26.09.11

Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Abofallen

In der jüngsten Vergangenheit tauchte ein interessanter Kommentar im Beck-Blog auf, in dem versucht wurde, sich der durch Abzocke erbeuteten Gesamtsumme durch Berechnung von Kennziffern zu nähern.

Die Kennziffern selbst beruhen auf Annahmen, deren Wahrscheinlichkeit durch Tests auf Google-Adwords-Konten durchaus nachvollziehbar überprüft werden kann. Eine weitere Unbekannte, nämlich die Höhe der Werbeausgaben, offenbarte sich dem Autor durch die mangelhafte Verschlüsselung eines Servers des Belleros-Geflechts. Die angestellte Betrachtung kann daher sehr gut als Grundlage herangezogen werden für die Berechnung der Summe, welche über die Abofallen abgezockt worden ist.

Allein was das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, aufgrund dessen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH ihre Lizenz zurückerhalten hat, für den Verbraucher bedeuten wird, kann jetzt schon nach der folgenden Formel vorausgesagt werden: bei 800.000 Einzelforderungen mal 153,- € Forderungsbetrag und 50 % voraussichtlichem Forderungseingang ergibt sich eine Summe von 61.200.000,- € in Worten: Einundsechzig Millionen Euro! Selbst wenn die Quote der der eingeschüchterten Zahler nur 25% betragen sollte, ergäbe sich immer noch eine Summe von über 30 Millionen €.

Die zuvor errechneten Summen beziehen sich aber nur auf ein einziges Downloadportal. Da es aber mehrere Portale dieser Art gibt, muss man siese Summen noch entsprechend vervielfältigen. Berücksichtigt man dazu noch alle anderen Abzockseiten, die z.B. mit Songtexten, Kochrezepten, Gedichten, Hausaufgaben und dergleichen User in die Falle locken, scheint eine Gesamtsumme von einer Milliarde € nicht zu hoch gegriffen sondern realistisch zu sein.

Was dem Kommentator (im Beck-Blog) allerdings untergegangen zu sein scheint, das sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die außerhalb der Abofallen kumuliert werden, als da wären z.B.

  1. die Kosten zu Lasten der Betroffenen, die sich auf irgend eine Weise versucht haben zur Wehr zu setzen

  2. die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers, die durch die bisherige Rechtsverfolgung aufgelaufen sind

  3. die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers, die dadurch entstanden sind, dass Institutionen wie z.B. die Rechtsanwaltskammern, die Gerichte, aber auch z.B. das Bundesparlament, die sich aufgrund des Massenphänomens dazu gezwungen sahen, sich mit dem Phänomen zu befassen

  4. die Kosten zu Lasten indirekt Betroffener, wie z.B. Betreiber von Webshops oder anderen kommerziellen Webseiten. Kosten die dadurch entstehen werden, dass das Bundesparlament die Einführung eines zusätzlichen Buttons als Lösung gegen das Phänomen der Abofallen einführen will. Allein die Umsetzung dürfte jeden Webshopbetreiber mit mindestens 200,00 bis 300,00 € an Kosten für die Webprogrammierung belasten.

Anders, als der Kommentator (im Beck-Blog) wollen wir das Summenzeichen setzen, um den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden ein wenig deutlicher werden zu lassen. Als Basis nehmen dazu die zuvor erwähnte uns als realistisch eingeschätze Summe von einer Milliarde €:

Demnach sieht die Rechnung wie folgt aus:

abgezockter Betrag nur durch das Mahninkasso von Rechtsanwälten gem. Rechnung Kommentar:
1.000.000.000 €
+ abgezockter Betrag ohne das o.a. rechtsanwaltliche Mahninkasso min.
1.000.000.000 €
+ a) kann man in der Betrachtung eher vernachlässigen
+ b) allein beim Syndikus-Syndikat wurden im Laufe der Zeit sicher 10.000 Anzeigen generiert,
       wovon jede Folgekosten in der Bürokratie von sicherlich EURO 250 pro Stück verursacht haben wird
250.000.000 €
+ c) die Kosten wollen wir wohlwollend mit einem Pauschalbetrag veranschlagen
5.000.000 €
+ d) Änderung von 10.000 kommerziellen Webseiten, weil auch Institutionen, wie Banken, Versicherungen,
       ADAC, Tageszeitungen, also alle Anbieter auf deren Webseiten Bezahlvorgänge ausgelöst werden können
       und auch ausländische Anbieter ihre Webseiten anpassen müssen
200.000.000 €
Gesamtsumme
2.255.000.000 €

In Worten: Zwei Milliarden, Zweihundertfünfundfünfzig Millionen Euro

Anmerkung: die Berechnung beruht auf der „mindestens“-Betrachtung, der echte volkswirtschaftliche Schaden dürfte noch erheblich höher ausfallen.