Statt Gewinnspielpreisen bekam ein Klagenfurter Post vom Inkassobüro. ... "Ich habe öfters Anrufe bekommen, aber immer gesagt, dass ich nicht weiterspiele", sagt der Betroffene, der Zahlungsaufforderungen in Höhe von über 300 Euro von Inkassobüros erhielt. Seit er mithilfe der Arbeiterkammer ein Vertragsverhältnis schriftlich bestritt, meldet sich "Win24" nicht mehr. "Das Unternehmen muss beweisen, dass der Konsument eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat - das ist nur bei einem Einschreiben möglich. Überstürzt einzahlen, sollten Kunden auf keinen Fall", sagt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. Herr P. könne sich auf Nichtigkeit des Vertrages berufen. Seit 1. Mai 2011 sind telefonisch angebahnte Verträge nichtig, wenn der Anruf unerbeten erfolgt. |
Quelle und vollständiger Bericht: kleinezeitung.at