23.09.11

Eltern müssen Zusatzdienste für kostenlose Online-Spiele nicht zahlen

Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn die mit vermeintlich kostenlosen Internet-Spielen die Telefonrechnung belasten. Das hat das Landgericht Saarbrücken in zwei bundesweit wohl einmaligen Grundsatzurteilen entschieden.

Familien sind künftig besser vor Kostenfallen bei Rollenspielen im Internet geschützt. Das Landgericht Saarbrücken hat in zwei Grundsatzurteilen die Klagen von Telefondienstleistern gegen zwei Elternpaare abgewiesen. Sie sollten mehrere tausend Euro zusätzlich an Telefonkosten bezahlen, nachdem ihre minderjährigen Kinder in zunächst kostenfreien Internetspielen ohne Zustimmung der Eltern kostenpflichtige Zusatzleistungen (Bonuspunkte) gekauft hatten. Das Ganze wurde als sogenannte Premiumdienste über Telefonnummern mit den Vorwahlen 0190 und 0900 abgewickelt und abgerechnet. Die Richter stuften dies als sittenwidrig und unwirksam ein: „Wer Minderjährige animiert, unbefugt in den Geldbeutel der Eltern zu greifen, handelt sittenwidrig. Auch dann, wenn die Eltern so fahrlässig waren, den Geldbeutel nicht wegzuschließen.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Landgericht Saarbrücken (Az: 10 S 60/10) und (Az: 10 S 99/10)