12.09.10

Täuschungsmanöver von Koch & Wagner soll zur Kaffeefahrt locken

Verwaltungsbüro Koch & Wagner lockt mit Hinweis auf Verbraucherschutz zur Kaffeefahrt

Aktuell erhält die Verbraucherzentrale zahlreiche Hinweise zu einem Einladungsschreiben des Verwaltungsbüros Koch & Wagner, Privater Verbraucherschutz Niedersachsen aus 49454 Bakum. In dem Brief wird behauptet, der "Verbraucherschutz ihres Bundeslandes" mache darauf aufmerksam, dass der Inhaber einer gewissen Firma AK Reisen aus Weener (Nieders.) nun zu einer Auszahlung eines Gewinns an die angeschriebenen Verbraucher verurteilt wurde. Das Verwaltungsbüro sei nun beauftragt, das Urteil zu vollstrecken und allen vermeintlich Geschädigten die Gewinne zu übergeben.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht deutlich: Bei dem im Schreiben des Verwaltungsbüros Koch & Wagner genannten Verbraucherschutz handelt es sich nicht um die Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Die Firma spielt hier offenkundig mit der Verwechslungsgefahr im Namen. Mit dem üblen Täuschungsmanöver wird der Eindruck erweckt, die Verbraucherzentrale Niedersachsen arbeite mit dieser dubiosen Firma zusammen, was nicht der Fall ist", sagt Gabriele Peters, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Gewinnmitteilung, die eindeutig als Lockmittel für eine so genannte Kaffeefahrt dient. Die Verbraucherzentrale rät dringend von einer Teilnahme ab.
Außerdem behält sie sich rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vor.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen