Angeblich erhalten Betroffene, ohne etwas bestellt zu haben, ein Schreiben per Nachnahme in Höhe von immerhin 87 Euro. Der Brief lässt äußerlich nicht erkennen, worum es geht oder was sich im Umschlag befinden könnte. Andere behaupten ihnen wurde telefonisch mitgeteilt, sie hätten 1200 € gewonnen und man schicke einen Scheck welcher bei der Post oder beim Postboten gegen 87 € „Bearbeitungsgebühr“ einzulösen sei.
Im Brief wird dann die Gewinnchance offeriert. Für das geleistete Entgelt in Höhe von 87,00 € wird dem Empfänger mitgeteilt, man würde ihn jeden Monat vollautomatisch an den lukrativsten und gewinnreichsten Supergewinnspielen anmelden. Der Empfänger muss also unter Umständen mit weiterer Post rechnen.
In dem eher unprofessionell erstellten Serienbrief heißt es weiter: „Mit der Annahme dieses Schreiben erklären Sie sich bereit an dem Gewinnspiel teilzunehmen.“
Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt: Keine Nachnahmezahlungen zu leisten, wenn der Absender der Brief- oder Paketsendung unbekannt ist und die Empfänger solcher Sendungen keine Ware oder ähnliches bestellt haben.
Die Entgegennahme eines Nachnahmeschreibens ist eine reine Zustellungsbeurkundung, hat also hinsichtlich des Inhaltes des Briefes keine Relevanz. Quittieren Sie bei der Annahme möglichst mit einem Kürzel um nicht mit seiner “echten” Unterschrift den Absendern eine Unterschriftenprobe zu geben.
Falls Sie Opfer eines Nachnahmebetruges geworden sind, sollten Sie Strafanzeige erstatten.