Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11). Betrügerische VertriebsmethodeDabei war die Masche des Verlags aus München gleich doppelt dreist: Vertriebsmitarbeiter erweckten gegenüber Passanten den Eindruck, für ein kostenloses und unverbindliches Probeabo zu unterscheiben. Gleichzeitig heuchelten sie soziales Engagement vor und behaupteten, dass die Abos Zustellern helfen würden, von Hartz IV in eine Festanstellung zu wechseln. Die Geschichte klang in den Ohren vieler Verbraucher so glaubhaft, dass sie ein Abonnement bestellten. Am Ende hatten sie allerdings statt des kostenlosen Abos für zwei Monate ein kostenpflichtes für 14 Monate im Briefkasten. Davon erfuhren sie jedoch erst ein paar Wochen später, als sie per Post ein Begrüßungsschreibens des VSR Verlags erhielten, in dem ihnen der Abschluss des kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde. Kündbar war das Abo zu allem Überfluss erst zum Ablauf der 14 Monate. |
Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Hamburg