29.09.11

EC-Karten-Daten im Supermarkt ausgespäht

In den letzten Tagen gelang es bislang unbekannten Tätern in einem Supermarkt an der Lübecker Lohmühle EC-Kartenterminals an den Kassen zu manipulieren und die Kartendaten und PIN-Nummern auszuspähen. Zum Auslesen der auf dem Magnetstreifen der Bankkarten gespeicherten Informationen dürften die Täter so genannte Skimmingtechnik verbaut haben, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt aktiv gewesen sein muss. Mit Hilfe der so erlangten Daten stellen die Täter Kartendubletten her, mit denen diese dann im Ausland Auszahlungen am Geldautomaten zu Lasten des Kundenkontos vornahmen. Nach und nach melden sich immer mehr Supermarktkunden, die auf ihren Kontoauszügen nicht nachvollziehbare Abbuchungen feststellen.

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hat die Ermittlungen übernommen und die Kartenlesegeräte des betroffenen Supermarktes zur kriminaltechnischen Untersuchung sichergestellt. Zurzeit gehen wir von einer Vielzahl von Geschädigten aus. Offen ist derzeit, wie es den Täter gelang, die Skimmingtechnik in den Zahlungsterminals zu platzieren. Bei einem Einbruch in den betroffenen Supermarkt am vergangenen Wochenende in der Zeit vom 24.09.-26.09.11 stahlen unbekannte Diebe zwei Zahlungsterminals. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand dürfte es hier einen Tatzusammenhang zwischen dem Einbruch und dem Ausspähen der Kartendaten geben.

Diese erste Manipulation von Zahlungsterminals in Schleswig-Holstein spricht für das Vorgehen einer professionellen Tätergruppe. Es zeigt, dass die Kriminellen flexibel auf die erhöhten Sicherungsmechanismen an den Geldautomaten der Banken reagieren und neue Betätigungsfelder suchen. Zuletzt gab es einen deutlichen Rückgang von Skimmingfällen an Geldautomaten in Schleswig-Holstein. Während es im Jahr 2010 79 Taten mit jeweils vielen Geschädigten gab, so sind es im laufenden Jahr lediglich drei vollendete Taten in Heide, Wahlstedt und in Kiel sowie ein Versuch in Pinneberg, bei dem ein aufmerksamer Bankkunde die Skimmingtechnik rechtzeitig erkannte.

Das Landeskriminalamt rät:

Dem Kunden - Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und zeigen Sie nicht nachvollziehbare Abbuchungen insbesondere aus dem Ausland gegenüber Ihrer Bank und der Polizei an

Dem Handel - Unterziehen Sie die Zahlungsterminals regelmäßigen täglichen Sichtkontrollen und melden Sie Auffälligkeiten sofort dem Netzbetreiber und der Polizei

Quellet: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

28.09.11

Polizeidirektion Friedrichshafen warnt vor „Gewinnmitteilungen“

„Offizielle Gewinn-Mitteilung“,
„Festsetzung des nachträglichen Gewinnübergabetermins“,
„Letzter Termin zur Auszahlung des 3. Preises“…

Werbesendungen solchen oder ähnlichen Inhalts landen seit vielen Jahren regelmäßig auch in den Briefkästen von Bürgrinnen und Bürgern im Bodenseekreis. Eine solche  „Gewinnbenachrichtigung“ wurde gerade in den letzten Tagen wieder per Post zahlreichen Adressaten im  Kreisgebiet zugestellt. Wie schon vielfach in der Vergangenheit, bedienen sich kommerzielle „Gewinnspielbetreiber“ immer wieder dieser altbekannten Masche, um an das Geld ihrer oftmals gutgläubigen Opfer zu gelangen. Entweder werden die Angeschriebenen auf eine kostenpflichtige Servicenummer hingewiesen, die gewählt werden muss, um sich den „Gewinnanspruch“ sichern zu können, oder sie werden nach Anmeldung mittels einer diesen Mitteilungen beigefügten Postkarte mit Bussen zu Verkaufsveranstaltungen gefahren, wo die Übergabe des Gewinns angeblich stattfinden soll.   

Vor lauter Freunde über den versprochenen Gewinn lassen die Betroffenen oftmals jede Vorsicht außer Ach und nehmen – wie in der Mitteilung gefordert – Kontakt auf, um sich den vermeintlichen Gewinn nicht entgehen zu lassen. Dabei hatte sich mach einer der „glücklichen Gewinner“ in der Vergangenheit nicht einmal an einem Gewinnspiel beteiligt. In minutenlangen Warteschleifen werden die Anrufer dann mit Bandansagen hingehalten. Das böse Erwachen erfolgt dann spätestens mit Erhalt der nächsten Telefonrechnung.

In anderen Fällen werden gutgläubige Teilnehmer an einem vereinbarten Treffpunkt in Bussen abgeholt und zu einem ihnen unbekannten Ort gefahren. Dort entpuppt sich die versprochene „Gewinnübergabe“ dann als Verkaufsveranstaltung, bei denen von Verkaufsprofis Waren oder Dienstleistungen zu völlig überhöhten Preisen angeboten werden. 

So ergangen ist es dieser Tage auch einer 66-jährigen Frau aus Markdorf, die am 22. September zusammen mit ihrem Ehemann an einer derartigen „Busreise“ teilnahm, nachdem ihr der Gewinn eines LCD-Fernsehers mitgeteilt worden war. Anstelle der erwarteten Gewinnübergabe fanden sich das Ehepaar sowie rund zwei Dutzend weiteren Teilnehmer bei einer Verkaufsveranstaltung für Reisen und Kräutercremen in der Nähe von Memmingen wieder. Aufgrund der Schilderungen des Paares über die hier angewandten „Verkaufsmethoden“ hat die Polizei Ermittlungen wegen Verdacht des Betruges eingeleitet. Die anderen Teilnehmer dieser „Kaffeefahrt“ werden deshalb gebeten, sich mit dem Polizeiposten Markdorf, Tel. 07544/96200,  in Verbindung zusetzen.

Die Polizeidirektion Friedrichshafen rät Empfänger derartiger „Gewinnmitteilungen“ grundsätzlich zu erhöhter Vorsicht. Bereits bei genauerer Inaugenscheinnahme dieser Mitteilungen sind oftmals schon erste Hinweise auf die Absicht des Absenders erkennbar. Wird eine Busfahrt oder ein Treffen mit weiteren „Gewinnern“ in einem Hotel oder einem Lokal angekündigt, sollten die Teilnehmer mit einer Verkaufsveranstaltung rechnen. Und muss der versprochene Gewinn per Telefon angefordert werden, sind hierzu meist teure 0900-Telefonnumern genannt. Vor einer übereilten Kontaktaufnahme mit den Absendern ist im Zweifelsfall die Heranziehung eines Angehörigen oder einer sonstigen Person des Vertrauens ratsam. Darüber hinaus können Informationen hierzu auch bei der Polizeilichen Beratungsstelle unter Tel. 07541/701-1510 eingeholt werden.

Quelle: Polizeidirektion Friedrichshafen

Telefonwerbung: Statt Probeangebot ein teures Abo

Spätestens bei Krankheit oder Unwohlsein kennt jeder das Problem: Der Kauf von Medikamenten in Apotheken kann schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Krankenkassen zahlen kaum noch zu, für die meisten Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel muss man die Kosten sogar komplett selbst tragen.

Diese Situation machen sich derzeit Werbefirmen zu nutze. Sie verkaufen insbesondere älteren Menschen per Telefonwerbung sogenannte Ginkgo-Präparate zu vermeintlich sensationellen Preisen. Dass auf die Testproben jedoch ein teures Medikamentenabonnement folgt, wird den Betroffenen erst beim Erhalt weiterer Medikamentensendungen und hoher Rechnungen klar. "Escher – Der MDR-Ratgeber" klärt für Sie, was hinter den Ginkgo-Produkten steckt und wie man aus der Abonnementenfalle wieder herauskommt.

Quelle und vollständiger Bericht: MDR - Escher

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Rentner trotzt Kaffeefahrten-Masche

Ein fast 90-jähriger Rentner aus Grünewald hat angeblich 5000 Euro Bares gewonnen. Es gibt nur ein Problem: Das Geld muss er sich während einer Fahrt im modernen Reisebus am 4. Oktober in der Geschäftsstelle einer Firma abholen, die es nur auf dem Papier gibt. Bernd Heidenreich von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Bei der verkappten Kaffeefahrt soll den Rentnern nur Geld aus der Tasche gezogen werden!“ ...

... erklärt Bernd Heidenreich von der Beratungsstelle Finsterwalde der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für ihn handelt es sich bei dem Gewinnversprechen eindeutig um eine Kaffeefahrt, bei der der Grünewalder Rentner abgezockt werden soll. „Bei der Übergabefeier seines Hauptgewinns wird er garantiert überredet, völlig überteuerte Produkte zu kaufen“, warnt der Verbraucherschützer vor der bekannten Masche. Deshalb sein klarer Rat: Brief vernichten und zu Hause bleiben

Absender des Schummel-Briefes ist ein Herbert Schneider, Postfach 1205, aus Stapelfeld. Die Firma ist laut Verbraucherzentrale frei erfunden und exisitiert nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lausitzer Rundschau

Rüge für das Gericht; Prozess zu schleppend

Nach einer massiven Rüge durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat das Landgericht Bielefeld den Prozess gegen ehemaligen Todtmoosere Hotelier Markus W. aufgebläht. Da der Strafsenat des OLG angesichts der schon 14 Monate andauernden Untersuchungshaft des Angeklagten auf dem "Beschleunigungsgebot" bestand, wurden bis Weihnachten 24 zusätzliche Verhandlungstage vor dem Landgericht Bielefeld terminiert.

Der Schweizer Kaufmann muss sich gemeinsam mit einem Ehepaar aus Paderborn (Ostwestfalen) wegen bandenmäßigen Diebstahls in Form von Lastschriften vor der 9. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts verantworten. Bei diesen Geschäften soll ein Millionenschaden entstanden sein. Vor allem Senioren fielen auf die Tricks des betrügerischen Trios herein.

So sollen der 48-jährige Markus W. und die Mitangeklagten im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Viereinhalb Jahre Haft im Spendensammler-Prozess

Das Landgericht Lüneburg hat am Dienstag im Prozess gegen zwei Spendensammler eine Haft- und eine Bewährungsstrafe verhängt. Der 48-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Untreue zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, seine 30-jährige frühere Lebensgefährtin zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Beide waren wegen betrügerischer Machenschaften angeklagt. Die ehemaligen Vorsitzenden des Vereins "Kinder in Not" hatten zugegeben, einen sechsstelligen Betrag in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft sollen das allein von November 2007 bis Ende Oktober 2008 mindestens 116.000 Euro gewesen sein. In dieser Zeit gingen nur 8.000 Euro an die Bedürftigen.

Quelle und vollständiger Bericht: NDR.de

Wißner, der freudig zustimmt, künftig mit vollem Namen genannt zu werden, ist gerade vom Landgericht zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt ...

Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen Wißner außer Kraft, daher kam er aus der Untersuchungshaft frei, die auch wegen Fluchtgefahr angeordnet worden war. Obendrein erließen die Richter dem Mann, der auch wegen verschiedener Betrügereien unter anderem mit Todesanzeigen bereits im Knast saß, ein halbes Jahr Haft. Weil das Gericht überlastet war, habe es zulange gedauert, bis der Prozess startete: Wißner muss daher für vier statt viereinhalb Jahre hinter Gitter. Wann er die Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar.

Quelle und vollständiger Bericht: Bergedorfer Zeitung

Betrug nach neuer Masche am Telefon

„Da wurde behauptet, man habe im Auftrag des Amtsgerichts Bochum einen Betreiber verklagt, der meine Adressdaten weitergegeben habe. 1250 Euro wollten die Hamburger Anwälte für mich erstritten haben; ich sollte lediglich im Vorfeld die Mehrwertsteuer überweisen.“

Aus seinem Bekanntenkreis habe er erfahren, dass sich solche Anrufe in Bochum in letzter Zeit häuften: „Besonders ältere Bürger könnten auf diese Masche hereinfallen. Diese Leute scheinen im Moment den Bochumer Raum abzugrasen.

Der Polizei Bochum sind tatsächlich in jüngster Zeit mehrere Formen von Betrug am Telefon bekannt geworden. Es handelt sich dabei um zahlreiche, ähnlich gelagerte Fälle. Polizei-Sprecher Guido Meng: „Es gibt mehrere Facetten dieser Masche. Sie haben gemeinsam, dass für den Angerufenen eine Summe zu gewinnen, zu erben, zu erstatten angekündigt wird, wobei er zuvor Gebühren zahlen soll.“

In den letzten Monaten sind beim Regionalkommissariat Bochum zwei bis drei Anzeigen wegen Betrugs eingegangen, so Guido Meng.

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

26.09.11

IP69 nach Pleite aufgelöst

Nachdem im vergangenen Jahr auf Antrag einer Gläubigerin ein Insolvenzantrag gegen die IP69 gestellt wurde, hat das Amtsgericht Essen die Eröffnung des Verfahrens mangels Maasse abgewiesen.

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 177/10  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 8504 eingetragenen ip69 internet solutions Aktiengesellschaft, Bahnhofsplatz 14, 96317 Kronach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Rodenbücher, Universitätsstraße 40, 47051 Duisburg den Vorstand Christian Hoffmann, Pfählangerstraße 2, 96317 Kronach und Sascha Lafond, Kapellenstraße 6, 46244 Bottrop

ist der am 10.06.2010 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 26.05.2010 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 30.05.2011 mangels Masse abgewiesen worden. 

Amtsgericht Essen, 30.05.2011

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

Folgerichtig wurde die ip69 internet solutions Aktiengesellschaft nun auch aufgelöst.

Amtsgericht Gelsenkirchen Aktenzeichen: HRB 8504 Bekannt gemacht am: 12.08.2011 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

09.08.2011

ip69 internet solutions Aktiengesellschaft, Dorsten (Recklinghäuser Str. 12, 46282 Dorsten Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Quelle: Handelsregister

Anscheinend haben die Verantwortlichen der IP69 ihre Firma finanziell ausbluten lassen und die Gelder inzwischen in andere Unternehmen investiert. So ist beispielsweise Christian Hoffmann mit seiner aktuellen Firma Golden Phoenix Marketing UG seit Juli 2010 mit dubiosen Webseiten aktiv. Der Sitz der Firma wurde im Mai 2011 von Leipzig nach Elmshorn verlegt. Außerdem ist Oliver O. Schmidt nicht mehr als Prokurist mitverantwortlich.

Amtsgericht Pinneberg Aktenzeichen: HRB 9306 PI Bekannt gemacht am: 08.07.2011 22:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

12.05.2011


Golden Phoenix Marketing UG (haftungsbeschränkt), Elmshorn, Marie-Curie-Straße 5, 25337 Elmshorn. Geschäftsanschrift:; Marie-Curie-Straße 5, 25337 Elmshorn Gegenstand: Vertrieb von Unterhaltungselektronik, Film- und Bildlizenzen sowie Beratung von Firmen zu Fragen der Internetdienstleistung. Zudem vermittelt die Gesellschaft Abschlüsse und Interessenten für Produkte verschiedener Art. Kapital: 500,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:1. Hoffmann, Christian, *08.08.1984, Elmshorn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: War Prokurist: 1. Schmidt, Oliver, *24.11.1984, Fulda; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2009. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2011 ist der Sitz der Gesellschaft von Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 26325) nach Elmshorn verlegt und der Gesellschaftsvertrag in § 1 und § 4 geändert worden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 20.07.2010..

Quelle: Handelsregister

Staatsanwalt klagt mutmaßliche Skimming-Betrüger an

In einem der bundesweit größten Skimming-Fälle hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen drei mutmaßliche Täter erhoben. Ihnen werde Betrug in großem Stil mit gefälschten Bankkarten vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit. Insgesamt sollen sie mehr als 850.000 Euro erbeutet haben.

Die Bande hatte nach bisherigen Erkenntnissen 2009 und 2010 bundesweit Geldautomaten mit technischen Geräten manipuliert, um die Daten von EC- und Kreditkarten unbemerkt auszulesen und Bankkunden bei der Eingabe ihrer Pin-Nummer auszuspähen. Die Angeklagten waren Anfang des Jahres in Dresden gefasst worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wochenspiegel

Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Abofallen

In der jüngsten Vergangenheit tauchte ein interessanter Kommentar im Beck-Blog auf, in dem versucht wurde, sich der durch Abzocke erbeuteten Gesamtsumme durch Berechnung von Kennziffern zu nähern.

Die Kennziffern selbst beruhen auf Annahmen, deren Wahrscheinlichkeit durch Tests auf Google-Adwords-Konten durchaus nachvollziehbar überprüft werden kann. Eine weitere Unbekannte, nämlich die Höhe der Werbeausgaben, offenbarte sich dem Autor durch die mangelhafte Verschlüsselung eines Servers des Belleros-Geflechts. Die angestellte Betrachtung kann daher sehr gut als Grundlage herangezogen werden für die Berechnung der Summe, welche über die Abofallen abgezockt worden ist.

Allein was das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, aufgrund dessen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH ihre Lizenz zurückerhalten hat, für den Verbraucher bedeuten wird, kann jetzt schon nach der folgenden Formel vorausgesagt werden: bei 800.000 Einzelforderungen mal 153,- € Forderungsbetrag und 50 % voraussichtlichem Forderungseingang ergibt sich eine Summe von 61.200.000,- € in Worten: Einundsechzig Millionen Euro! Selbst wenn die Quote der der eingeschüchterten Zahler nur 25% betragen sollte, ergäbe sich immer noch eine Summe von über 30 Millionen €.

Die zuvor errechneten Summen beziehen sich aber nur auf ein einziges Downloadportal. Da es aber mehrere Portale dieser Art gibt, muss man siese Summen noch entsprechend vervielfältigen. Berücksichtigt man dazu noch alle anderen Abzockseiten, die z.B. mit Songtexten, Kochrezepten, Gedichten, Hausaufgaben und dergleichen User in die Falle locken, scheint eine Gesamtsumme von einer Milliarde € nicht zu hoch gegriffen sondern realistisch zu sein.

Was dem Kommentator (im Beck-Blog) allerdings untergegangen zu sein scheint, das sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die außerhalb der Abofallen kumuliert werden, als da wären z.B.

  1. die Kosten zu Lasten der Betroffenen, die sich auf irgend eine Weise versucht haben zur Wehr zu setzen

  2. die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers, die durch die bisherige Rechtsverfolgung aufgelaufen sind

  3. die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers, die dadurch entstanden sind, dass Institutionen wie z.B. die Rechtsanwaltskammern, die Gerichte, aber auch z.B. das Bundesparlament, die sich aufgrund des Massenphänomens dazu gezwungen sahen, sich mit dem Phänomen zu befassen

  4. die Kosten zu Lasten indirekt Betroffener, wie z.B. Betreiber von Webshops oder anderen kommerziellen Webseiten. Kosten die dadurch entstehen werden, dass das Bundesparlament die Einführung eines zusätzlichen Buttons als Lösung gegen das Phänomen der Abofallen einführen will. Allein die Umsetzung dürfte jeden Webshopbetreiber mit mindestens 200,00 bis 300,00 € an Kosten für die Webprogrammierung belasten.

Anders, als der Kommentator (im Beck-Blog) wollen wir das Summenzeichen setzen, um den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden ein wenig deutlicher werden zu lassen. Als Basis nehmen dazu die zuvor erwähnte uns als realistisch eingeschätze Summe von einer Milliarde €:

Demnach sieht die Rechnung wie folgt aus:

abgezockter Betrag nur durch das Mahninkasso von Rechtsanwälten gem. Rechnung Kommentar:
1.000.000.000 €
+ abgezockter Betrag ohne das o.a. rechtsanwaltliche Mahninkasso min.
1.000.000.000 €
+ a) kann man in der Betrachtung eher vernachlässigen
+ b) allein beim Syndikus-Syndikat wurden im Laufe der Zeit sicher 10.000 Anzeigen generiert,
       wovon jede Folgekosten in der Bürokratie von sicherlich EURO 250 pro Stück verursacht haben wird
250.000.000 €
+ c) die Kosten wollen wir wohlwollend mit einem Pauschalbetrag veranschlagen
5.000.000 €
+ d) Änderung von 10.000 kommerziellen Webseiten, weil auch Institutionen, wie Banken, Versicherungen,
       ADAC, Tageszeitungen, also alle Anbieter auf deren Webseiten Bezahlvorgänge ausgelöst werden können
       und auch ausländische Anbieter ihre Webseiten anpassen müssen
200.000.000 €
Gesamtsumme
2.255.000.000 €

In Worten: Zwei Milliarden, Zweihundertfünfundfünfzig Millionen Euro

Anmerkung: die Berechnung beruht auf der „mindestens“-Betrachtung, der echte volkswirtschaftliche Schaden dürfte noch erheblich höher ausfallen.

LKA ermittelt nun im Fall "Megadownloads"

Es ist eines der umfangreichsten Wirtschaftsverfahren, das Beschuldigte aus dem Kreis Herford betrifft: Die Ermittlungen rund um die als "Internet-Abzock- und -Abofalle" bekannt gewordene Seite "Megadownloads" und das Inkassounternehmen L&H. Geführt wird der Komplex bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hannover, die Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren hat.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen die Ermittlungen übernommen, bestätigte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Anklagebehörde ermittelt seit mehr als eineinhalb Jahren "wegen des Verdachts des Betrugs und wegen möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht". Der Fall habe möglicherweise auch Auslandsbezüge. Nach Informationen aus dem Internet führt eine der Spuren dabei zu mehreren Verdächtigen nach Österreich. ...

Eine der wichtigsten bundesdeutschen Spuren in dem Fall führt nach Vlotho, zu einem Unternehmenskonstrukt, zu dem auch der bundesweit in die Schlagzeilen geratene Herforder Inkassodienst "Collector" gehörte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische

24.09.11

Angebliche „Verbraucherschützer“ wegen Betrug festgenommen

Im Laufe der Jahre 2010 und 2011 wurde eine Vielzahl vorwiegend älterer Menschen in ganz Deutschland Opfer von betrügerischen Gewinnversprechen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Würzburg führen seit Jahresbeginn sehr umfangreiche Ermittlungen in einem Großverfahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßig begangenen Betrugs zum Nachteil von Menschen im gesamten Bundesgebiet, die Opfer von betrügerischen Gewinnversprechen geworden waren und mit einer neuen Masche mutmaßlich erneut abkassiert wurden.

Haupttatverdächtige festgenommen – über 20 Objekte bundesweit durchsucht

Den Geschädigten waren zunächst größere Geldgewinne oder Oberklasse-Fahrzeuge telefonisch oder per Brief in Aussicht gestellt worden. Für den Erhalt dieser Gewinne, die letztlich nicht ausgezahlt wurden, waren dann allerdings Vorleistungen in Form von Geldzahlungen zu erbringen, die direkt auf Konten im Ausland gingen.

Die Tatverdächtigen im Focus der hiesigen Ermittlungen stehen im Verdacht, eine offenbar wirksame Strategie mit der Zielrichtung entwickelt zu haben, die bereits betroffenen Menschen nochmals um ihr Geld zu bringen. Denn die Tätergruppierung, die sich insbesondere aus technisch versierten Personen aus dem europäischen und asiatischen Ausland zusammensetzt, betrieb offenbar weit über den Ermittlungszeitraum hinaus Callcenter im In- und Ausland. Diese Callcenter sollen mit speziell für die Zwecke der Tatverdächtigen teils illegal erworbenen Datenlisten gespeist worden sein. Mit sogenannten Cold-Calls (Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen) traten die Agenten der Callcenter telefonisch an die zumeist älteren Menschen heran und boten ihnen „Schutz“ vor den illegalen Gewinnspielanbietern und deren Anrufen an. Außerdem versprach man rechtliche Unterstützung und Rechtsberatung, Löschung aus Adresslisten des illegalen Adressenhandels sowie den Eintrag in bestimmte Listen und man versandte Vordrucke für Widersprüche gegen Gewinnspielverträge.

Alle diese „Maßnahmen“ sollten laut den Callcenter-Agenten umfassenden Schutz vor allen weiteren Belästigungen bieten. Den Personen dürfte dabei bekannt gewesen sein, dass entgegen den Versprechungen keine Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Geschädigten wurden damit wiederholt zur Kasse gebeten, ohne dafür irgendeine zählbare Gegenleistung zu erhalten. Waren sie nicht freiwillig zu der Zahlung auch aller versandten „Zweitrechnungen“, „Quartalsrechnungen“ und verschiedener „Mahnungen“ bereit, zögerte man nicht, mit Inkasso und justiziellen Vorgehensweisen zu drohen.

Gerade die von den mutmaßlichen Tätern offenbar bewusst und gezielt betrogenen älteren Menschen sahen sich diesen Vorgehensweisen oftmals hilflos gegenüber und zahlten wohl auch aus Angst vor den angedrohten Konsequenzen Beträge zwischen 29 und 156 Euro.

Für Rückfragen der Geschädigten stellten die Anbieter Telefonnummern zur Verfügung, unter denen über teure Hotlines Mitarbeiter des jeweiligen „Verbraucherschutzprojektes“ zu erreichen waren. Diese überzeugten die Geschädigten von der Wirksamkeit der Abschlüsse und von ihrer angeblichen „Zahlungsverpflichtung“.

Im Verlauf der langwierigen und umfangreichen Ermittlungen gelang es der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Würzburg, unter Einbeziehung von Polizeidienststellen aus vier Bundesländern und Spezialeinheiten aus dem benachbarten europäischen Ausland, Maßnahmen gegen einen engeren Kreis von Haupttatverdächtigen zu betreiben und diese festzunehmen. Vier der Festgenommenen sitzen derzeit nach dem Erlass von Haftbefehlen durch den Ermittlungsrichter des Amtsgericht Würzburg in Untersuchungshaft. Darüber hinaus wurden insgesamt 24 Objekte durchsucht und dabei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg

Ermittlungsverfahren gegen Betrügerfirma World Com Service GmbH

Staatsanwaltschaft Berlin

67 Js 683/10

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111e Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 StPO).

In einem bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Postanschrift 10548 Berlin (ohne Straßenangabe), unter der Geschäfts-Nummer 67 Js 683/10 geführten Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Mai 2011 – Aktenzeichen 352 Gs 1676/11 – der dingliche Arrest in Höhe von 4.819.957,– € in das Gesellschaftsvermögen der World Com Service GmbH mit Hauptsitz Weddingstraße 5, 13357 Berlin, und Zweigniederlassung Arbachtalstraße 6, 72800 Eningen unter Achalm, angeordnet worden. Zudem sind mit Beschlüssen des Amtsgerichts Tiergarten vom selben Tag – Aktenzeichen ebenfalls 352 Gs 1676/11 – und vom 23. Mai 2011 – Aktenzeichen 352 Gs 1864/11 – drei wirtschaftlich der World Com Service GmbH zustehende Konten beschlagnahmt worden, deren Inhaber jeweils von der Gesellschaft beauftragte Zahlungsdienstleister sind.

Durch die World Com Service GmbH wurden ab Januar 2010 unter anderem im Namen der nachfolgend aufgeführten, als Gewinnspiel-Vermittler auftretenden Firmen monatliche Beiträge zwischen 49,– € und 59,– € für die Anmeldung bei kostenlosen Online-Gewinnspielen abgebucht: ADS-200, DDS-365, DGC-365, DGG-200, DGS-2010, DGV-200, DS-200, ETS 7-24, GGM-24, MWS-2010, OGS-200, PTW-24, RWC-2010, SGA-24, SWS-200 und WGG-2010.

In den an die vermeintlichen Kunden unter den vorgenannten Firmen versandten Schreiben erschien regelmäßig die Postfach-Anschrift Rosa-Luxemburg-Straße 15, 10178 Berlin.

In Vollziehung des Arrests und der Beschlagnahmeanordnungen konnten bislang folgende Vermögenswerte gesichert werden:

  1. Guthaben von 364.883,45 € auf dem Kontokorrentkonto Nummer 249690902 (Inhaber: World Com Service GmbH) bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG,

  2. zwei im Eigentum der World Com Service GmbH stehende Pkw BMW 3 Cabrio und Audi A8, zu deren Wert bislang keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen,

  3. Guthaben von 293.479,56 € (Stand: 7. August 2011; der Betrag kann und wird sich voraussichtlich durch bereits erfolgte und zukünftige Rücklastschriften noch weiter verringern) auf dem Konto Nummer 1200133710 (Inhaber: Afendis Payment Solutions AG) bei der Bankverein Werther AG,

  4. Guthaben von 412.183,50 € (Stand: 22. Juni 2011; der Betrag kann und wird sich voraussichtlich durch bereits erfolgte und zukünftige Rücklastschriften noch weiter verringern, möglicherweise in erheblichem Umfang) auf dem Konto Nummer 7010001956 (Inhaber: Pay4 GmbH) bei der Sofort Bank,

  5. Guthaben von 119.631,74 € (Stand: 15. Juni 2011; der Betrag kann sich durch bereits erfolgte und zukünftige Rücklastschriften verringern) auf dem Kontokorrentkonto Nummer 54571 (Inhaber: Pay4 GmbH) bei der Wirecard Bank AG.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt, jede als Verletzte/r in Betracht kommende Person muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitung des Rechtsweges, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.

Ein Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte ist ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Dies setzt immer einen – zumindest vorläufig vollstreckbaren – zivilrechtlichen Titel, insbesondere also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, voraus. Je nach Sachlage kann die Vollstreckung aber auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes erfolgen.

Die Zwangsvollstreckung in die gepfändeten Forderungen bedarf zudem nach § 111g Abs. 2 StPO der Zulassung durch das Gericht, das auf Antrag des Verletzten prüft, ob der titulierte Anspruch aus der Tat erwachsen ist, wegen derer der dingliche Arrest angeordnet wurde.

Die Aufrechterhaltung der vorläufigen staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Verletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten bleiben, wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen bei den zu treffenden Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft weder geleistet werden kann noch darf.

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger — (Az: 67 Js 683/10)

Die Firma World Com Service GmbH wurde erst vor zwei Jahren gegründet und im Handelsregister eingetragen. Offensichtlich dürfte schon zu dem Zeitpunkt der Betrieb eines betrügerischen Geschäftsmodells beabsichtigt gewesen sein.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 122092 B
Bekannt gemacht am: 24.09.2009 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

22.09.2009

World com Service GmbH, Berlin, Brunnenstraße 96 B, 13355 Berlin. Firma: World com Service GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Brunnenstraße 96 B, 13355 Berlin; Zweigniederlassung errichtet:; 1. World com Service GmbH 70771 Leinfelden-Echterdingen Stuttgarter Airport Center, Esslinger Str. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen Gegenstand: - Erbringen von Management-Dienstleistungen für Call Center Anbieter sowie deren Beratung; - Import und Export von Fahrzeugen und Kfz-Handel. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Okar, Rafet, *10.05.1960, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer:; 2. N., Waltraud, *02.02.19xx, Lichtenstein Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.04.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 ist der Sitz der Gesellschaft von Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 730066) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 14 (Bewertung, Auszahlung). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 29.05.2009.

Quelle: Handelsregister

Urlaubsschwindler in Haft

Ein 46-jähriger Coburger ergaunerte in den letzten Wochen bei seinen Opfern Zahlungen für Urlaubsreisen. Statt zu buchen, flossen die Gelder in die eigene Tasche. Der Betrüger sitzt seit Donnerstag in Untersuchungshaft.

Bislang liegen der Polizei und Staatsanwaltschaft 15 Anzeigen vor. Anstatt die Reisen zu buchen, besserte der Coburger mit den Vorauszahlungen der Kunden seine Kasse auf. Die Urlaubsträume seiner Opfer zerplatzten wie Seifenblasen, als sie erfahren mussten, dass Flüge und Hotels nicht oder nur teilweise bezahlt und in einigen Fällen noch nicht einmal reserviert waren.

Am Mittwoch klickten beim 46-Jährigen die Handschellen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg führten ihn die Beamten dem Ermittlungsrichter vor, der am Donnerstagnachmittag Haftbefehl erließ.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Coburg führen die Ermittlungen und fragen:

  • Sind weitere Personen dem Betrüger auf den Leim gegangen und dadurch geschädigt worden?

Quelle: Polizeipräsidium Oberfranken

Kaffeefahrt als Ausflug zum Freizeitpark getarnt

Die Cottbuser Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Abzockmasche. Einfache Kaffeefahrten werden dabei als Ausflüge zu Attraktionen angepriesen. So soll am kommenden Dienstag eine Bustour zu Tropical Islands starten. „Bloß nicht einsteigen“, rät Wolfgang Baumgarten von der Beratungsstelle.

Das Einladungsschreiben flatterte dieser Tage ausgewählten Cottbusern in den Briefkasten. 100 Gäste seien ausgelost worden, um den neuen Tropical Islands Park zu besuchen, heißt es darin. Doch es gibt Hinweise, dass die Fahrt nach Krausnick nicht Hauptanliegen der Tour ist. So wird ein „leckeres Frühstück“ im Infocenter angekündigt. Wo sich dieses Center befindet – keine Angaben. Ein Außendienstmitarbeiter werde in einer „kurzweiligen Promotionshow“ den Tagesablauf vorstellen. Nach einem „reichhaltigen Mittagessen“ begebe sich die Gesellschaft nach Brand. „Ich glaube, die Gruppe wird nie den Freizeitpark besichtigen – vielleicht von Außen“, so Baumgarten.

Tropical Islands distanziert sich von diesem Angebot. „Wir prüfen, ob wir rechtlich gegen die Firma vorgehen können“, sagt Unternehmenssprecher Patrick Kastner. Der Kaffeefahrtenanbieter verwendet das Logo des Freizeitparks. Für Wolfgang Baumgarten passt dieses Beispiel in einen aktuellen Trend: Die schnöden Kaffeefahrten werden neuerdings als Erlebnistouren verkauft, um damit mehr Leute anzulocken. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lausitzer Rundschau

Paket-Zustellungs-Mitteilung lockt in Werbefalle

Die Verbraucherzentrale Bayern erhält derzeit zahlreiche Beschwerden über eine "Wichtige Paket-Zustellungs-Mitteilung" der Firma GP Health Products B.V. Die gelbe Mitteilungskarte mit Poststempel und Unterschrift sieht auf den ersten Blick täuschend echt aus. Dem Empfänger wird mitgeteilt, dass ihm ein Paket zugestellt werden soll. Über den Inhalt könnten keine Angaben gemacht werden. Der Empfänger soll sich auf einer Webseite melden und dort die ebenfalls angegebene sechsstellige Paketnummer eingeben. Dabei handelt es sich um die Internetseiten von "Dr. Reinhard Hittich".

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt davor, auf die Benachrichtigung einzugehen. "Dies ist eine miese Werbemasche, denn der Empfänger gibt auf dieser Webseite lediglich persönliche Daten preis oder wird zu einem Vertragsabschluss animiert", stellt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern fest. "Hinter dieser Praktik steckt eine Firma, die Wellness-Produkte und Nahrungsergänzungsmittel an den Mann bringen möchte", so Halm weiter. Mit einer Paketzustellung sei nicht zu rechnen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

23.09.11

Betrüger geben sich am Telefon als Microsoft Kundenservice aus

Die Melde- und Analysestelle für Informationssicherung MELANI wurde darüber informiert, dass offensichtlich vermehrt Anrufe an Unternehmen abgesetzt werden, in denen sich die Personen als Microsoft Mitarbeiter ausgeben. Ziel dieser Anrufe ist es, Mitarbeiter in Unternehmen dazu zu bewegen Manipulationen an ihren Computern vorzunehmen, Software herunterzuladen oder infizierte Webseiten zu besuchen. Dies mit der Absicht unerlaubten Zugriff auf die Computer der Unternehmen zu erlangen.

In letzter Zeit häufen sich weltweit und auch in der Schweiz Anrufe von Betrügern, welche sich als Mitarbeiter von Microsoft ausgeben. Die Anrufer sprechen praktisch immer Englisch, stammen nach eigenen Angaben aus den USA, England oder Australien und hinterlassen eine Telefonnummer aus dem jeweiligen Land aus dem sie scheinbar anrufen. In vielen Fällen weisen die Anrufer auf Fehlermeldungen hin, die von den Computern des angegangenen Unternehmens an Microsoft übermittelt wurden. Die Absicht ist es, die Angerufenen dazu zu bewegen entweder Programme vom Internet herunterzuladen, infizierte Webseiten zu besuchen oder über die Anpassung der Registry in Windows Zugriff auf ihren Computer zu gewähren. Dies unter dem Vorwand es handle sich um eine Support-Aktion von Microsoft zur Lösung der Computerprobleme. Die Opfer suchen sich die Anrufer offensichtlich über öffentlich zugängliche Register aus, wie beispielsweise das Schweizerische Handelsregister.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Microsoft nie unangemeldete oder unaufgefordert Support-Anrufe tätigt um Computerprobleme zu beheben. Mehr zu diesem Thema findet sich auch auf dem Blog des Sicherheitsberaters von Microsoft Schweiz unter: retohaeni.net/2011/07/microsoft-does-not-call-you

Quelle: Melde- und Analysestelle Informationssicherung

Geisterhafte Kontobewegungen

Plötzlich waren 28,41 Euro von seinem Konto abgebucht - und Kontoinhaber Günter A. konnte sich nicht erklären, von wem. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Betrag um die "Forderung" einer gewissen Firma "Super-Cent" handelte. Außerdem sollte es sich über eine fortan monatliche Abbuchung handeln.

Laut Kontoauszug habe sich Apke für ein Gewinnspiel registrieren lassen. "Niemals", meinte der Vlothoer und ließ den Betrag über seine Sparkasse stornieren. Außerdem erstattete er Anzeige.

Der Polizei sind bundesweit ähnliche Fälle bekannt. ... zu dieser Firma, gegen die die Polizei in Hannover wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mindener Tageblatt

Massenhafte Forderungen zu mitfahrzentrale-24.de

Anbieter täuscht Kooperation mit Verbraucherzentralen vor.

Noch bevor die so genannte Buttonlösung Gesetz werden und den Internetabofallen endgültig das Wasser abgraben soll, will die Paid Content GmbH mit Sitz in Gammelsdorf offenbar nochmal zum großen Wurf ausholen. Sie verschickt derzeit massenweise Zahlungsaufforderungen für die von ihr betriebene Seite www.mitfahrzentrale-24.de. Auf diese Seite gelangen Nutzer auf der Suche nach Mitfahrgelegenheiten, die es im Netz vielfach und kostenlos gibt. Nicht so auf dieser Seite, auf der man mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars eine 2-Jahresmitgliedschaft zum Preis von 132 Euro eingeht. Das freilich erfährt der Nutzer nur, wenn er regelrecht danach sucht und den eher unscheinbar rechts auf der Seite angebrachten Hinweis entdeckt.

Umso erstaunlicher findet es Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen deshalb, dass Paid Content in seinen aktuellen Anschreiben an die angeblichen Schuldner darauf hinweist, dass die Verbraucherzentrale gern weitere Informationen zum Vertragsschluss erteile. Dazu wird die Nummer des Beratungstelefons der Verbraucherzentrale Berlin genannt. "Eine hiermit suggerierte Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen ist natürlich absurd", macht Henschler deutlich, "schließlich weisen wir seit Jahren auf die rechtlichen Zweifel an solchen Angeboten hin und helfen Nutzern erfolgreich, sich gegen entsprechende Forderungen zu wehren. Gleichwohl freuen wir uns über solch unerwartete Werbung für unsere Beratung, in der wir natürlich auch weiterhin solche Internetangebote kritisch prüfen und den Nutzern jedenfalls von der Zahlung nach unserer Auffassung unberechtigter Forderung abraten werden." Immerhin stehen der Verbraucherzentrale Sachsen dafür nicht zuletzt zahlreiche, durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen erstrittene Urteile gegen die Forderungen von Internetabofallenbetreibern zur Verfügung.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Eltern müssen Zusatzdienste für kostenlose Online-Spiele nicht zahlen

Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn die mit vermeintlich kostenlosen Internet-Spielen die Telefonrechnung belasten. Das hat das Landgericht Saarbrücken in zwei bundesweit wohl einmaligen Grundsatzurteilen entschieden.

Familien sind künftig besser vor Kostenfallen bei Rollenspielen im Internet geschützt. Das Landgericht Saarbrücken hat in zwei Grundsatzurteilen die Klagen von Telefondienstleistern gegen zwei Elternpaare abgewiesen. Sie sollten mehrere tausend Euro zusätzlich an Telefonkosten bezahlen, nachdem ihre minderjährigen Kinder in zunächst kostenfreien Internetspielen ohne Zustimmung der Eltern kostenpflichtige Zusatzleistungen (Bonuspunkte) gekauft hatten. Das Ganze wurde als sogenannte Premiumdienste über Telefonnummern mit den Vorwahlen 0190 und 0900 abgewickelt und abgerechnet. Die Richter stuften dies als sittenwidrig und unwirksam ein: „Wer Minderjährige animiert, unbefugt in den Geldbeutel der Eltern zu greifen, handelt sittenwidrig. Auch dann, wenn die Eltern so fahrlässig waren, den Geldbeutel nicht wegzuschließen.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Landgericht Saarbrücken (Az: 10 S 60/10) und (Az: 10 S 99/10)

Landrat und Polizei verhindern Abzocke bei Kaffeefahrt

Bereits Ende August hatte das Landratsamt Freising vor Schreiben der tatsächlich nicht existierenden „Schubert-Klein-Richter Finanzdienstleistungen“, mit denen vorwiegend ältere Mitbürger angeschrieben wurden, gewarnt ...

... konnte das Landratsamt Freising alle Abfahrtshaltestellen im Landkreis zu dieser dubiosen Gewinnübergabe ermitteln und in den frühen Morgenstunden des Mittwoch gemeinsam mit Beamten der Polizeiinspektion Moosburg den Reisebus eines Augsburger Reiseunternehmens am Bahnhof in Moosburg aufhalten und kontrollieren. Die Befragung des Fahrers bestätigte die Annahme der Ordnungshüter, dass es sich tatsächlich um eine „Kaffeefahrt“ handelte, in deren Rahmen älteren Mitbürgern regelmäßig Haushaltsgeräte, Salben und angebliche Heilmittel, meistens nutzlos, jedoch stets zu weit überteuerten Preisen mit allen möglichen Tricks regelrecht aufgedrängt werden. Über den wahren Hintergrund der Fahrt informiert, verzichteten die Moosburger Fahrgäste auf die „Gewinnübergabe“. Auch der Busfahrer beendete seine Route, ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Bei Anruf Betrug

Statt Gewinnspielpreisen bekam ein Klagenfurter Post vom Inkassobüro. ...

"Ich habe öfters Anrufe bekommen, aber immer gesagt, dass ich nicht weiterspiele", sagt der Betroffene, der Zahlungsaufforderungen in Höhe von über 300 Euro von Inkassobüros erhielt. Seit er mithilfe der Arbeiterkammer ein Vertragsverhältnis schriftlich bestritt, meldet sich "Win24" nicht mehr.

"Das Unternehmen muss beweisen, dass der Konsument eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat - das ist nur bei einem Einschreiben möglich. Überstürzt einzahlen, sollten Kunden auf keinen Fall", sagt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. Herr P. könne sich auf Nichtigkeit des Vertrages berufen. Seit 1. Mai 2011 sind telefonisch angebahnte Verträge nichtig, wenn der Anruf unerbeten erfolgt.

Quelle und vollständiger Bericht: kleinezeitung.at

Polizei warnt vor Betrugsmasche mit Gewinnversprechen

Vor der aktuellen Betrugsmasche mit falschen Gewinnversprechen warnt die Polizeiinspektion Diepholz die Bevölkerung. In den vergangenen Tagen wurden der Polizei im Landkreis Diepholz bereits zwei Fälle dieses Betrugs angezeigt.

Um weiteren Fällen dieser Art vorzubeugen rät die Polizei daher:

Gewinnversprechen am Telefon, insbesondere solche, die mit Bedingungen und Zahlungen Ihrerseits verbunden sind, sind in aller Regel nicht seriös. Warum sollten Sie bei einem Preisausschreiben gewonnen haben, bei dem Sie niemals mitgemacht haben? Warum sollten Sie für einen Gewinn erst einmal selbst Geld in die Hand nehmen? Lassen Sie sich auch nicht dadurch irritieren, dass möglicherweise - wie im vorliegenden Fall - eine deutsche Telefonnummer in ihrem Telefon-Display erscheint. Und rufen Sie daher auch nicht zurück!

Bei Anrufen solcher oder ähnlicher Art ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Gezielte Nachfragen und ein gesundes Maß an Misstrauen sind angebracht und führen im Allgemeinen schnell zur Aufklärung und Enttarnung des Täters. Im besten Fall reden Sie nicht mit dem Unbekannten, der Ihnen einen unrealistischen Gewinn anpreist und legen den Telefonhörer einfach auf!

Quelle: Polizeiinspektion Diepholz

22.09.11

Betrug beim Online-Banking

Ein 35jähriger Mann aus Vaterstetten ist beim Online-Banking Opfer eines Betrugs geworden.

Der Mann wollte abends noch eine Rechnung bezahlen. Nach der Anmeldung auf der Seite seiner Bank öffnete sich ein Fenster, in welchem er zu einer Testüberweisung aufgefordert wurde. Weil die Seite seiner Bankseite täuschend ähnlich war, überwies der Mann einen kleinen Betrag. Die dafür notwendige TAN wurde ihm per SMS auf sein Smartphone übermittelt. Am nächsten Tag wurde der Mann von seiner Bank über die Zahlung von 2999Euro auf ein ihm unbekanntes Konto informiert. Eine weitere unberechtigte Zahlung war von der Bank, deren Angestellte Verdacht geschöpft hatten, verweigert worden.

Wie die Ermittlungen der Kriminalpolizei Erding ergaben, waren auf dem Computer des Mannes trotz eines vorhandenen Virenscanners mehrere Schadprogramme installiert. Zudem stellte sich heraus, dass für beide unberechtigten Zahlungen SMS-TANs auf dem Smartphone gespeichert waren. Die Polizei geht davon aus, dass auf dem Smartphone ebenfalls eine Schadsoftware installiert war, von der die eingehende Kurznachricht mit der Transaktionsnummer an die unbekannten Täter weitergeleitet wurde.

Um sich vor solchen Betrügereien beim Online-Banking zu schützen, rät die Kripo Erding zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Der Computer, der für Online-Banking verwendet wird, muss eine aktuelle Firewall und einen aktuellen Virenscanner installiert haben.
  • Zum Überweisen soll am heimischen PC eine Benutzerkennung mit eingeschränkten Benutzerrechten ohne Adminstrator-Rechte verwendet werden.
  • Große Sicherheit bringt auch ein Betriebssystem, welches von einer CD gestartet werden kann und somit sicher vor Schadsoftware ist.
  • Betrüger versuchen auf verschiedenste Weise an ihre vertraulichen Daten zu kommen. Übermitteln sie niemals derartige Daten, insbesondere die TAN, wenn sie auf ungewöhnliche Weise, wie z. B. zu Testzwecken dazu aufgefordert werden. Kontaktieren sie in solchen Fällen vorher ihre Bank.

Quelle: Bayerische Polizei - Polizeipräsidium München

Spendengelder verzockt: Verein „Kinder in Not“ war nur Tarnung

Sie schickten zwischen November 2007 und Oktober 2008 Werber in Fußgängerzonen in Norddeutschland und Nordrhein-Westfalen, die mit der angeblichen Not und Krankheit von Mädchen und Jungen mit Sammelbüchsen Passanten abkassierten. ...

Die Hälfte des Geldes soll laut Anklage bei den Sammlern, die andere bei dem Paar gelandet sein. Und das ließ es sich nach eigener Aussage gut gehen: schickes Haus in Bardowick, gemieteter Audi-Geländewagen, dazu ein Mercedes CLK, Kurzurlaube auf Mallorca und in Ägypten. ...

Der Verein war nach den Aussagen der Angeklagten lediglich eine Hülle. Unter anderem seien Verwandte als Mitglieder benannt worden. Es habe nicht einmal eine Gründungsversammlung gegeben, ...

Jürgen W. ist kein unbeschriebenes Blatt. Seine Akte liest sich wie ein Streifzug durchs Strafgesetzbuch: Hehlerei, Betrug, illegales Glücksspiel, Körperverletzung, Kindesentziehung, üble Nachrede. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Allgemeine Zeitung

21.09.11

Lottofirma nervt mit Drohanrufen im Stundentakt

... „Das ist der reine Telefonterror“, sagt die Hohen Neuendorfer Rentnerin und ist den Tränen nahe. Der ungebetene Anrufer klingelt im Stundentakt – und das schon seit Tagen. Wenn sie den Hörer abnimmt, meldet sich eine scheppernde Computerstimme: „Mein Name ist Anton Meier von Lotto 3000.“ „Sie haben vor kurzem einen mündlichen Vertrag abgeschlossen“, redet die Geisterstimme der alten Dame ein. Um den Millionenjackpot zu knacken, müsse sie monatlich 69 Euro überweisen. Die erste Rate sei bereits fällig gewesen, nun habe sie 74 Euro Schulden. Computer-Anton droht, die Sache einem Anwalt zu übergeben.

Eine alte Masche. Doch die Leute hinter „Lotto 3000“ – eine Firma Compresent Erfurt GmbH mit Sitz in Heidelberg – haben sich etwas Neues ausgedacht. Wer das Gespräch vorzeitig beendet, den Hörer einfach auflegt, wird erneut angerufen. Wieder und wieder. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Eine alte Masche, und auch die Firma Compresent Erfurt GmbH gibt es schon länger, denn bereits seit 1990 ist diese im Handelsregister eingetragen. Aber nicht in Erfurt, wie der Firmenname vermuten lässt, sondern beim Amtsgericht Jena unter der HRB-Nummer 101313.

Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRB 101313 Bekannt gemacht am: 23.03.2011 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

22.03.2011

COMPRESENT Erfurt GmbH, Berlstedt, Hottelstedter Str. 27, 99439 Berlstedt. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Hottelstedter Str. 27, 99439 Berlstedt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. M., Michael, Ingenieur, Erfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Fietz, Eberhard Anton, Mainz, *09.09.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Eine alte Masche ist auch die Verschleierung der korrekten Firmenanschrift. Dass die Firma Compresent Erfurt GmbH im Handelsregister mit einer Geschäftsanschrift aus Berlstedt eingetragen wurde ist bemerkenswert, denn auf der Webseite ihres Online-Shops findet sich eine abweichende Anschrift aus Heidelberg.

Eine alte Masche, ebenso wie die dafür verantwortlichen Gauner. Hinter dem Betrug stecken mal wieder alte Bekannte, denn Opfer dieser Masche berichten, dass sie Mahnungen von dem Anwalt Georg Meyer-Wahl erhalten haben. Ein Anwalt, der schon öfter in Verbindung mit Abzocke und Betrug aufgefallen ist. Kein Wunder, denn der Anwalt Georg Meyer-Wahl gehört zu dem betrügerisch agierenden Firmengeflecht des Faustus Eberle. So war Georg Meyer-Wahl beispielsweise bei der Inphone AG als Geschäftsführer tätig. Einem Unternehmen also, dass ebenfalls mehrfach im Zusammenhang mit Telefonbetrug aufgefallen ist, wie google weiß. Die Bundesnetzagentur musste deren Nummern schon öfter wegen (betrügerischem) Mißbrauch abschalten. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Abzocke der Telomax GmbH und Win-Finder, denn das ist nicht nur die gleiche Masche, sondern gehört auch zu Faustus Eberles mafiös strukturiertem Firmenimperium.

Skimming-Betrüger mit Ausrüstung festgenommen

Am Freitag, 16. September 2011, konnte die Polizei Basel-Landschaft in Muttenz BL zwei Männer anhalten, die technisches Material zur illegalen Beschaffung von Daten an Geldautomaten (Skimming) mitführten. Die Anhaltung gelang dank einem Hinweis der Kantonspolizei Basel-Stadt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Am Freitag Nachmittag, 16. September 2011, kurz vor 16 Uhr konnte die Polizei Basel-Landschaft nach einem Hinweis der Kantonspolizei Basel-Stadt zwei Männer anhalten und verschiedene technische Hilfsmittel sicherstellen, die zur illegalen Beschaffung von Daten an Geldautomaten (Skimming) benötigt werden. Neben einer Kleinstkamera, einem imitierten Karten-Einzug sowie einem Karten-Skimmer konnten Bilder und Informationen zu Banken in der
Region sichergestellt werden. Die beiden Männer wurden von der Polizei Basel-Landschaft vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ein Untersuchungsverfahren eröffnet und beim zuständigen Gericht die Untersuchungshaft beantragt. Diesem Antrag ist das Gericht gefolgt, so dass die beiden verdächtigen Personen in Untersuchungshaft genommen werden konnten.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ruft in diesem Zusammenhang die Sicherheitsmassnahmen beim Geldbezug an Automaten in Erinnerung: Die persönliche PIN-Nummer soll nur verdeckt eingetippt werden. Zudem sollen Geldautomaten mit verdächtigen Installationen umgehend der Polizei gemeldet werden.

Quelle: Polizei Basel-Landschaft

Dubiose Geschäfte auf Kaffeefahrt im Elsass

Vor allem ältere Menschen gehen betrügerischen Anbietern von Kaffeefahrten immer wieder in die Falle, und das, obwohl die Verbraucherzentralen seit Jahren davor warnen. "Der beste Rat, den ich geben kann, ist: Gehen Sie da nicht hin!", sagt Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ansonsten rät er, nichts zu unterschreiben und nichts bar zu bezahlen. ...

Es war fast 13 Uhr, als der Verkäufer eine Pause und das Mittagessen ankündigte. Doch stattdessen gab es eine kinoreife Wildwestshow. Der Verkäufer kam sich am Tresen mit dem Wirt in die Haare und dieser streckte ihn mit einer gezielten Ohrfeige zu Boden. Nicht genug damit, packte er ihn am Hosengürtel und schleifte den halb Bewusstlosen hinaus vor die Tür. Vehement wurde nach der Polizei gerufen, aber außer dem Verkaufsadjutanten hatte keiner ein Handy parat und erst recht nicht die Nummer der elsässischen Polizei. Sich die Backe reibend, kam der Verkäufer wieder in den Raum und erklärte, dass er schon lange so etwas habe kommen sehen. Der Wirt sei ein echter Deutschenhasser und er habe jetzt halt die Prügel bezogen. Nichtsdestotrotz müsse er ja was verkaufen, weshalb er jetzt Bügeleisen und Aloe-Vera-Tinkturen zu einem sensationellen Preis anbot. Doch gekauft wurde nicht viel. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

19.09.11

Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."

"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Offensichtlich haben die Geschäftsführer der Daboo GmbH, Jens Ahlers und Ferdinand Gundermann, ein Problem mit den gesetzlich Vorgaben von kostenpflichtigen Angeboten. Auf der Seite chapso.de werden diese wie bei Abofallen üblich im Kleingedruckten der AGB versteckt. Auch auf der Anmeldeseite fehlt ein deutlich sichtbarer Kostenhinweis. Erst unterhalb des Buttons "registrieren" findet sich ein Hinweis auf anfallende monatliche Gebühren. Allerdings ist dieser Hinweis kaum sichtbar, da er in hellgrauer Schrift auf weißem Grund steht.

Angebliche Mitgliedsbeiträge für Mitwohnzentrale-24.de gefordert

Über die relativ neue Paid Content GmbH, Priel 5 in 85408 Gammelsdorf, werden 132 Euro für einen 24-Monatszugang der Mitwohnzentrale-24.de geltend gemacht.

Bekannt ist Verbrauchern das Geschäftsmodell bereits von der OPM Media GmbH. Viele Verbraucher können sich nicht daran erinnern, jemals einen Kostenhinweis gelesen zu haben. Zumal viele andere Mitwohnzentralen ihre Dienstleistung kostenfrei anbieten.

Die teure 0900-Hotlinenummer für 1,99 Euro sollten Verbraucher auf gar keinen Fall anrufen: hier droht dann der nächste Griff in den Geldbeutel.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Entgegen der Empfehlung der Verbraucherzentrale Niedersachsen schriftlich zu widersprechen, raten wir dazu, keinen Kontakt mit den Gaunern aufzunehmen. Stattdessen erinnern wir erneut an die Tipps der Verbraucherzentrale Hamburg:

  • Zahlen Sie nicht!
  • Bleiben Sie stur!
  • Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Kaffeefahrt-Abzocker unter neuem Namen aktiv

"Bereits mehrfach ging die Verbraucherzentrale Brandenburg gegen Kaffeefahrtveranstalter vor, die Verbraucher zunächst mit angeblichen Reisegewinnen lockten und dann doch über diverse ‚Sorglos-Pakete’ für Reisebuchungen kassieren, ohne den vorgeschriebenen Insolvenzssicherungsschein zu übergeben", informiert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Juristin vermutet: "Der Verkauf von Servicepaketen ohne gültigen Reiseinsolvenzsschutz ist offenbar so lukrativ, dass manche Veranstalter auch Gerichtsverfahren und Strafanzeigen nicht scheuen." Derzeit fällt das Unternehmen "Kultur- und Eventreisen" aus Lübben mit dieser Methode auf, das mit den "alten Bekannten" der Verbraucherzentrale S.a.r.l. Calzone aus Luxemburg und E.T.V. Vertrieb UG gemeinsame Sache macht. Für ein "Rundum-Versicherungs-Paket" schröpft man Verbraucher heute schon um 59 Euro pro Person, obwohl die Verbraucherzentrale bereits gegen 49 Euro Vorkasse für ein "Christophoros-Sorglospaket" erfolgreich geklagt hatte.

Die CLT Marketing GmbH hatte 2010 geschädigten Brandenburgern nach dem Widerruf sogar Stornokosten berechnet, statt Anzahlungen zurück zu zahlen. Nach dem Erfolg der Verbraucherzentrale vor Gericht (Urteil des OLG Oldenburg vom 26.01.2011; AZ: 5 O 2691/10) verschwand sie vom Markt und kassierte wenig später als E.T.V. Vertrieb UG aus Schierlingsfeld gemeinsam mit der S.a.r.l. Calzone aus Luxemburg hunderte Verbraucher mit der gleichen Masche weiter ab. Erst nach der Strafanzeige der Verbraucherzentrale Brandenburg bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz (Aktenzeichen 110 Js 27506/11) sahen sich die Betreiber des Firmengeflechts genötigt, Verbrauchern nach einem wirksamen Widerruf bereits gezahlte Gelder zu erstatten. Die E.T.V. Vertrieb UG mischt jetzt mit gleicher Telefonnummer, aber nun aus Cappeln weiter mit und verschickt Reisebestätigungen. Nach wie vor enthält das im Voraus zu bezahlende "Rundum-Versicherungs-Paket" typische Reisevertragsleistungen wie eine persönliche Beratung mit reiserechtlichen Hinweisen und Platzreservierung, so dass laut Gesetz ein Reisesicherungsschein übergeben werden müsste.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

16.09.11

Webstyle GmbH verliert vor BGH (VII ZR 223/10)

Nach der Euroweb Internet GmbH hat sich am 6. September 2011 auch die Berliner Unternehmenstochter Webstyle GmbH vor dem BGH blamiert. Im Verfahren  ging es um den „Klassiker“ – nämlich um die Kündigung nach § 649 BGB. Bei einer solchen Kündigung kann der Vertragsgeber den ursprünglich vereinbarten Preis – abzüglich der ersparten Aufwendungen – verlangen. Er muss er aber darlegen, welche Aufwendungen erspart wurden. Außerdem kann bei Verträgen, die nach dem September 2009 geschlossen wurden auch eine Pauschale von 5% auf den Teil der ursprünglich vereinbarten Vergütung, der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt, fordern. Aber auch hierzu muss natürlich nachvollziehbar vorgetragen werden was denn erspart wurde – und somit was nicht. Die Webstyle GmbH wollte jene 5%, aber da diese in den Vorinstanzen (AG Rüsselsheim, Az. 3 C 71/10 und LG Darmstadt, Az. 7 S 75/10) nichts über deren Kalkulation vorgetragen hatte verlor sie nun auch die Revision.

Quelle und vollständiger Bericht: Rechtsfreie Zone Euroweb

Betrügerische Mahnungen der angeblichen Rechtsanwältin Davoutaki

Gegenwärtig erhalten Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.

Die Rechtsexpertin Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen rät Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen. Immerhin berichten die Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.

"Wir vermuten schlicht und einfach eine neue groß angelegte Abzockwelle", so Bettina Dittrich, "denn der Kopfbogen der Kanzlei weist auf eine Zulassung der Rechtsanwältin in Athen hin, jedoch ist unter der genannten Postanschrift in Frankfurt keine Anwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner zu finden." Die Frankfurter Telefonnummer auf dem Kopfbogen ist nicht erreichbar. "Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, dass mit dem massenhaften Versenden von unberechtigten Forderungsschreiben an Verbraucher schnell das große Geld gemacht werden kann – zu Lasten gutgläubiger Verbraucher", so Dittrich.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Offensichtlich handelt es sich bei diesen Mahnungen um einen groß angelegten Betrug und Bauernfang. Die Fakten sprechen für sich, deshalb halten wir mal fest:

  • Laut Handelsregister ist in ganz Deutschland keine Firma namens "Lotto-Tip GmbH" eingetragen.
  • Es existiert keine Webseite dieser angeblichen "Lotto-Tip GmbH".
  • Eine Rechtsanwältin mit dem Namen "Katharina Davoutaki" ist in Deutschland weder zugelassen noch im Rechtsanwaltsregister eingetragen.
  • Die ersten Fundstellen bezüglich dieser Anwältin Davoutaki und der Lotto-Tip waren auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. zu finden sowie als Pressemeldungen dieses Vereins auf einigen Presseportalen, nämlich bereits am 5. September.

Da die ersten bekannt gewordenen Mahnungen aber erst einen Tag später, am 6. September, und danach datiert waren, darf vermutet werden, dass für diese betrügerische Aktion der Verbraucherdienst e.V. verantwortlich ist. Anscheinend hoffen die Verantwortlichen dieses dubiosen Vereins neue zahlende Mitglieder ahnungslose Opfer über den Tische ziehen zu können. Schon im Dezember 2009 haben wir eine Warnung vor dem Verbraucherdienst e.V. publiziert.

Sieben Jahre Haft für Skimming-Betrüger

Mit gesenktem Kopf nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Er hatte Bankdaten im großen Stil ausgespäht.

Wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug wurde der 30-Jährige am Dienstag von der vierten großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit ging der so genannte Skimming-Prozess nach 14 Verhandlungstagen zu Ende.

Auch die sechs angeklagten Mittäter müssen teils mehrjährige Haftstrafen absitzen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RP Online

Internet-Kriminalität verursacht Milliardenschaden

Durch Internet-Kriminalität entsteht einer aktuellen Studie zufolge in Deutschland ein direkter finanzieller Schaden in Höhe von insgesamt 16,4 Milliarden Euro. Rechne man die Kosten für den Zeitaufwand mit, der den Opfern dadurch entsteht, erhöhe sich der Schaden innerhalb eines Jahres auf 24,3 Milliarden Euro, heißt es im „Cybercrime Reports 2011“, den das IT-Sicherheitsunternehmen Symantec Deutschland veröffentlichte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WELT ONLINE

Prozess: Bande knackte Onlinekonten

Vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat am Donnerstag ein spektakulärer Prozess gegen vier mutmaßliche Computerbetrüger aus Estland begonnen. Die Angeklagten sollen allein in Deutschland 340.000 Rechner mit dem sogenannten Katusha-Virus infiziert haben. Laut der Staatsanwaltschaft gelangten sie so an Onlinebanking-Daten - und erleichterten die Kontoinhaber um mehr als 600.000 Euro.

Die Bande machte sich dabei offenbar eine Sicherheitslücke im eTan-Verfahren der Banken zunutze. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Zeitung

Registerhai tarnt sich als offizielle Stelle

Ein neuer Registerhai zieht Kleinunternehmer über den Tisch. Getarnt als offizielles Register versucht der Betreiber von chuid.ch und uid-register.ch den Unternehmern Geld aus der Tasche zu ziehen. Das ist dreist und strafbar.

... Diese Tage hat er Post erhalten. Absender: «CHUID Schweizer Zentralregister der Unternehmensidentifikationsnummern». Das Schreiben sieht offiziell aus. Dies verstärkt ein offizielles Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung, welches beiliegt. Für einen «qualifizierten» Eintrag in ein Register soll der Unternehmer 55 Franken bezahlen.

... Dem Empfänger werde vorgegaukelt, es handle sich um das offizielle Register und man müsse eine Gebühr von 55 Franken bezahlen. «Das ist eine Täuschung des Empfängers, ein Verstoss gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb. Das ist strafbar.»

Wer steckt hinter diesem Mehrwertsteuer-Schwindel? Registriert sind die Internetseiten unter dem Namen Müller Sandro. Dieser ist kein unbeschriebenes Blatt: Seine letzte eingetragene Firma ist in Liquidation. Die Custom Trade GmbH hatte ihren Sitz in Glattbrugg. Das Büro ist längst nicht mehr in Betrieb. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schweizer Fernsehen - Kassensturz

Quellet: videoportal.sf.tv

Polizei warnt vor trügerischem Inkassoschreiben

Die Osterholzer Polizei ermittelt gegen einen vermutlich bundesweit aktiven Betrüger. Per Mail fordert er seine Opfer auf, einen angeblichen noch ausstehenden Jahresbeitrag für ein Internetabonnement der "DeutscheDownloads.de" aus 2009 zu bezahlen. Andernfalls droht er mit einem Schufa-Eintrag und Verfahrenskosten in Höhe von 500 Euro.

Etliche Internet-User sind bereits auf diese Betrugsmasche hereingefallen und haben den in Rechnung gestellten Betrag von 84 Euro bezahlt. Auf das Girokonto einer Firma "FU Media", das von einem 23-jährigen Bremer unterhalten wurde, waren seit Anfang September mehrere Tausend Euro eingegangen. Außerdem hatte die betreffende Filiale diverse Nachfragen aus dem gesamten Bundesgebiet zu dem Konto erhalten. Die Bank hat das Konto inzwischen gesperrt und Zahlungseingänge zurückgebucht.

Die Polizei hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet und warnt noch einmal eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Ein Beamter: "Lassen Sie sich insbesondere nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand oder wenden sich an Ihre Polizei.

Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz

Achtung, Flugschnäppchen-Betrüger plündern Bankkonten!

Ein Spanien-Flug für nur 29 Euro? Dieses Angebot unterbreitet das vermeintlich seriöse Reiseportal Vacantio.net. Doch Vorsicht: Hier sind Abzocker am Werk!

Beim vertrauenswürdig erscheinenden Reiseveranstalter handelt es sich um eine versteckte Phishing-Falle.

Opfer werden dabei nicht nur um das Geld für die gebuchte Reise gebracht, sondern stehen am Ende vielleicht sogar mit leerem Bankkonto da!

Wer auf Vacantio.de einen Flug bucht, überlässt den Cyber-Kriminellen Adresse, Kreditkarten- und Kontodaten – alles was sie zum Abräumen brauchen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bild.de

Nachnahme der „HK-Vermittlung“ nicht annehmen!

Angeblich erhalten Betroffene, ohne etwas bestellt zu haben, ein Schreiben per Nachnahme in Höhe von immerhin 87 Euro. Der Brief lässt äußerlich nicht erkennen, worum es geht oder was sich im Umschlag befinden könnte. Andere behaupten ihnen wurde telefonisch mitgeteilt, sie hätten 1200 € gewonnen und man schicke einen Scheck welcher bei der Post oder beim Postboten gegen 87 € „Bearbeitungsgebühr“ einzulösen sei.

Im Brief wird dann die Gewinnchance offeriert. Für das geleistete Entgelt in Höhe von 87,00 € wird dem Empfänger mitgeteilt, man würde ihn jeden Monat vollautomatisch an den lukrativsten und gewinnreichsten Supergewinnspielen anmelden. Der Empfänger muss also unter Umständen mit weiterer Post rechnen.

In dem eher unprofessionell erstellten Serienbrief heißt es weiter: „Mit der Annahme dieses Schreiben erklären Sie sich bereit an dem Gewinnspiel teilzunehmen.“

Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt: Keine Nachnahmezahlungen zu leisten, wenn der Absender der Brief- oder Paketsendung unbekannt ist und die Empfänger solcher Sendungen keine Ware oder ähnliches bestellt haben.

Die Entgegennahme eines Nachnahmeschreibens ist eine reine Zustellungsbeurkundung, hat also hinsichtlich des Inhaltes des Briefes keine Relevanz. Quittieren Sie bei der Annahme möglichst mit einem Kürzel um nicht mit seiner “echten” Unterschrift den Absendern eine Unterschriftenprobe zu geben.

Falls Sie Opfer eines Nachnahmebetruges geworden sind, sollten Sie Strafanzeige erstatten.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Vorsicht, dreiste Abzocke per Telefon

Die Polizeidirektion Konstanz warnt erneut vor Telefon- und Internet-Betrug.

Kein Interesse zeigte ein 69 Jahre alter Mann aus Konstanz, als er Anfang der Woche einen Anruf mit Schweizer Ländervorwahl bekam und die Person am anderen Ende der Leitung ihm freudig mitteilen wollte, dass er von der Landeszentralbank eine Zahlung in Höhe von 890 000 Euro erhalten würde. Kleiner Haken daran war nur, dass er 600 Euro für Transportkosten anonym per Ukash im Vorhinein begleichen sollte.

Er meldete den Vorfall bei der Polizei. Bei der Anrufernummer handle es sich um eine Voice over IP-Nummer, also eine Nummer über Internet-Telefonie, teilte die Polizeidirektion Konstanz mit. Über nicht gesicherte Netze mancher Länder können Telefonnummern von Unbekannten generiert werden, die dann bei den Angerufenen angezeigt werden, jedoch bei Rückrufen völlig ins Leere laufen.

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER

Der Gewinnbrief lockt nur zur „Abzocke“

Ein dubioser Gewinnbrief lockt in der Region Vogelsberg erneut um die Gutgläubigkeit der Bürger. Unter dem Titel „Lotto Service“ wird der Gewinn von 1500 Euro mitgeteilt. Lediglich zu einer „Gewinnübergabe“ am 13. Oktober in einer „nahegelegenen Zweigstelle“ sollen die scheinbaren Gewinner kommen. Ein kostenloser Hin- und Rückfahrservice bringe die Gewinner dorthin. Dort solle im „festlichen Rahmen“ der Gewinn überreicht werden, heißt es in dem Brief. Lediglich ein „Gewinn-Anforderungs-Schein“ für die persönliche Abholung solle zurückgeschickt werden. ...

Aber aufgepasst: Allem Anschein nach handelt es sich um ein Lockmittel zu einer Kaffeefahrt, die in einer Verkaufsveranstaltung endet. Der Absender des Schreibens ist unbekannt. Der Versand erfolgte über die „Infopost“ der Deutschen Post AG. Die Adresse für die Antwortkarte ist ein Postfach im über 300 Kilometer entfernten Lankum bei Bremen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kreis-Anzeiger

15.09.11

Zur Kaffeefahrt genötigt

Am Montag, 12.09.2011, erschien ein 74-jähriger rüstiger Rentner aus Northeim auf der Polizeidienststelle in Northeim und legte ein "Einladungsschreiben" der "Zentrale für Gewinnverteilung" vor. In diesem Schreiben wurde er daran "erinnert", dass er seinen Gewinn in Höhe von bis zu 5500,-- Euro auf einer Ausflugsfahrt abholen solle. Wenn er an dieser Fahrt nicht teilnehmen würde, müsse er eine Stornogebühr in Höhe von 23,-- Euro bezahlen.

Der Northeimer fühlte sich durch dieses Schreiben genötigt, an dieser Fahrt mit 2 Personen teilzunehmen. Er wolle aber nicht mitfahren. Gegen die bis dahin unbekannten Täter wurde eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstattet.

Der Zielort der sogenannten Ausflugsfahrt, die am 14.09.2011 stattfand, konnte durch die Polizei Northeim in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat Oberharz in Clausthal-Zellerfeld ermittelt werden.

Ca. 30 Rentnerinnen und Rentner aus dem nordhessischen und südniedersächsischen Raum waren der "Einladung" trotz des bedrohlichen Inhalts gefolgt und zu einer Verkaufsveranstaltung in eine Gaststätte in Wildemann (Kreis Goslar) gefahren worden. Ihre "Einladungsschreiben" mit der drohenden Geldforderung mussten sie dort sofort an die Veranstalter abgeben.

Die Personalien der beiden Veranstalter, die im Raum Cloppenburg wohnhaft sind, wurden noch in der Gaststätte durch die Polizei festgestellt. Gegen die beiden sogenannten freien Handelsvertreter wurde ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet.

Es versteht sich von selbst, dass auf dieser Veranstaltung niemandem ein Geldgewinn ausgezahlt wurde.

Die Polizei rät, solchen unseriösen Einladungen nicht nachzukommen. Bei Fragen sollten sich Betroffene an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden.

Quelle: Polizei Northeim/Osterode

Zweifel an Buttonlösung gegen Kostenfallen

Auf dem Blog random-coil haben wir einen interessanten Bericht zur Problematik der sogenannten Buttonlösung gegen Abofallen im Internet gefunden, auf den wir hinweisen. Besonders das Fazit des Beitrags lässt Zweifel an der Wirksamkeit aufkommen. Auch nach der Einführung des neuen Gesetzes werden die Abzocker und Betrüger wohl nicht viel ändern müssen, um ihren Beutezug fortzusetzen.

Am 24. August 2011 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet beschlossen. Hintergrund dieses Gesetzesentwurfs sind die hohen Zahlen der Internetbetrügereien, bei denen Internetnutzer mit angeblich kostenlosen Angeboten gelockt werden und danach „saftige“ Rechnungen präsentiert bekommen. ...

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Ob diese Buttonlösung das Problem der Internetabzocke wirklich löst, steht aber in den „Sternen“. Denn bisher haben die „Betrüger“ immer einen Weg gefunden, an das Geld anderer zu kommen. Zudem waren die meisten der Forderungen auch ohne den „Button“ unbegründet. Das Problem war nicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen, sondern dass viele Betroffene die unrechtmäßigen Forderungen aus Angst, in ein Klageverfahren hineingezogen zu werden, bezahlten. Die „Buttonlösung“ kann also nur Erfolg haben, wenn die Internetnutzer diese „Buttonpflicht“ kennen, als Warnhinweis erst nehmen und wenigstens dann lesen, ob das Angebot ihnen das Geld wert ist.
Bestehen bleibt aber das Problem der Nachweisbarkeit. Denn welcher Internetuser kann nachträglich beweisen, dass ein solcher „Button“ nicht vorhanden war.

Quelle und vollständiger Bericht: Blog random-coil