19.09.11

Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."

"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Offensichtlich haben die Geschäftsführer der Daboo GmbH, Jens Ahlers und Ferdinand Gundermann, ein Problem mit den gesetzlich Vorgaben von kostenpflichtigen Angeboten. Auf der Seite chapso.de werden diese wie bei Abofallen üblich im Kleingedruckten der AGB versteckt. Auch auf der Anmeldeseite fehlt ein deutlich sichtbarer Kostenhinweis. Erst unterhalb des Buttons "registrieren" findet sich ein Hinweis auf anfallende monatliche Gebühren. Allerdings ist dieser Hinweis kaum sichtbar, da er in hellgrauer Schrift auf weißem Grund steht.