Wer an Kaffeefahrten teilnimmt weiss, dass häufig das angegebene Ziel nicht angefahren wird und versucht wird, Heizdecken, Gesundheitsprodukte oder Reisen zu verkaufen. Den meisten Verbrauchern ist inzwischen auch bekannt, dass derartige Geschäfte relativ problemlos widerrufen werden können, wenn man den Namen und die Anschrift des Verkäufers kennt.
Besondere Vorsicht ist jedoch bei einer neuen Masche der Veranstalter von Kaffeefahrten geboten. Damit die Veranstalter auch bei einem Widerruf des auf der Kaffeefahrt abgeschlossenen Geschäftes einen Gewinn erzielen, verlangen sie von Verbrauchern, die eine Reise buchen, oftmals eine sog. Service- oder Beratungsgebühr. Diese Gebühr für die kurze aber vollmundige Anpreisung einer Reise beträgt häufig 39 Euro pro Reise und Person. Noch auf der Kaffeefahrt wird die Bezahlung dieses Betrages in bar oder per EC-Karte verlangt. Im Falle des zulässigen Widerrufes der noch nicht bezahlten Reise, wird die Erstattung dieser Service- oder Beratungsgebühr verweigert. Da die Veranstalter häufig mehrere Reisen verkaufen, gibt es Fälle, in denen bei Buchung durch ein Ehepaar mehrere Hundert Euro verloren sind.
|
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt