29.09.10

Tipp: nicht einschüchtern lassen von Mahnungen und Drohungen

Auf unzähligen Internetseiten bieten dubiose Unternehmen Tipps zur Ahnenforschung, Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe, Softwaredownloads, Routenplaner o.ä. an. Die Informationen sind auf den ersten Blick scheinbar gratis, betreffen sie doch in der Regel Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden. Dass Kosten entstehen, erfährt man nur an versteckter Stelle.

Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder Anwaltskanzleien ein, auch wird mit Schufa –Einträgen gedroht Derzeit melden sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt viele Verbraucher, die Mahnungen erhalten haben, denen ein Entwurf einer Klageschrift beigefügt wurde oder denen zur Untermauerung der Forderung Amtsgerichturteile beiliegen.

Aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen, zahlen die Betroffenen. Doch nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat der Verbraucher in vielen Fällen mangels einer Einigung über den Preis noch gar keinen Vertrag abgeschlossen. Zustande gekommene Verträge können meist angefochten oder widerrufen werden.

Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?
  • In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Diese Pressemitteilung macht ebenfalls deutlich, dass man sich als Betroffener nicht einschüchtern lassen braucht. Auf keinen Fall sollte man aus Angst den Drohungen nachgeben und aus Unwissenheit die vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen. Denn dadurch beraubt man sich der Möglichkeit die Forderung abzuwehren, weil sie durch solch eine Vereinbarung anerkannt wird.