Die Ahnungslosigkeit junger Unternehmen machen sich immer wieder windige Geschäftemacher zunutze. Kurz nach der Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintragung flattern den Existenzgründern Bescheide ins Haus, die wie amtliche Gebührenbescheide aussehen. Tatsächlich handelt es sich häufig um den Versuch dubioser Absender, mit wenig Aufwand viel Geld zu verdienen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) hin, die solche Aktivitäten in letzter Zeit auch in ihrem Bezirk vermehrt feststellt.
„Bei solchen Schreiben ist Vorsicht geboten. Wer nicht aufpasst, hat schnell den Absender beauftragt, das Unternehmen gegen Zahlung eines stattlichen Betrages in ein wertloses Register einzutragen. Man muss schon genau hinsehen, um den Schwindel zu entdecken“, erklärt dazu Günter Pfeifer, Wettbewerbsexperte der IHK. „Wer sich nicht sicher ist, sollte sich mit der IHK in Verbindung setzen“. Tatsächlich haben Existenzgründer nach Kenntnis der IHK am Anfang mit vielen öffentlichen Stellen zu tun, die für ihre Leistungen Gebühren erheben. Deshalb ist bei ihnen die Gefahr besonders groß, Opfer solcher Machenschaften zu werden. Die Industrie- und Handelskammern beobachten die Entwicklung bundesweit.
Besonders dreist geht derzeit ein Anbieter vor, der im Internet eine sogenannte Gewerbeauskunft Zentrale betreibt. Hier läuft der gutgläubige Empfänger Gefahr, sich durch das bloße Berichtigen und Vervollständigen seiner Unternehmensdaten und seine Unterschrift zur Zahlung von 956,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu verpflichten. Der IHK Siegen liegt ein solches Angebot vor. „Bemerkenswert ist, dass die Zahlungspflicht im Kleingedruckten auf der Rückseite steht“, so die IHK. „Allerdings wird auf der ersten Seite auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein Angebot handele und dieses ,behörden- und kammerunabhängig’ sei. Bei einer solchen Formulierung ist es schwer, erfolgreich gegen den Anbieter vorzugehen“, erklärt dazu der IHK-Experte.
„Einige Namen tauchen immer wieder auf. Für uns sind das alte Bekannte“, so Pfeifer. „Es bereitet uns immer wieder Probleme, den Unternehmen einen Betrug nachzuweisen, denn die Absender formulieren ihre ,Zahlungsaufforderung’ in der Regel als ‚Angebot’, das der Empfänger natürlich auch ablehnen kann“, so der IHK-Vertreter. Deshalb sei es auch kaum möglich, die genauen Namen und die Anschriften der dubiosen Unternehmen zu veröffentlichen. „Wir haben die Informationen aber im Haus, so dass wir betroffenen Unternehmen recht schnell Auskunft geben können“. Auf keinen Fall, so die IHK weiter, sollten die Unternehmen ohne genaue Prüfung Zahlung leisten. „Das Geld ist in aller Regel verloren“, so Pfeifer. Wer erst einmal hereingefallen ist, hat zwar noch die Möglichkeit, die Verträge anzufechten - wenn das Geld aber überwiesen ist, muss man es meistens als „Lehrgeld“ endgültig abschreiben. Nach ähnlichem Muster werden auch andere Unternehmen immer wieder Opfer von Geschäften an der Grenze des Betruges. „Wachsamkeit ist also nicht nur bei Existenzgründern das erste Gebot“, so der Wettbewerbsexperte der IHK Siegen.
Quelle: IHK Siegen