03.09.10

Unlautere Telefonwerbung für angeblichen Reisegewinn

Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: "Der als Reisebestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot! Denn erst wer das Geld überweist und die Flüge bucht, hat einen Reisevertrag geschlossen, der nicht widerrufbar ist."

Vertragsabschlüsse nach unzulässiger Telefonwerbung sind eine bundesweite Plage, weshalb die Verbraucherverbände seit langem eine gesetzliche Regelung zum Schutz der überrumpelten Verbraucher fordern! So erhielt Frau H. aus Potsdam Anfang August 2010 einen unerwünschten Werbeanruf der Frankfurter Reisemarkt GmbH aus Frankfurt am Main. Man teilte ihr mit, dass sie eine Reise in die Türkei gewonnen habe. Wenig später erhielt Frau H. ein als Reisebestätigung getarntes, jedoch in Wirklichkeit unverbindliches Reiseangebot mit der Aufforderung, einen Betrag in Höhe von 99 Euro auf das Geschäftskonto der Firma zu überweisen sowie die konkrete Reisezeit und Flüge zu buchen. Dazu Verbraucherschützerin Fischer-Volk: " Leider gibt es kein Widerrufsrecht für per Fernkommunikation (Internet, Telefon, Fax, Brief) geschlossene Reiseverträge. Vermutlich hat das Reisebüro die Reisebestätigungs-Falle deshalb gestellt, um einen Reisevertrag "unterzuschieben"!"

Das Vorgehen der Firma zeigt, dass für nach unlauterer Telefonwerbung geschlossene und nicht widerrufbare Reiseverträge wie Pauschalreisen und Flüge die bundesweit von den Verbraucherverbänden geforderte gesetzliche Regelung ganz besonders dringend notwendig ist, wonach solche Vertragsabschlüsse erst wirksam sind, wenn Verbraucher diese in Textform bestätigen!

Ein Reisesicherungsschein, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Reiseinsolvenzschutz vor der Entgegennahme von Zahlungen sowohl vom Reiseveranstalter als auch vom vermittelnden Reisebüro auszuhändigen ist, wurde auch nicht übergeben. Dieser muss ausweisen, welcher Versicherer oder welche Bank im Insolvenzfall des Reiseveranstalters den Reisepreis erstattet und eine Rückbeförderung aus dem Urlaub absichert. Ein Testanruf in Frankfurt ergab nun, dass die Firma lediglich als Reisevermittler fungiert und nach Mitteilung von gewünschter Reisezeit und Abflughafen durch die Geworbenen angeblich sämtliche Reisen über Reiseveranstalter vermittelt. Wer diese Veranstalter sind, bleibt jedoch im Dunkeln. "Auf so dubiose Angebote sollten sich Verbraucher erst gar nicht einlassen und besser bei unter www.tip.de registrierten, insolvenzversicherten Veranstaltern mit transparenten Reiseangeboten buchen", warnt Fischer-Volk.

Quelle und vollständiger Bericht: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Firma Frankfurter Reisemarkt GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main eingetragen unter der Nummer HRB 81087.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 81087 Bekannt gemacht am: 01.10.2007 08:32  Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

25.09.2007

Frankfurter Reisemarkt GmbH, Frankfurt am Main (Terminal 1, Halle C -, 60549 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: D., G., Frankfurt am Main, *23.06.1982. Bestellt als Geschäftsführer: Ünal, Metin, Neulußheim, *07.05.1972, einzelvertretungsberechtigt.

Der Firmensitz wurde inzwischen verlegt. Die aktuelle Geschäftsanschrift ist nun die Höhenstr. 49, in 60385 Frankfurt am Main.