01.09.11

Betrug im Internet - die Masche mit UKash

Immer wieder versuchen windige Betrüger potentiellen Opfern durch falsche Versprechungen Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei lassen sich die Täter bald wöchentlich neue Varianten bekannter Betrugsmaschen einfallen.

So versuchte ein Unbekannter am vergangenen Montag einen Mann um eine größere Geldmenge zu erleichtern. Der 50-Jährige erhielt telefonisch die freudige Nachricht über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe 139.000 Euro. Er müsse, so der "Glücksbote", lediglich eine sogenannte UKash Karte im Wert von 1.200 Euro kaufen und die darauf befindlichen Codes an eine spezielle Rufnummer übersenden. Dem Mann kam die Sache komisch vor und er ließ glücklicherweise die Finger von dem verlockenden Angebot. Der Anrufer legte daraufhin prompt auf. Der Angerufene tat das einzig Vernünftige und verständige die Polizei.

Der Betrug über UKash Vouchers wird immer beliebter. In Deutschland sind schon mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger auf die Masche hereingefallen. Die Unbekannten agieren nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei aus der Türkei.

Das Prinzip von UKash ist ähnlich einer Prepaid Karte für Mobiltelefone bzw. eines Gutscheinsystems. Man kann in verschiedenen Geschäften gegen einen beliebigen Geldbetrag ein UKash Voucher kaufen, um dann den Betrag durch beiliegende Codes im Internet auszugeben. Vorteile ergeben sich dadurch, dass für bargeldloses Bezahlen keine Eingabe von Kredit- oder Girodaten notwendig ist.

Durch die Übermittlung der beiliegenden Codes an Dritte ist das Geld unwiederbringlich weg! Mit den Codes loggen sich die Täter nach den Erfahrungen der Polizei online, zum Beispiel bei gebührenpflichtigen Spielen, ein und verzocken das illegal erlangte Geld sofort. Die Polizei rät dringend dazu, UKash mit gehobener Vorsicht zu benutzen und nicht auf etwaige Trickbetrügereien hereinzufallen.

Möglichen Opfern, die bisher noch keine Anzeige erstattet haben, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem zuständigen Kriminalkommisariat in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen