Geld einfach über die Telefonrechnung abzubuchen, wird bei Betrügern immer beliebter. Da finden Kunden plötzlich unter „Beträge anderer Anbieter“ Kosten für angebliche „Mehrwertdienste“ wie Billigvorwahlen, Horoskope, Gewinnspiele oder Auskünfte, obwohl sie die Nummern nie gewählt haben. In den Verbraucherzentralen beschweren sich sogar Leute, die zur fraglichen Zeit im Urlaub waren. Das sollten Sie als Betroffene tun:
- Lassen Sie bei der Bank den Rechnungsbetrag zurückbuchen.
- In der Rechnung stehen Name und Adresse des fremden Anbieters, im Einzelverbindungsnachweis auch der genaue Betrag.
- Ziehen Sie diesen Teil von der Rechnung ab und überweisen Sie Ihrem eigenen Telefonanbieter den unstrittigen Betrag. Achtung: Die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht vergessen.
- Schreiben Sie dem Fremdanbieter, welchen Betrag Sie warum einbehalten haben. Schicken Sie dem eigenen Provider eine Kopie davon.
- Die Fremdanbieter müssen dann ihre Forderung kostenlos mit einem technischen Prüfprotokoll belegen. Das können sie oft nicht, stattdessen liefern viele nur eine simple Zertifizierung. Die reicht aber nicht.
- Schalten Sie die Verbraucherzentrale ein, wenn es Ärger gibt. Musterbriefe und Informationen stehen unter www.vz-bawue.de. Suchworte: Telefon Abrechnung Mahnung.
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Quelle: Stiftung Warentest - test.de