Mit gesenktem Kopf nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Er hatte Bankdaten im großen Stil ausgespäht. Wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug wurde der 30-Jährige am Dienstag von der vierten großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit ging der so genannte Skimming-Prozess nach 14 Verhandlungstagen zu Ende. Auch die sechs angeklagten Mittäter müssen teils mehrjährige Haftstrafen absitzen. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: RP Online