29.09.10

Bernhard Soldwisch ein Zahlungsverweigerer?

Einen regelrechten Boom haben die Mahnschreiben der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH in den letzten Tagen bei Verbraucherschutzforen und Blogs ausgelöst. Seit dem vergangenen Wochenende sind die Seitenaufrufe auf antiabzockenet.blogspot.com sprunghaft angestiegen. Rund 25-30 Prozent der Anfragen bezogen sich auf die Suchbegriffe nach der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Es ist schon erstaunlich für welche Abzocker und Nutzlosdienste zur Zeit die Bettelbriefe verschickt werden. Potentielle Opfer dieser Gauner sollten sich jedoch nicht davon beeindrucken lassen und sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen sie nicht. Ein Tipp den wohl auch der Geschäftsführer Bernhard Soldwisch von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH für sich in Anspruch nimmt, wie einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers zu entnehmen ist.

... Werner hatte die glatte Million Euro bei einem Besuch der bundesweit geschalteten Internetseite www.onlinequiz.de“ gewonnen. Es kam, wie es kommen musste. Der Geschäftsführer der GmbH, die das Ratespiel ins Internet gesetzt hatte, machte nicht die geringsten Anstalten, Werner die Million auszuzahlen. Der Musiker aus der Domstadt sah sich als Betrugsopfer und schaltete Dr. Tarek Abdallah ein. ...

... Werner schaffte am 22. September 2006 im dritten Versuch die höchste Gewinnstufe. Welche Frage er damals korrekt beantwortete, weiß er heute nicht mehr. Wohl aber, dass ihm auf dem Computerbildschirm vom Betreiber zum Gewinn einer Million gratuliert wurde. Und die will Werner nun auch haben ...

... Mit dem Prozesserfolg im Rücken schickte er auch einen Mahnbescheid über die in Rede stehende „Restsumme“ von 1,2 Millionen Euro los, für den die Versicherung 12.000 Euro an Verfahrensgebühren vorstreckte. Nur: Der GmbH-Geschäftsführer hatte nicht nur sein Online-Quiz aus dem Netz genommen, er war urplötzlich abgetaucht. Der Mahnbescheid kam als unzustellbar zurück. ...

... Bei dem Prozessverlierer muss dieses Geld auch zu holen sein. Darüber sei sich auch sein Mandant im Klaren, so Abdallah: „Michael Werner ist nicht naiv.“ Der Onlinequiz-Betreiber müsse allerdings erhebliche Summen beiseite geschafft haben, ist sich Abdallah sicher: „Gegen ihn laufen Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs im großen Stil.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger

Nun denn, da scheint es der Herr Soldwisch mit dem Begleichen seiner Schulden selber nicht so genau zu nehmen. Ebenso wenig wie mit der Bekanntgabe über seinen korrekten Aufenthaltsort. Sonst hätte man ihm ja den gerichtlichen Mahnbescheid zustellen können. Da wird bei der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit zweierlei Maß gemessen. In ihren Pressemitteilungen wird nämlich die korreskte Anschrift der Abzockopfer gefordert.

Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin betreut zahlreiche namhafte Online-Anbieter im Bereich der Forderungsbeitreibung. In diesem Zusammenhang ...

... ist die korrekte Angabe der Rechnungsanschrift durch den Nutzer eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung.

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Geschäftsführer Bernhard Soldwisch: „... Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“

Quelle und vollständige Pressemitteilung von: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Damit kein rechtsfreier Raum im Internet entsteht, müsste die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH auch von ihrem Chef eine ordnungsgemäße Anschrift verlangen. Es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Mitarbeiter der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ihren Chef auffordern, er möge seine korrekte Adresse bekannt geben. Warum sollten es dann aber die Empfänger der Mahnschreiben machen? Unsere Empfehlung an die Angeschriebenen lautet kurz und bündig, sich ebenso zu verhalten wie der Geschäftsführer der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Bernhard Soldwisch: untertauchen und nicht zahlen.