

Das scheint eine dreiste Lüge zu sein, denn bei der Schufa Holding kennt man die Firma DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH offensichtlich nicht. Das Inkasso des Herrn Soldwisch ist nicht in der Liste der Schufamitglieder zu finden. Als Verbraucher kann man auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen die Auflistung aller Mitglieder einsehen.

Wenn man schon so offen als Abzocker ein eigenes Inkasso betreibt, dann kann man die Firmendomain ja ruhig mit den Abzockseiten zusammen auf der gleichen IP betreiben.

Noch interessanter sind aber die weiteren Verwicklungen, die der Mailserver offenbart. Dieser wird geteilt mit anderen dubiosen und unseriösen Seiten und deren Betreibern.

Hier findet sich (fast) alles, was dem Münchner Kreisel zugerechnet werden darf. Von der Polyphem Media des Frank Drescher über die Quizabzockseiten des Bernhard Soldwisch bis hin zu den Domains der Anwältin Katja Günther.